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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.04.2025 - 3 LD 16/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,9800
OVG Niedersachsen, 28.04.2025 - 3 LD 16/23 (https://dejure.org/2025,9800)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.04.2025 - 3 LD 16/23 (https://dejure.org/2025,9800)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. April 2025 - 3 LD 16/23 (https://dejure.org/2025,9800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bedrohung; Bildaufnahmen; Disziplinarklage; Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs; Verletzung von Persönlichkeitsrechten; Waffenbesitz; unerlaubt Waffenbesitz; Entfernung eines Justizvollzugsbeamten wegen Begehung von zwei Straftaten (unerlaubter Waffenbesitz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtStG § 47 Abs. 1 S. 1, 2
    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Begehung eines Dienstvergehens (hier: Begehung von zwei Straftaten)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Entfernung eines Beamten im Justizvollzugsdienst aus dem Beamtenverhältnis im Berufungsverfahren

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Filmte zum Spaß einen hilflosen Gefangenen: JVA-Beamter aus dem Dienst entfernt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2025 - 3 LD 16/23
    Dieses Fehlverhalten lag außerhalb des Dienstes, weil es weder in formeller Hinsicht in das Amt des Beklagten noch in materieller Hinsicht in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 10; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16).

    Ein Beamter ist auch außerhalb seines Dienstes verpflichtet, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (§ 34 Satz 3 BeamtStG; vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 21; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 11;… Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16).

    Als Dienstvergehen ist das außerdienstliche Verhalten von Beamten gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nur zu qualifizieren, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (BVerwG…, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 12; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16).

    Unterhalb dieser Schwelle erwartet der Gesetzgeber von Beamten kein wesentlich anderes Sozialverhalten als von jedem anderen Bürger (vgl. BT-Drs. 16/7076 S. 117 zum BBG sowie BT-Drs. 16/4027 S. 34 zum BeamtStG; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 30.8.2000 - BVerwG 1 D 37.99 -, juris Rn. 21;… Urteil vom 27.6.2013 - BVerwG 2 A 2.12 -, juris Rn. 24; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 11).

    Dabei kommt vorsätzlichen Straftaten eine besondere Bedeutung zu (BVerwG…, Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 24; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 12; vgl. auch § 24 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG).

    Eine Bedeutung des Fehlverhaltens im vorgenannten Sinne kann sich ferner daraus ergeben, dass der Pflichtenverstoß des Beamten einen Bezug zu seinem Amt aufweist (BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 12).

    So ist anerkannt, dass eine Disziplinarwürdigkeit eines außerdienstlichen Fehlverhaltens bei einem hinreichenden Bezug zwischen der Dienstpflichtverletzung und dem Statusamt des Beamten zu bejahen sein kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 15 ff. [für Polizeibeamte]; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 11 ff. [für Lehrer];… Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 17, 26 ff. [für Justizvollzugsbeamte]; Nds. OVG…, Urteil vom 16.4.2021 - 6 LD 4/19 -, juris Rn. 164 [für Polizeibeamte];… Urteil vom 8.3.2022 - 3 LD 3/21 -, juris Rn. 48;… Urteil vom 22.3.2023 - 3 LD 10/22 -, juris Rn. 37 ff. [für Justizvollzugsbeamte]).

    Der Beklagte beging durch die vom Amtsgericht C-Stadt bindend festgestellte Handlungen ein innerdienstliches Dienstvergehen im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG, weil sie in seine dienstliche Tätigkeit (Begleitung eines Strafgefangenen bei der medizinischen Behandlung in einem Krankenhause) eingebunden waren (vgl. zur Abgrenzung zum außerdienstlichen Dienstvergehen: BVerwG…, Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 10).

    Den Umfang des Vertrauensverlusts am gesetzlichen Strafrahmen zu orientieren, gewährleistet eine nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung von inner- und außerdienstlichen Straftaten und verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene (sei es strengere, sei es mildere) Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG…, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 31;… Urteil vom 10.12.2015 - BVerwG 2 C 6.14 -, juris Rn. 17; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 28; Nds. OVG…, Urteil vom 8.3.2022 - 3 LD 3/21 -, juris Rn. 58).

    Angesichts des Umstands, dass das Strafgesetzbuch das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafen mit 15 Jahren bestimmt (§ 38 Abs. 2 StGB), ordnet das Bundesverwaltungsgericht eine vorsätzliche Straftat, die mit einer Strafandrohung von bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe bewehrt ist, als mittelschwere Straftat ein mit der Folge, dass für die Maßnahmebemessung grundsätzlich auf einen Orientierungsrahmen bis zur Zurückstufung abzustellen ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19.8.2010 - BVerwG 2 C 13.10 -, juris Rn. 17 f.;… Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 32; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 28 f.).

    Während die konkrete Strafzumessung strafrechtlichen Kriterien folgt, wird die disziplinarrechtliche Maßnahmebemessung nach § 13 BDG oder den entsprechenden Landesgesetzen - hier § 14 NDiszG - insbesondere durch den Vertrauensverlust des Dienstherrn und der Allgemeinheit bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 34;… Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 40;… Beschluss vom 9.1.2024 - BVerwG 2 B 34.23 -, juris Rn. 13; ebenso: Hamb. OVG…, Urteil vom 27.4.2023 - 12 Bf 189/21.F -, juris Rn. 46; VGH Ba.-Wü.

    Auch die Geldstrafe ist eine Hauptstrafe von Gewicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 35).

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2025 - 3 LD 16/23
    Dieses Fehlverhalten lag außerhalb des Dienstes, weil es weder in formeller Hinsicht in das Amt des Beklagten noch in materieller Hinsicht in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 10; Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16).

    Ein Beamter ist auch außerhalb seines Dienstes verpflichtet, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (§ 34 Satz 3 BeamtStG; vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 21;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 11; Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16).

    Als Dienstvergehen ist das außerdienstliche Verhalten von Beamten gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nur zu qualifizieren, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (BVerwG…, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 10; Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16).

    Hiernach ist ein außerdienstliches Fehlverhalten disziplinarwürdig, wenn es strafrechtlich mit einer Strafandrohung von mindestens zwei Jahren belegt ist (BVerwG…, Urteil vom 19.8.2010 - BVerwG 2 C 13.10 -, juris Rn. 17 f.; Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16).

    So ist anerkannt, dass eine Disziplinarwürdigkeit eines außerdienstlichen Fehlverhaltens bei einem hinreichenden Bezug zwischen der Dienstpflichtverletzung und dem Statusamt des Beamten zu bejahen sein kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 15 ff. [für Polizeibeamte];… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 11 ff. [für Lehrer]; Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 17, 26 ff. [für Justizvollzugsbeamte]; Nds. OVG…, Urteil vom 16.4.2021 - 6 LD 4/19 -, juris Rn. 164 [für Polizeibeamte];… Urteil vom 8.3.2022 - 3 LD 3/21 -, juris Rn. 48;… Urteil vom 22.3.2023 - 3 LD 10/22 -, juris Rn. 37 ff. [für Justizvollzugsbeamte]).

    Mit Blick auf das Statusamt eines Justizvollzugsbeamten hat das Bundesverwaltungsgericht einen solchen Bezug für bestimmte Straftaten bejaht (BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 29 ff.):.

    Der Beklagte beging durch die vom Amtsgericht C-Stadt bindend festgestellte Handlungen ein innerdienstliches Dienstvergehen im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG, weil sie in seine dienstliche Tätigkeit (Begleitung eines Strafgefangenen bei der medizinischen Behandlung in einem Krankenhause) eingebunden waren (vgl. zur Abgrenzung zum außerdienstlichen Dienstvergehen: BVerwG, Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 10).

    Begeht ein Beamter indes inner- oder außerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren - oder höher - vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.12.2015 - BVerwG 2 C 6.14 -, juris Rn. 20 [in Bezug auf ein innerdienstliches Dienstvergehen]; Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 22 [in Bezug auf ein außerdienstliches Dienstvergehen]).

    Während die konkrete Strafzumessung strafrechtlichen Kriterien folgt, wird die disziplinarrechtliche Maßnahmebemessung nach § 13 BDG oder den entsprechenden Landesgesetzen - hier § 14 NDiszG - insbesondere durch den Vertrauensverlust des Dienstherrn und der Allgemeinheit bestimmt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 34; Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 40;… Beschluss vom 9.1.2024 - BVerwG 2 B 34.23 -, juris Rn. 13; ebenso: Hamb. OVG…, Urteil vom 27.4.2023 - 12 Bf 189/21.F -, juris Rn. 46; VGH Ba.-Wü.

    Das Statusamt von Strafvollzugsbeamten beinhaltet die Pflicht, Sicherheit und Ordnung in der Justizvollzugsanstalt nach innen und außen zu gewährleisen (BVerwG, Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 29).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2025 - 3 LD 16/23
    Dieses Fehlverhalten lag außerhalb des Dienstes, weil es weder in formeller Hinsicht in das Amt des Beklagten noch in materieller Hinsicht in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16).

    Als Dienstvergehen ist das außerdienstliche Verhalten von Beamten gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nur zu qualifizieren, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16).

    So ist anerkannt, dass eine Disziplinarwürdigkeit eines außerdienstlichen Fehlverhaltens bei einem hinreichenden Bezug zwischen der Dienstpflichtverletzung und dem Statusamt des Beamten zu bejahen sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 15 ff. [für Polizeibeamte];… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 11 ff. [für Lehrer];… Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 17, 26 ff. [für Justizvollzugsbeamte]; Nds. OVG…, Urteil vom 16.4.2021 - 6 LD 4/19 -, juris Rn. 164 [für Polizeibeamte];… Urteil vom 8.3.2022 - 3 LD 3/21 -, juris Rn. 48;… Urteil vom 22.3.2023 - 3 LD 10/22 -, juris Rn. 37 ff. [für Justizvollzugsbeamte]).

    Der Beklagte beging durch die vom Amtsgericht C-Stadt bindend festgestellte Handlungen ein innerdienstliches Dienstvergehen im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG, weil sie in seine dienstliche Tätigkeit (Begleitung eines Strafgefangenen bei der medizinischen Behandlung in einem Krankenhause) eingebunden waren (vgl. zur Abgrenzung zum außerdienstlichen Dienstvergehen: BVerwG…, Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 10; Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 10).

    Besteht das zu bewertende inner- bzw. außerdienstliche Fehlverhalten eines Beamen in der Begehung einer vorsätzlichen Straftat, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestimmung des Eigengewichts der Verfehlung bzw. des Umfangs des Vertrauensverlusts der gesetzliche Strafrahmen in den Blick zu nehmen, weil der Gesetzgeber mit der abstrakten Strafandrohung seine Einschätzung vom grundsätzlichen Unwert eines Verhaltens verbindlich zum Ausdruck gebracht hat (BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 31 [zum außerdienstlichen Besitz kinderpornographischer Schriften bei einem Polizeibeamten];… Urteil vom 10.12.2015 - BVerwG 2 C 6.14 -, juris Rn. 16 bis 19 [zu einem innerdienstlichen Dienstvergehen], Nds. OVG…, Urteil vom 8.3.2022 - 3 LD 3/21 -, juris Rn. 58 [zum außerdienstlichen Besitz kinderpornographischer Schriften bei einem Justizvollzugsbeamten]).

    Den Umfang des Vertrauensverlusts am gesetzlichen Strafrahmen zu orientieren, gewährleistet eine nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung von inner- und außerdienstlichen Straftaten und verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene (sei es strengere, sei es mildere) Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 31;… Urteil vom 10.12.2015 - BVerwG 2 C 6.14 -, juris Rn. 17;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 28; Nds. OVG…, Urteil vom 8.3.2022 - 3 LD 3/21 -, juris Rn. 58).

    Angesichts des Umstands, dass das Strafgesetzbuch das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafen mit 15 Jahren bestimmt (§ 38 Abs. 2 StGB), ordnet das Bundesverwaltungsgericht eine vorsätzliche Straftat, die mit einer Strafandrohung von bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe bewehrt ist, als mittelschwere Straftat ein mit der Folge, dass für die Maßnahmebemessung grundsätzlich auf einen Orientierungsrahmen bis zur Zurückstufung abzustellen ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19.8.2010 - BVerwG 2 C 13.10 -, juris Rn. 17 f.; Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 32;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 28 f.).

    Beinhaltet diese Straftat ein außerdienstliches Dienstvergehen, das einen hinreichenden Bezug zum Amt des Beamten aufweist, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch bei mittelschweren Straftaten - also solchen, für die eine Strafandrohung von Freiheitstrafen bis zu 2 Jahren gilt - bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 33).

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 LD 3/19

    Dschungelcamp; Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses; Lösung von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2025 - 3 LD 16/23
    Danach muss die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG…, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 22; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 88).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z. B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z. B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte, z. B. materieller Schaden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 11.1.2007 - BVerwG 1 D 16.05 -, juris Rn. 55;… Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 13;… Urteil vom 7.2.2008 - BVerwG 1 D 4.07 -, juris Rn. 14;… Urteil vom 10.12.2015 - BVerwG 2 C 6.14 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89).

    Die angemessene Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten (§ 14 Abs. 1 Satz 3 NDiszG) bedeutet, dass es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme auch auf die persönlichen Verhältnisse und das sonstige dienstliche Verhalten des Beamten vor, bei und nach dem Dienstvergehen ankommt, insbesondere soweit es mit seinem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 25;… Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89).

    Eine langjährige pflichtgemäße Dienstausübung ist selbst bei überdurchschnittlichen Leistungen für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, gravierende Pflichtenverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BVerwG…, Urteil vom 28.2.2013 - BVerwG 2 C 3.12 -, juris Rn. 43 m. w. N.;… Beschluss vom 12.2.2019 - BVerwG 2 B 6.19 -, juris Rn. 4; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 133); überdies sind die dienstlichen Leistungen des Beklagten schon nicht als überdurchschnittlich anzusehen.

    Daneben kann mildernd ins Gewicht fallen, wenn ein Beamter durch eine Selbstanzeige und die vorbehaltlose Bereitschaft, den Umfang seiner Verfehlung offen zu legen, die Beweislage entscheidend zu seinen Ungunsten geändert (BVerwG…, Urteil vom 6.6.2000 - BVerwG 1 D 66.98 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 131) oder wenn er durch seine Mitwirkung die Aufklärung des Dienstvergehens ermöglicht oder erheblich vereinfacht hat (BVerwG…, Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 39; Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 131).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2025 - 3 LD 16/23
    Ein Beamter ist auch außerhalb seines Dienstes verpflichtet, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (§ 34 Satz 3 BeamtStG; vgl. BVerwG, Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 21;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 11;… Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16).

    Dabei kommt vorsätzlichen Straftaten eine besondere Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 12; vgl. auch § 24 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Milderungsgrund zunächst für die Veruntreuung amtlich anvertrauter Gelder entwickelt und sodann auch auf andere Fallkonstellationen ausgeweitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 36 [Anwendung auf Steuerhinterziehungen]).

    Dieser Milderungsgrund setzt voraus, dass der Beamte das Dienstvergehen zeitlich vor seiner Aufdeckung aus eigenem Antrieb ohne Furcht vor konkreter Entdeckung vorbehaltlos und vollständig offenlegt (BVerwG…, Urteil vom 23.2.2005 - BVerwG 1 D 13.04 -, juris Rn. 18; Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 36).

    Daneben kann mildernd ins Gewicht fallen, wenn ein Beamter durch eine Selbstanzeige und die vorbehaltlose Bereitschaft, den Umfang seiner Verfehlung offen zu legen, die Beweislage entscheidend zu seinen Ungunsten geändert (BVerwG…, Urteil vom 6.6.2000 - BVerwG 1 D 66.98 -, juris Rn. 24; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 131) oder wenn er durch seine Mitwirkung die Aufklärung des Dienstvergehens ermöglicht oder erheblich vereinfacht hat (BVerwG, Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 39;… Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 131).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2025 - 3 LD 16/23
    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z. B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z. B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte, z. B. materieller Schaden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 11.1.2007 - BVerwG 1 D 16.05 -, juris Rn. 55;… Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 13;… Urteil vom 7.2.2008 - BVerwG 1 D 4.07 -, juris Rn. 14; Urteil vom 10.12.2015 - BVerwG 2 C 6.14 -, juris Rn. 16; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89).

    Besteht das zu bewertende inner- bzw. außerdienstliche Fehlverhalten eines Beamen in der Begehung einer vorsätzlichen Straftat, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestimmung des Eigengewichts der Verfehlung bzw. des Umfangs des Vertrauensverlusts der gesetzliche Strafrahmen in den Blick zu nehmen, weil der Gesetzgeber mit der abstrakten Strafandrohung seine Einschätzung vom grundsätzlichen Unwert eines Verhaltens verbindlich zum Ausdruck gebracht hat (BVerwG…, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 31 [zum außerdienstlichen Besitz kinderpornographischer Schriften bei einem Polizeibeamten]; Urteil vom 10.12.2015 - BVerwG 2 C 6.14 -, juris Rn. 16 bis 19 [zu einem innerdienstlichen Dienstvergehen], Nds. OVG…, Urteil vom 8.3.2022 - 3 LD 3/21 -, juris Rn. 58 [zum außerdienstlichen Besitz kinderpornographischer Schriften bei einem Justizvollzugsbeamten]).

    Den Umfang des Vertrauensverlusts am gesetzlichen Strafrahmen zu orientieren, gewährleistet eine nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung von inner- und außerdienstlichen Straftaten und verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene (sei es strengere, sei es mildere) Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG…, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 31; Urteil vom 10.12.2015 - BVerwG 2 C 6.14 -, juris Rn. 17;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 28; Nds. OVG…, Urteil vom 8.3.2022 - 3 LD 3/21 -, juris Rn. 58).

    Begeht ein Beamter indes inner- oder außerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren - oder höher - vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - BVerwG 2 C 6.14 -, juris Rn. 20 [in Bezug auf ein innerdienstliches Dienstvergehen];… Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 22 [in Bezug auf ein außerdienstliches Dienstvergehen]).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2025 - 3 LD 16/23
    Danach muss die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 22; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 88).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z. B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z. B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte, z. B. materieller Schaden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 11.1.2007 - BVerwG 1 D 16.05 -, juris Rn. 55;… Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 13;… Urteil vom 7.2.2008 - BVerwG 1 D 4.07 -, juris Rn. 14;… Urteil vom 10.12.2015 - BVerwG 2 C 6.14 -, juris Rn. 16; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89).

    Die angemessene Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten (§ 14 Abs. 1 Satz 3 NDiszG) bedeutet, dass es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme auch auf die persönlichen Verhältnisse und das sonstige dienstliche Verhalten des Beamten vor, bei und nach dem Dienstvergehen ankommt, insbesondere soweit es mit seinem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 25;… Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 14; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89).

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2022 - 3 LD 3/21

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Behördenprinzip; Dienstherr; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2025 - 3 LD 16/23
    So ist anerkannt, dass eine Disziplinarwürdigkeit eines außerdienstlichen Fehlverhaltens bei einem hinreichenden Bezug zwischen der Dienstpflichtverletzung und dem Statusamt des Beamten zu bejahen sein kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 15 ff. [für Polizeibeamte];… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 11 ff. [für Lehrer];… Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 17, 26 ff. [für Justizvollzugsbeamte]; Nds. OVG…, Urteil vom 16.4.2021 - 6 LD 4/19 -, juris Rn. 164 [für Polizeibeamte]; Urteil vom 8.3.2022 - 3 LD 3/21 -, juris Rn. 48;… Urteil vom 22.3.2023 - 3 LD 10/22 -, juris Rn. 37 ff. [für Justizvollzugsbeamte]).

    Besteht das zu bewertende inner- bzw. außerdienstliche Fehlverhalten eines Beamen in der Begehung einer vorsätzlichen Straftat, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestimmung des Eigengewichts der Verfehlung bzw. des Umfangs des Vertrauensverlusts der gesetzliche Strafrahmen in den Blick zu nehmen, weil der Gesetzgeber mit der abstrakten Strafandrohung seine Einschätzung vom grundsätzlichen Unwert eines Verhaltens verbindlich zum Ausdruck gebracht hat (BVerwG…, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 31 [zum außerdienstlichen Besitz kinderpornographischer Schriften bei einem Polizeibeamten];… Urteil vom 10.12.2015 - BVerwG 2 C 6.14 -, juris Rn. 16 bis 19 [zu einem innerdienstlichen Dienstvergehen], Nds. OVG, Urteil vom 8.3.2022 - 3 LD 3/21 -, juris Rn. 58 [zum außerdienstlichen Besitz kinderpornographischer Schriften bei einem Justizvollzugsbeamten]).

    Den Umfang des Vertrauensverlusts am gesetzlichen Strafrahmen zu orientieren, gewährleistet eine nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung von inner- und außerdienstlichen Straftaten und verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene (sei es strengere, sei es mildere) Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG…, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 31;… Urteil vom 10.12.2015 - BVerwG 2 C 6.14 -, juris Rn. 17;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 28; Nds. OVG, Urteil vom 8.3.2022 - 3 LD 3/21 -, juris Rn. 58).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2025 - 3 LD 16/23
    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z. B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z. B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte, z. B. materieller Schaden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 11.1.2007 - BVerwG 1 D 16.05 -, juris Rn. 55; Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 13;… Urteil vom 7.2.2008 - BVerwG 1 D 4.07 -, juris Rn. 14;… Urteil vom 10.12.2015 - BVerwG 2 C 6.14 -, juris Rn. 16; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89).

    Die angemessene Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten (§ 14 Abs. 1 Satz 3 NDiszG) bedeutet, dass es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme auch auf die persönlichen Verhältnisse und das sonstige dienstliche Verhalten des Beamten vor, bei und nach dem Dienstvergehen ankommt, insbesondere soweit es mit seinem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 25; Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 14; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89).

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 20 LD 3/08

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst aufgrund des Besitzes, der Speicherung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2025 - 3 LD 16/23
    Insoweit kommt es nicht auf die finanziellen oder sozialen Auswirkungen der Disziplinarmaßnahme für den Beamten an, und auch die Auswirkungen auf dessen Familie sind nicht in den Blick zu nehmen (Nds. OVG, Urteil vom 22.6.2010 - 20 LD 3/08 -, juris Rn. 62).

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig, weil sie auf ihm zurechenbarem Verhalten beruht (BVerwG…, Urteil vom 12.2.1992 - BVerwG 1 D 2.91 -, juris Rn. 60; Nds. OVG, Urteil vom 1.12.2014 - 6 LD 5/13 - Urteil vom 22.6.2010 - 20 LD 3/08 -, juris Rn. 62).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein …

  • OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21

    Der außerdienstliche Besitz von kinderpornographischen Schriften - auch bei …

  • BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels …

  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05

    Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten; …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2022 - DL 16 S 1567/20

    Disziplinarmaßnahme gegen eine Polizeiobermeisterin wegen außerdienstlichen …

  • BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98

    Zollbeamter a.D.; Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von 14 Handfeuerwaffen zu …

  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 13.04

    Postbeamter des mittleren Dienstes; Untreue zum Nachteil des Dienstherrn durch …

  • BVerwG, 07.02.2008 - 1 D 4.07

    Zollbeamter des gehobenen Dienstes (Abfertigungsleiter am Grenzübergang nach …

  • BVerwG, 12.02.1992 - 1 D 2.91

    Außerdienstliche Beleidigung - Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit …

  • BVerwG, 09.01.2024 - 2 B 34.23

    Frist der Urteilsabfassung in Verfahren nach der Bundesdisziplinarordnung

  • BVerwG, 12.02.2019 - 2 B 6.19

    Disziplinare Ahndung unberechtigter Zeitgutschriften im Zeiterfassungssystem

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen …

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verhältnismäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen Verstoß gegen die …

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19

    Beweisbarkeit mehrerer Ereignisse zur Begründung der Entfernung eine …

  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 A 2.12

    Beamter; Disziplinarverfügung; Disziplinarbefugnis; Disziplinarmaßnahme; …

  • BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18

    Ausforschungsbeweis; Austausch; Beamter; Begründung der Ablehnung in der …

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2023 - 3 LD 10/22

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Justizvollzugsdienst; Psychologische …

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2026 - 3 LD 10/24

    Anspruch der JVA auf Erkennung der disziplinarische Höchstmaßnahme gegenüber im …

    Dieser Milderungsgrund setzt voraus, dass der Beamte das Dienstvergehen zeitlich vor seiner Aufdeckung aus eigenem Antrieb ohne Furcht vor konkreter Entdeckung vorbehaltlos und vollständig offenlegt (BVerwG…, Urteil vom 23.2.2005 - BVerwG 1 D 13.04 -, juris Rn. 18;… Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 36; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 130; Urteil vom 28.4.2025 - 3 LD 16/23 -, juris Rn. 89).

    Mildernd kann vielmehr auch ins Gewicht fallen, wenn ein Beamter durch eine Selbstanzeige und die vorbehaltlose Bereitschaft, den Umfang seiner Verfehlung offenzulegen, die Beweislage entscheidend zu seinen Ungunsten geändert (BVerwG…, Urteil vom 6.6.2000 - BVerwG 1 D 66.98 -, juris Rn. 24; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 131; Urteil vom 28.4.2025 - 3 LD 16/23 -, juris Rn. 89) oder wenn er durch seine Mitwirkung die Aufklärung des Dienstvergehens ermöglicht oder erheblich vereinfacht hat (BVerwG…, Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 39; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 131; Urteil vom 28.4.2025 - 3 LD 16/23 -, juris Rn. 89).

    Insbesondere fällt nicht erheblich mildernd ins Gewicht, dass der Beklagte bis zum Auftreten der streitgegenständlichen Vorwürfe disziplinarrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 28.4.2025 - 3 LD 16/23 -, juris Rn. 87;… Urteil vom 28.7.2025 - 3 LD 9/24 -, juris Rn. 69).

    Denn die langjährige pflichtgemäße Dienstausübung ist selbst bei überdurchschnittlicher Leistung für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, gravierende Pflichtenverstöße in einem durchgreifend milderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.2.2013 - BVerwG 2 C 3.12 -, juris Rn. 43 m. w. Nw.; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 133; Urteil vom 28.4.2025 - 3 LD 16/23 -, juris Rn. 87;… Urteil vom 28.7.2025 - 3 LD 9/24 -, juris Rn. 69 jeweils m. w. Nw.).

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2025 - 3 BD 2/24

    Kostenentscheidung; Einstellungsverfügung; Corona-Schutzmaßnahmen; …

    Das Fehlverhalten der Klägerin lag außerhalb des Dienstes, weil es weder in formeller Hinsicht in ihr Amt noch in materieller Hinsicht in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Urteil vom 28.4.2025 - 3 LD 16/23 -, juris Rn. 43).

    Ein Beamter ist auch außerhalb seines Dienstes verpflichtet, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (§ 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG; vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 21;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 11;… Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Urteil vom 28.4.2025 - 3 LD 16/23 -, juris Rn. 45).

    Als Dienstvergehen ist das außerdienstliche Verhalten von Beamten gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nur zu qualifizieren, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (BVerwG…, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Urteil vom 28.4.2025 - 3 LD 16/23 -, juris Rn. 45).

    Unterhalb dieser Schwelle erwartet der Gesetzgeber von Beamten kein wesentlich anderes Sozialverhalten als von jedem anderen Bürger (vgl. BT-Drs. 16/7076 S. 117 zum BBG sowie BT-Drs. 16/4027 S. 34 zum BeamtStG; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 30.8.2000 - BVerwG 1 D 37.99 -, juris Rn. 21;… Urteil vom 27.6.2013 - BVerwG 2 A 2.12 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Urteil vom 28.4.2025 - 3 LD 16/23 -, juris Rn. 45).

    Ob und in welchem Umfang durch das außerdienstliche Verhalten eines Beamten das für sein Amt erforderliche Vertrauen beeinträchtigt wird, hängt in maßgeblicher Weise von Art und Intensität der jeweiligen Verfehlung ab (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19.2.2003 - 2 BvR 1413/01 -, juris Rn. 30; Nds. OVG, Urteil vom 28.4.2025 - 3 LD 16/23 -, juris Rn. 46).

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2026 - 3 OB 1/26

    Anordnung von Durchsuchungen und Beschlagnahmen im Entlassungsverfahren gegen …

    Dasselbe gilt für die Handlung (a)(cc), weil diese Handlung, anlässlich deren das Beschuldigtenbild hergestellt wurde, in die dienstliche Tätigkeit des Antragsgegners als Polizeikommissar (Verfolgung und Festnahme des Beschuldigten) eingebunden war (vgl. zu diesem Zusammenhang Nds. OVG, Urteil vom 28.4.2025 - 3 LD 16/23 -, juris Rn. 64 m. w. N.).

    Diese "Erheblichkeitsschwelle" (vgl. Nds. OVG…, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 137 m. w. N.) ist hier deutlich überschritten, denn die kommentarlose außerdienstliche dienstpflichtwidrige Versendung eines jugendpornographischen Bildes unter Begehung einer Straftat wies einen engen Bezug zum Statusamt des Antragsgegners als Polizeikommissar (damals auf Widerruf) auf (vgl. zu diesem Zusammenhang Nds. OVG, Urteil vom 28.4.2025 - 3 LD 16/23 -, juris Rn. 48 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 05.01.2026 - 6 MD 2/25

    Einbehaltung von Dienstbezügen; Einbehaltung; Geheimnisverrat; Nebentätigkeit; …

    Begeht ein Beamter indes inner- oder außerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren - oder höher - vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. zum Ganzen: BVerwG…, Urteil vom 19.8.2010 - BVerwG 2 C 13.10 -, juris Rn. 17 f., Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 31 f., Beschluss vom 28.8.2018 - BVerwG 2 B 5.18 - , juris Rn. 18…, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 28 f., Beschluss vom 12.6.2025 - BVerwG 2 B 3.25 -, juris Rn. 13 f.; Nds. OVG, Urteil vom 27.11.2023 - 3 LD 7/21 - , juris Rn. 60 f., Urteil vom 28.4.2025 - 3 LD 16/23 -, juris Rn. 74).

    Aus der konkreten strafgerichtlichen Ahndung einer Straftat mit einer Geldstrafe kann nicht indiziell auf eine geringe disziplinare Schwere des Dienstvergehens geschlossen werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 34 ff., Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 40…, Beschluss vom 9.1.2024 - BVerwG 2 B 34.23 -, juris Rn. 13…, Urteil vom 22.7.2025 - BVerwG 2 B 8.25 -, juris Rn. 12; ebenso: Nds. OVG…, Urteil vom 27.11.2023 - 3 LD 7/21 -, juris Rn. 66, Urteil vom 28.4.2025 - 3 LD 16/23 -, juris Rn. 20; Hamb. OVG…, Urteil vom 27.4.2023 - 12 Bf 189/21.F -, juris Rn. 46;… VGH Ba.-Wü., Urteil vom 2.5.2022 - DL 16 S 1567/20 -, juris Rn. 47).

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2026 - 3 LD 2/25

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Verstoßes gegen die …

    Erfüllt ein außerdienstliches Fehlverhalten einen Straftatbestand, ist es disziplinarwürdig, wenn es strafrechtlich mit einer Strafandrohung von mindestens zwei Jahren belegt ist (BVerwG…, Urteil vom 19.8.2010 - BVerwG 2 C 13.10 -, juris Rn. 17 f.;… Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Urteil vom 28.4.2025 - 3 LD 16/23 -, juris Rn. 47).
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