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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 21.10.2009

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2009 - 3 L 282/07   

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OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2009 - 3 L 282/07 (https://dejure.org/2009,20950)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.10.2009 - 3 L 282/07 (https://dejure.org/2009,20950)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 3 L 282/07 (https://dejure.org/2009,20950)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis einer ausdrücklichen Ermächtigung im Hochschulgesetz oder einer satzungsrechtlichen Ermächtigung für die Erhebung von Gebühren wegen Überschreitung der Regelstudienzeit; Erhebung von Gebühren wegen Überschreitung der Regelstudienzeit als Dauerverwaltungsakt; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Gebühren wegen Überschreitung der Regelstudienzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis einer ausdrücklichen Ermächtigung im Hochschulgesetz oder einer satzungsrechtlichen Ermächtigung für die Erhebung von Gebühren wegen Überschreitung der Regelstudienzeit; Erhebung von Gebühren wegen Überschreitung der Regelstudienzeit als Dauerverwaltungsakt; ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2009 - 3 L 282/07
    Mit dieser Gebühr wird ein besonderer Vorteil abgegolten, der dem Abgabepflichtigen durch die Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung oder jedenfalls durch die Möglichkeit dieser Inanspruchnahme zukommt und der es rechtfertigt, ihn zur Tragung der Kosten der öffentlichen Leistung heranzuziehen oder die durch die öffentliche Leistung gewährten Vorteile ganz oder teilweise abzuschöpfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2001 - 6 C 8.00 - BVerwGE 115, 32 zur Regelung in Baden-Württemberg, nachgehend: BVerfG, Beschl. v. 31.03.2006 - 1 BvR 1750/01 - [...]).

    Die Pflicht, nach Ablauf der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Hochschulsemester die Gebühr nach § 112 HSG LSA zu entrichten, berührt auch nicht das aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit dem Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip herzuleitende Recht des Einzelnen auf Zulassung zum Hochschulstudium seiner Wahl (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2001, a.a.O.).

    Davon abgesehen soll die gesetzliche Regelung vor allem zukunftsbezogen auf die Studierenden bei Beginn des Studiums und in frühen Studiensemestern einwirken; Erhebungen zur Lage der Studierenden, die unter anderen Bedingungen ihr Studium begonnen und geplant haben, haben insoweit allenfalls beschränkte Aussagekraft (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2001, a.a.O.).

    Das Äquivalenzprinzip als Ausprägung des (bundes-)verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist nicht verletzt, weil kein Anhalt dafür besteht, dass die Gebühr in einem groben Missverhältnis zu dem Wert der mit ihr abgegoltenen Leistung der öffentlichen Hand steht (vgl. zum Äquivalenzprinzip: BVerwG, Urt. v. 25.07.2001, a.a.O.).

    Mit Art. 3 Abs. 1 GG ist insbesondere eine Pauschalierung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zu vereinbaren (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2001, a.a.O.).

    Aus Art. 13 Abs. 2 Buchst. c IPwskR können damit in dem hier in Rede stehenden Zusammenhang keine Rechte hergeleitet werden, die nicht bereits grundrechtlich gewährleistet sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.2009, a.a.O.; Urt. v. 25.07.2001, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 28.10.2008 - 3 Bf 260/07 - [...]).

  • BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 16.08

    Studienabgabe, Studienbeitrag, Studiengebühr, Sonderabgabe, …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2009 - 3 L 282/07
    Nichtsteuerliche Abgaben dieser Art unterliegen im Hinblick auf die Schutz- und Begrenzungsfunktion der Finanzverfassung grundsätzlich keinen Bedenken (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 29.04.2009 - 6 C 16.08 - NVwZ 2009, 1562 zu allgemeinen Studienabgaben).

    Aus Art. 13 Abs. 2 Buchst. c IPwskR können damit in dem hier in Rede stehenden Zusammenhang keine Rechte hergeleitet werden, die nicht bereits grundrechtlich gewährleistet sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.2009, a.a.O.;… Urt. v. 25.07.2001, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 28.10.2008 - 3 Bf 260/07 - [...]).

  • BVerwG, 23.10.1996 - 6 C 1.94

    Hochschulrecht - Keine bundesrechtliche Pflicht der Zur-Verfügung-Stellung des …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2009 - 3 L 282/07
    Dementsprechend erstreckt sich der verfassungsrechtliche Zulassungsanspruch nicht auf die Kostenfreiheit des gewählten Studiums, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits im Hinblick auf die Ausstattung von Studienplätzen entschieden hat (vgl. BVerwG, Urt. vom 23.10.1996 - 6 C 1.94 - BVerwGE 102, 142 ).

    Mit der Einführung einer solchen Gebühr wird nicht der Zugang zum Hochschulstudium geregelt, vielmehr werden die Studienbedingungen in einer bestimmten Weise ausgestaltet (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 23.10.1996, a. a O.).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2009 - 3 L 282/07
    Die Auslegungsbedürftigkeit als solche steht dem Bestimmtheitserfordernis nicht entgegen, solange die Auslegung unter Nutzung der juristischen Methodik zu bewältigen ist und die im konkreten Anwendungsfall verbleibenden Ungewissheiten nicht so weit gehen, dass Vorhersehbarkeit und Justiziabilität des Verwaltungshandelns gefährdet sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvF 3/92 - NJW 2004, 2213 ; Beschl. v. 09.04.2003 - 1 BvL 1/01 u.a. - BVerfGE 108, 52).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Kindesunterhalt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2009 - 3 L 282/07
    Die Auslegungsbedürftigkeit als solche steht dem Bestimmtheitserfordernis nicht entgegen, solange die Auslegung unter Nutzung der juristischen Methodik zu bewältigen ist und die im konkreten Anwendungsfall verbleibenden Ungewissheiten nicht so weit gehen, dass Vorhersehbarkeit und Justiziabilität des Verwaltungshandelns gefährdet sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvF 3/92 - NJW 2004, 2213 ; Beschl. v. 09.04.2003 - 1 BvL 1/01 u.a. - BVerfGE 108, 52).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2009 - 3 L 282/07
    Das ist namentlich dann der Fall, wenn bei der gebotenen Abwägung zwischen dem enttäuschten Vertrauen des Betroffenen und der Bedeutung der Neuregelung für das Wohl der Allgemeinheit den Interessen des Betroffenen ein höheres Gewicht einzuräumen ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 23.11.1999 - 1 BvF 1/94 - BVerfGE 101, 239 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 23.02

    Telekommunikation; feststellender Verwaltungsakt; Bestimmtheitsgebot; Erhebung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2009 - 3 L 282/07
    Eine Ermächtigungsgrundlage muss dabei jedoch nicht ausdrücklich vorliegen, es genügt, wenn sie durch Auslegung des Gesetzes ermittelt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2003 - 6 C 23.02 - BVerwGE 119, 123 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 8 S 641/01

    Aufhebung eines rechtswidrig gewordenen begünstigenden VA mit Dauerwirkung nach …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2009 - 3 L 282/07
    Für die gerichtliche Aufhebung eines solchen Verwaltungsakts ist anerkannt, dass es für die Beurteilung seiner Rechtmäßigkeit abweichend von den sonst für Anfechtungsklagen geltenden Grundsätzen nicht auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, sondern auf den der gerichtlichen Entscheidung ankommt (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 24.09.2001 - 8 S 641/01 - NVwZ-RR 2002, 621 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 34.06

    Missbrauchsaufsicht; besondere Missbrauchsaufsicht; beträchtliche Marktmacht; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2009 - 3 L 282/07
    Verwaltungsakte mit Dauerwirkung wie der hier in Streit stehende Bescheid sind dadurch gekennzeichnet, dass nach dem maßgeblichen materiellen Recht durch Änderung der tatsächlichen Verhältnisse diese rechtswidrig werden können, auch wenn sie ursprünglich rechtmäßig waren (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.09.2007 - 6 C 34.06 - NVwZ 2008, 84 m.w.N.) Die Rechtsfolge eines derartigen Verwaltungsaktes tritt nämlich nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern während eines bestimmten Zeitraums ein, so dass es sich um zeitraum- und zukunftsbezogene Regelungen handelt.
  • BVerwG, 14.11.2007 - 4 B 30.07

    Zulassung der Berufung; Ablehnung des Zulassungsantrags; Anschlussberufung.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2009 - 3 L 282/07
    Auch eine Anschlussberufung gemäß § 127 VwGO ist jedenfalls dann unstatthaft, wenn derjenige Teil des Rechtsstreits, den der Anschlussberufungsführer im Wege der Anschließung zum Gegenstand des Berufungsverfahrens machen möchte, vom Berufungsgericht durch Ablehnung des Zulassungsantrags gemäß § 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO rechtskräftig abgeschlossen worden ist bzw. wie hier, die Berufung, soweit die Klage abgewiesen worden ist, nicht zugelassen worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.2007 - 4 B 30.07 - NVwZ-RR 2008, 214).
  • OVG Hamburg, 28.10.2008 - 3 Bf 260/07

    Hamburg; Studiengebühr; Gremientätigkeit

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89

    Kommunalabgaben; Wiederkehrende Abgaben; Festsetzung; Anliegergrundstücke; …

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte …

  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1750/01

    Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Studiengebühren für …

  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78

    Vorbeugender Rechtsschtutz gegen drohende Exmatrikutation; Exmatrikulation bei …

  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 C 98.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Anforderungen an Aufklärungspflicht - Zeugen - …

  • BVerwG, 09.05.1996 - 9 B 254.96

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör

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   OVG Sachsen, 21.10.2009 - 3 L 282/07   

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