Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 3 M 154.11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 82 Abs 4 AufenthG, § 6 Abs 2 VwVG
Anwendbarkeit verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Regelungen im Rahmen des § 82 Abs 4 AufenthG - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 66 Abs 1 AufenthG, § 67 AufenthG, § 82 Abs 4 AufenthG, § 6 Abs 2 VwVG, § 40 Abs 1 BGSG
Kosten der eine Abschiebung vorbereitenden Maßnahmen; Klärung der Staatsangehörigkeit und der Identität; persönliches Erscheinen bei der Botschaft; Erfordernis einer Anordnung bei Abschiebehaft; tatsächliche Unmöglichkeit; Sofortvollzug; Gefahr des Untertauchens; ... - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 82 Abs. 4 S. 1, VwVfG Bln § 5a, VwVG § 6 Abs. 2
Unmittelbarer Zwang, persönliches Erscheinen, Vorsprache, Botschaft, zwangsweise Vorführung bei Auslandsvertretung, zwangsweise Vorführung bei Auslandsvertretung, Identitätsfeststellung, Identität, Herkunft, Passbeschaffung, Pass, Abwendung einer drohenden Gefahr, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 28.11.2011 - 35 K 176.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 3 M 154.11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12
Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 3 M 154.11
Dies ist mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit zu bejahen, so dass dahinstehen kann, ob lediglich offensichtlich rechtswidrige Maßnahmen einer Kostenerhebung entgegenstehen können [s. hierzu das Urteil des Senats vom 9. November 2011 - OVG 3 B 17.09 -, juris, m.w.N. sowie die Terminsankündigung des Bundesverwaltungsgerichts für den 16. Oktober 2012 - BVerwG 10 C 6.12 - zu der von dem Senat (auch) insoweit zugelassenen Revision]. - OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09
Heranziehung eines Arbeitgebers zu Abschiebungskosten eines unerlaubt …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 3 M 154.11
Dies ist mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit zu bejahen, so dass dahinstehen kann, ob lediglich offensichtlich rechtswidrige Maßnahmen einer Kostenerhebung entgegenstehen können [s. hierzu das Urteil des Senats vom 9. November 2011 - OVG 3 B 17.09 -, juris, m.w.N. sowie die Terminsankündigung des Bundesverwaltungsgerichts für den 16. Oktober 2012 - BVerwG 10 C 6.12 - zu der von dem Senat (auch) insoweit zugelassenen Revision].
- VG Hamburg, 25.11.2020 - 14 E 4728/20
Libanon: Dublin: zwangsweise Durchführung eines Covid-19 Tests rechtmäßig
bb) Im vorliegenden Verfahren des vorbeugenden Rechtsschutzes kann die Kammer der zeit keine abschließende Aussage dazu treffen, wie die Antragsgegnerin das ihr zu stehende Ermessen hinsichtlich der Wahl der ärztlichen Untersuchungsmethode oder der nach § 11 HmbVwVG anzuwendenden Zwangsmittel (zur Anwendbarkeit der allgemeinen Vollstreckungsmittel im Rahmen des § 82 Abs. 4 AufenthG vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 28.9.2012, 3 M 154.11, juris; OVG Münster, Beschl. v. 28.11.2006, 19 B 1789/06, juris;… Kluth/Heusch in BeckOK Ausländerrecht, Stand 1.10.2020, § 82 Rn. 44;… Funke-Kaiser in GK-AufenthG, § 82 Rn. 160) bei der noch zu treffenden Anordnung des persönlichen Er scheinens bei einer ärztlichen Untersuchung für die Durchführung eines Covid Tests ausüben wird.
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