Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2012 - 3 M 143/12 |
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Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
§ 34 Abs 1 S 1 BNatSchG, Art 6 Abs 3 EWGRL 43/92
Immissionsschutzrecht; FFH-Prüfung; Erweiterung einer Altanlage
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 24.08.2012 - 7 B 176/12
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2012 - 3 M 143/12
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 221
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08
Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2012 - 3 M 143/12
Maßgebliches Beurteilungskriterium ist der günstige Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume und Arten im Sinne der Legaldefinitionen des Art. 1 lit. e und i FFH-RL; ein günstiger Erhaltungszustand muss trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleiben (BVerwG, U. v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 - NVwZ 2010, 1225 Rn. 30, 57, 88).In Anbetracht der Unsicherheiten, denen die Beurteilung der durch ein Projekt für habitatrechtlich geschützte Lebensräume hervorgerufenen Stickstoffbelastungen unterliegt, sieht das Bundesverwaltungsgericht gegen die Verwendung dieses Konzepts keine Einwände (…BVerwG, U. v. 29.09.2011 - 7 C 21.09 - NuR 2012, 119 = Juris Rn. 41 f.; U. v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 - aaO Rn. 87;… U. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 = Juris Rn. 108).
Allgemeine Irrelevanzschwellen, die generalisierend Zusatzbelastungen bis zu einem bestimmten Prozentsatz des CL-Wertes für unbedenklich erklären, sind mit den habitatrechtlichen Vorgaben nicht ohne weiteres zu vereinbaren, sondern bedürfen naturschutzfachlicher Rechtfertigung (BVerwG, U. v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 - NVwZ 2010, 1226, Rn. 91 ff).
Deshalb ist für eine am Erhaltungsziel orientierte Beurteilung der projektbedingten Zusatzbelastung die Berücksichtigung der Vorbelastung unverzichtbar (…BVerwG U. v. 29.09.2011 - 7 C 21.09 - aaO Rn. 42; U.v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 - aaO Rn. 88;… vgl. auch BVerwG, B. v. 05.09.2012 - 7 B 24.12 - Rn. 11 ff. zur kumulativen Berücksichtigung der Auswirkungen anderer noch nicht verwirklichter aber hinreichend verfestigter Projekte).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings eine Irrelevanzschwelle von 3% des jeweiligen CL-Wertes jedenfalls in Fällen anzuerkennen, in denen die Vorbelastung die CL um mehr als das Doppelte übersteigt (U. v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 - aaO Rn. 93 f.).
So hat das Bundesverwaltungsgericht zur Begründung der FFH-Verträglichkeit ausreichen lassen, dass die Neuverlärmung von Habitatflächen bestimmter Fledermausarten durch den Bau einer Autobahn auf Grund einer saldierenden Betrachtung durch die Entlastung der bisherigen Bundesstraße und die Tunnelführung der Autobahn in diesem Bereich ausgeglichen anzusehen sei (U. v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 - aaO Rn. 83).
- BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2012 - 3 M 143/12
Rn. 16 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich, wenn und soweit derartige Beeinträchtigungen nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können, also zumindest vernünftige Zweifel am Ausbleiben von erheblichen Beeinträchtigungen bestehen (U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 ff. = Juris Rn. 60).Rn. 17 Unter Berücksichtigung des Vorsorgegrundsatzes ist der notwendige Grad der Wahrscheinlichkeit von erheblichen Beeinträchtigungen erreicht, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Vorhaben das fragliche Gebiet in dieser Weise beeinträchtigt (vgl. EuGH, U. v. 07.09.2004 - C-127/02 - NuR 2004, 788 - Herzmuschelfischerei; v. 20.10.2005 - C-6/04 - NuR 2006, 494 u. v. 10.01.2006 - C-98/03 -, NVwZ 2006, 319; BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - NVwZ 2007, 1054, Rn. 58).
Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist daher erforderlich, wenn solche Beeinträchtigungen nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können (BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - aaO Rn. 59).
Unerheblich sind demgegenüber nur Beeinträchtigungen, die kein Erhaltungsziel nachteilig berühren (BVerwG U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - aaO Rn. 41).
Im Rahmen der eigentlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung, die die "Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" und die "Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen" verlangt (BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - aaO Rn. 62;… EuGH, U. v. 07.09.2004 - C-127/02 - NuR 2004, 788 Rn. 54), ist dann Raum für Sachverständigendispute (…vgl. Lau, Naturschutz in der Bauleitplanung, 2012, Rn. 26).
- EuGH, 07.09.2004 - C-127/02
Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2012 - 3 M 143/12
Rn. 17 Unter Berücksichtigung des Vorsorgegrundsatzes ist der notwendige Grad der Wahrscheinlichkeit von erheblichen Beeinträchtigungen erreicht, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Vorhaben das fragliche Gebiet in dieser Weise beeinträchtigt (vgl. EuGH, U. v. 07.09.2004 - C-127/02 - NuR 2004, 788 - Herzmuschelfischerei; v. 20.10.2005 - C-6/04 - NuR 2006, 494 u. v. 10.01.2006 - C-98/03 -, NVwZ 2006, 319;… BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - NVwZ 2007, 1054, Rn. 58).Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Begriff des "Projektes" in der FFH-Richtlinie ebenso zu verstehen wie der selbe Begriff in der UVP-Richtlinie (…Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27.06.1985, ABl. L 175 S. 40 - UVP-RL -: U. v. 14.01.2010 - C-226/08 -, NuR 2010, 114, Rn. 38; U. v. 07.09.2004 - C-127/02 - NuR 2004, 788).
Rn. 28 Soweit der Beigeladene darauf hinweist, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs genehmigte Projekte keiner Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind (…U. v. 20.10.2005 - C-6/04 -, NuR 2006, 494 Rn. 57; vgl. auch U. v. 07.09.2004 - C-127/02 - aaO Rn. 37), geht es dabei um Vorhaben oder Anlagen, die entsprechend der erteilten Genehmigung unverändert fortgeführt bzw. genutzt werden sollen.
Im Rahmen der eigentlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung, die die "Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" und die "Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen" verlangt (…BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - aaO Rn. 62; EuGH, U. v. 07.09.2004 - C-127/02 - NuR 2004, 788 Rn. 54), ist dann Raum für Sachverständigendispute (…vgl. Lau, Naturschutz in der Bauleitplanung, 2012, Rn. 26).
- BVerwG, 29.09.2011 - 7 C 21.09
Umweltschutzvereinigung; Umweltverbandsklage; Einwendungen; Substantiierung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2012 - 3 M 143/12
Da die Beschränkung der Rügebefugnis der anerkannten Umweltschutzvereinigungen in § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1 UmwRG gegen Art. 10a der Richtlinie 85/337/EWG verstößt, ist diese Vorschrift nicht anzuwenden und können sich anerkannte Umweltschutzvereinigungen bei der Rüge von Rechtsverletzungen, soweit es um Umweltvorschriften geht, die aus dem Unionsrecht hervorgegangen sind, unmittelbar auf Art. 10a der Richtlinie 85/337/EWG i.d.F. der Richtlinie 2003/35/EG stützen (BVerwG, U. v. 29.09.2011 - 7 C 21.09 -, NuR 2012, 119 unter Bezugnahme auf EuGH, U. v. 12.05.2011 - C-115/09 -, NuR 2011, 423 - Trianel).Erst wenn das zu bejahen ist, schließt sich die Verträglichkeitsprüfung mit ihren Anforderungen an den diese Besorgnis ausräumenden naturschutzfachlichen Gegenbeweis an (BVerwG, U. v. 29.09.2011 - 7 C 21.09 - NuR 2012, 119 = Juris Rn. 40 mwN; U. v. 26.11.2007 - 4 BN 46.07 - NuR 2008, 115).
In Anbetracht der Unsicherheiten, denen die Beurteilung der durch ein Projekt für habitatrechtlich geschützte Lebensräume hervorgerufenen Stickstoffbelastungen unterliegt, sieht das Bundesverwaltungsgericht gegen die Verwendung dieses Konzepts keine Einwände (BVerwG, U. v. 29.09.2011 - 7 C 21.09 - NuR 2012, 119 = Juris Rn. 41 f.;… U. v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 - aaO Rn. 87;… U. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 = Juris Rn. 108).
Deshalb ist für eine am Erhaltungsziel orientierte Beurteilung der projektbedingten Zusatzbelastung die Berücksichtigung der Vorbelastung unverzichtbar (BVerwG U. v. 29.09.2011 - 7 C 21.09 - aaO Rn. 42;… U.v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 - aaO Rn. 88;… vgl. auch BVerwG, B. v. 05.09.2012 - 7 B 24.12 - Rn. 11 ff. zur kumulativen Berücksichtigung der Auswirkungen anderer noch nicht verwirklichter aber hinreichend verfestigter Projekte).
- EuGH, 14.01.2010 - C-226/08
Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern, …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2012 - 3 M 143/12
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Begriff des "Projektes" in der FFH-Richtlinie ebenso zu verstehen wie der selbe Begriff in der UVP-Richtlinie (Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27.06.1985, ABl. L 175 S. 40 - UVP-RL -: U. v. 14.01.2010 - C-226/08 -, NuR 2010, 114, Rn. 38; U. v. 07.09.2004 - C-127/02 - NuR 2004, 788).Soweit der Europäische Gerichtshof mit dieser Begründung in der sog. Papenburg-Entscheidung betreffend Ausbaggerungsarbeiten an der Ems auch bezogen auf eine mit der genehmigten identische beabsichtigte Tätigkeit einen Vertrauensschutz auf die in der Vergangenheit erteilte Genehmigung verneint hat (U. v. 14.01.2010 - C-226/08 - aaO Rn. 41 ff.), gilt dies erst recht, wenn es wie vorliegend um eine Änderung einschließlich (wesentlicher) Erweiterung des Betriebes geht, für die der bisherige Betrieb lediglich die Grundlage darstellt bzw. in die er einbezogen wird.
- EuGH, 20.10.2005 - C-6/04
Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2012 - 3 M 143/12
Rn. 17 Unter Berücksichtigung des Vorsorgegrundsatzes ist der notwendige Grad der Wahrscheinlichkeit von erheblichen Beeinträchtigungen erreicht, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Vorhaben das fragliche Gebiet in dieser Weise beeinträchtigt (vgl. EuGH, U. v. 07.09.2004 - C-127/02 - NuR 2004, 788 - Herzmuschelfischerei; v. 20.10.2005 - C-6/04 - NuR 2006, 494 u. v. 10.01.2006 - C-98/03 -, NVwZ 2006, 319;… BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - NVwZ 2007, 1054, Rn. 58).Rn. 28 Soweit der Beigeladene darauf hinweist, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs genehmigte Projekte keiner Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind (U. v. 20.10.2005 - C-6/04 -, NuR 2006, 494 Rn. 57;… vgl. auch U. v. 07.09.2004 - C-127/02 - aaO Rn. 37), geht es dabei um Vorhaben oder Anlagen, die entsprechend der erteilten Genehmigung unverändert fortgeführt bzw. genutzt werden sollen.
- VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 318/08
Regimewechsel von Vogelschutz- zu FFH-Richtlinie; Abgrenzung eines …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2012 - 3 M 143/12
Der VGH Kassel hat sich - betreffend den Ausbau des Frankfurter Flughafens - auf ein Fachgutachten gestützt, nach dem eine Regelvermutung dafür bestehe, dass eine erhebliche Beeinträchtigung von Lebensraumtypen durch Einträge von Stickstoffverbindungen nicht zu befürchten sei, wenn trotz langjähriger hoher Stickstoffbelastung in dem Gebiet eine Verschlechterung des günstigen Erhaltungszustandes eines Lebensraumtyps nicht festzustellen und kein erhebliches Anheben der Hintergrunddeposition durch zusätzliche Einträge drohe (U. v. 21.08.2009 - 11 C 318/08.T - Juris, Rn. 200 f.;… diese Überlegungen sind vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich nicht beanstandet worden, s. B. v. 14.04.2011 - 4 B 77.09 -, Rn. 24). - BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09
Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2012 - 3 M 143/12
Der VGH Kassel hat sich - betreffend den Ausbau des Frankfurter Flughafens - auf ein Fachgutachten gestützt, nach dem eine Regelvermutung dafür bestehe, dass eine erhebliche Beeinträchtigung von Lebensraumtypen durch Einträge von Stickstoffverbindungen nicht zu befürchten sei, wenn trotz langjähriger hoher Stickstoffbelastung in dem Gebiet eine Verschlechterung des günstigen Erhaltungszustandes eines Lebensraumtyps nicht festzustellen und kein erhebliches Anheben der Hintergrunddeposition durch zusätzliche Einträge drohe (…U. v. 21.08.2009 - 11 C 318/08.T - Juris, Rn. 200 f.; diese Überlegungen sind vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich nicht beanstandet worden, s. B. v. 14.04.2011 - 4 B 77.09 -, Rn. 24). - BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06
Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2012 - 3 M 143/12
In Anbetracht der Unsicherheiten, denen die Beurteilung der durch ein Projekt für habitatrechtlich geschützte Lebensräume hervorgerufenen Stickstoffbelastungen unterliegt, sieht das Bundesverwaltungsgericht gegen die Verwendung dieses Konzepts keine Einwände (…BVerwG, U. v. 29.09.2011 - 7 C 21.09 - NuR 2012, 119 = Juris Rn. 41 f.;… U. v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 - aaO Rn. 87; U. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 = Juris Rn. 108). - EuGH, 12.05.2011 - C-115/09
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen - …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2012 - 3 M 143/12
Da die Beschränkung der Rügebefugnis der anerkannten Umweltschutzvereinigungen in § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1 UmwRG gegen Art. 10a der Richtlinie 85/337/EWG verstößt, ist diese Vorschrift nicht anzuwenden und können sich anerkannte Umweltschutzvereinigungen bei der Rüge von Rechtsverletzungen, soweit es um Umweltvorschriften geht, die aus dem Unionsrecht hervorgegangen sind, unmittelbar auf Art. 10a der Richtlinie 85/337/EWG i.d.F. der Richtlinie 2003/35/EG stützen (BVerwG, U. v. 29.09.2011 - 7 C 21.09 -, NuR 2012, 119 unter Bezugnahme auf EuGH, U. v. 12.05.2011 - C-115/09 -, NuR 2011, 423 - Trianel). - EuGH, 10.01.2006 - C-98/03
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- BVerwG, 05.09.2012 - 7 B 24.12
Steinkohlekraftwerk; FFH-Verträglichkeit; Erhaltungsziel; Critical Load; …
- BVerwG, 10.11.2009 - 9 B 28.09
FFH-Verträglichkeitsprüfung; erhebliche Beeinträchtigung; Erhaltungsziel; …
- BVerwG, 26.11.2007 - 4 BN 46.07
Normenkontrolle; Bebauungsplan; FFH-Gebiet; erhebliche Beeinträchtigung; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16
Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine …
Erfordert sie hingegen einen nicht unbeträchtlichen Prüfungsaufwand, ist die FFH-Vorprüfung hierfür nicht der richtige Ort (vgl. OVG MV, Beschl. v. 05.11.2012 - 3 M 143/12 -, juris RdNr. 42; Gellermann, NuR 2012, 112 ;… Füßer/Lau, a.a.O. S. 129). - VG Weimar, 27.02.2013 - 7 K 224/11
Immissionsschutz bei Schweinemastbetrieb mit Gülle- und Gaslagerung; Rügebefugnis …
Erst wenn das zu bejahen ist, schließt sich die Verträglichkeitsprüfung mit ihren Anforderungen an den diese Besorgnis ausräumenden naturschutzfachlichen Gegenbeweis an (BVerwG…, Urteil vom 29.09.2011 - 7 C 21/09 - NuR 2012, 119 = juris Rdnr. 40 m.w.N.; Urteil vom 26.11.2007 - 4 BN 46.07 - NuR 2008, 115; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.11.2012 - 3 M 143/12 - juris Rdnr. 16).Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist daher erforderlich, wenn solche Beeinträchtigungen nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können (BVerwG…, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20/05 - a.a.O. Rdnr. 59; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.11.2012 - 3 M 143/12 - juris Rdnr. 17).
Unerheblich sind demgegenüber nur Beeinträchtigungen, die kein Erhaltungsziel nachteilig berühren (BVerwG…, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20/05 - juris Rdnr. 41; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.11.2012 - 3 M 143/12 - juris Rdnr. 18).
Der Erhaltungszustand einer Art wird gemäß Art. 1 lit. i) Satz 2 FFH-RL als "günstig" betrachtet, wenn (1.) auf Grund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird, und (2.) das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird und (3.) ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.12.2012 - 3 M 143/12 - juris Rdnr. 19).
Dementsprechend ist der Einwand, bereits die Vorbelastung bewege sich in einem kritischen Bereich, beachtlich, weil ein aufgrund der Vorbelastung aktuell ungünstiger Erhaltungszustand keine zusätzliche Beeinträchtigung rechtfertigt (bereits BVerwG…, Urteil vom 10.11.2009 - 9 B 28/09 - NVwZ 2010, 319, juris Rdnr. 3, 6; hierzu Anmerkung Nolte, RiBVerwG, vom 01.03.2010, jurisPR-BVerwG 5/2010 Anm. 6, Verein der Bundesrichter bei dem Bundesverwaltungsgericht e.V. [Hrsg.]; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.12.2012 - 3 M 143/12 - juris Rdnr. 20; vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 10.01.2013 - 4 B 183/12 - juris Rdnr. 13).
In Anbetracht der Unsicherheiten, denen die Beurteilung der durch ein Projekt für habitatrechtlich geschützte Lebensräume hervorgerufenen Stickstoffbelastungen unterliegt, sieht das Bundesverwaltungsgericht gegen die Verwendung dieses Konzepts keine Einwände (BVerwG…, Urteil vom 29.09.2011 - 7 C 21/09 - NuR 2012, 119, juris Rdnr. 41f.; BVerwG…, Urteil vom 14.04.2010 - 9 A 5/08 - NVwZ 2010, 1225, juris Rdnr. 87 sowie bereits BVerwG…, Urteil vom 12.03.2008 - 9 A 3/06 - BVerwGE 130, 299, juris Rdnr. 108; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.12.2012 - 3 M 143/12 - juris Rdnr. 21; vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 10.01.2013 - 4 B 183/12 - juris Rdnr. 13).
Allgemeine Irrelevanzschwellen, die generalisierend Zusatzbelastungen bis zu einem bestimmten Prozentsatz des CL-Wertes für unbedenklich erklären, sind mit den habitatrechtlichen Vorgaben nicht ohne weiteres zu vereinbaren, sondern bedürfen naturschutzfachlicher Rechtfertigung (BVerwG…, Urteil vom 14.04.2010 - 9 A 5/08 - NVwZ 2010, 1225, juris Rdnr. 91 ff. m.w.N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.12.2012 - 3 M 143/12 - juris Rdnr. 22; vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 10.01.2013 - 4 B 183/12 - juris Rdnr. 13).
Deshalb ist für eine am Erhaltungsziel orientierte Beurteilung der projektbedingten Zusatzbelastung die Berücksichtigung der Vorbelastung unverzichtbar (BVerwG…, Urteil vom 29.09.2011 - 7 C 21/09 - juris Rdnr. 42; BVerwG…, Urteil vom 14.04.2010 - 9 A 5/08 - juris Rdnr. 88; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 05.09.2012 - 7 B 24/12 - juris Rdnr. 11 ff. zur kumulativen Berücksichtigung der Auswirkungen anderer noch nicht verwirklichter, aber hinreichend verfestigter Projekte; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.12.2012 - 3 M 143/12 - juris Rdnr. 23; vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 10.01.2013 - 4 B 183/12 - juris Rdnr. 13).
Rn. 532 Die Erörterungen im Termin wie auch die Ausführungen in der Stellungnahme der Oberen Naturschutzbehörde verkennen möglicherweise, dass eine etwa bereits konkret geplante Erweiterung jener vorhandenen und damit möglicherweise Bestandsschutz genießenden Tierhaltungsanlage ggf. auch vorliegend als Hintergrundbelastung zu berücksichtigen war (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 05.09.2012 - 7 B 24.12 - Rdnr. 11 ff. zur kumulativen Berücksichtigung der Auswirkungen anderer noch nicht verwirklichter aber hinreichend verfestigter Projekte; vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 5.11.2012 - 3 M 143/12 - juris Rdnr. 23).
- VG Schleswig, 26.02.2026 - 6 B 17/24
FFH-Verträglichkeitsprüfung; Durchführung bei vor Gebietsausweisung genehmigtem …
Er entfaltet vielmehr nur eine gewisse Konzentrationswirkung bezüglich zuvor schon vorgenommen Genehmigungen (vgl. zur immissionsschutzrechtlichen Errichtungsgenehmigung: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 5. November 2012 - 3 M 143/12 -, juris Rn. 28 f.).Erst in der zweiten Stufe, in der FFH-Verträglichkeitsprüfung, steigen die Anforderungen an den diese Besorgnis ausräumenden naturschutzfachlichen Gegenbeweis an (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 5. November 2012 - 3 M 143/12 -, juris Rn. 16 u.V.a. die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. auch Thüringer OVG…, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 1 EO 150/20 -, juris Rn. 41 m.w.N.).
Unerheblich sind nur Beeinträchtigungen, die keine Erhaltungsziele nachteilig berühren (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 5. November 2012 - 3 M 143/12 -, juris Rn. 18).
Dementsprechend ist der Einwand, bereits die Vorbelastung bewege sich in einem kritischen Bereich, beachtlich, weil ein aufgrund der Vorbelastung aktuell ungünstiger Erhaltungszustand keine zusätzliche Beeinträchtigung rechtfertigt (BVerwG…, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 -, juris Rn. 220; BVerwG…, Urteil vom 10. November 2009 - 9 B 28.09 -, juris Rn. 3 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. August 2019 - OVG 11 S 51.19 -, juris Rn. 28; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 5. November 2012 - 3 M 143/12 -, juris Rn. 20).
Die Vorprüfung hemmt eine solch tiefgreifende Prüfung nicht, ausreichend dort sind schon Zweifel (vgl. etwa OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 5. November 2012 - 3 M 143/12 -, juris Rn. 36 m.w.N.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2023 - 1 M 275/17
Hähnchenmastanlage; Erlöschensfolge des § 18 Abs. 1 BImSchG; unerlaubte …
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird unter Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 10. April 2017 der Antrag des Beigeladenen vom 4. Mai 2015 auf Abänderung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 5. November 2012 ( 3 M 143/12 ) abgelehnt.Rn. 8 Auf die gegen den Beschluss vom 24. August 2012 erhobene Beschwerde des Antragstellers stellte das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern die aufschiebende Wirkung mit Beschluss vom 5. November 2012 (Az.: 3 M 143/12 ) wieder her.
Rn. 9 Einen Antrag des Antragsgegners, den Beschluss des Senats vom 5. November 2012 zum Az. 3 M 143/12 zu ändern und den Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abzulehnen, lehnte das Verwaltungsgericht ab.
Rn. 15 Das Verwaltungsgericht lehnte auf den am 4. Mai 2015 gestellten Abänderungsantrag des Beigeladenen den Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vom 2. April 2012 unter Abänderung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts vom 5. November 2012 (Az.: 3 M 143/12 ) mit Beschluss vom 10. April 2017 (Az.: 7 B 1858/15 SN) ab.
Die Voraussetzungen nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO für die von dem Beigeladenen unter dem 4. Mai 2015 beantragte Abänderung des Beschlusses vom 05. November 2012 (OEufach0000000005 - 3 M 143/12 -) liegen nicht vor.
Die Errichtungs- und Betriebsgenehmigung vom 11. Mai 2011, deren sofortige Vollziehbarkeit der Beigeladene mit der Abänderung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts vom 5. November 2012 (Az. 3 M 143/12 ) und der Ablehnung des Antrages des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erreichen will, ist voraussichtlich erloschen.
- VG Sigmaringen, 14.11.2018 - 10 K 118/17
Umweltverbandsklage; Beteiligungsrecht; Verschlechterungsverbot; …
Verzichtbar ist eine Verträglichkeitsprüfung daher nur, wenn eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele bzw. Schutzzwecke offensichtlich ausgeschlossen ist oder aus wissenschaftlicher Sicht keine ernst zu nehmenden Anhaltspunkte in diese Richtung weisen (vgl. hierzu BVerwG…, Beschluss vom 26. November 2007 - 4 BN 46/07 -, juris = NuR 2008, 115 Rn. 7;… Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35/13 -, juris = NuR 2010, 797 Rn. 4; OVG Münster, Urteil vom 3. September 2009 - 10 D 121/07.NE - juris = NuR 2009, 801 (814);… OVG Koblenz, Urt. v. 12.4.2011 - 8 C 10056/11- juris = NVwZ-RR 2011, 638; OVG Greifswald, Beschl. v. 5.11.2012 - 3 M 143/12 - juris = NJOZ 2013, 648 (649); OVG Magdeburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 M 154/12 - juris = NuR 2013, 507 (509 f.)). - VG Münster, 12.04.2018 - 2 K 2307/16
Zuchtläufer, dazugehörige Ferkel, Stickstoffeinträge, Biotop, Wallhecke
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2013 - 3 M 111/13
Immissionsschutzrecht - hier: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb …
Rn. 3 Im Rahmen des vom Antragsteller betriebenen Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat der Senat in zweiter Instanz mit Beschluss vom 05.11.2012 zum Az. 3 M 143/12 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs mit der Begründung wiederhergestellt, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung wohl zu Unrecht unterblieben sei.Rn. 4 Den Antrag des Antragsgegners vom 22.03.2013, den Beschluss des Senats vom 05.11.2012 zum Az. 3 M 143/12 zu ändern und den Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abzulehnen, hat das Verwaltungsgericht Schwerin mit Beschluss vom 09.04.2013, zugestellt am 11.04.2013 abgelehnt.
Rn. 12 Zu den Maßstäben für die FFH-Vorprüfung zur Klärung der Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung hat der Senat in seinem Beschluss vom 05.11.2012 - 3 M 143/12 - ausgeführt:.
Entsprechende Angaben enthält der Vermerk des Antragsgegners vom 05.04.2012 zur Managementplanung für das Gebiet (GA 3 M 143/12 , Bl. 1328g).
- VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19
Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …
Eine Berücksichtigung von Irrelevanzschwellen bereits im Rahmen der FFH-Vorprüfung ist nur möglich, wenn die Feststellung der Unterschreitung der Irrelevanzschwelle keinen erheblichen Aufwand verursacht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.06.2018 - 2 L 11/16 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.11.2012 - 3 M 143/12 -, juris; Füßer/Lau, UPR 2014, 121, 129). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2025 - 3 L 6/24
Rücknahme und Widerruf einer wasserrechtlichen Erlaubnis; zwischenzeitliche …
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 5. November 2012 - 3 M 143/12 - juris Rn. 27) geht davon aus, dass das Fehlen einer habitatrechtlichen Prüfung den Prüfungsumfang bei der Änderung einer ohne FFH-Prüfung genehmigten Anlage maßgeblich beeinflusst. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2014 - 1 M 213/13
Errichtung eines Fahrgastschiffsanlegers im Landschaftsschutzgebiet
Unerheblich sind demgegenüber nur Beeinträchtigungen, die kein Erhaltungsziel nachteilig berühren (vgl. zum Ganzen - m. w. N. - OVG Greifswald, Beschl. v. 05.07.2013 - 1 M 144/13 - Beschl. v. 05.11.2012 - 3 M 143/12 -, NordÖR 2013, 120 ;… Urt. v. 30.06.2010 - 3 K 19/06 -, NuR 2011, 136 - zitiert nach juris).
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