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| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 3 LB 1005/18 OVG |
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Heranziehung eines Eigentümers eines Grundstücks zu einem Anschlussbeitrag Trinkwasser; Vorlage der Globalkalkulation bei der Beschlussfassung der Verbandsversammlung über den Abgabensatz; Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung
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Heranziehung eines Eigentümers eines Grundstücks zu einem Anschlussbeitrag Trinkwasser; Vorlage der Globalkalkulation bei der Beschlussfassung der Verbandsversammlung über den Abgabensatz; Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
Kalkulation und Erhebung von Trinkwasserbeiträgen
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 20.09.2018 - 4 A 269/16
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 3 LB 1005/18 OVG
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (18)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10
Anforderungen an die Beitragskalkulation für eine leitungsgebundene kommunale …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 3 LB 1005/18
Die beitragsrechtlichen Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzungen Trinkwasser 2009, 2011 und 2012 erklärte das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Normenkontrollurteil vom 24. April 2013 - Az. 4 K 1/10 - für unwirksam.Da diese nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 24. April 2013 - 4 K 1/10 -, juris Rn. 61 ), an der der erkennende Senat insoweit festhält (dazu sogleich), zur Vermeidung einer unzulässigen Aufwandsüberdeckung notwendig ist, liegt darin ein methodischer Kalkulationsfehler.
Rn. 42 aa) Die Entscheidung des Zweckverbands, die Refinanzierung des Aufwands für die Anschaffung und Herstellung der öffentlichen Einrichtung zur Trinkwasserversorgung nicht mehr privatrechtlich, sondern seit dem 25. August 2001 entsprechend den Maßgaben des Kommunalabgabengesetzes öffentlich-rechtlich durchzuführen, ist mit Blick auf den in § 1 Abs. 3 KAG M-V normierten Grundsatz der Freiheit der Handlungsformenwahl nicht zu beanstanden (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 24. April 2013 - 4 K 1/10 -, juris Rn. 43 ff.).
Rn. 49 Zwar berücksichtigt die Beitragskalkulation auf der Aufwandsseite die vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 24. April 2013 - 4 K 1/10 -) geforderte kalkulatorische Erlösanrechnung nur in Bezug auf den in den vereinnahmten Nutzungsentgelten enthaltenen Herstellungsaufwand.
Rn. 54 Die bloße Anrechnung von Baukostenzuschüssen im Rahmen der Beitragserhebung wäre als Korrektiv nicht ausreichend, weil die Refinanzierung der Herstellungskosten der Anlage innerhalb des Entgeltsystems im Wesentlichen über Nutzungsentgelte zu erfolgen hatte (so bereits OVG Greifswald, Urteil vom 24. April 2013, a. a. O., Rn. 58).
Soweit das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern dies in dem Urteil vom 24. April 2013 (- 4 K 1/10 -) gefordert hat, hält der erkennende Senat hieran nicht fest.
Daher ist ein für ein Grundstück gezahlter Baukostenzuschuss nicht lediglich auf den Anschlussbeitrag anzurechnen (so bereits OVG Greifswald, Urteil vom 24. April 2013 - 4 K 1/10 -, juris Rn. 58 ).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2009 - 1 L 323/06
Nacherhebung eines Anschlussbeitrags
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 3 LB 1005/18
Zum anderen schließt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung das Verbot der Doppelbelastung in dem Sinne ein, dass ein Grundstück für dieselbe öffentliche Einrichtung bzw. Teileinrichtung hinsichtlich desselben Aufwands grundsätzlich nur einmal zu einem Beitrag herangezogen werden darf (OVG Greifswald, Urteil vom 1. September 2020 - 1 LB 537/17 -, S. 9 f. ;… Beschluss vom 25. Mai 2009 - 1 M 157/08 -, juris Rn. 54; Urteil vom 15. Dezember 2009 - 1 L 323/06 -, juris Rn. 49).In einem solchen Fall ist der Erlass eines weiteren Beitragsbescheids nicht nach dem Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung ausgeschlossen (zur Nacherhebung: OVG Greifswald, Urteil vom 15. Dezember 2009 - 1 L 323/06 -, juris Rn. 52).
- BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 23/11
Gebühren für die Wasserversorgung in den neuen Bundesländern: Anspruch des …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 3 LB 1005/18
Der Baukostenzuschuss, der nach § 9 Abs. 1 AVBWasserV ohnehin nur zur teilweisen Abdeckung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen dient, und damit Anlagenteile mit überörtlicher Funktion nicht erfasst, kann insbesondere bei sogenannten altangeschlossenen Grundstücken nicht verlangt werden (BGH, Urteil vom 23. November 2011 - VIII ZR 23/11 -, juris Rn. 21; vgl. auch Teil II Ziffer 8 der Entgeltregelung).
- BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 3 LB 1005/18
Ein Duldungsbescheid, der unter Verstoß gegen den Grundsatz "keine dingliche Haftung ohne persönliche Schuld" ergangen ist, ist fehlerhaft (OVG Greifswald…, Urteil vom 1. September 2020, a. a. O.; zum Erschließungsbeitrag: BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 -, juris Rn. 23). - BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 26.08
Entbehrlichkeit einer Ortsbesichtigung; Anforderungen an eine Ergänzungssatzung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 3 LB 1005/18
Ausweislich der vom Beklagten vorgelegten Unterlagen und der im Internet einsehbaren maßstabsgenauen Überfliegungsfotos (zur Zulässigkeit einer lediglich auf Flurkarten und Lichtbilder gestützten Einstufung vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 4 BN 26.08 -, juris Rn. 3) weist das sich in südöstliche Richtung leicht verbreiternde Grundstück in dem Bereich, in dem es an die L… Straße angrenzt, eine Breite von ca. 163 m auf. - BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 10.20
Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 3 LB 1005/18
Eine Beeinträchtigung des durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG geschützten Vertrauens in die Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechtspositionen ist verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar ist, also wenn sie zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Normgebers überwiegen (BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 10.20 -, juris Rn. 17 m. w. N.). - BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81
Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 3 LB 1005/18
Entsteht die sachliche Beitragspflicht erst nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids, so entsteht mit ihr auch die persönliche Beitragspflicht, weil die Bekanntgabe bis zur Aufhebung des Beitragsbescheids fortwirkt (Aussprung in: ders./Seppelt/Holz, Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern, Stand 04/2021, § 7 Anm. 12.7).Der Eintritt dieser Heilungsfolge erfordert zwar, dass zum Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht auch die Voraussetzungen für das Entstehen der persönlichen Beitragspflicht erfüllt sind und insbesondere der in Anspruch Genommene dann noch Eigentümer des Grundstücks oder dinglich Berechtigter ist (vgl. für den Erschließungsbeitrag: BVerwG, Urteil vom 27. September 1983 - 8 C 145.82 -, DVBl. 1983, 135 ; VGH Kassel, Urteil vom 27. November 1991 - 5 UE 80/89 -, GemHH 1993, 115 ). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2011 - 1 L 59/10
Trinkwassergebühren; Refinanzierung der Kosten für die Herstellung der zentralen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 3 LB 1005/18
Zwar hat das Gericht eher beiläufig ausgeführt, dass eine Systemumstellung (von einem gemischten Beitrags- und Gebührensystem hin zu einem reinen Gebührensystem) willkürlich wäre, wenn die Beitragserhebung erheblich fortgeschritten oder gar nahezu abgeschlossen ist (Urteil vom 3. Mai 2011 - 1 L 59/10 -, juris Rn. 109 ). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2009 - 1 M 157/08
Umstellung des Refinanzierungssystems von einer Beitragserhebung auf eine …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 3 LB 1005/18
Zum anderen schließt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung das Verbot der Doppelbelastung in dem Sinne ein, dass ein Grundstück für dieselbe öffentliche Einrichtung bzw. Teileinrichtung hinsichtlich desselben Aufwands grundsätzlich nur einmal zu einem Beitrag herangezogen werden darf (OVG Greifswald, Urteil vom 1. September 2020 - 1 LB 537/17 -, S. 9 f. ; Beschluss vom 25. Mai 2009 - 1 M 157/08 -, juris Rn. 54;… Urteil vom 15. Dezember 2009 - 1 L 323/06 -, juris Rn. 49). - BVerwG, 06.11.2012 - 9 BN 2.12
Öffentliche Einrichtung; Finanzierung, Altanschließer
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 3 LB 1005/18
Die Gefahr einer unzulässigen Doppelbelastung durch gebührenwirksame Abschreibungen und Herstellungsbeiträge besteht nicht, denn die Abschreibungserlöse haben die Funktion, die Ersatzbeschaffung der im Leistungsprozess aufgebrauchten Anlagegüter nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer zu refinanzieren (BVerwG, Beschluss vom 6. November 2012 - 9 BN 2.12 -, juris Rn. 3; Siemers, in Aussprung/Seppelt/Holz, Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern, Stand 07/2014, § 6 Anm. 6.3.2.4.2.2). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2015 - 1 K 46/11
Normenkontrolle einer Trinkwasserbeitragssatzung
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2013 - 4 K 16/10
Anschlussbeitragssatzung: Anschaffung und Herstellung
- VGH Bayern, 15.04.1999 - 23 B 97.1108
- VGH Hessen, 27.11.1991 - 5 UE 80/89
Zu Problemen bei der Heranziehung zum Erschließungsbeitrag, insbesondere Fall des …
- VG Greifswald, 13.06.2019 - 3 A 503/18
(Zu der Befugnis des Satzungsgebers, in einer Anschlussbeitragssatzung …
- VG Schwerin, 21.11.2008 - 8 A 3375/04
Rechtmäßigkeit eines Trinkwasserbeitragsbescheides, …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02
Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97
Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2024 - 1 LZ 2/19
Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung; Erledigung auf andere Weise bei …
Zum anderen schließt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung das Verbot der Doppelbelastung in dem Sinne ein, dass ein Grundstück für dieselbe öffentliche Einrichtung bzw. Teileinrichtung hinsichtlich desselben Aufwands grundsätzlich nur einmal zu einem Beitrag herangezogen werden darf (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 1. Februar 2022 - 3 LB 1005/18 OVG -, juris Rn. 80).In diesem Fall entfällt die erforderliche Wirksamkeit des die persönliche Beitragspflicht festlegenden Beitragsbescheides (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. Februar 2001 - 11 C 9.00 -, BVerwGE 114, 1, Rn. 32; OVG Greifswald, Urteil vom 1. September 2020 a. a. O.).
Ein Duldungsbescheid, der unter Verstoß gegen den Grundsatz "keine dingliche Haftung ohne persönliche Schuld" ergangen ist, ist fehlerhaft (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 1. September 2020 - 3 LB 1005/18 -, juris Rn. 81; zum Erschließungsbeitrag: BVerwG…, Urteil vom 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 -, juris Rn. 23).
- VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18
Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer …
Rn. 126 Auch dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern zufolge sind nach der Systematik der Abgabenordnung öffentliche Abgaben zu den in den Festsetzungsbescheiden genannten Fälligkeits- oder Zahlungsterminen zunächst zu entrichten, und zwar unabhängig davon, ob die Festsetzung rechtmäßig ist (…vgl. den Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 1 L 103/13 -, juris Rn. 9 f., der bezogen auf einen Anschlussbeitrag festgesetzte Säumniszuschläge betrifft; vgl. auch den Beschluss vom 18. Mai 2010 - 1 L 38/10 - zu einer Konstellation, in der die Anschlussbeitragspflicht zu keinem Zeitpunkt bestanden, der Beitragsbescheid jedoch eine fällige Beitragsforderung begründet und dessen spätere Aufhebung zwischenzeitlich verwirkte Säumniszuschläge unberührt gelassen habe; dem Urteil vom 1. Februar 2022 - 3 LB 1005/18 OVG -, juris Rn. 84 zufolge wird der Eintritt der Fälligkeit konsequenterweise entsprechend bestimmt im Falle ihrer Relevanz für die Zahlungsverjährung nach § 228 Satz 1 AO, der Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis unterliegen; vgl. dazu allerdings auch VG Magdeburg…, Urteil vom 11. April 2013 - 9 A 158/11 -, juris Rn. 79 a.E.). - OLG Rostock, 25.02.2026 - 3 U 51/25
Abgrenzung der Lastentragung für Anliegerbeiträge im Grundstückskaufvertrag für …
Der Erstattungsanspruch der Klägerin war zum Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung im Sinne einer Mahnung bereits fällig unabhängig davon, dass die Bestandskraft des ihm zugrundeliegenden Beitragsbescheides vom 09.11.2015 erst in Folge des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern aufgrund dessen mündlicher Verhandlung vom 01.02.2022 zu dem dortigen Aktenzeichen 3 LB 1005/18 eintrat; denn ist in einem Grundstückskaufvertrag vereinbart, dass der Verkäufer den Käufer von bestimmten Erschließungsbeiträgen freizustellen hat, so kann der Käufer nach Zahlung der Beiträge deren Erstattung vom Verkäufer verlangen, auch wenn noch nicht feststeht, ob und in welcher Höhe der Beitragsbescheid der Gemeinde zu Recht ergangen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 12.06.1992 - V ZR 106/91 -, Rn. 15, zitiert nach juris).Vielmehr hat die Klägerin sich ausweislich des Tatbestands des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zu dessen Aktenzeichen 3 LB 1005/18 daneben zudem darauf gestützt, dass dem Bescheid die erforderliche Rechtsgrundlage gefehlt habe.
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