Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 02.08.2012 - 3 L 974/12.DA |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 15 Abs 1 VersammlG
NPD Kundgebung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung einer Versammlung (hier: angemeldete Versammlung des NPD-Parteivorstands)
- Wolters Kluwer
NPD Kundgebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verbot einer NPD-Kundgebung auf dem Darmstädter Luisenplatz rechtswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verbot einer NPD-Kundgebung auf dem Darmstädter Luisenplatz rechtswidrig - NPD darf vorgesehene Kundgebung unter dem Motto "Raus aus dem Euro" trotz Verbotsverfügung der Stadt Darmstadt durchführen
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 02.08.2012 - 3 L 974/12.DA
- VGH Hessen, 02.08.2012 - 8 B 1595/12
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung …
Auszug aus VG Darmstadt, 02.08.2012 - 3 L 974/12
Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung steht den zuständigen Behörden aber die Möglichkeit offen, Auflagen zu erlassen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt Beschluss vom 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, NVwZ-RR 2010, 625).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 12.05.2010, a. a. O.) ist es Aufgabe der zum Schutz der rechtsstaatlichen Ordnung berufenen Polizei, in unparteiischer Weise auf die Verwirklichung des Versammlungsrechts hinzuwirken.
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Auszug aus VG Darmstadt, 02.08.2012 - 3 L 974/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04 -, BVerfGE 111, 147) kommt eine inhaltliche Begrenzung von Meinungsäußerungen, soweit sie nicht dem Schutze der Jugend oder dem Recht der persönlichen Ehre dient, nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG in Betracht.Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist ein Recht auch zum Schutz von Minderheiten; seine Ausübung darf nicht allgemein und ohne eine tatbestandliche Eingrenzung, die mit dem Schutzzweck des Grundrechts übereinstimmt, unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die geäußerten Meinungsinhalte herrschenden sozialen oder ethischen Auffassungen nicht widersprechen (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2004, a. a. O.).
- BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06
Fraport
Auszug aus VG Darmstadt, 02.08.2012 - 3 L 974/12
Die Bürger sollen damit selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - am wirksamsten zur Geltung bringen können (BVerfG, Urt. v. 22.02.2011 - 1 BvR 699/06 -, BVerfGE 128, 226). - BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94
Effektivität des Rechtsschutzes im Verfahren auf (Wieder-) Herstellung der …
Auszug aus VG Darmstadt, 02.08.2012 - 3 L 974/12
Als Grundlage der Gefahrenprognose sind konkrete nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich, bloße Vermutungen reichen nicht aus (BVerfG, Beschl. v. 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, 834). - BVerfG, 21.04.2000 - 1 BvQ 10/00
Vorläufiger Rechtsschutz zugunsten "Junger Nationaldemokraten"
Auszug aus VG Darmstadt, 02.08.2012 - 3 L 974/12
Rn. 15 Zur Annahme der Antragsgegnerin, es könne zu den genannten Rechtsgutverletzungen kommen, sind jedoch keine konkreten nachvollziehbaren tatsächlichen Anhaltspunkte genannt worden, bloße Vermutungen reichen jedoch auch in dieser Beziehung nicht aus (BVerfG, Beschl. v. 21.04.2000 - 1 BvQ 10/00 -, NVwZ-RR 2000, 554).
- VGH Hessen, 03.05.2013 - 8 A 772/13
Unzulässiger Aufruf eines Oberbürgermeisters zur Teilnahme an Gegendemonstration
Er hat diese Aufgabe auch gegenüber der Klägerin wahrgenommen, allerdings durch Erlass eines offensichtlich rechtswidrigen Versammlungsverbots (VG Darmstadt, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 L 974/12.DA, bestätigt durch Hess. VGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 8 B 1595/12 -). - VGH Hessen, 24.11.2014 - 8 A 1605/14
Neutralitätspflicht vor Wahlen gilt auch für Bürgermeister
Er hat diese Aufgabe auch gegenüber der Klägerin wahrgenommen, allerdings durch Erlass eines offensichtlich rechtswidrigen Versammlungsverbots (VG Darmstadt, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 L 974/12.DA, bestätigt durch Hess. VGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 8 B 1595/12 -). - VG Darmstadt, 05.02.2013 - 3 K 1190/12
Kommunalrecht
Ebenfalls am gleichen Tag stellte sie beim erkennenden Gericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs, dem die Kammer mit Beschluss vom 02.08.2012 - 3 L 974/12.DA - stattgab.
- VG Darmstadt, 02.03.2018 - 3 L 522/18
Versammlungsrechtliche Auflage
Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung steht den zuständigen Behörden aber die Möglichkeit offen, Auflagen zu erlassen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. Beschluss vom 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, NVwZ-RR 2010, 625; VG Darmstadt, Beschl. v. 23.08.2013 - 3 L 1146/13 - und v. 02.08.2012 - 3 L 974/12.DA -). - VGH Hessen, 02.08.2012 - 8 B 1595/12
Verbot der Durchführung einer Kundgebung einer Partei wegen ihrer …
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 2. August 2012 - 3 L 974/12.DA - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Antragstellerin für die Durchführung der von ihr für den 3. August 2012 - 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr - geplanten Kundgebung auf die für die UWIGA "reservierte" Süd-West-Ecke des Luisenplatzes beschränkt wird. - VG Darmstadt, 23.08.2013 - 3 L 1146/13
Verbot einer NPD Kundgebung
Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung steht den zuständigen Behörden aber die Möglichkeit offen, Auflagen zu erlassen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt Beschluss vom 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, NVwZ-RR 2010, 625; VG Darmstadt, Beschl. v. 02.08.2012 - 3 L 974/12.DA -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".