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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 3 M 34/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4702
OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 3 M 34/97 (https://dejure.org/1998,4702)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.03.1998 - 3 M 34/97 (https://dejure.org/1998,4702)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. März 1998 - 3 M 34/97 (https://dejure.org/1998,4702)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Personalauswahl bei der Beförderung im Polizeidienst; Kriterien zur Gleichbehandlung bei der Auswahlentscheidung; Zulässigkeit einer vorrangigen Berücksichtigung von Frauen bei gleichwertiger Eignung der männlichen Bewerber; Rechtmäßigkeit von § 5 Abs. 1 Satz 1 des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 261
  • DÖV 1998, 554
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 17.10.1995 - C-450/93

    Kalanke ./. Freie Hansestadt Bremen - Frauenquote im öffentlichen Dienst

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 3 M 34/97
    Mit Urteil vom 17.10.1995 (EuGH, NJW 1995, .,3109 = EuZW 1995, 762 m. Anm. Loritz = NZA 1995, 1095 = NVwZ 1996, 469 L) - hat der EuGH entschieden, daß Art. 2 I und IV der Richtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der bei gleicher Qualifikation von Bewerbern unterschiedlichen Geschlechts um eine Beförderung in Bereichen, in denen die Frauen unterrepräsentiert sind, den weiblichen Bewerbern automatisch der Vorrang eingeräumt wird (hier: § 4 BremGleichstG).

    In Rdnr. 16 seines Urteils vom 17.10.1995 (EuGH, NJW 1995, 2109 = EuZW 1995, 762 m. Anm. Loritx = NZA 1995, 1095 = NVwZ 1996, 469 L) habe der EuGH festgestellt, daß eine nationale Regelung, nach der weiblichen Bewerbern, die die gleiche Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber besäßen, in Tätigkeitsbereichen, in denen im jeweiligen Beförderungsamt weniger Frauen als Männer beschäftigt seien, bei einer Beförderung automatisch der Vorrang eingeräumt werde, eine Diskriminierung der Männer aufgrund des Geschlechts bewirke (…Rdnr. 23).

    Im Gegensatz zu der Regelung, die Gegenstand des Urteils vom 17.10.1995 (NJW 1995, 3109) gewesen sei, überschreite eine nationale Regelung, die wie im vorliegenden Fall eine Öffnungsklausel enthalte, diese Grenzen nicht, wenn sie den männlichen Bewerbern, die die gleiche Qualifikation wie die weiblichen Bewerber besäßen, in jedem Einzelfall garantiere, daß die Bewerbungen Gegenstand einer objektiven Beurteilung seien, bei der alle die Person der Bewerber betreffenden Kriterien berücksichtigt würden und der den weiblichen Bewerben eingeräumte Vorrang entfalle, wenn eines oder mehrere dieser Kriterien zugunsten des männlichen Bewerbers überwögen.

    Hierin liegt kein nur gradueller, sondern ein wesentlicher Unterschied im Vergleich zu der dem Urteil des EuGH vom 17.10.1995 (NJW 1995, 3109 = EuZW 1995, 762 m. Aren. Loritz = NZA 1995, 1095 = NVwZ 1996, 469 L) zugrundeliegenden Bremer Regelung (vgl. BAG, NJW 1996, 2529 [2532]).

    Für das Hauptsacheverfahren weist der erkennende Senat allerdings darauf hin, daß auch in Anbetracht der Urteile des EuGH vom 17.10.1995 (NJW 1995, 3109 = EuZW 1995, 762 m. Anm. Loritz = NZA 1995, 1095 = NVwZ 1996, 469 L) und 11.11.1997 (NJW 1997, 3429 = DVBI 1998, 183 = EuZW 1997, 756 m. Anm. Abele = NZA 1997, 1337 = NVwZ 1998, 45 L) Restzweifel hinsichtlich der Frage verbleiben, ob § 5 I 1 i. V mit § 6 SchIHGleichstG letztlich nicht doch mit Art. 2 I und IV der Richtlinie vereinbar sein könnte.

  • EuGH, 11.11.1997 - C-409/95

    Marschall

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 3 M 34/97
    Mit Urteil vom 11.11.1997 (EuGH, NJW 1997, 3429 = DVBI 1998, 183 = EuZW 1997 m. Anm. Abele = NZA 1997, 1337 = NVwZ 1998, 45 L) hat der EuGH ferner entschieden, daß Art. 2 I und IV der Richtlinie einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der bei gleicher Qualifikation von Bewerbern unterschiedlichen Geschlechts in bezug auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung weibliche Bewerber in behördlichen Geschäftsbereichen, in denen im jeweiligen Beförderungsamt einer Laufbahn weniger Frauen als Männer beschäftigt sind, bevorzugt zu befördern sind, sofern nicht in der Person eines männlichen Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorausgesetzt,.

    Bei den im Tenor des Urteils des EuGH vom 11.11.1997 (EuGH, NJW 1997, 3429 = DVBI 1998, 183 = EuZW 1997, 756 m. Anm. Abele = NZA 1997, 1337 = NVwZ 1998, 45 L) genannten "Kriterien" handelt es sich - soweit erkennbar - nicht um eignungs-, befähigungs- und leistungsbezogene Merkmale, sondern um Hilfskriterien leistungsferner bzw. leistungsfremder Natur (vgl. hierzu OVG Schleswig, SchlHA 1997, 217; OVG Schleswig, Beschl. v. 31.10.1996 -3 M 85/96).

    Für das Hauptsacheverfahren weist der erkennende Senat allerdings darauf hin, daß auch in Anbetracht der Urteile des EuGH vom 17.10.1995 (NJW 1995, 3109 = EuZW 1995, 762 m. Anm. Loritz = NZA 1995, 1095 = NVwZ 1996, 469 L) und 11.11.1997 (NJW 1997, 3429 = DVBI 1998, 183 = EuZW 1997, 756 m. Anm. Abele = NZA 1997, 1337 = NVwZ 1998, 45 L) Restzweifel hinsichtlich der Frage verbleiben, ob § 5 I 1 i. V mit § 6 SchIHGleichstG letztlich nicht doch mit Art. 2 I und IV der Richtlinie vereinbar sein könnte.

  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 3 M 34/97
    Hierin liegt kein nur gradueller, sondern ein wesentlicher Unterschied im Vergleich zu der dem Urteil des EuGH vom 17.10.1995 (NJW 1995, 3109 = EuZW 1995, 762 m. Aren. Loritz = NZA 1995, 1095 = NVwZ 1996, 469 L) zugrundeliegenden Bremer Regelung (vgl. BAG, NJW 1996, 2529 [2532]).

    Eine derartige Auslegung findet jedoch dort ihre Grenze, wo sie mit dem Wortlaut der nationalen Gesetzesnorm und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. BAG, NJW 1996, 2529;… Fischer, EuropaR, 2. Aufl. [1997], S. 154 Rdnr 40).

  • OVG Berlin, 16.04.1992 - 4 S 39.91

    Stellenbesetzung; Qualifikation; Frauen; Bevorzugung; Mitbewerber; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 3 M 34/97
    Bei summarischer Prüfung sprechen jedenfalls unter Berücksichtigung der bisherigen einschlägigen Rechtsprechung des nach Art. 177 EGV für die letztverbindliche Auslegung von Gemeinschaftsrecht allein zuständigen EuGH deutlich überwiegende Gründe für eine derartige Unvereinbarkeit (vgl. zu den Voraussetzungen für den Erlaß einer Sicherungsanordnung bei etwaiger Unvereinbarkeit der maßgeblichen Gesetzesnorm mit höherrangigem nationalen Recht - OVG Berlin, NVwZ 1992, 1227; und OVG Münster, NVwZ 1992, 1226).

    Eine derartige Vorlage an den EuGH durch den erkennenden Senat kommt im vorliegenden, auf die Gewährung lediglich vorläufigen Rechtsschutzes gerichteten Verfahren mangels Entscheidungserheblichkeit nicht in Betracht (vgl. OVG Berlin, NVwZ 1992, 1227; vgl. auch BVerwG, NVwZ 1998, 616 = NJ 1998, 163 L m. Anm. W Otto).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.1996 - 3 M 54/96

    Beamter; Beförderungsdiensposten; Dienstliche Beurteilung; Wartezeit; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 3 M 34/97
    Bei den im Tenor des Urteils des EuGH vom 11.11.1997 (EuGH, NJW 1997, 3429 = DVBI 1998, 183 = EuZW 1997, 756 m. Anm. Abele = NZA 1997, 1337 = NVwZ 1998, 45 L) genannten "Kriterien" handelt es sich - soweit erkennbar - nicht um eignungs-, befähigungs- und leistungsbezogene Merkmale, sondern um Hilfskriterien leistungsferner bzw. leistungsfremder Natur (vgl. hierzu OVG Schleswig, SchlHA 1997, 217; OVG Schleswig, Beschl. v. 31.10.1996 -3 M 85/96).

    Es gibt keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, daß der EuGH lediglich soziale Gesichtspunkt i. e. S. zu den "Kriterien" hat zählen und somit insbesondere die, allgemein anerkannten Hilfskriterien des Dienst- oder Lebensalters (vgl. OVG Schleswig, SchlHA 1997, 217; und OVG Schleswig, Beschl. v. 31.10.1996 - 3 M 85/96) insoweit hat unberücksichtigt lassen wollen.

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 3 M 34/97
    Denn eine derartige Unvereinbarkeit hätte die Unzulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 GG an das BVerfG zu Folge (vgl. BVerfGE 85, 191 [2031 = NJW 1992, 964 = NZA 1992, 270).
  • BVerwG, 21.01.1998 - 4 VR 3.97

    Bundesverwaltungsgericht stoppt einstweilen Bau der Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 3 M 34/97
    Eine derartige Vorlage an den EuGH durch den erkennenden Senat kommt im vorliegenden, auf die Gewährung lediglich vorläufigen Rechtsschutzes gerichteten Verfahren mangels Entscheidungserheblichkeit nicht in Betracht (vgl. OVG Berlin, NVwZ 1992, 1227; vgl. auch BVerwG, NVwZ 1998, 616 = NJ 1998, 163 L m. Anm. W Otto).
  • VG Schleswig, 16.03.1995 - 11 B 32/95

    Beamtenrecht; Diskriminierungsverbot für männliche Stellenbewerber

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 3 M 34/97
    In seinem früheren Beschluß vom 16.3.1995 (VG Schleswig, NVwZ 1995, 724 - SchlHA 1995, 166) hat das VG darauf hingewiesen, daß es im Hauptsacheverfahren nach Art. 100 GG verpflichtet wäre, die Vorschrift des § 5 SchIHGleichstG dem BVerfG zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit vorzulegen.
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers - …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 3 M 34/97
    zu 5 und 6 zu Polizeihauptkommissarinnen wäre im Falle eines Erfolges des Ast. im Hauptsacheverfahren nicht mehr rückgängig zu machen und würde seine, des Ast., Beförderung zum Polizeihauptkommissar voraussichtlich jedenfalls nicht unwesentlich verzögern (vgl. BVerwG, ZBR 1990, 79 m. w. Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.1992 - 12 B 2298/90

    Verfassungsmäßigkeit; Aufhebung; Frauenförderungsgesetz; Vorlagebeschluß; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 3 M 34/97
    Bei summarischer Prüfung sprechen jedenfalls unter Berücksichtigung der bisherigen einschlägigen Rechtsprechung des nach Art. 177 EGV für die letztverbindliche Auslegung von Gemeinschaftsrecht allein zuständigen EuGH deutlich überwiegende Gründe für eine derartige Unvereinbarkeit (vgl. zu den Voraussetzungen für den Erlaß einer Sicherungsanordnung bei etwaiger Unvereinbarkeit der maßgeblichen Gesetzesnorm mit höherrangigem nationalen Recht - OVG Berlin, NVwZ 1992, 1227; und OVG Münster, NVwZ 1992, 1226).
  • OVG Saarland, 18.05.1999 - 1 W 16/98

    Zur Öffnungsklausel in GleichberG SL § 13

    Ein nationales Gericht muß die Auslegung innerstaatlichen Rechts so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck einschlägiger EG-Richtlinien ausrichten, um das mit ihnen verfolgte Ziel zu erreichen, wobei eine derartige Auslegung dort ihre Grenzen findet, wo sie mit dem Wortlaut der nationalen Gesetzesnorm und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch träte (BAG, Urteil vom 5.3.1996 -- 1 AZR 590/92 (A) --, NJW 1996, 2529, 2532, und OVG Schleswig, Beschluß vom 6.3.1998 -- 3 M 34/97 --, DÖV 1998, 554 = NVwZ-RR 1999, 261); zur Bekräftigung des Ziels effektiver Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben durch den neuen Art. 119 IV EG-Vertrag (siehe Mayer, RiA 1998, 166).

    Problematisch wäre insofern eine nur von einer Härteklausel durchbrochene Quotenregelung, da das Urteil Marschall des EuGH den Ausdruck "Öffnungsklausel" verwendet und seine Forderung, beim Überwiegen eines oder mehrerer in der Person eines männlichen Bewerbers liegender Kriterien müsse der Vorrang weiblicher Bewerber entfallen, eher dagegen spricht, daß es aus europarechtlicher Sicht mit einer Härtefallregelung sein Bewenden haben kann (ebenso OVG Münster…, Beschluß vom 27.3.1998, a.a.O.); zu Zweifeln an der Vereinbarkeit der Härteklausel der schleswig-holsteinischen Quotenregelung mit der Gleichstellungsrichtlinie (vgl. den Beschluß des OVG Schleswig vom 6.3.1998, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2000 - 6 B 552/99

    Rechtliche Ausgestaltung der in Betracht kommenden Hilfskriterien bei Beurteilung …

    OVG, Beschluss vom 6. März 1998 - 3 M 34/97 -, zu §§ 5, 6 schl.holst.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.1999 - 2 B 11189/99

    Quotenregelung; Frauenförderung; Gleichbehandlungsrichtlinie; Gemeinschaftsrecht

    Frauen dürfen danach aufgrund einer Quotenregelung grundsätzlich erst dann bevorzugt werden, wenn sie und die männlichen Bewerber nicht nur zuletzt gleich beurteilt, sondern auch unter Berücksichtigung beförderungsrelevanter Hilfskriterien - etwa des Ergebnisses vorletzter Beurteilungen und des Dienstalters - gleichwertig sind (ebenso im Ergebnis OVG Saarland, Beschluss vom 19. Januar 1998, IÖD 1998, 110; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06. März 1998, NVwZ-RR 1999, 261; OVG NW, Beschluss vom 29. Mai 1998, RiA 1999, 144;… siehe auch Sachs a.a.O.).
  • VG Berlin, 02.09.2005 - 7 A 41.05

    Besetzung einer vom Haushaltsgesetzgeber geschaffenen Planstelle im Wege der …

    Danach sind nämlich alle die Personen der Bewerber betreffenden Kriterien zu berücksichtigen (vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 6. März 1998 - 3 M 34.97 -, ZBR 2000, S. 52; OVG Münster, Beschluss vom 10. November 1999 - 6 B 595.99 -, ZBR 2000, 287 [LS]; derselbe Beschluss vom 10. November 1999 - 6 B 503.99 -, ZBR 2000, 287 [LS]; derselbe Beschluss vom 25. November 1999 - 6 B 197.99 -, ZBR 2000, 287 [LS]; derselbe Beschluss vom 4. Februar 2000 - 6 B 552.99 -, ZBR 2000, 287 [LS]).
  • VG Schleswig, 12.07.2004 - 16 B 29/04

    Abweichung vom Grundsatz der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher …

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig (Beschluss vom 06.03.1998, Az.: 3 M 34/97) und des OVG KX.
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