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| VG Berlin, 22.08.2018 - 3 L 320.18 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 88 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 122 Abs 1 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO, § 29 Abs 1 GymOV BE
Zulassung zur Abiturprüfung im Eilverfahren; Überprüfung der Benotung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VG Berlin, 19.04.2018 - 3 L 190.18
Anfechtung von Kursnoten zwecks Zulassung zur Abiturprüfung; Erläuterungspflicht …
Auszug aus VG Berlin, 22.08.2018 - 3 L 320.18
Die Antragstellerin kann ihr Ziel, weiter zur Abiturprüfung im Jahr 2018 zugelassen zu werden, also vorerst an weiteren Prüfungen teilzunehmen und somit nicht in den nachfolgenden Schülerjahrgang zurücktreten zu müssen, nicht mit einem Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO erreichen (vgl. zur statthaften Antragsform: VG Berlin, Beschluss vom 19. April 2018 - 3 L 190.18 - juris, Rn. 13 ff.).
- VG Aachen, 01.07.2020 - 9 L 407/20
Abiturzulassung; Corona
Rn. 33 Vgl. nur Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Urteil vom 17. Mai 2013 - 9 K 2459/12 -, NRWE, Rn. 29 f. m.w.N.; VG Berlin, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 L 320/18 -, juris, Rn. 20; zum gerichtlich nicht überprüfbaren Bewertungsspielraum zuletzt auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 10. April 2018 - 19 B 477/18 -, juris, Rn. 2 ff. m.w.N.
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