Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2016 - 3 LA 81/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 36 SGB 8, § 35 SGB 8, § 78b Abs 1 SGB 8, § 36a Abs 3 Nr 1 SGB 8
Jugendhilfeleistungen für selbstbeschaffte Hilfe; Notwendigkeit inklusiver Beschulung; Grundsatz des Entscheidungsprimats des Jugendamtes; Verzögerung der Leistungserbringung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übernahmebegehren der Kosten für eine selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme (hier : Kostenübernahme für die Betreuung in einer Einrichtung); Bewirkung der Unaufschiebbarkeit der Leistungserbringung durch den Leistungsberechtigten vor der Hilfeentscheidung des Jugendamtes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahmebegehren der Kosten für eine selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme (hier : Kostenübernahme für die Betreuung in einer Einrichtung); Bewirkung der Unaufschiebbarkeit der Leistungserbringung durch den Leistungsberechtigten vor der Hilfeentscheidung des Jugendamtes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 16.06.2014 - 15 A 198/12
- OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2016 - 3 LA 81/14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99
Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2016 - 3 LA 81/14
Rn. 6 Dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kosten der von Dritten durchgeführten Eingliederungshilfemaßnahmen nur aufkommen muss, wenn der Hilfebedarf rechtzeitig an ihn herangetragen worden ist, hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits in seinem Urteil vom 28. September 2000 - BVerwG 5 C 29.99 - (BVerwGE 112, 98 = Buchholz 436.511 § 35a KJHG/SGB VIII Nr. 3) ausgeführt.Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in Abkehr von der früheren Rechtsprechung betont, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Leistungs- und nicht bloßer Kostenträger ist (BVerwGE 112, 98 ...).
Diese Praxis steht im Widerspruch zur Systematik des SGB VIII, das dem Jugendamt die Funktion eines Leistungsträgers zuweist, der die Kosten grundsätzlich nur dann trägt, wenn er selbst vorab auf der Grundlage des SGB VIII und dem dort vorgesehenen Verfahren über die Eignung und Notwendigkeit der Hilfe entschieden hat (vgl. auch BVerwGE 112, 98).
- BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98
Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2016 - 3 LA 81/14
Zwar wird durch die Regelung des § 36a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII klargestellt, dass der Grundsatz des Entscheidungsprimats des Jugendamtes in Abs. 1 nicht dazu führen darf, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Hilfeentscheidung, die nach Maßgabe von § 36 SGB VIII auch die Durchführung der Hilfeplanung sowie die Erstellung des Hilfeplanes umfasst, hinauszögert (…vgl. Schmid-Obkirchner in: Wiesner, SGB VIII, § 36, Rn. 50; BVerwG NVwZ 2000, 325). - BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10
Kostenerstattungsanspruch gegen Jugendhilfeträger; selbstbeschaffte Maßnahme, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2016 - 3 LA 81/14
Die mit dem Antrag auf Zulassung erhobene Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur Erfolg haben, wenn die für aufklärungsbedürftig gehaltenen Tatsachen unter Zugrundlegung der materiell rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Antragsteller günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.02.2010 - 5 B 43/10 -, Rn. 8, zitiert nach juris mit Verweis auf die std. Rspr. seit BVerwG, Urt. v. 22.01.1969 - 6 C 52.65 -). - BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2016 - 3 LA 81/14
Die mit dem Antrag auf Zulassung erhobene Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur Erfolg haben, wenn die für aufklärungsbedürftig gehaltenen Tatsachen unter Zugrundlegung der materiell rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Antragsteller günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.02.2010 - 5 B 43/10 -, Rn. 8, zitiert nach juris mit Verweis auf die std. Rspr. seit BVerwG, Urt. v. 22.01.1969 - 6 C 52.65 -). - OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98
Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2016 - 3 LA 81/14
Rn. 4 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen nach ständiger Rechtsprechung auch des beschließenden Senats vor, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg (Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, zitiert nach juris, Rn. 21).
- VG Darmstadt, 13.09.2016 - 5 K 404/14
Kosten für Kinderbetreuung
Dies ist dann der Fall, wenn der Leistungsberechtigte seinen Mitwirkungspflichten gem. §§ 60 ff. SGB I im Verfahren nicht nachgekommen ist, sodass er die Unaufschiebbarkeit der Hilfeerbringung vor der Entscheidung des Jugendhilfeträgers in vorwerfbarer Weise selbst herbeiführt (OVG Schleswig, 08.03.2016 - 3 LA 81/14, in: JAmt 2016, 265, 265: keine Mitwirkung am Hilfeplanverfahren und Verweigerung von Gesprächen mit dem Jugendhilfeträger). - OVG Niedersachsen, 02.06.2025 - 2 LA 216/24
Hilfe für junge Volljährige; Selbstbeschaffte Leistung; Vollzeitpflege; …
Ohne Rechtsfehler hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass eine Selbstbeschaffung nicht möglich ist, wenn das Jugendamt wegen mangelnder Mitwirkung des Leistungsberechtigten oder sonst wegen eines dem Leistungsberechtigten anzulastenden Verhaltens nicht die Gelegenheit hatte, im Hilfeplanverfahren den Bedarf oder die Geeignetheit der Hilfe im Zusammenwirken aller Beteiligter zu klären (…vgl. ThürOVG, Beschl. v. 22.5.2018 - 3 EO 192/18 -, juris Rn. 38; OVG SH, Beschl. v. 8.3.2016 - 3 LA 81/14 -, juris Rn. 12;… OVG NRW, Beschl. v. 5.2.2015 - 12 A 1261/14 -, juris Rn. 7 mw.N.;… VG B-Stadt, Urt. v. 10.2.2023 - 3 K 2140/20 -, juris Rn. 31;… VG Köln, Urt. v. 15.12.2011 - 26 K 1306/11 -, juris Rn. 52 ff.;… Kunkel/Pattar, SGB VIII, 8. Aufl. 2022, § 36a Rn. 21 m.w.N.).
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