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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2018 - 3 L 24/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25247
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2018 - 3 L 24/16 (https://dejure.org/2018,25247)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.03.2018 - 3 L 24/16 (https://dejure.org/2018,25247)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. März 2018 - 3 L 24/16 (https://dejure.org/2018,25247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 22 Abs 4 S 1 Nr 3 KomVerf MV, § 22 Abs 4 S 1 Nr 4 KomVerf MV, § 24 Abs 1 S 1 Nr 3 BauGB, § 38 Abs 4 KomVerf MV, § 38 Abs 6 KomVerf MV
    Zulässigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister; nachträglicher Heilung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2006 - 1 A 11596/05

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts im Wege der Eilentscheidung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2018 - 3 L 24/16
    Eine Eilentscheidung kommt daher nur in ganz dringenden Fällen, in denen eine Entscheidung binnen weniger Stunden getroffen werden muss, in Betracht (vgl. OVG Saarland, B. v. 07.11.2007 - 1 B 353/07 - NVwZ-RR 2008, 487 = KommJur 2008, 346, zit. nach juris; s. auch OVG Koblenz, U. v. 13.04.2006 - 1 A 11596/05 -BRS 70 Nr. 118 zur Ausübung des Vorkaufsrechts).

    Es handelt sich aber um einen (sonstigen) Verfahrensfehler (vgl. OVG Koblenz, U. v. 13.04.2006 - 1 A 11596/05 -, zit. nach Juris).

  • VGH Bayern, 31.03.2003 - 4 B 00.2823

    Ablehnung der Zulassung zu einem Volksfest (Kiliani); …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2018 - 3 L 24/16
    Rn. 63 Der Fehler kann auch als fehlerhafte Beteiligung eines Ausschusses gewertet werden, weil der an sich berufene Hauptausschuss nicht beteiligt worden ist; in diesem Fall ist der Fehler für die Rechtmäßigkeit bedeutsam, wie sich aus §§ 44 Abs. 3 Nr. 3 und 45 Abs. 1 Nr. 4 VwVfG M-V ergibt (in diesem Sinne etwa VGH München, U. v. 31.03.2003 - 4 B 00.2823 -, NVwZ-RR 2003, 819).
  • BVerwG, 25.05.1982 - 4 B 98.82

    Ausübung des gemindlichen Vorkaufsrechts bezüglich eines Ersatzgrundstücks; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2018 - 3 L 24/16
    Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann neben dem Verkäufer auch der Käufer anfechten (BVerwG, U. v. 25.05.1982 - 4 B 98/82 - BRS 39 Nr. 96).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1997 - 5 S 2498/95

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts an einem Waldgrundstück - fehlender …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2018 - 3 L 24/16
    Rn. 62 Sieht man den Fehler, dass der unzuständige Oberbürgermeister über die Ausübung des Vorkaufsrechts entschieden hat, als Verletzung einer internen Zuständigkeitsregelung an, liegt hierin zwar kein Fall fehlender sachlicher Unzuständigkeit (so wohl VGH Mannheim, U. v. 12.09.1997 - 5 S 2498/95 - NJW-RR 1998, 877), weil diese die Zuständigkeit der Behörde bestimmt.
  • OVG Saarland, 07.11.2007 - 1 B 353/07

    Entlassung einer Probebeamtin wegen Nichtbewährung durch Eilentscheidung des …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2018 - 3 L 24/16
    Eine Eilentscheidung kommt daher nur in ganz dringenden Fällen, in denen eine Entscheidung binnen weniger Stunden getroffen werden muss, in Betracht (vgl. OVG Saarland, B. v. 07.11.2007 - 1 B 353/07 - NVwZ-RR 2008, 487 = KommJur 2008, 346, zit. nach juris; s. auch OVG Koblenz, U. v. 13.04.2006 - 1 A 11596/05 -BRS 70 Nr. 118 zur Ausübung des Vorkaufsrechts).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.1972 - 2 A 42/72
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2018 - 3 L 24/16
    Zwar gilt nach herrschender Ansicht die Vertretungsmacht unbeschränkt, d. h. auch dann, wenn nach Kommunalverfassungsrecht ein Gremium der Gemeinde zuvor hätte entscheiden müssen (vgl. OVG Koblenz, U. v. 15.11.1972 - 2 A 42/72 -, DVBl. 1973, 319, 320 m.w.N.).
  • VG Hannover, 18.12.2023 - 12 A 4154/21

    Beschluss; formelle Rechtswidrigkeit; gemeindliches Vorkaufsrecht; Haushaltsplan; …

    Sie folgt vielmehr der herrschenden Meinung, nach der ein Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit eines Gemeindeorgans als wesentlicher Verfahrensfehler zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts im Außenverhältnis gegenüber dem von der hoheitlichen Regelung betroffenen Bürger führt (Nds. OVG…, Beschl. vom 31.01.2013 - 7 LA 160/11 -, juris 2. Leitsatz und Rn. 9; OVG Meckl.-Vorpomm., Urt. vom 07.03.2018 - 3 L 24/16 -, juris Rn. 61 …und Urt. vom 21.03.2007 - 3 L 159/03 -, juris Rn. 29, 33;… OVG Rheinl.-Pf., Urt. vom 13.04.2006 - 1 A 11596/05 -, juris Rn. 31f.; BayVGH…, Urt. vom 31.03.2003 - 4 B 00.2823 -, juris Rn. 34ff.;… VGH Ba.-Württ., Urt. vom 12.09.1997 - 5 S 2498/95 -, juris Rn. 29; VG Trier…, Urt. vom 25.09.2008 - 5 K 531/08.TR -, juris Rn. 30;… vgl. auch Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 23. Aufl. 2022, § 46 Rn. 23).

    Die damit verbundenen Belastungen für die Vertragspartner müssen diese nur hinnehmen, wenn die hoheitlich erfolgte Ausübung des Vorkaufsrechts einerseits den materiellen Voraussetzungen entspricht und andererseits die Entscheidung auch von dem gesetzlich dafür vorgesehenen Gemeindeorgan getroffen worden ist (OVG Meckl.-Vorpomm., Urt. vom 07.03.2018 - 3 L 24/16 -, juris Rn. 66 …und Urt. vom 21.03.2007 - 3 L 159/03 -, juris Rn. 33).

  • OVG Saarland, 30.04.2025 - 2 A 177/23

    Eilentscheidungszuständigkeit des Bürgermeisters; Ausübung eines Vorkaufsrechts …

    Rn. 37 Hierbei ist zu sehen, dass es sich bei dem in § 61 Abs. 1 KSVG verankerten Eilentscheidungsrecht des (Ober-) Bürgermeisters um eine Notfall- und Katastrophenkompetenz handelt, die nur dann greifen soll, wenn der Gemeinde- bzw. Stadtrat nicht mehr rechtzeitig entscheiden kann.[vgl. Wohlfarth, Kommunalrecht für das Saarland, 3. Auflage 2003, Rn. 180][vgl. Wohlfarth, Kommunalrecht für das Saarland, 3. Auflage 2003, Rn. 180] Dringlichkeit im Sinne des § 61 Abs. 1 Satz 1 KSVG erfordert folglich, dass eine Entscheidung binnen weniger Stunden getroffen werden muss, wobei stets zu erwägen ist, ob nicht die Einberufung des Rates (oder des zuständigen Ausschusses) mit verkürzter Einberufungsfrist (§ 41 Abs. 3 Satz 4 KSVG) oder die Ergänzung der Tagesordnung einer bereits terminierten Ratssitzung (§ 41 Abs. 5 KSVG) in Frage kommt.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.11.2007 - 1 B 353/07 -, juris, Rn. 6 - 7 (m.w.N.)][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.11.2007 - 1 B 353/07 -, juris, Rn. 6 - 7 (m.w.N.)] Das Eilentscheidungsrecht kann nur singulär - nie grundsätzlich - eingreifen und dient nicht dazu, die Einberufung des Rates mit verkürzter Einberufungsfrist nach § 41 Abs. 3 Satz 4 KSVG zu vermeiden.[vgl. Wohlfarth, Kommunalrecht für das Saarland, 3. Auflage 2003, Rn. 180][vgl. Wohlfarth, Kommunalrecht für das Saarland, 3. Auflage 2003, Rn. 180] Die Dringlichkeit kann auch nicht allein damit begründet werden, dass bereits die interne Abstimmung womöglich erhebliche Zeit in Anspruch nimmt, jedenfalls wenn wie hier mit einer Zwei-Monats-Frist ein erheblicher Zeitraum zur Verfügung steht.[vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7.3.2018 - 3 L 24/16 -, juris, Rn. 58][vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7.3.2018 - 3 L 24/16 -, juris, Rn. 58].

    Rn. 57 Da die Voraussetzungen für ein Eilentscheidungsrecht des Beklagten nicht vorgelegen haben, ist die in Rede stehende Verwaltungsentscheidung in Gestalt der Ausübung des Vorkaufsrechts rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten, so dass die Ausübungsbescheide gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO durch das Verwaltungsgericht aufzuheben waren.[vgl. zur Rechtswidrigkeit von Bescheiden über die Ausübung des Vorkaufsrechts und zu den Fehlerfolgen: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7.3.2018 - 3 L 24/16 -, juris, Rn. 61 - 66][vgl. zur Rechtswidrigkeit von Bescheiden über die Ausübung des Vorkaufsrechts und zu den Fehlerfolgen: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7.3.2018 - 3 L 24/16 -, juris, Rn. 61 - 66].

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