Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1993 - 3 L 184/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,7010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Minderjähriger; Polizeibeamter; Dienstherr; Gesetzlicher Vertreter; Fehlerhafte Bekanntgabe
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 11 A 243/90
- OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1993 - 3 L 184/92
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 484
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.05.1958 - VII C 218.57
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1993 - 3 L 184/92
Die Bekanntgabe an den gesetzlichen Vertreter des Klägers war in diesem Falle erforderlich, weil minderjährige Polizeibeamte - anders als etwa minderjährige Wehrpflichtige und Zivildienstleistende (vgl. BVerwGE 7, 66 zu § 19 Abs. 5 WPflG) - nicht durch Vorschriften des öffentlichen Rechts als handlungsfähig anerkannt sind und auch keine Vorschriften des bürgerlichen Rechts für den Gegenstand des Verfahrens zu einer Geschäftsfähigkeit und somit gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG zu einer partiellen Handlungsfähigkeit führen. - VGH Bayern, 15.09.1988 - 3 B 88.01016
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1993 - 3 L 184/92
Der Kläger machte gegenüber der Beklagten unter Bezugnahme auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. August 1989 (Az: 15 K 2095/88; nunmehr veröffentlicht in ZBR 1990, 62) die Nichtigkeit dieser Anordnung geltend. - VGH Bayern, 03.02.1993 - 3 B 92.1422
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1993 - 3 L 184/92
Der in § 10 Abs. 1 BPolBG verwendete Begriff der Anordnung ist als eine gegenüber dem einzelnen Beamten zu treffende Einzelfallregelung im Sinne eines Verwaltungsakts einzustufen, da aufgrund dieser Anordnung bestimmte Pflichten des Beamten begründet werden (BayVGH, Urteil v. 03.02.1993 - 3 B 92.1422 -). - BayObLG, 21.06.1978 - BReg. 3 Z 45/78
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1993 - 3 L 184/92
Der Wirksamkeit dieser Anordnung steht nicht entgegen, daß der Kläger bei Erlaß des Verwaltungsakts als Minderjähriger nicht handlungsfähig im Sinne von § 12 Abs. 1 VwVfG war, so daß eine wirksame Bekanntgabe nur an den gesetzlichen Vertreter oder dessen Bevollmächtigten erfolgen konnte (vgl. BayObLG, Beschluß v. 21.06.1978 - 3 Z 45/78 -, DÖV 1979, 62, 63; BayVGH, Urteil vom 25.10.1983 - 11 B 83 A. 496 -, DÖV 1984, 433; OVG Hamburg, Beschluß vom 18.08.1981 - Bs V 8/81 -, DVB1.1982, 218;… Kopp, VwVfG, 5. Aufl., § 41 Rdn. 4). - VG Köln, 10.08.1989 - 15 K 2095/88
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1993 - 3 L 184/92
Der Kläger machte gegenüber der Beklagten unter Bezugnahme auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. August 1989 (Az: 15 K 2095/88; nunmehr veröffentlicht in ZBR 1990, 62) die Nichtigkeit dieser Anordnung geltend.
- OVG Niedersachsen, 28.07.2025 - 5 ME 55/25
Konkurrentensteitverfahren um den Bewerbungsverfahrensanspruch eines zu dem …
Es bedarf daher keiner Beantwortung, ob die Belehrung vom 12. April 2023 durch die Ermächtigungserklärung der Mutter des Antragstellers von Beginn an wirksam gewesen (vgl. zu § 113 BGB bei öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen: BVerwG…, Urteil vom 21.3.1996 - BVerwG 2 C 30.94 -, juris Rn. 25) oder zumindest durch den Eintritt der Volljährigkeit des Antragstellers im Mai 2023 und das rügelose Fortsetzen des Verfahrens durch diesen konkludent genehmigt worden sein könnte (vgl. dazu OVG Schl.-H., Urteil vom 7.5.1993 - 3 L 184/92 -, juris Rn. 27, m. w. N.;… vgl. allgemein Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2022, § 12 Rn. 5). - VG Köln, 16.05.2023 - 7 K 3518/20 Rn. 52 vgl. Kopp/Ramsauer, 18. Aufl. 2017, VwVfG, § 12 Rn. 26 mit weiteren Nachweisen; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.05.1993 - 3 L 184/92 - juris, Rn. 26.
- VG Göttingen, 12.05.2005 - 2 A 463/03
Adressierung; Bescheid; Erstattungsanspruch; formelle Rechtswidrigkeit; …
Soweit keine volle Geschäftsfähigkeit vorliegt, ist der Verwaltungsakt grundsätzlich, wie hier geschehen, an den gesetzlichen Vertreter bekannt zu geben, wobei die Bekanntgabe an einen Elternteil ausreicht (…Hauck/Haines, SGB X, § 37 Rdnr. 11, m.w.N.; OVG Schleswig, Urteil vom 7.51993, -3 L 184/92-, NVwZ-RR 1994, 484-486).
dejure.org
Übersicht OVG Schleswig-Holstein
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.