Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2016 - 3 L 44/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Zur Unentgeltlichkeit eines Feuerwehreinsatzes im Rettungsfall
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LSA-BrSchG § 22 I 2
Feuerwehr; Hilfeleisten; Kostenerstattung; Lebensgefahr; Liegendtransport; Notfallrettung; Pflichtaufgabe; Rettung; Rettungsdienst; Tragehilfe; Unentgeltlichkeit; Zur Unentgeltlichkeit eines Feuerwehreinsatzes im Rettungsfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unentgeltlichkeit eines Feuerwehreinsatzes im Rettungsfall
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 124 (Leitsatz und Kurzinformation)
Rettungsdienst | Unentgeltlichkeit eines Feuerwehreinsatzes im Rettungsfall
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unentgeltlichkeit eines Feuerwehreinsatzes mit Tragehilfe i.R.e. Notfallrettung des Rettungsdienstes; Kostentragungspflicht wegen Hilfeleistung der Feuerwehr zur Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 27.01.2015 - 7 A 83/14
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2016 - 3 L 44/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (24)
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2010 - 1 S 2441/09
Kosten für die Hilfeleistung der Feuerwehr bei Transport eines stark …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2016 - 3 L 44/15
Eine Aufgabe der allgemeinen Gefahrenabwehr, die nicht zum Verantwortungsbereich der gesetzlichen Krankenkassen gehört, ist die Rettung eines Menschen aus (unmittelbarer) Lebensgefahr (so auch zu einer insoweit vergleichbaren Regelung des baden-württembergischen Feuerwehrgesetzes: VGH Bad.-Würt., Urteil vom 17. Mai 2010 - 1 S 2441/09 -, juris, Rdnr. 23).Ist dagegen keine Gefahr für Leib und Leben abzuwehren, sondern müssen lediglich Hindernisse beim (Kranken-)Transport überwunden werden (bspw. aufgrund schweren Übergewichts mit Gehunfähigkeit), scheidet eine Kostenfreiheit aus (vgl. VGH Bad.-Würt. Urteil vom 17. Mai 2010, a. a. O.), so dass der den Einsatz der Feuerwehr auslösende Rettungsdienst sodann eine freiwillige und zugleich kostenpflichtige Traghilfe der Feuerwehr gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 BrSchG LSA in Anspruch nimmt.
- VGH Bayern, 07.03.2006 - 4 BV 04.2957
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2016 - 3 L 44/15
Historisch betrachtet, entspricht es dem Selbstverständnis der ehrenamtlichen Feuerwehren (Feuerwehrethos), ihre Kernaufgaben im Interesse der Allgemeinheit kostenfrei zu erbringen (vgl. BayVGH, Urteil vom 7. März 2006 - 4 BV 04.2957 -, juris, Rdnr. 17 a. E., m. w. N.).In einer vergleichbaren Fallgestaltung hat der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zur bayerischen Landesregelung des Art. 28 Abs. 2 Nr. 2 BayFwG die Kostenfreiheit der technischen Tragehilfe bei Tätigkeiten der Feuerwehr, die der unmittelbaren Rettung von Menschen dienen, gleichfalls als solche bejaht (vgl. Urteil vom 7. März 2006, a. a. O.), wobei zwischen den dortigen Beteiligten nicht die Kosten der Traghilfe, sondern die Kosten des Ein- und Ausrückens der Feuerwehr zur Gewährleistung der kostenfreien Traghilfe in Rede standen und ebenso als kostenfrei erachtet worden sind.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2016 - 3 L 44/15
Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, und Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997, NVwZ 1997, 122; OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 1998 - A 1 S 134/97 -, JMBl. LSA 1998, 29).Denn in beiden Fällen wird mit der Zulassung des Rechtsmittels bezweckt, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 5 ER 625.90 -, Buchholz 310 VwGO § 132 Nr. 294; Beschluss vom 17. Januar 1996 - 6 B 39.94 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342; Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, DÖV 1998, 117).
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.1998 - A 1 S 134/97
Irak, Nordirak, Kurden, Interne Fluchtalternative, Existenzminimum, …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2016 - 3 L 44/15
Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, und Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997, NVwZ 1997, 122; OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 1998 - A 1 S 134/97 -, JMBl. LSA 1998, 29).Hingegen ist es nicht Aufgabe des Berufungsgerichts, die angegriffene Entscheidung von Amts wegen zu überprüfen, denn der Gesetzgeber hat dem Rechtsmittelführer für das der Berufung vorgeschaltete Antragsverfahren die besonderen "Darlegungslasten" nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO - in der hier maßgeblichen Fassung - auferlegt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 1998 - A 1 S 134/97 -, JMBl. LSA S. 29).
- LG Mainz, 21.06.2000 - 3 S 371/99
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2016 - 3 L 44/15
Stets muss es sich dabei allerdings ebenfalls um eine Divergenz in Bezug auf allgemeine (abstrakte) Rechtssätze handeln, während die (bloße) schlichte fehlerhafte Rechtsanwendung nicht zulassungsbegründend ist (…OVG LSA, a. a. O., und Beschluss vom 31. August 1999 - A 3 S 371/99 -).Dagegen reicht es nicht, dass das Beschwerdegericht die Divergenz womöglich selbst feststellen könnte (ständige Rechtsprechung des Senates, etwa: Beschluss vom 9. Februar 2005, a. a. O., Beschluss vom 18. Oktober 2001 - A 3 S 284/99 -, Beschluss vom 31. August 1999, a. a. O.; vgl. zudem: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25. Juni 1993 - A 16 S 976/93 -, VBlBW 1994, 73 [74]; OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - Bs VI 158/96 -).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2016 - 3 L 44/15
Rn. 3 "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2016 - 3 L 44/15
Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33). - LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2010 - L 10 KR 59/08
Feuerwehr hilft bei Krankentransport - wer zahlt?
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2016 - 3 L 44/15
Dass das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - wie die Beklagte wohl geltend zu machen beabsichtigt (vgl. Seite 4 [3. Absatz] der Antragsbegründungsschrift) - in einer sozialrechtlichen Streitigkeit nach § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB V unter Heranziehung des § 1 BrSchG LSA andere Maßstäbe als das Verwaltungsgericht angelegt hat, indem es ausführt, dass es für die Übernahme der Rettungskosten unerheblich sei, ob überhaupt ein lebensgefährlicher Gesundheitszustand bestanden habe, da der Einsatz der Feuerwehr ausschließlich dem Zweck gedient habe, dem Versicherten die Behandlung zu ermöglichen (vgl. Urteil vom 17. Juni 2010 - L 10 KR 59/08 -, juris, Rdnr. 36 a. E.), vermag allein grundsätzlichen Klärungsbedarf nicht zu begründen. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2016 - 3 L 44/15
"Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (…OVG LSA, a. a. O.; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11; vgl. dazu auch: BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5; ferner: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263). - BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94
Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2016 - 3 L 44/15
Denn in beiden Fällen wird mit der Zulassung des Rechtsmittels bezweckt, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 5 ER 625.90 -, Buchholz 310 VwGO § 132 Nr. 294; Beschluss vom 17. Januar 1996 - 6 B 39.94 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342; Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, DÖV 1998, 117). - BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
- BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92
Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung
- BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95
Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen …
- BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87
Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder …
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06
Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell
- BVerwG, 18.12.1990 - 5 ER 625.90
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97
Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes
- VG Schleswig, 08.04.2014 - 3 A 179/13
Feuerwehrgebühren - Befreiung aus lebensbedrohlicher Lage
- BVerwG, 22.06.1984 - 8 B 121.83
Erteilung einer Bescheinigung über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Maßnahmen zur …
- BVerwG, 30.01.1961 - VIII B 159.60
Rechtsmittel
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2003 - 2 L 28/01
Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für die Beseitigung von Quecksilber …
- BVerwG, 20.02.1964 - IV CB 10.64
- OVG Niedersachsen, 04.06.1996 - 12 L 833/96
Asyl: Dreimonatsfrist für Folgeantrag;; Asylfolgeantrag; Dreimonatsfrist; …
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - A 16 S 976/93
Berufungszulassung in Asylsachen: Anforderungen an die Darlegung einer …
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2022 - 7 A 10018/21
Sanitätsorganisation muss Kosten der Feuerwehr für Unterstützung bei …
Rn. 29 Hieraus ergibt sich zugleich, dass die von der Klägerin erwähnte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 25. Januar 2016 - 3 L 44/15 -, juris) vorliegend keine abweichende Beurteilung gebietet. - VG Mainz, 03.12.2020 - 1 K 979/19
Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz im Rahmen einer Notfallrettung durch den …
Insbesondere ist etwa in Sachsen-Anhalt (§ 22 Abs. 1 Satz 2 des Brandschutzgesetzes LSA) und Schleswig-Holstein (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 des Brandschutzgesetzes SH a.F.) die Rettung von Personen aus Lebensgefahr bzw. lebensbedrohlichen Lagen ausdrücklich unentgeltlich ausgestaltet, sodass die Gerichte auch dies als zentrales Abgrenzungskriterium herangezogen haben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 3 L 44/15 -, juris, Rn. 8; VG Schleswig…, Urteil vom 8. April 2014 - 3 A 179/13 -, juris, Rn. 35 ff.; siehe zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VGH BW, Urteil vom 17. Mai 2010 - 1 S 2441/09 -, juris).Rn. 38 Nach alledem ergibt sich aus dem Gesamtgefüge, dass der Einsatz vorliegend zumindest schwerpunktmäßig einen Annex zum Krankentransport darstellt und die für den Feuerwehreinsatz nach Maßgabe des § 36 Abs. 1 Nr. 9 LBKG zu leistenden Erstattungen im Verhältnis zwischen der Klägerin und der Beigeladenen als "Fahrkosten" im Sinne des § 60 SGB V einzuordnen sind (vgl. zu dieser Verbindung auch: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 3 L 44/15 -, juris, Rn. 11).
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