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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2013 - 3 M 111/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19893
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2013 - 3 M 111/13 (https://dejure.org/2013,19893)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.07.2013 - 3 M 111/13 (https://dejure.org/2013,19893)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 3 M 111/13 (https://dejure.org/2013,19893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 34 Abs 1 S 1 BNatSchG, Art 6 Abs 3 FFHRL
    Immissionsschutzrecht - hier: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Halten von Mastgeflügel

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tiermastanlage neben FFH-Gebiet: Vollprüfung notwendig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 995
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2013 - 3 M 111/13
    Rn. 14 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich, wenn und soweit derartige Beeinträchtigungen nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können, also zumindest vernünftige Zweifel am Ausbleiben von erheblichen Beeinträchtigungen bestehen (U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 ff. = Juris Rn. 60).

    Rn. 15 Unter Berücksichtigung des Vorsorgegrundsatzes ist der notwendige Grad der Wahrscheinlichkeit von erheblichen Beeinträchtigungen erreicht, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Vorhaben das fragliche Gebiet in dieser Weise beeinträchtigt (vgl. EuGH, U. v. 07.09.2004 - C-127/02 - NuR 2004, 788 - Herzmuschelfischerei; v. 20.10.2005 - C-6/04 - NuR 2006, 494 u. v. 10.01.2006 - C-98/03 -, NVwZ 2006, 319; BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - NVwZ 2007, 1054, Rn. 58).

    Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist daher erforderlich, wenn solche Beeinträchtigungen nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können (BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - aaO Rn. 59).".

    Hierfür steht vielmehr die eigentliche FFH-Verträglichkeitsprüfung zur Verfügung (§ 34 Abs. 2 BNatSchG, Art. 6 Abs. 3 Satz 2 FFH-RL), in der unter Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und unter Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen nachzuweisen ist, dass eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele der betroffenen Gebiete durch das Vorhaben ausgeschlossen ist (BVerwG U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - aaO Rn. 62 - Westumfahrung Halle;… EuGH U. v. 07.09.2004 - C-127/02 - NuR 2004, 788 Rn. 54 - Herzmuschelfischerei).

    Die Frage der Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unterliegt vielmehr im Hinblick auf den Vorsorgegrundsatz sowie darauf, dass gemeinschaftsrechtlich die Geltung eines strengen Schutzregimes gefordert ist, der umfassenden gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 = Juris Rn. 38 - Westumfahrung Halle).

    Erst wenn auf dieser nächsten Ebene die besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt bzw. alle wissenschaftlichen Mittel und Quellen ausgeschöpft sind (vgl. BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 = Juris Rn. 61 - Westumfahrung Halle; EuGH, U. v. 07.09.2004 - C-127/02 - NuR 2004, 788 - Herzmuschelfischerei), kann die auf diesen Erkenntnissen beruhende naturschutzfachliche Einschätzung der sachverständig beratenen Behörde nur noch beschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2012 - 3 M 143/12

    Immissionsschutzrecht; FFH-Prüfung; Erweiterung einer Altanlage

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2013 - 3 M 111/13
    Rn. 3 Im Rahmen des vom Antragsteller betriebenen Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat der Senat in zweiter Instanz mit Beschluss vom 05.11.2012 zum Az. 3 M 143/12 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs mit der Begründung wiederhergestellt, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung wohl zu Unrecht unterblieben sei.

    Rn. 4 Den Antrag des Antragsgegners vom 22.03.2013, den Beschluss des Senats vom 05.11.2012 zum Az. 3 M 143/12 zu ändern und den Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abzulehnen, hat das Verwaltungsgericht Schwerin mit Beschluss vom 09.04.2013, zugestellt am 11.04.2013 abgelehnt.

    Rn. 12 Zu den Maßstäben für die FFH-Vorprüfung zur Klärung der Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung hat der Senat in seinem Beschluss vom 05.11.2012 - 3 M 143/12 - ausgeführt:.

    Entsprechende Angaben enthält der Vermerk des Antragsgegners vom 05.04.2012 zur Managementplanung für das Gebiet (GA 3 M 143/12 , Bl. 1328g).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2013 - 3 M 111/13
    Soweit im FFH-Recht ebenso wie im besonderen Artenschutzrecht naturschutzfachliche Einschätzungsprärogativen der zuständigen Behörden angenommen werden (…vgl. BVerwG U. v. 18.03.2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 45; U. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 61 ff;… U. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 74 f.), liegen die Gründe hierfür auf der Ebene der FFH-Vorprüfung nicht vor.

    Diese Gründe liegen nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 - aaO Rn. 61 ff. - zum besonderen Artenschutzrecht) darin, dass die Rechtsanwendung auf - außerrechtliche - Erkenntnisse der ökologischen Wissenschaft und Praxis angewiesen sei.

    Erst recht kann das Schreiben des MLUV daher nicht als ordnungsgemäße Setzung normkonkretisierender Maßstäbe durch Verwaltungsvorschrift verstanden werden (zu deren Bedeutung im Umweltrecht vgl. BVerwG U. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 - aaO Rn. 64;… allgemein Ossenbühl in Isensee/Kirchhof Handbuch des Staatsrechts Bd. V 3. Aufl. 2008 § 104 Rn. 73).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2013 - 3 M 111/13
    Rn. 15 Unter Berücksichtigung des Vorsorgegrundsatzes ist der notwendige Grad der Wahrscheinlichkeit von erheblichen Beeinträchtigungen erreicht, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Vorhaben das fragliche Gebiet in dieser Weise beeinträchtigt (vgl. EuGH, U. v. 07.09.2004 - C-127/02 - NuR 2004, 788 - Herzmuschelfischerei; v. 20.10.2005 - C-6/04 - NuR 2006, 494 u. v. 10.01.2006 - C-98/03 -, NVwZ 2006, 319;… BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - NVwZ 2007, 1054, Rn. 58).

    Hierfür steht vielmehr die eigentliche FFH-Verträglichkeitsprüfung zur Verfügung (§ 34 Abs. 2 BNatSchG, Art. 6 Abs. 3 Satz 2 FFH-RL), in der unter Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und unter Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen nachzuweisen ist, dass eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele der betroffenen Gebiete durch das Vorhaben ausgeschlossen ist (…BVerwG U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - aaO Rn. 62 - Westumfahrung Halle; EuGH U. v. 07.09.2004 - C-127/02 - NuR 2004, 788 Rn. 54 - Herzmuschelfischerei).

    Erst wenn auf dieser nächsten Ebene die besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt bzw. alle wissenschaftlichen Mittel und Quellen ausgeschöpft sind (…vgl. BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 = Juris Rn. 61 - Westumfahrung Halle; EuGH, U. v. 07.09.2004 - C-127/02 - NuR 2004, 788 - Herzmuschelfischerei), kann die auf diesen Erkenntnissen beruhende naturschutzfachliche Einschätzung der sachverständig beratenen Behörde nur noch beschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegen.

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2013 - 3 M 111/13
    Soweit im FFH-Recht ebenso wie im besonderen Artenschutzrecht naturschutzfachliche Einschätzungsprärogativen der zuständigen Behörden angenommen werden (…vgl. BVerwG U. v. 18.03.2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 45;… U. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 61 ff; U. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 74 f.), liegen die Gründe hierfür auf der Ebene der FFH-Vorprüfung nicht vor.
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2013 - 3 M 111/13
    Soweit im FFH-Recht ebenso wie im besonderen Artenschutzrecht naturschutzfachliche Einschätzungsprärogativen der zuständigen Behörden angenommen werden (vgl. BVerwG U. v. 18.03.2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 45;… U. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 61 ff;… U. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 74 f.), liegen die Gründe hierfür auf der Ebene der FFH-Vorprüfung nicht vor.
  • EuGH, 11.09.2012 - C-43/10

    Die Bewässerung und die Trinkwasserversorgung sind überwiegende öffentliche …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2013 - 3 M 111/13
    Insbesondere kann aus dem Fehlen von Daten nicht gefolgert werden, dass in Bezug auf Fließgewässer Anhaltspunkte für erhebliche Auswirkungen von Stickstoffeinträgen generell nicht bestehen würden, so dass im Rahmen der FFH-Vorprüfung vernünftige Zweifel am Ausbleiben von erheblichen Beeinträchtigungen von vornherein ausscheiden (vgl. EuGH U. v. 11.09.2012 - C-43/10 - NuR 2012, 774 Rn. 106 ff.).
  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2013 - 3 M 111/13
    Kann im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung über das Vorhaben eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele eines FFH-Gebietes ohne vertiefte Prüfung ausgeschlossen werden, so stellt der Verzicht auf eine Verträglichkeitsprüfung unabhängig davon, auf welche Weise die Behörde sich diese Gewissheit verschafft hat, keinen Rechtsfehler dar (BVerwG U. v. 14.07.2011 - 9 A 12.10 - Juris Rn. 89;… EuGH U. v. 20.09.2007 - C-304/05 Rn. 56).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2013 - 3 M 111/13
    Rn. 15 Unter Berücksichtigung des Vorsorgegrundsatzes ist der notwendige Grad der Wahrscheinlichkeit von erheblichen Beeinträchtigungen erreicht, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Vorhaben das fragliche Gebiet in dieser Weise beeinträchtigt (vgl. EuGH, U. v. 07.09.2004 - C-127/02 - NuR 2004, 788 - Herzmuschelfischerei; v. 20.10.2005 - C-6/04 - NuR 2006, 494 u. v. 10.01.2006 - C-98/03 -, NVwZ 2006, 319;… BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - NVwZ 2007, 1054, Rn. 58).
  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2013 - 3 M 111/13
    Rn. 15 Unter Berücksichtigung des Vorsorgegrundsatzes ist der notwendige Grad der Wahrscheinlichkeit von erheblichen Beeinträchtigungen erreicht, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Vorhaben das fragliche Gebiet in dieser Weise beeinträchtigt (vgl. EuGH, U. v. 07.09.2004 - C-127/02 - NuR 2004, 788 - Herzmuschelfischerei; v. 20.10.2005 - C-6/04 - NuR 2006, 494 u. v. 10.01.2006 - C-98/03 -, NVwZ 2006, 319;… BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - NVwZ 2007, 1054, Rn. 58).
  • BVerwG, 29.09.2011 - 7 C 21.09

    Umweltschutzvereinigung; Umweltverbandsklage; Einwendungen; Substantiierung; …

  • BVerwG, 26.11.2007 - 4 BN 46.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; FFH-Gebiet; erhebliche Beeinträchtigung; …

  • EuGH, 20.09.2007 - C-304/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2012 - 1 M 83/12

    Benutzungsgebühren; Abänderung eines Beschlusses im vorläufigen …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine …

    Hiermit habe sich das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seiner Entscheidung vom 10.07.2013 - 3 M 111/13 - ausführlich auseinandergesetzt.

    Erst in diesem Rahmen ist Raum für Sachverständigendispute (vgl. OVG MV, Beschl. v. 10.07.2013 - 3 M 111/13 -, juris RdNr. 17).

    Rn. 174 Es bedarf keiner Vertiefung, ob der LRT 3260 bereits deshalb nicht ohne weiteres als unempfindlich gegenüber atmosphärischen Stickstoffeinträgen aus Tierhaltungsanlagen angesehen werden kann, weil das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern in seinem Beschluss vom 10.07.2013 - 3 M 111/13 - nach eingehender Prüfung davon ausgegangen ist, dass sich diese Frage weiterhin als offen darstellt, und dieser Beschluss nicht offensichtlich fehlerhaft ist, zumal in der einschlägigen Fachliteratur hierzu ausgeführt wird, dass dessen nachvollziehbare Ausführungen von einigem Gewicht seien (…vgl. Kohls/Mierwald/Zirwick, a.a.O. S. 159).

    Es ist daher jedenfalls nicht offensichtlich, dass sich deren Ergebnisse auch auf Einträge aus Tierhaltungsanlagen übertragen lassen (vgl. OVG MV, Beschl. v. 10.07.2013 - 3 M 111/13 -, a.a.O. RdNr. 25).

    Ein weiterer Unterschied liegt in der höheren Depositionsgeschwindigkeit von NH3 gegenüber NO-Verbindungen (vgl. OVG MV, Beschl. v. 10.07.2013 - 3 M 111/13 -, a.a.O. RdNr. 26).

    Nach aktuellen Forschungsergebnissen sind nicht alle in Deutschland vorkommenden Fließgewässer phosphorlimitiert, vielmehr bedarf es einer diesbezüglichen Prüfung im Einzelfall (vgl. OVG MV, Beschl. v. 10.07.2013 - 3 M 111/13 -, a.a.O. RdNr. 27;… Kohls/Mierwald/Zirwick, a.a.O. S. 159 Fn. 89).

    Vielmehr macht ein nicht eindeutiger Befund die vertiefende Untersuchung im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich (vgl. OVG MV, Beschl. v. 10.07.2013 - 3 M 111/13 -, a.a.O. RdNr. 32).

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung; …

    Erst in diesem Rahmen ist Raum für Sachverständigendispute (vgl. OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 10.7.2013 - 3 M 111/13 -, NuR 2014, 494 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 17).
  • VG Münster, 12.04.2018 - 2 K 2307/16

    Zuchtläufer, dazugehörige Ferkel, Stickstoffeinträge, Biotop, Wallhecke

    19/06 -, juris, Rn. 126 m.w.N und Beschluss vom 10. Juli 2013 - 3 M 111/13 -, juris, Rn. 16 m.w.N.

    Rn. 122 Vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007, a.a.O., Rn. 59; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. Juli 2013, a.a.O., Rn. 17.

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12

    Artenschutz; Begründungsfrist; charakteristische Arten; FFH-Gebiet; …

    Was Stickstoff-Immissionen angeht, mag dahinstehen, ob die Behauptung der Beklagten, der LRT 3260 sei "per se unempfindlich gegenüber Stickstoffeinträgen" auf einer ausreichenden fachwissenschaftlichen Grundlage beruht (vgl. dazu OVG Meck-Vorp, Beschl. v. 10.07.2013 - 3 M 111/13 -, juris Rn. 24ff.).
  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …

    Erst in diesem Rahmen ist z.B. auch Raum für Sachverständigendispute (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.06.2018 - 2 L 11/16 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.07.2013 - 3 M 111/13 -, juris).
  • VG München, 29.09.2020 - M 1 SN 20.3658

    Abgrabungsgenehmigung für Kiesgrube

    Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist daher erforderlich, wenn solche Beeinträchtigungen nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können (…BVerwG, U.v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - juris Rn. 59; OVG Greifswald, B.v. 10.7 2013 - 3 M 111/13 - juris Rn. 15).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2023 - 1 M 275/17

    Hähnchenmastanlage; Erlöschensfolge des § 18 Abs. 1 BImSchG; unerlaubte …

    Die dagegen erhobene Beschwerde hatte keinen Erfolg (Az. 3 M 111/13 ).
  • VG Köln, 16.07.2024 - 2 K 1802/19
    Rn. 38 OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.07.2013 - 3 M 111/13-, juris; Gellermann, in: Landmann/Rohmer, UmwR, Sept. 2023, § 34 BNatSchG Rn. 9.
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