Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - 3 M 256/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Zurückstellung vom Einschulungstermin für die Grundschule
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SchulG LSA § 37 Abs. 3 S. 2
Zurückstellung eines Kindes vom regulären Schulbeginn - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zurückstellung vom Einschulungstermin für die Grundschule
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sechsjähriges Kind ist nicht wegen allgemeiner Entwicklungsverzögerung von der Schulpflicht zurückzustellen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sechsjähriges Kind ist nicht wegen allgemeiner Entwicklungsverzögerung von der Schulpflicht zurückzustellen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zurückstellung eines Kindes vom regulären Schulbeginn
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Sechsjähriges Kind ist nicht wegen allgemeiner Entwicklungsverzögerung von der Schulpflicht zurückzustellen
Verfahrensgang
- VG Halle, 16.07.2013 - 6 B 146/13
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - 3 M 256/13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 347
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02
Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - 3 M 256/13
Grundsätzlich ist nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO eine Antragstellung unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.04.2002 - 7 S 653/02 -, Juris).Ein ausdrücklicher Antrag ist allerdings dann - ausnahmsweise - entbehrlich, wenn sich das verfolgte Rechtsschutzziel unzweifelhaft aus dem gesamten Beschwerdevorbringen ermitteln lässt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 15.05.2012 - 1 M 40/12 -, Juris; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 03.12.2002 - 3 Bs 253/02 -, Juris; Thüringer OVG, Beschl. v. 26.11.2003 - 4 EO 627/02 -, Juris; offengelassen: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.04.2002, a. a.O.).
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - 3 M 256/13
Das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfGE 34, 165 [183]; 52, 223 [236]) steht dem nicht entgegen, denn der allgemeine Auftrag der Schule zur Bildung und Erziehung der Kinder ist dem Elternrecht nicht nach-, sondern gleichgeordnet (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.04.1975 - 7 B 68.74 -, Juris = DVBl. 1975, S. 429; VG Berlin, Beschl. v. 01.07.2009 - 3 L 256.09 - Juris). - BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70
Schulgebet
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - 3 M 256/13
Das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfGE 34, 165 [183]; 52, 223 [236]) steht dem nicht entgegen, denn der allgemeine Auftrag der Schule zur Bildung und Erziehung der Kinder ist dem Elternrecht nicht nach-, sondern gleichgeordnet (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.04.1975 - 7 B 68.74 -, Juris = DVBl. 1975, S. 429; VG Berlin, Beschl. v. 01.07.2009 - 3 L 256.09 - Juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2007 - 3 M 224/07
Schulrecht / Schulgesetz LSA
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - 3 M 256/13
In Fällen der Vorwegnahme der Hauptsache muss der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet und davon auszugehen sein, dass der Rechtsschutzsuchende auch im Hauptsacheverfahren mit seinem Begehren aller Voraussicht nach durchdringen wird (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.08.2007 - 3 M 224/07 - m. w. N.). - BVerwG, 21.03.1997 - 11 VR 3.97
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - 3 M 256/13
Ist das Rechtsschutzziel auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet, widerspricht dies zwar grundsätzlich der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes (BVerwG, Beschl. v. 21.03.1997 - 11 VR 3.97 - m. w. N., Juris). - StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/73
Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Bremischen Juristenausbildungsgesetzes
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - 3 M 256/13
Das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfGE 34, 165 [183]; 52, 223 [236]) steht dem nicht entgegen, denn der allgemeine Auftrag der Schule zur Bildung und Erziehung der Kinder ist dem Elternrecht nicht nach-, sondern gleichgeordnet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.04.1975 - 7 B 68.74 -, Juris = DVBl. 1975, S. 429; VG Berlin, Beschl. v. 01.07.2009 - 3 L 256.09 - Juris). - OVG Hamburg, 03.12.2002 - 3 Bs 253/02
Besitz von Cannabis
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - 3 M 256/13
Ein ausdrücklicher Antrag ist allerdings dann - ausnahmsweise - entbehrlich, wenn sich das verfolgte Rechtsschutzziel unzweifelhaft aus dem gesamten Beschwerdevorbringen ermitteln lässt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 15.05.2012 - 1 M 40/12 -, Juris; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 03.12.2002 - 3 Bs 253/02 -, Juris; Thüringer OVG, Beschl. v. 26.11.2003 - 4 EO 627/02 -, Juris;… offengelassen: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.04.2002, a. a.O.). - OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2012 - 3 M 672/12
Verschiebung des Beginns der Schulpflicht
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - 3 M 256/13
Von der Verpflichtung der Schulbehörde, über eine Zurückstellung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, enthebt auch nicht die Tatsache, dass es sich bei der Vorschrift des § 37 Abs. 3 Satz 2 SchulG LSA um eine - restriktiv auszulegende - "Ausnahmeregelung" handelt mit der Folge, dass an die Voraussetzungen für eine Zurückstellung insoweit hohe Anforderungen zu stellen sind und entsprechend der Intention des Gesetzgebers der Schulbehörde insoweit nur ein eingeschränkter Ermessensspielraum verbleibt (so bereits Beschluss d. Senats v. 23.08.2012 - 3 M 672/12 - ). - OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02
Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge; Beschwerde; Antrag; bestimmt; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - 3 M 256/13
Ein ausdrücklicher Antrag ist allerdings dann - ausnahmsweise - entbehrlich, wenn sich das verfolgte Rechtsschutzziel unzweifelhaft aus dem gesamten Beschwerdevorbringen ermitteln lässt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 15.05.2012 - 1 M 40/12 -, Juris; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 03.12.2002 - 3 Bs 253/02 -, Juris; Thüringer OVG, Beschl. v. 26.11.2003 - 4 EO 627/02 -, Juris;… offengelassen: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.04.2002, a. a.O.). - BVerwG, 06.06.2006 - 4 VR 1.05
Anspruch auf Erlass einer luftaufsichtlichen Verfügung - Gewährung einstweiligen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - 3 M 256/13
Dennoch ist einem solchen Antrag im Eilverfahren ausnahmsweise im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) stattzugeben, wenn das Abwarten in der Hauptsache für den Rechtsschutzsuchenden unzumutbar und unverhältnismäßig erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.06.2006 - 4 VR 1.05 - m. w. N., Juris). - BVerwG, 09.04.1975 - VII B 68.74
Struktur einer Grundschule - Schulische Ausbildung - Nachweis der Unschädlichkeit …
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 1 M 40/12
Antragserfordernis bei Beschwerde; aufsichtsbehördliche Anweisung zur Sanierung …
- VG Berlin, 01.07.2009 - 3 L 256.09
Schulpflicht; Befreiung; Zurückstellung; kein besonderer Ausnahmefall; …
- OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 10 ME 207/18
Zugang zu öffentlicher Einrichtung nur über Vertragsschluss
Die Stellung eines Antrags ist allerdings grundsätzlich unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.08.2013 - 3 M 256/13 -, juris Rn. 2 m.w.N.;… Senatsbeschluss vom 11.12.2012 - 10 ME 130/12 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 11.03.2010 - 9 CS 09.2495 -, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 12.04.2002 - 7 S 653/02 -, juris Rn. 4).Ein ausdrücklicher Antrag im Beschwerdeverfahren kann zwar ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn sich das Rechtsschutzziel mittels Auslegung aus den Gründen und der Bezugnahme auf Anträge in der ersten Instanz eindeutig ergibt (…Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 23. Auflage 2017, § 146 Rn. 41 m.w.N.) und damit das Rechtsschutzziel unzweifelhaft feststeht (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.08.2013 - 3 M 256/13 -, juris Rn. 2;… Senatsbeschluss vom 11.12.2012 - 10 ME 130/12 -, juris Rn. 16;… vgl. dazu auch Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 146 Rn. 13c m.w.N.;… Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 68 m.w.N.).
- VG Halle, 09.08.2017 - 6 B 497/17
Zurückstellung vom Einschulungstermin in die Grundschule
Dies ist der Fall, wenn dem noch nicht altersgerecht entwickelten Kind durch die reguläre Einschulung schwerwiegende Nachteile drohen, die bei einer Einschulung im nächsten Schuljahr voraussichtlich nicht gegeben wären (vgl. Beschluss der Kammer vom18. Juli 2013, 6 B 143/13 HAL; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. August 2013, 3 M 256/13 , juris).(vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. August 2013, 3 M 256/13 , juris).
- VGH Hessen, 10.12.2020 - 7 B 2572/20
Zurückstellung von der Teilnahme am Unterricht der Grundschule
Ein solcher Sachverhalt liegt insbesondere vor, wenn gravierende Entwicklungsstörung vorliegen oder zu erwarten sind und wenn deshalb mit überwiegender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass auch unter Berücksichtigung der bestehenden schulischen Fördermöglichkeiten eine erfolgreiche Teilnahme Unterricht auf Dauer nicht gewährleistet ist (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. August 2013 - 3 M 256/13 -, juris, Rdnr. 12, 13; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 17. September 2020 - 19 B 1255/20 -, juris, Rdnr. 8;… Rux, Schulrecht, 6. Aufl. 2018, Rdnr. 236).
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