Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1999 - 3 M 133/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 35
Milchviehanlage, heranrückende Wohnbebauung, Baulast, Gebot der Rücksichtnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Baurecht - Milchvieh
- kommunen-in-nrw.de (Leitsatz)
Baulast und Rücksichtnahmegebot
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Baurecht; Außenbereich; Landwirtschaftlicher Betrieb; Abwehranspruch; Gebot der Rücksichtnahme; Baulastübernahme
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1999 - 3 M 133/98
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.1999 - 3 M 133/98
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 494 (Ls.)
- DÖV 1999, 701
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.1995 - 3 S 2123/93
Geruchsbelästigung durch Viehhaltung - Zumutbarkeitsgrenzen - heranrückende …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1999 - 3 M 133/98
Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB und des darin enthaltenen Rücksichtnahmegebotes sind erhebliche Immissionen im Sinne von § 3 Abs. 1 und 2 , § 22 Abs. 1 BImSchG , das heißt solche Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (vergl. VGH München, vom 25.06.1996, 1 B 92.2679; VGH Mannheim, vom 25.07.1995, 3 S 2123/93; beide für § 15 BauNVO , wobei der VGH Mannheim unter anderem davon ausgeht, daß Unzumutbarkeit zu bejahen sei, wenn die von den Stallungen ausgehenden Immissionen in einem Dorfgebiet in mehr als 7% der Jahresstunden deutliche wahrnehmbar seien).Zutreffend gehen die Beteiligten davon aus, daß bei einer Entfernung von ca. 26 Metern zwischen den Stallgebäuden und dem streitigen Wohnhaus eine Sonderbeurteilung nach Nr. 3.1.C der Rinderrichtlinie zu erstellen ist (vgl. VGH Kassel, vom 25.07.1995, 3 S 2123/93).
Schädliche Umwelteinwirkungen können grundsätzlich nicht Gegenstand privater Verzichtserklärungen durch eine Baulasterklärung sein (VGH Mannheim, vom 25.07.1995, 3 S 2123/93).
- VGH Hessen, 16.03.1995 - 3 TG 50/95
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1999 - 3 M 133/98
Bei der Beurteilung der Frage, ob im vorliegenden Einzelfall die von der Milchviehanlage ausgehenden Immissionen die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, ist der Entwurf der Rinderrichtlinie (VDI Nr. 3473) als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen (OVG Greifswald, Beschluß vom 19.06.1995, 3 M 11/95; OVG Greifswald, Beschluß vom 15.08.1995, 3 M 209/94; OVG Greifswald, Beschluß vom 12.07.1995, 3 M 8/95; VGH Mannheim, Urteil vom 26.05.1994, 5 S 2193/93; VGH Kassel, vom 16.03.1995, 3 TG 50/95).Der durch Baulast gesicherte Verzicht auf Abwehransprüche gegen Immissionen eines benachbarten landwirtschaftlichen Betriebes ist kein taugliches Mittel zur Konfliktbewältigung (VGH Kassel, vom 16.03.1995, 3 TG 50/95).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.1995 - 3 M 209/94
Rinderrichtlinie; Immissionen; Nachbarklage; Gebot der Rücksichtnahnme; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1999 - 3 M 133/98
Bei der Beurteilung der Frage, ob im vorliegenden Einzelfall die von der Milchviehanlage ausgehenden Immissionen die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, ist der Entwurf der Rinderrichtlinie (VDI Nr. 3473) als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen (OVG Greifswald, Beschluß vom 19.06.1995, 3 M 11/95; OVG Greifswald, Beschluß vom 15.08.1995, 3 M 209/94; OVG Greifswald, Beschluß vom 12.07.1995, 3 M 8/95; VGH Mannheim, Urteil vom 26.05.1994, 5 S 2193/93; VGH Kassel, vom 16.03.1995, 3 TG 50/95).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, sind die VDI-Richtlinien, hier der Entwurf der Rinderrichtlinie, bei der Bewertung von Immissionen als Orientierungshilfe anzusehen (OVG Greifswald, Beschluß vom 15.08.1995, 3 M 209/94, mwN.).
- VGH Bayern, 25.06.1996 - 1 B 92.2679
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1999 - 3 M 133/98
Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB und des darin enthaltenen Rücksichtnahmegebotes sind erhebliche Immissionen im Sinne von § 3 Abs. 1 und 2 , § 22 Abs. 1 BImSchG , das heißt solche Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (vergl. VGH München, vom 25.06.1996, 1 B 92.2679; VGH Mannheim, vom 25.07.1995, 3 S 2123/93; beide für § 15 BauNVO , wobei der VGH Mannheim unter anderem davon ausgeht, daß Unzumutbarkeit zu bejahen sei, wenn die von den Stallungen ausgehenden Immissionen in einem Dorfgebiet in mehr als 7% der Jahresstunden deutliche wahrnehmbar seien).Die städtebauliche Ordnung steht grundsätzlich nicht zur Disposition privater Rechtsträger (VGH München, vom 25.06.1996, 1 B 92.2679).
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 5 S 99/94
Anfechtbarkeit einer Baugenehmigung trotz Bestandskraft eines entsprechenden …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1999 - 3 M 133/98
Die objektive Pflicht der zuständigen Behörde aus öffentlichem Recht, bei unzumutbaren Geruchsbelästigungen für die Nachbarn betriebsbeschränkende Auflagen gegenüber dem Landwirt in Erwägung zu ziehen, ist weder durch eine Grunddienstbarkeitserklärung noch durch Auflagen in der Baugenehmigung im Grundsatz ausgeschlossen (VGH Mannheim, vom 08.03.1994, 5 S 99/94). - BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96
Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1999 - 3 M 133/98
Im vorliegenden Fall ist die Rücksichtslosigkeit somit nicht deshalb zu verneinen, weil wegen bereits vorhandener und deutlich näher an den landwirtschaftlichen Betrieb heranreichende Wohnbebauung das neue Vorhaben nicht zu einer Betriebseinschränkung führe (vgl. BVerwG, vom 19.01.1996, 4 B 7/96). - BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93
Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1999 - 3 M 133/98
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß landwirtschaftliche Betriebe, die im Außenbereich liegen und dort nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert sind, kraft ihrer besonderen Schutzwürdigkeit in der Regel berechtigt sind, eine heranrückende, die weitere Ausnutzung ihrer Privilegierung störende Bebauung abzuwehren (BVerwG, vom 01.09.1993, 4 B 93/93; VGH Baden Württemberg, vom 25.06.1998, 3 S 2965/97; OVG Münster, vom 30.10.1996, 11a B 2211/96.NE). - VGH Baden-Württemberg, 26.05.1994 - 5 S 2193/93
Nachbarschutz für Rinderzüchter?
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1999 - 3 M 133/98
Bei der Beurteilung der Frage, ob im vorliegenden Einzelfall die von der Milchviehanlage ausgehenden Immissionen die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, ist der Entwurf der Rinderrichtlinie (VDI Nr. 3473) als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen (OVG Greifswald, Beschluß vom 19.06.1995, 3 M 11/95; OVG Greifswald, Beschluß vom 15.08.1995, 3 M 209/94; OVG Greifswald, Beschluß vom 12.07.1995, 3 M 8/95; VGH Mannheim, Urteil vom 26.05.1994, 5 S 2193/93; VGH Kassel, vom 16.03.1995, 3 TG 50/95). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 11a B 2211/96
Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1999 - 3 M 133/98
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß landwirtschaftliche Betriebe, die im Außenbereich liegen und dort nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert sind, kraft ihrer besonderen Schutzwürdigkeit in der Regel berechtigt sind, eine heranrückende, die weitere Ausnutzung ihrer Privilegierung störende Bebauung abzuwehren (BVerwG, vom 01.09.1993, 4 B 93/93; VGH Baden Württemberg, vom 25.06.1998, 3 S 2965/97; OVG Münster, vom 30.10.1996, 11a B 2211/96.NE). - VGH Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 3 S 2965/97
Rechtsmittelzulassung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1999 - 3 M 133/98
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß landwirtschaftliche Betriebe, die im Außenbereich liegen und dort nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert sind, kraft ihrer besonderen Schutzwürdigkeit in der Regel berechtigt sind, eine heranrückende, die weitere Ausnutzung ihrer Privilegierung störende Bebauung abzuwehren (BVerwG, vom 01.09.1993, 4 B 93/93; VGH Baden Württemberg, vom 25.06.1998, 3 S 2965/97; OVG Münster, vom 30.10.1996, 11a B 2211/96.NE).
- OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08
Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von …
Sie entheben nicht der Prüfung, ob die Bewohner der Häuser schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt sein werden; auf einen entsprechende Schutz kann nicht wirksam verzichtet werden, jedenfalls soweit Gesundheitsgefährdungen zu besorgen sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.1978 - 4 C 53.76 -, DVBl. 1979, 622;… OVG Lüneburg, Urt. v. 25.2.1983 - 1 OVG A 151/81 -, BRS 40 Nr. 208;VGH Kassel, Beschl. v. 16.3.1995 - 3 TG 50/95 -, NVwZ-RR 1995, 633;… VGH Mannheim, Urt. v. 25.7.1995 - 3 S 2123/93 -, ZfBR 1996, 119; OVG Greifswald, Beschl. v. 9.2.1999 - 3 M 133/98 -, NordÖR 1999, 360;… differenzierend OVG Saarland, Urt. v. 18.6.2002 - 2 R 2/01 -, NJW 2003, 768 und Beschl. v. 25.4.2007 - 2 Q 37/06 -, NZBau 2007, 633;… vgl. auch Große-Suchsdorf/Lindorf/Schaltz/Wiechert, 8. Aufl. 2006, § 92 Rdnr. 11; Boecker, BauR 1985, 149). - VGH Bayern, 07.04.2008 - 13 A 07.1117
1. Ein Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren, der ein zur Aussiedlung …
Der Entwurf der sogenannten Rinderrichtlinie VDI 3473 wurde vom Normausschuss des Vereins Deutscher Ingenieure zurückgezogen (vgl. OVG MV vom 9.2.1999 NuR 2000, 584).
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| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.1999 - 3 M 133/98 |
Volltextveröffentlichung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 35 BauGB.
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1999 - 3 M 133/98
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.1999 - 3 M 133/98
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