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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2024 - 3 M 69/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13661
OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2024 - 3 M 69/24 (https://dejure.org/2024,13661)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.06.2024 - 3 M 69/24 (https://dejure.org/2024,13661)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Juni 2024 - 3 M 69/24 (https://dejure.org/2024,13661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 5 Abs 2 Nr 1 Buchst b WaffG, § 315a Abs 1 Nr 2 StGB, § 3 Nr 2 StGB, § 27 LuftBO, EUV 924/2012
    Zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b WaffG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1
    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit nach fahrlässiger Gefährdung des Luftverkehrs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2024 - 3 M 69/24
    Ist die abgeurteilte Tat - wie hier mit § 315a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 StGB - eine fahrlässige gemeingefährliche Straftat, die mit einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen geahndet wurde, greift die Vermutung des Gesetzgebers, dass derjenige, der sich einer solchen Straftat schuldig macht, die gebotene Gewissenhaftigkeit in einer besonders gefährlichen Weise vermissen lässt, was Anlass zu der Befürchtung gibt, er könnte es auch als Waffenbesitzer an der nötigen Gewissenhaftigkeit fehlen lassen und dadurch Dritte gefährden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31/92 - juris Rn. 29).

    Rn. 15 Die Annahme der Regelvermutung entfällt - entgegen der Bewertung der Beschwerde - auch nicht, weil der Antragsteller nicht durch Urteil aufgrund einer mündlichen Verhandlung, sondern durch Strafbefehl verurteilt worden ist (vgl. bereits: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31/92 - juris Rn. 30).

    Es kommt daher nicht darauf an, ob eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, in der das Gericht einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen gewinnen konnte (zum Ganzen: vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2024 - 3 M 69/24
    Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (zum Ganzen: vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5, juris).

    Rn. 12 Etwas Anderes gilt allenfalls in Sonderfällen, etwa, wenn für die Behörde ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht, oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008, a.a.O. Rn. 9).

  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92

    Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2024 - 3 M 69/24
    Rn. 8 Der Antragsteller gibt zutreffend wieder, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Behörde grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen und sich auf die Prüfung beschränken darf, ob das die Verurteilung begründende Verhalten im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit rechtfertigt oder ob die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG auf Grund besonderer Umstände ausgeräumt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 1992 - 1 B 61/92 - juris).

    Rn. 9 In Übereinstimmung mit den in der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist lediglich zu prüfen, ob die rechtskräftig abgeurteilte Tat und die in seinem Verhalten zum Ausdruck kommende Persönlichkeit des Antragstellers nach den sich aus der gesetzlichen Regel des § 5 Abs. 2 WaffG ergebenden Maßstäben den Schluss rechtfertigt, dem Antragsteller fehle die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit (BVerwG, Beschluss vom 22. April 1992 - 1 B 61/92 - juris Rn. 4).

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2024 - 3 M 69/24
    Hierzu ist anzuführen, dass es nicht nur im Interesse der staatlichen Strafgerichtsbarkeit liegt, die überfordert wäre, wenn jedes Verfahren durch Hauptverhandlung und Urteil erledigt werden müsste, sondern auch im Interesse des Beschuldigten, dem durchaus daran gelegen sein kann, dass ein einfacher Straffall kostensparend, ohne Zeitverlust und ohne Aufsehen erledigt wird (vgl. so bereits: BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 1969 - 2 BvR 724/67 - BVerfGE 25, 158, 165).
  • BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Feststellung eines "Beinahe-Unfalls"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2024 - 3 M 69/24
    Ein Indiz für die konkrete Gefahr ist, wenn es dem (Luft-)Fahrzeugführer nur aufgrund überdurchschnittlich guter Reaktion im allerletzten Moment gelingt, einen sonst drohenden Aufprall zu verhindern (zur überdurchschnittlich guten Reaktion des Gefährdeten: vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21 - juris Rn. 5; bzw. des Fahrzeugführers: vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09 - juris).
  • BGH, 03.11.2009 - 4 StR 373/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (anderer, ähnlich gefährlicher …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2024 - 3 M 69/24
    Ein Indiz für die konkrete Gefahr ist, wenn es dem (Luft-)Fahrzeugführer nur aufgrund überdurchschnittlich guter Reaktion im allerletzten Moment gelingt, einen sonst drohenden Aufprall zu verhindern (zur überdurchschnittlich guten Reaktion des Gefährdeten: vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21 - juris Rn. 5; bzw. des Fahrzeugführers: vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09 - juris).
  • BGH, 02.02.2023 - 4 StR 293/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib und Leben eines …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2024 - 3 M 69/24
    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, es sei "noch einmal gut gegangen" (zur strafbaren Gefährdung des Straßenverkehrs: BGH, Beschluss vom 2. Februar 2023 - 4 StR 293/22 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.01.2022 - 24 CS 21.3067

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei unterster Grenze der Regelvermutung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2024 - 3 M 69/24
    Das Waffengesetz sieht gerade keine Möglichkeit vor, von der Bagatellgrenze bei einer geringfügigen Überschreitung im Ermessenswege abzusehen (vgl. BayVGH, Beschluss von 19. Januar 2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 9).
  • VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994

    Waffenbesitzverbot wegen Unzuverlässigkeit (hier: Alkoholabhängigkeit sowie …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2024 - 3 M 69/24
    Hierbei hat es - ohne dass die Beschwerde darauf konkret eingeht - neben den allgemeinen Voraussetzungen, wonach es einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen bedarf, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes dem privaten Interesse des Antragstellers vorgehendes öffentliches Interesse vorliegt, darauf abgestellt, dass angesichts des mit dem privaten Waffenbesitz verbundenen erheblichen Sicherheitsrisikos ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran bestehe, dieses Risiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienten, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgingen, so dass die festgestellte waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen dieser besonderen Sicherheitslage im Regelfall auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von waffenrechtlichen Verboten ohne Angabe darüberhinausgehender Gründe rechtfertige (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 2. November 2022 - Au 8 S 22.1994 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2025 - 6 S 929/24

    Widerlegung der Regelvermutung des WaffG 2002 § 5 Abs 2 Nr 1 Buchst. a

    Das Gesetz verlangt für die Regelvermutung keine bestimmte Art der Verurteilung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1994 - 1 C 31.92 -, BVerwGE 97, 245 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 03.08.2023 - 24 CS 23.1075 -, BayVBl 2023, 746 ; OVG LSA, Beschluss vom 06.06.2024 - 3 M 69/24 -, juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 06.08.2025 - 24 CS 25.1307

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Eine mindere Richtigkeitsgewähr kommt dem rechtskräftigen Strafbefehl nicht zu (…vgl. BVerwG, U.v. 13.12.1994 - 1 C 31.92 - juris Rn. 30; OVG LSA, B.v. 6.6.2024 - 3 M 69/24 - juris Rn. 15).
  • VG Halle, 20.07.2026 - 1 B 407/25

    Waffenrechts

    Etwas anderes gilt allenfalls in Sonderfällen, etwa, wenn für die Behörde ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht, oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2024 - 3 M 69/24 -, juris Rn. 12 unter Verweis auf BVerwG…, Beschluss vom 21. Juli 2008, a.a.O. Rn. 9).
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