Rechtsprechung
| VG Berlin, 08.05.2019 - 3 L 177.19 A |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 140 GG, § 80 Abs 7 S 2 VwGO, § 34a AsylVfG 1992, Art 137 Abs 3 WRV, § 80 Abs 2 VwGO
Übergang der Zuständigkeit für das Asylverfahren wegen Versäumnis der Überstellungsfrist; flüchtig sein eines Asylbewerbers; Kirchenasyl - Informationsverbund Asyl und Migration
Kirchenasyl, Überstellungsfrist, nicht flüchtig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2019 - 3 L 177.19
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich jedoch aus der gewöhnlichen Bedeutung des Wortes "Flucht" bzw. "flüchtig", das in den meisten Sprachfassungen von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin III-VO verwendet wird und das den Willen der betreffenden Person voraussetzt, jemandem zu entkommen oder sich etwas zu entziehen, dass diese Bestimmung grundsätzlich nur anwendbar ist, wenn sich diese Person den Behörden gezielt entzieht (vgl. hierzu sowie zum Folgenden EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 19. März 2019 - C-163/17 Jawo -, juris; ferner VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 1. April 2019 - VG 3 K 70.18 A -, juris; Urteil vom 26. Februar 2019 - VG 31 K 280.18 A -, juris).Dies kann beispielsweise angenommen werden, wenn die Überstellung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betroffene die ihm zugewiesene Wohnung verlassen hat, ohne die zuständigen nationalen Behörden über seine Abwesenheit zu informieren, wobei er die Möglichkeit des Nachweises behält, dass er diesen Behörden seine Abwesenheit aus stichhaltigen Gründen nicht mitgeteilt hat, und nicht in der Absicht, sich den Behörden zu entziehen (vgl. EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 19. März 2019 - C-163/17 Jawo -, a.a.O. Rn. 62, 70).
Angesichts der erheblichen Folgen, die eine Verlängerung der Überstellungsfrist für den Betroffenen hat, und des Ausnahmecharakters der Regelung wird ihre Anwendung jedoch durch den auch europarechtlich fundierten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beschränkt (vgl. VG Berlin…, Urteil vom 26. Februar 2019 - VG 31 K 230.18 A -, a.a.O., Rn. 31 f. m.w.N; Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 25. Juli 2018 - C-163/17 -, juris Rn. 59, 68.).
Vorausgesetzt ist zudem, dass der Betroffene über die ihm insoweit obliegenden Pflichten unterrichtet worden ist (vgl. EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 19. März 2019 - C-163/17 Jawo -, a.a.O. Rn. 62, 70).
Rn. 23 Auf den Ablauf der Überstellungsfrist können sich die Antragsteller berufen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 Jawo -, a.a.O.).
- VG Berlin, 05.07.2018 - 3 L 116.18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2019 - 3 L 177.19
Unter teilweiser Abänderung des Beschlusses vom 5. Juli 2018 - VG 3 L 116.18 A - wird die aufschiebende Wirkung der Klagen VG 3 K 117.18 A gegen die Abschiebungsanordnung im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20. Februar 2018 angeordnet.Rn. 2 unter teilweiser Änderung des Beschlusses vom 5. Juli 2018 - VG 3 L 116.18 A - die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen VG 3 K 117.18 A gegen die Abschiebungsanordnung im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (nachfolgend: Bundesamt) vom 20. Februar 2018 anzuordnen,.
Rn. 12 Den Ausdrucken der elektronischen Ausländerakten der Antragsteller kann nicht entnommen werden, dass die Ausländerbehörde zu irgendeinem Zeitpunkt seit der Entscheidung über das vorläufige Rechtsschutzbegehren VG 3 L 116.18 A am 5. Juli 2018 einen Versuch der Vollziehung der Ausreisepflicht der Antragsteller unternommen hätte.
- VG Berlin, 26.11.2019 - 3 K 117.18
Abschiebung eines Asylsuchenden nach Frankreich zur Durchführung des …
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2019 - 3 L 177.19
Unter teilweiser Abänderung des Beschlusses vom 5. Juli 2018 - VG 3 L 116.18 A - wird die aufschiebende Wirkung der Klagen VG 3 K 117.18 A gegen die Abschiebungsanordnung im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20. Februar 2018 angeordnet.Rn. 2 unter teilweiser Änderung des Beschlusses vom 5. Juli 2018 - VG 3 L 116.18 A - die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen VG 3 K 117.18 A gegen die Abschiebungsanordnung im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (nachfolgend: Bundesamt) vom 20. Februar 2018 anzuordnen,.
- BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 16.18
Ablauf Überstellungsfrist; Asylantrag; Aufnahmegesuch; Aussetzung der …
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2019 - 3 L 177.19
Durch den fristgemäß gestellten vorläufigen Rechtsschutzantrag der Antragsteller vom 5. März 2018 - VG 3 L 117.18 A - wurde diese Frist zwar unterbrochen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2018 - BVerwG 1 C 16.18 -, juris) und nach dem Beschluss des Einzelrichters vom 5. Juli 2018 wieder in Lauf gesetzt. - VG Berlin, 26.02.2019 - 31 K 230.18
Zulässigkeit des Asylantrags nach Ablauf der Überstellungsfrist in einen …
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2019 - 3 L 177.19
Angesichts der erheblichen Folgen, die eine Verlängerung der Überstellungsfrist für den Betroffenen hat, und des Ausnahmecharakters der Regelung wird ihre Anwendung jedoch durch den auch europarechtlich fundierten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beschränkt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2019 - VG 31 K 230.18 A -, a.a.O., Rn. 31 f. m.w.N;… Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 25. Juli 2018 - C-163/17 -, juris Rn. 59, 68.). - VG Berlin, 23.02.2018 - 3 L 49.18
Einstweilige Anordnung gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Begriff des …
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2019 - 3 L 177.19
Erfasst sind vielmehr alle Fälle, in denen der Betroffene seine Überstellung zielgerichtet vereitelt, verzögert oder wesentlich erschwert (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23. Februar 2018 - VG 3 L 49.18 A -, juris). - VG Berlin, 01.04.2019 - 3 K 70.18
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2019 - 3 L 177.19
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich jedoch aus der gewöhnlichen Bedeutung des Wortes "Flucht" bzw. "flüchtig", das in den meisten Sprachfassungen von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin III-VO verwendet wird und das den Willen der betreffenden Person voraussetzt, jemandem zu entkommen oder sich etwas zu entziehen, dass diese Bestimmung grundsätzlich nur anwendbar ist, wenn sich diese Person den Behörden gezielt entzieht (vgl. hierzu sowie zum Folgenden EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 19. März 2019 - C-163/17 Jawo -, juris; ferner VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 1. April 2019 - VG 3 K 70.18 A -, juris; Urteil vom 26. Februar 2019 - VG 31 K 280.18 A -, juris).
- VG Berlin, 26.11.2019 - 3 K 117.18
Abschiebung eines Asylsuchenden nach Frankreich zur Durchführung des …
Mit Beschluss vom gleichen Tage - VG 3 L 177.19 A - (juris) ordnete die Kammer unter teilweiser Änderung des Beschlusses vom 5. Juli 2018 - VG 3 L 116.18 - die aufschiebende Wirkung der Klagen an.Wie die Kammer jedoch in ihrem nachfolgenden Beschluss vom 8. Mai 2019 - VG 3 L 177.19 A - ausgeführt hat, ist zwischenzeitlich die Zuständigkeit zur Prüfung der Anträge auf Gewährung internationalen Schutzes von Frankreich auf die Beklagte übergegangen.
Zwar hat die Kammer das gemeindliche Schreiben vom 5. Oktober 2018 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren VG 3 L 177.19 A noch als bloße Mitteilung der Anschrift eines Zustellungsbevollmächtigten bewertet.
- VG Lüneburg, 04.06.2019 - 8 B 105/19
Bestandskraft; Überstellungsfrist; Verlängerung
Der zuständigen Ausländerbehörde war eine Abschiebung aus dem Kirchenasyl heraus möglich, sie hat diese jedoch aufgrund einer autonomen Entscheidung nicht durchgeführt (…so auch Bay. VGH, Beschl. v. 16.05.2018 - 20 ZB 18.50011 -, juris Rn. 2;… OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 23.03.2018 - 1 LA 7/18 -, juris Rn. 18;… VG Aachen, Urt. v. 15.05.2019 - 2 K 3160/18.A -, juris Rn. 31, 36;… VG Düsseldorf, Beschl. v. 13.05.2019 - 15 L 1184/19.A -, juris Rn. 24, 26; VG Berlin, Beschl. v. 08.05.2019 - 3 L 177.19 A -, juris Rn. 13 ff.;… VG Gießen, Beschl. v. 18.12.2018 - 8 L 5528/18.GI.A -, juris Rn. 11).Jedenfalls ab diesem Zeitpunkt war die Landesaufnahmebehörde an einer Abschiebung des Antragstellers nach Schweden nicht gehindert (vgl. dazu auch VG Berlin, Beschl. v. 08.05.2019 - 3 L 177.19 A -, juris Rn. 21).
- VG Köln, 06.06.2019 - 8 K 5612/18 Rn. 49 Vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. März 2018 - 1 LA 7/18 - juris, Rn. 18; Bay. VGH, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 20 ZB 18.50011 -, juris, Rn. 2; VG Aachen, Urteil vom 15. Mai 2019 - 2 K 3160/18.A -, juris, Rn. 22 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 3 L 177.19.A -, juris, Rn. 10 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 12 L 176/19.A -, juris, Rn. 21 ff.; VG Köln, Beschluss vom 7. September 2017 - 8 L 3255/17.A -, und Urteil vom 12. November 2014 - 3 K 7539/13.A -.
- VG Greifswald, 12.06.2019 - 3 B 844/19
(Bei einer nachträglichen Veränderung der Sachlage und/oder Rechtlage ist eine …
Der zuständigen Ausländerbehörde war eine Abschiebung aus dem Kirchenasyl heraus möglich, sie hat diese jedoch aufgrund einer autonomen Entscheidung nicht durchgeführt (…so auch VGH München, Beschl. v. 16.05.2018 - 20 ZB 18.50011 -, juris Rn. 2;… OVG Schleswig, Beschl. v. 23.03.2018 - 1 LA 7/18 -, juris Rn. 18;… VG Aachen, Urt. v. 15.05.2019 - 2 K 3160/18.A -, juris Rn. 31, 36;… VG Düsseldorf, Beschl. v. 13.05.2019 - 15 L 1184/19.A -, juris Rn. 24, 26; VG Berlin, Beschl. v. 08.05.2019 - 3 L 177.19 A -, juris Rn. 13 ff.;… VG Gießen, Beschl. v. 18.12.2018 - 8 L 5528/18.GI.A -, juris Rn. 11). - VG Hamburg, 24.06.2019 - 7 AE 2211/19
Flüchtigkeit bei Kirchenasyl
Rn. 8 bezeichnet vielmehr eine beispielhafte Beschreibung einer Situation, in welcher sich ein Antragsteller den für die Durchführung seiner Überstellung zuständigen nationalen Behörden gezielt entzieht, um die Überstellung zu vereiteln, er mithin nach Auffassung des Gerichtshofs flüchtig ist (so auch VG Berlin, Beschl. v. 8.5.2019, 3 L 177.19 A, juris, Rn. 9). - VG Gelsenkirchen, 10.09.2019 - 1a K 6393/18
Kein Flüchtig sein bei Inanspruchnahme offenen Kirchenasyls; keine dem …
Rn. 36 So auch VG Aachen, Urteil vom 15. Mai 2019 - 2 K 3160/18.A -, juris; ders., Beschluss vom 24. April 2019 - 2 L 455/19.A - unveröffentlicht; VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 29. April 2019 - 29 L 383/19.A -, juris und vom 13. Mai 2019 - 15 L 1184/19.A -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 3 L 177.19 -, juris; VGH, Beschluss vom 16. Mai 2018, 20 ZB 18.50011, juris, Rn. 2;VG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Januar 2019, 12 L 176/19.A, juris, Rn. 17; VG Gießen, Beschluss vom 18. Dezember 2018, 8 L 5528/18.GL.A, juris, Rn. 11;VG Ansbach, Urteil vom 6. Dezember 2018, AN 17 K 18.50438.00, juris, Rn. 46; VG Trier, Beschluss vom 16. Oktober 2018, 7 L 5184/18.TR, juris, Rn. 12; VG Würzburg, Urteil vom 29. Januar 2018, W 1 K 17.50166, juris; a. A.: VG Regensburg, Beschluss vom 2. April 2019, RO 5 S 19.50123, juris, Rn. 24; VG Bayreuth, Beschluss vom 30. Januar 2019, B 8 S 19.50007, juris; allgemein zur Frage des Flüchtig seins unter Würdigung der Rechtsprechung des EuGH: VG Ansbach, Beschluss vom 17. April 2019 - AN 17 K 18.50616 -, juris.
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