Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 11 Abs 2 BAföG, § 27 Abs 1 Nr 2 BAföG, § 28 Abs 2 BAföG, § 28 Abs 3 BAföG, § 28 Abs 4 BAföG
Rückforderung von BAföG-Leistungen; Darlehensgewährung; Rückzahlungspflicht; Unterhaltsleistung; Vertrauensschutz - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitpunkt der Antragstellung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung anrechenbaren Vermögens bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung; Eingang eines Antrags auf Ausbildungsförderung bei der zuständigen Behörde als Zeitpunkt der Antragstellung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Rückforderung von BAföG-Leistungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zeitpunkt der Antragstellung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung anrechenbaren Vermögens bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung; Eingang eines Antrags auf Ausbildungsförderung bei der zuständigen Behörde als Zeitpunkt der Antragstellung; ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 13.06.2007 - 5 A 188/05
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 763
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (35)
- BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07
Eine Vermögensübertragung des Auszubildenden ist ungeachtet der zivilrechtlichen Wirksamkeit im Falle eines Rechtsmissbrauchs als förderungsrechtlich unbeachtlich anzusehen im Anschluss u. a. an BVerwG, Urt. v. 04.09.2009 - 5 C 30.07 - BVerwGE 132, 10).Kontoinhaber und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages ist, wer im konkreten Fall nach dem erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte (…std. Rspr. d. BGH, vgl. u. a. Urt. v. 18.10.1994 - XI ZR 237/93 - BGHZ 127, 229 (231);… Urt. v. 02.02.1994 - IV ZR 51/93 - NJW 1994, 931;… Urt. v. 18.01.2005 - X ZR 264/02 - NJW 2005, 980 = juris; BVerwG, Urt. v. 04.09.2008 - 5 C 30.07 - BVerwGE 132, 10 = juris).
Denn Rechtsgeschäfte sind dann nichtig im Sinne der genannten Vorschriften, wenn sich eine mit dem Vertrag verbundene Steuerverkürzung als der Hauptzweck des Vertrages darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.09.2008, a.a.O. unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 30.01.1985 - VIII ZR 292/83 - WM 1985, 647 …und Urt. v. 02.11.2005 - IV ZR 57/05 - NJW-RR 2006, 283;… OLG Hamm, Urt. v. 10.01.1989 - 26 U 77/87 - BB 1989, 651).
So hat das Bundesverwaltungsgericht eine Vermögensübertragung des Auszubildenden unabhängig von ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit im Fall eines Rechtsmissbrauchs, der eine Fallgruppe des Verstoßes gegen Treu und Glauben darstellt, für unbeachtlich erklärt (…BVerwG, Urt. v. 13.01.1983 - 5 C 103.80 - NJW 1983, 2829 (2830); Urt. v. 04.09.2008 a.a.O.; Beschl. v. 19.05.2009 - 5 B 111.08 -, juris; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 08.08.2007 - 12 B 07.475 - m. w. N., juris;… VGH BW, Urt. v. 21.02.1994, FamRZ 1995, 62 = juris;… ebenso Ramsauer/ Stallbaum/ Sternal, BAföG, 4. Aufl. 2005, § 28 Rdnr. 10).
Soweit die relevanten Umstände in familiären Beziehungen wurzeln oder sich als innere Tatsachen darstellen, die häufig nicht zweifelsfrei feststellbar sind, ist es gerechtfertigt, für die Frage, ob ein entsprechender Vertragsschluss vorliegt, äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien) heranzuziehen (BVerwG, Urt. v. 04.09.2008, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 07.11.1995 - 2 BvR 802/90 - m. w. Nachw., BB 1995, 2624 (2625) = juris).
Dass etwa eine schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist, dass Abreden über Zinsen bestehen sowie die getroffene Vereinbarung vorsieht, dass der Rückzahlungsanspruch jedenfalls bei längerer Laufzeit ausreichend (dinglich) gesichert ist, ist auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Missbrauchsabwehr ausbildungsförderungsrechtlich nicht zwingend zu verlangen (BVerwG, Urt. v. 04.09.2008, a.a.O.).
Rn. 48 Ein Rückgriff auf die objektiven Merkmale des sogenannten Fremdvergleichs ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 04.09.2008, a.a.O.) stattdessen allein bei der anhand einer umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden Prüfung geboten, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist und damit eine Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG besteht.
Dagegen kann es für das Vorliegen eines beachtlichen Darlehensverhältnisses während eines in der Vergangenheit liegenden Bewilligungszeitraums sprechen, wenn das Darlehen bereits zu dem Zeitpunkt zurückgezahlt worden war, zu dem es der Auszubildende zum ersten Mal offenlegte und sich damit erstmals die Frage seiner ausbildungsförderungsrechtlichen Anrechnung stellte (BVerwG, Urt. v. 04.09.2008, a.a.O.).
Ein solches scheitert schon daran, weil es - wie eingangs bereits ausgeführt - an einer entsprechenden schuldrechtlichen Vereinbarung zwischen einem Treugeber und Treuhänder fehlt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 04.09.2008, a.a.O.).
D. h. es muss sich um tatsächlich bestehende Schulden im Sinne des § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG handeln und damit um eine wirksame und vom auszubildenden nachzuweisende Verbindlichkeit handeln (BVerwG, Urt. v. 04.09.2008, a.a.O.).
Denn die vom Kläger vorgenommene Vermögensübertragung erfüllt - wie eingangs ausgeführt - den Missbrauchstatbestand mit der Folge, dass dem Auszubildenden das Vermögen jedenfalls (ausbildungs-)förderungsrechtlich weiterhin zuzurechnen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.09.2008, a.a.O.;… Beschl. v. 19.05.2009, a.a.O.).
- BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 103.80
Anrechnung von Vermögen eines Auszubildenden - Berücksichtigung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07
So hat das Bundesverwaltungsgericht eine Vermögensübertragung des Auszubildenden unabhängig von ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit im Fall eines Rechtsmissbrauchs, der eine Fallgruppe des Verstoßes gegen Treu und Glauben darstellt, für unbeachtlich erklärt (BVerwG, Urt. v. 13.01.1983 - 5 C 103.80 - NJW 1983, 2829 (2830);… Urt. v. 04.09.2008 a.a.O.; Beschl. v. 19.05.2009 - 5 B 111.08 -, juris; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 08.08.2007 - 12 B 07.475 - m. w. N., juris;… VGH BW, Urt. v. 21.02.1994, FamRZ 1995, 62 = juris;… ebenso Ramsauer/ Stallbaum/ Sternal, BAföG, 4. Aufl. 2005, § 28 Rdnr. 10).Hingegen ist - so das Bundesverwaltungsgericht - nicht erforderlich, dass der Auszubildenden zugleich verwerflich gehandelt, mithin der objektive Missbrauchstatbestand die Vermögensdisposition zugleich von dem Willen getragen ist, die Guthaben einer Vermögensanrechnung zu entziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.01.1983, a.a.O.).
Ob sich im Hinblick hierauf im Falle eines im Antrag "formal" korrekt ausgefüllten, jedoch unterbliebenen (zusätzlichen) Hinweises des Antragstellers auf eine vorausgegangene förderungsrechtlich relevante Vermögensdisposition, welche nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht notwendigerweise verwerflich sein muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.01.1983, a.a.O.), stets schon der Vorwurf begründen lässt, der Betroffene habe die gebotene Sorgfalt in besonders schwerwiegender Weise außer Acht gelassen, erscheint zweifelhaft und dürfte einzelfallabhängig sein.
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.2003 - 7 S 1697/02
Rückwirkende Rücknahme bewilligter Vorausleistungen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07
Die Feststellung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist in der Regel einzelfallabhängig und erfordert ein gegenüber der einfachen Fahrlässigkeit sowohl objektiv als auch subjektiv gesteigertes Verschulden (…vgl. OVG d. Saarlandes, a. a. O.; VGH Mannheim, Urt. v. 11.06.2003 - 7 S 1697/02 -, juris;… OVG NRW, Urt. v. 11.02.2008 - 2 A 959/05 -, juris).Ergeben sich Zweifel, ist der Auszubildende zudem gehalten, sich durch Rücksprache Klarheit zu verschaffen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.05.2004, a.a.O.; VGH Mannheim, Urt. v. 11.06.2003, a. a. O.;… OVG des Saarlandes, a. a. O.).
- BVerwG, 28.05.2004 - 5 B 52.04
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07
Rn. 83 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Auszubildende gehalten ist, dazu beizutragen, rechtswidrige Leistungen von Ausbildungsförderung an ihn zu vermeiden; daraus ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, Bewilligungsbescheide zu prüfen und auf Überzahlungen zu achten (BVerwG, Beschl. v. 28.05.2004 - 5 B 52.04 -, juris;… Urt. v. 21.01.1987 - 5 C 54.78 -, Buchholz 436.36 § 20 Nr. 24; Beschl. v. 26.10.1978 - 5 B 54.78 -, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 6).Ergeben sich Zweifel, ist der Auszubildende zudem gehalten, sich durch Rücksprache Klarheit zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.05.2004, a.a.O.;… VGH Mannheim, Urt. v. 11.06.2003, a. a. O.;… OVG des Saarlandes, a. a. O.).
- BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 111.08
Tatsächliche Anforderungen an das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs im Hinblick …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07
So hat das Bundesverwaltungsgericht eine Vermögensübertragung des Auszubildenden unabhängig von ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit im Fall eines Rechtsmissbrauchs, der eine Fallgruppe des Verstoßes gegen Treu und Glauben darstellt, für unbeachtlich erklärt (…BVerwG, Urt. v. 13.01.1983 - 5 C 103.80 - NJW 1983, 2829 (2830);… Urt. v. 04.09.2008 a.a.O.; Beschl. v. 19.05.2009 - 5 B 111.08 -, juris; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 08.08.2007 - 12 B 07.475 - m. w. N., juris;… VGH BW, Urt. v. 21.02.1994, FamRZ 1995, 62 = juris;… ebenso Ramsauer/ Stallbaum/ Sternal, BAföG, 4. Aufl. 2005, § 28 Rdnr. 10).Denn die vom Kläger vorgenommene Vermögensübertragung erfüllt - wie eingangs ausgeführt - den Missbrauchstatbestand mit der Folge, dass dem Auszubildenden das Vermögen jedenfalls (ausbildungs-)förderungsrechtlich weiterhin zuzurechnen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 04.09.2008, a.a.O.; Beschl. v. 19.05.2009, a.a.O.).
- BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85
Zur Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07
Rn. 47 Dem Kläger ist allerdings einzuräumen, dass die Annahme einer wirksam begründeten Darlehensschuld unter Angehörigen nicht zwingend einem strikten Fremdvergleich in dem Sinne standhalten muss, dass sowohl die Gestaltung (z.B. Schriftform, Zinsabrede oder Gestellung von Sicherheiten) als auch die Durchführung des Vereinbarten in jedem Punkte dem zwischen Fremden - insbesondere mit einem Kreditinstitut - Üblichen zu entsprechen hat (s. zur diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: BFH, Urt. v. 04.06.1991 - IX R 150/85 - BFHE 165, 53;… Beschl. v. 25.06.2002 - X B 30/01 - BFH/NV 2002, 1303).Eine strenge Anwendung eines Fremdvergleichs mit der Forderung einer dinglichen Sicherung des Rückzahlungsanspruchs wird im Übrigen auch der differenzierten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht gerecht, die den Fremdvergleich nur auf bestimmte Fallgruppen (insbesondere die sogenannten Umwandlungsfälle) anwendet, während ansonsten Darlehensverträge unter nahen Angehörigen auch ohne eine ausdrückliche Sicherheitsbestellung als steuerrechtlich wirksam anerkannt werden können (…vgl. BFH, Urt. v. 28.01.1993 - IV R 109/91 - BFH/NV 1993, 590 und Urt. v. 04.06.1991 a.a.O. zur steuerlichen Anerkennungsfähigkeit von Baudarlehen oder Anschaffungsdarlehen unter nahen Angehörigen).
- BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07
Eventuelle sonstige familieninterne Beschränkungen und Bindungen sowie interne Absprachen, welche die rechtliche Zuordnung und Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können prinzipiell angesichts der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht begründen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.02.2000 - 5 B 182/99 -, juris;… OVG Bremen, Urt. v. 21.01.2007 - 2 A 245/05 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 16.05.2007 - 12 C 07.359 -, juris; Beschl. v. 06.03.2007 - 12 ZB 06.2726 -, juris; Beschl. v. 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.05.2007 - 4 LA 88/07 -, juris) und bewirken daher rechtlich gesehen auch kein Verwertungshindernis im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2008 - 2 A 959/05
Forderungen eines Auszubildenden als Vermögen im ausbildungsförderungsrechtlichen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07
Die Feststellung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist in der Regel einzelfallabhängig und erfordert ein gegenüber der einfachen Fahrlässigkeit sowohl objektiv als auch subjektiv gesteigertes Verschulden (…vgl. OVG d. Saarlandes, a. a. O.;… VGH Mannheim, Urt. v. 11.06.2003 - 7 S 1697/02 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 11.02.2008 - 2 A 959/05 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 12 S 2493/06
Ausbildungsförderung; Zweckschenkung; Bereicherungsanspruch; vermögensmindernde …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07
Fraglich bleibt indessen, ob (Vorsatz und) grobe Fahrlässigkeit zu verneinen ist, wenn unvollständige oder unrichtige Angaben auf unklaren formularmäßigen Fragebögen beruhen und eine (ausdrückliche) Belehrung über die förderungsrechtlicher Relevanz auch vorausgegangener Vermögensdispositionen fehlt (verneinend u. a. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.04.2009 - 12 S 2493/06 -, juris;… VG Stuttgart, Urt. v. 24.11.2009 - 11 K 2370/09 -, juris;… Urt. v. 18.12.2006 - 11 K 1606/06 -, juris;… VG Minden, Urt. v. 15.12.2005 - 9 K 4304/04 -, juris;… VG Augsburg, Urt. v. 02.10.2007 - Au 3 K 06.01444 -, juris;… s. auch Ramsauer/ Stallbaum/ Sternal, a.a.O. Anhang § 20 Rdnr. 5). - OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07
Rückforderung zu Unrecht gezahlter Ausbildungsförderung; Kontoeröffnung auf den …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07
Rn. 82 Die Legaldefinition der groben Fahrlässigkeit ist in § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3, 2. Halbsatz SGB X enthalten und auch im Rahmen der Nr. 2 der Vorschrift heranzuziehen (vgl. OVG d. Saarlandes, Urt. v. 27.05.2008 - 3 A 373/07 -, juris;… ebenso Wulffen, SGB X 5. Aufl. § 45 Rdnr. 22). - OLG Karlsruhe, 21.09.2007 - 5 UF 3/07
Zulässigkeit der Erweiterung des Rechtsmittels der Berufung nach Ablauf der …
- OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 245/05
unbillige Härte; Treuhandverhältnis; überzahlte Ausbildungsförderung; …
- VGH Bayern, 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- VG Stuttgart, 24.11.2009 - 11 K 2370/09
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen rechtsmißbräuchlicher …
- OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 4 LA 88/07
Von einem Auszubildenden treuhänderisch gehaltenes Vermögen als Vermögen des …
- OVG Sachsen, 02.02.2009 - 1 A 50/08
Ausbildungsförderung; Vermögensübertragung; Rechtsmissbrauch; Rückforderung; …
- BVerwG, 26.10.1978 - 5 B 54.78
Verpflichtung des Auszubildenden zur Rückzahlung des Förderungsbetrages - …
- VGH Bayern, 16.05.2007 - 12 C 07.359
- VG Stuttgart, 18.12.2006 - 11 K 1606/06
Rücknahme BAföG-Gewährung; Ermessensfehler; Pkw
- VGH Bayern, 06.03.2007 - 12 ZB 06.2726
- VG München, 14.09.2006 - M 15 K 05.5931
- VG Minden, 15.12.2005 - 9 K 4304/04
Gewährung von Aufstiegsfortbildungsförderung (Unterhaltsbeitrag); Anrechenbarkeit …
- VG Augsburg, 02.10.2007 - Au 3 K 06.01444
- BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90
Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses
- OLG Koblenz, 19.01.2010 - 11 UF 620/09
Kindesunterhalt: Anspruch auf Krankenvorsorgeunterhalt wegen privater …
- OLG Celle, 04.12.2007 - 10 UF 166/07
Anspruch eines Unterhaltsberechtigten auf Sonderbedarf für die Kosten einer …
- BGH, 18.10.1994 - XI ZR 237/93
Zulässigkeit einer Kontensperre
- BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93
Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten
- BFH, 25.06.2002 - X B 30/01
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen; Fahrten zwischen Wohnung und …
- BGH, 02.11.2005 - IV ZR 57/05
Begriff des Scheingeschäfts
- VGH Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 7 S 197/93
Vermögensanrechnung: maßgeblicher Zeitpunkt; rechtsmißbräuchlich veräußertes …
- BFH, 28.01.1993 - IV R 109/91
Schuldzinsen und Beurkundungsgebühren als Betriebsausgaben - Betriebliche …
- BGH, 30.01.1985 - VIII ZR 292/83
Kündigung eines Pachtvertrages - Herausgabe des Pachtobjekts - Antrag auf …
- OLG Hamm, 10.01.1989 - 26 U 77/87
Steuerhinterziehung; Nichtigkeit eines Vertrages
- VG Augsburg, 13.10.2015 - Au 3 K 15.912
Ausbildungsförderung; Anrechnung eigenen Vermögens; rechtsmissbräuchliche …
Die Formunwirksamkeit aus § 518 Abs. 1 BGB wurde mit Vollzug der Schenkung durch Übertragung des Vermögens auf den Kläger geheilt (§ 518 Abs. 2 BGB; s. zum Ganzen: OVG LSA, U.v. 17.2.2010 - 3 L 222/07 - FamRZ 2011, 763; VG München, U.v. 15.4.2010 - M 15 K 08.3116 - juris; U.v. 12.3.2009 - M 15 K 07.2693 - juris; U.v. 14.9.2006 - M 15 K 05.5931 - juris).Der Kläger war jedoch noch minderjährig; im Hinblick auf die sich aus § 181 BGB ergebende Beschränkung konnte demzufolge mit dem Kläger ein Darlehensvertrag, der diesem nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, ohne eine vormundschaftliche Genehmigung nicht rechtswirksam abgeschlossen werden (vgl. OVG LSA, U.v. 17.2.2010 - 3 L 222/07 - FamRZ 2011, 763; VG Göttingen, B.v. 7.7.2014 - 2 B 211/14 - juris; VG Regensburg, U.v. 31.10.2012 - RO 9 K 12.58 - juris).
- VG Würzburg, 16.05.2017 - W 3 K 15.1323
Berücksichtigung von Darlehen innerhalb der Familie im Rahmen der …
Denn ohne schriftlichen Vertrag bleibt beispielsweise unklar, ob, wann und mit welchem Inhalt die Klägerin die maßgebliche Darlehensabrede mit ihren Eltern getroffen haben will (…VG Bayreuth, U.v. 06.12.2010 - B 3 K 09.643 -juris Rn. 59; OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 17.02.2010 - 3 L 222/07 - juris, Rn. 50).Wenn die getätigten Ausgaben der Klägerin im Rahmen der Unterhaltsverpflichtungen der Eltern geschuldet waren, bestand insoweit kein Anspruch der Eltern auf Rückzahlung dieser mit Rechtsgrund erfolgten Zahlungen (OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 17.02.2010 - 3 L 222/07 - juris, Rn. 57).
- OVG Bremen, 08.03.2023 - 2 LC 172/22
Rechtmäßigkeit der Rückforderung gewährter Ausbildungsförderung wegen eines …
Maßgebend ist eine einzelfallbezogene Prüfung, ob der begünstigten Person ein gegenüber der einfachen Fahrlässigkeit sowohl objektiv als auch subjektiv gesteigertes Verschulden nachgewiesen werden kann (…vgl. OVG Saarland, Urt. v. 27.05.2008 - 3 A 373/07, juris Rn. 139;… VGH BW, Urt. v. 11.06.2003 - 7 S 1697/02, juris;… OVG NRW, Urt. v. 11.02.2008 - 2 A 959/05, juris; OVG LSA, Urt. v. 17.02.2010 - 3 L 222/07, juris Rn. 82).
- VGH Bayern, 02.06.2020 - 12 ZB 19.1378
Erfolgloser Nichtzulassungsantrag gegen Rückforderung von …
Von der Unterhaltspflicht erfasst sind dabei sowohl Kost und Logis wie auch die Zurverfügungstellung eines Kraftfahrzeugs für Fahrten zur Ausbildungsstätte (…vgl. BayVGH, B.v. 21.8.2019 - 12 ZB 16.2645 - BeckRS 2019, 20325 Rn. 27; OVG Magdeburg, U.v. 17.2.2010 - 3 L 222/07 - juris Rn. 56 ff. sowie LS 5). - VGH Bayern, 21.08.2019 - 12 ZB 16.2645
Voraussetzungen der Berücksichtigung eines Verwandtendarlehens bei der …
2.3 Hinzu kommt, dass der bisherige Vortrag des Klägers einschließlich seines Vorbringens im Zulassungsverfahren nicht ausreicht, um das behauptete Darlehen im Sinne der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend von einer Unterhaltsgewährung abzugrenzen (vgl. zu einer vergleichbaren Fallkonstellation OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 17.2.2010 - 3 L 222/07 - juris Rn. 49 ff. insb. 57 f.; ferner LS 5). - VG Magdeburg, 24.08.2017 - 6 A 925/15
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen wegen fehlerhafter …
Daher ist Kontoinhaber, wer nach dem erkennbaren Willen des die Kontoeröffnung beantragenden Kunden Gläubiger der Bank werden sollte (std. Rspr. d. BGH, vgl. u. a. Urteil v. 18.10.1994, Az.: XI ZR 237/93; Urteil v. 02.02.1994, Az.: IV ZR 51/93; OVG LSA, Urteil vom 17.02.2010 - 3 L 222/07 -, jeweils in juris).
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