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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 3 L 260/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17754
OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 3 L 260/07 (https://dejure.org/2009,17754)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.03.2009 - 3 L 260/07 (https://dejure.org/2009,17754)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. März 2009 - 3 L 260/07 (https://dejure.org/2009,17754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 41 Abs. 3
    Anwendbarkeit des Rechtsinstituts des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im Ausbildungsförderungsrecht wegen Verletzung von Beratungspflichten; Beweislast beim Nachweis der Abgabe eines Antrags auf Bewilligung von Ausbildungsförderung nach dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Nachweis der Abgabe von Anträgen auf Leistung von Ausbildungsförderung und zur Frage des Bestehens eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im Ausbildungsförderungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit des Rechtsinstituts des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im Ausbildungsförderungsrecht wegen Verletzung von Beratungspflichten; Beweislast beim Nachweis der Abgabe eines Antrags auf Bewilligung von Ausbildungsförderung nach dem ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 7.78

    Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen - Begriff des Einkommens im …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 3 L 260/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 08. Juli 2004 - 5 C 31/03 - (BVerwGE 121, 245 ff. = NVwZ 2004, 1511 = [...]) ausdrücklich entschieden, dass nach der Neufassung des § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG durch das 12. BAföG -Änderungsgesetz vom 22. Mai 1990 (BGBl. I S. 936) ein nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes gestellter Aktualisierungsantrag im Sinne der genannten Vorschrift keine Berücksichtigung mehr finden kann und die zu § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG in der zuvor geltenden Fassung (Fassung von 1983) ergangene Rechtsprechung (u.a. BVerwGE 58, 200) durch die Neufassung überholt ist.

    Infolge der Neufassung dieser Bestimmung in Verbindung mit der dazu gegebenen Gesetzentwurfsbegründung (…BT-Drucks. 11/5961, S. 23) kann an der zu § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG a.F. (Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983, BGBl. I S. 645) ergangenen Rechtsprechung des Senats nicht festgehalten werden, wonach ein Auszubildender auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes noch die Aktualisierung der Berechnung verlangen konnte, wenn er erst nach Vorliegen des Steuerbescheides seiner Eltern erkennen konnte, dass deren im vorletzten Kalenderjahr vor dem Bewilligungszeit erzieltes Einkommen zu höheren Anrechnungen auf den Bedarf und damit zur Rückforderung geleisteter Förderungsbeträge führte (Urt. v. 12. Juli 1979 - BVerwG 5 C 7.78 - BVerwGE 58, 200 (203 ff.) bzw. Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 1; bestätigend Urteil vom 25. April 1985 - BVerwG 5 C 42.82 - Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 6; Urteil vom 21. November 1991 - BVerwG 5 C 32.87 - Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 18).".

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 7 S 758/93

    Förderung einer Ausbildung im Ausland; zur Anwendung des sozialrechtlichen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 3 L 260/07
    Rspr. d. VGH Bad.-Württ., u.a. Urt. v. 21.02.1994 - 7 S 758/93 -, [...]; Hmb.OVG, Urt. v. 28.11.1997 - Bf IV 35/95 -, [...]; für das Sozialhilferecht: OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 21.02.1985 - 12 A 94/84 -, NVwZ 1985, 509 0 [...]; VG Bayreuth, Urt. v. 18.03.2002 - B 3 K 01.177 -, [...]; für das Jugendhilferecht als Teil des Sozialleistungsrechts: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.02.1993 - 7 S 2019/92 -, ESVGH 43, 164 = [...]).

    D.h. bei Pflichtverletzungen des Amtes für Ausbildungsförderung verbleiben regelmäßig keine unübersehbaren Nachteile und Unwägbarkeiten, die nicht ggf. durch Amtshaftungsansprüche ausgeglichen werden könnten (vgl. VGH Bad.-Württ. Urt. v. 21.02.1994, a.a.O.).

  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 3 L 260/07
    Auch lässt sich nicht davon ausgehen, dass sich der Bürger in Bezug auf den Nachweis, dass er einen Antrag gestellt hat, grundsätzlich in einem (typischen) Beweisnotstand befindet; hingegen erscheint es im Hinblick auf die damit einhergehenden Beweisschwierigkeiten unangemessen, wollte man der Verwaltung regelmäßig die Beweislast für den Nachweis der Nichtabgabe eines Antrages (als negative Tatsache) aufbürden (vgl. BVerwG, NJW 1964, 1176; BGH 24, 308).
  • VG Cottbus, 29.08.2024 - 4 K 10/21

    Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung, keine Aufrechnung mit …

    Dabei kann dahinstehen, ob überhaupt und gegebenenfalls in welchem Umfang die zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch entwickelten Grundsätze im Recht der Ausbildungsförderung anwendbar sind (wie hier offenlassend: BVerwG…, Urteil vom 23. Februar 2010 5 C 13.09 , juris Rn. 16; OVG Münster…, Beschluss vom 17. Januar 2011 12 E 970/10 -, juris Rn. 28 ff.; ablehnend: OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. März 2009 3 L 260/07 -, juris Rn. 11;… Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 8. Auflage 2024, § 20 Rn. 72).
  • VGH Bayern, 08.11.2023 - 12 CE 23.1422

    Keine vorläufige Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel wegen …

    Ob sich darüber hinaus ein Ausbildungsförderungsanspruch auch aus dem Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs abgeleitet werden könnte, ist zweifelhaft und in der Rechtsprechung bislang nicht geklärt (…vgl. hierzu etwa Friedrich in jurisPK SGB Sozialrecht Besonderer Teil, Stand 15.4.2023, § 41 BAföG Rn. 32;… Müller in Rothe/Blanke, BAföG, Stand November 2021, § 41 Rn. 18.1; OVG Magdeburg, B.v. 24.3.2009 - 3 L 260/07 - BeckRS 2010, 46161;… VG München U.v. 18.11.2021 - M 15 K 20.1809 - BeckRS 2021, 44979 Rn. 41).
  • VGH Bayern, 24.09.2012 - 12 ZB 11.712

    Ausbildungsförderung nach dem AFBG

    Demgegenüber lehnt die obergerichtliche Rechtsprechung die Anwendung des Instituts des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im Recht der Ausbildungsförderung mangels dem Sozialrecht vergleichbarer Interessenlagen und mangels Regelungslücke ab (vgl. z. B. mit weiteren Nachweisen OVG Sachsen-Anhalt vom 24.3.2009 Az.: 3 L 260/07 ).
  • VG Magdeburg, 22.02.2012 - 4 A 125/11

    Ausbildungsförderung: Freibetrag vom Einkommen; Rückzahlungsanspruch

    Das aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zwischen dem Amt für Ausbildungsförderung und dem Auszubildenden begründete Rechtsverhältnis erreicht damit nicht die Intensität und Abhängigkeit des Auszubildenden von Nebenpflichten des Amtes für Ausbildungsförderung, wie dies im Sozialversicherungsverhältnis der Fall ist (OVG LSA, Urteil vom 24.03.2009 - 3 L 260/07 -, juris; m. w. N.).
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