Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 3 M 9/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei schulischen Prüfungen und Versetzungsentscheidungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei schulischen Prüfungen und Versetzungsentscheidungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Versetzung (Schüler) - Nachteilsausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Nichtversetzung in die nächste Schuljahrgangsstufe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei schulischen Prüfungen und Versetzungsentscheidungen
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 17.12.2014 - 7 B 455/14
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 3 M 9/15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 28.05.2014 - 7 B 14.22
Bemerkungen im Abiturzeugnis über Notenschutz für Legastheniker sind unzulässig
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 3 M 9/15
Die "Überkompensation" der Behinderungen des Prüfungsteilnehmers durch Art oder Umfang des gewährten Nachteilsausgleichs führt zu einer Verletzung der Chancengleichheit der anderen Prüfungsteilnehmer (Schüler) und ist insoweit unzulässig (vgl. BayVGH, Urt. v. 28.05.2014 - 7 B 14.22 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 10.02.2014 - 3 M 358/13 -, juris zum über einen Nachteilsausgleich hinausgehenden Notenschutz). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2014 - 3 M 358/13
Notenschutz für Schüler in der Qualifikationsphase der Sekundarstufe II
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 3 M 9/15
Die "Überkompensation" der Behinderungen des Prüfungsteilnehmers durch Art oder Umfang des gewährten Nachteilsausgleichs führt zu einer Verletzung der Chancengleichheit der anderen Prüfungsteilnehmer (Schüler) und ist insoweit unzulässig (…vgl. BayVGH, Urt. v. 28.05.2014 - 7 B 14.22 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 10.02.2014 - 3 M 358/13 -, juris zum über einen Nachteilsausgleich hinausgehenden Notenschutz). - LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - L 22 R 1149/11
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger Ergotherapeut - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 3 M 9/15
Die vom Antragsteller vorgelegten Befundberichte der Ergotherapeutin (...) vermögen eine von einem Arzt oder anderen Heilkundler erstellte Diagnose nicht zu ersetzen, da der Beruf des Ergotherapeuten nicht als heilkundlicher Beruf zu bewerten ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.04.2013 - L 22 R 1149/11 -, juris unter Hinweis auf BSG, Urt. v. 04.06.1998 - B 12 KR 9/97 R -, juris).
- VGH Hessen, 05.02.1993 - 7 TG 2479/92
Erlaß einer Regelungsanordnung in schulrechtlichen Nichtversetzungssachen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 3 M 9/15
In schulrechtlichen Nichtversetzungssachen ist eine Regelungsanordnung mit dem Inhalt, vorläufig die Teilnahme am Unterricht der erstrebten Klasse oder Jahrgangsstufe zu ermöglichen, nur dann zu erlassen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass erstens gegen die Rechtmäßigkeit der Nichtversetzungsentscheidung ernsthafte Bedenken bestehen und dass zweitens die Versetzungskonferenz bei einer erneuten Entscheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Versetzung aussprechen wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.12.2009 - 9 S 2480/09 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 23.11.1999 - 13 M 3944 u. 4473/99 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 05.02.1993 - 7 TG 2479/92 -, juris). - BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 9/97 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger Beschäftigungs- und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 3 M 9/15
Die vom Antragsteller vorgelegten Befundberichte der Ergotherapeutin (...) vermögen eine von einem Arzt oder anderen Heilkundler erstellte Diagnose nicht zu ersetzen, da der Beruf des Ergotherapeuten nicht als heilkundlicher Beruf zu bewerten ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.04.2013 - L 22 R 1149/11 -, juris unter Hinweis auf BSG, Urt. v. 04.06.1998 - B 12 KR 9/97 R -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 14.12.2009 - 9 S 2480/09
Einstweilige Anordnung; Versetzung eines Schülers
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 3 M 9/15
In schulrechtlichen Nichtversetzungssachen ist eine Regelungsanordnung mit dem Inhalt, vorläufig die Teilnahme am Unterricht der erstrebten Klasse oder Jahrgangsstufe zu ermöglichen, nur dann zu erlassen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass erstens gegen die Rechtmäßigkeit der Nichtversetzungsentscheidung ernsthafte Bedenken bestehen und dass zweitens die Versetzungskonferenz bei einer erneuten Entscheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Versetzung aussprechen wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.12.2009 - 9 S 2480/09 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 23.11.1999 - 13 M 3944 u. 4473/99 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 05.02.1993 - 7 TG 2479/92 -, juris). - BSG, 20.11.2012 - B 9 SB 36/12 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Schwerbehindertenrecht - Feststellung des Grads der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2014 - 19 B 1055/14
Anspruch eines Schülers auf Versetzung in die 7. Klasse des Gymnasiums bei …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 3 M 9/15
Rn. 22 Abgesehen davon könnte ein Verfahrensfehler, selbst wenn er vorläge, allenfalls einen Anspruch des Antragstellers auf Wiederholung seiner schulischen Prüfungsleistungen in einem rechtmäßigen Verfahren begründen, also auf Wiederholung der sechsten Klasse unter Gewährung des angeblich vorenthaltenen Nachteilsausgleichs, nicht aber einen Anspruch auf Besserbewertung und Versetzung in die siebte Klasse (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.10.2014 - 19 B 1055/14 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - 19 A 3459/99
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 3 M 9/15
Einem Schüler können die in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorgesehenen Abschlüsse und Berechtigungen prinzipiell nur dann zuerkannt werden, wenn er die hierfür erforderlichen Leistungen unter den gleichen Bedingungen wie die übrigen Schüler erbracht hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.02.2000 - 19 A 3459/99 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2007 - 3 M 180/06
Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 3 M 9/15
Dieser der Klassenkonferenz zustehende Beurteilungsspielraum ist gerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, die Klassenkonferenz von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen, insbesondere ob die Beurteilung unter keinem erdenklichen wissenschaftlichen oder pädagogischen Gesichtspunkt gerechtfertigt sein kann und daher willkürlich ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 28.09.2007 - 3 M 180/06 -, juris).
- VG Schleswig, 05.01.2017 - 9 B 45/16
Schreibzeitverlängerung; Nachteilsausgleich bei Behinderten; gymnasiale Oberstufe
Die "Überkompensation" der Behinderungen des Prüfungsteilnehmers durch Art oder Umfang des gewährten Nachteilsausgleichs führt zu einer Verletzung der Chancengleichheit der anderen Schüler und ist insoweit unzulässig (vgl. OVG Magdeburg, B. v. 11.03.2015 - 3 M 9/15 - m.w.N, juris, Rdnr 13). - OVG Bremen, 12.12.2024 - 1 B 328/24
Verordnung über die Einjährige berufsvorbereitende Berufsfachschule; …
Denn das Vorliegen dieses Verfahrensfehlers könnte allenfalls einen Anspruch auf Wiederholung der Abschlussprüfung in diesem Fach in einem rechtmäßigen Verfahren, d.h. unter Gewährung des angeblich vorenthaltenen Nachteilsausgleichs begründen (…vgl. NdsOVG, Beschl. v. 20.02.2017 - 2 PA 46/17, juris Rn. 17; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.03.2015 - 3 M 9/15, juris Rn. 22;… OVG NRW, Beschl. v. 30.10.2014 - 19 B 1055/14, juris Rn. 19). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2025 - 3 O 144/25
Zur Möglichkeit der Wiederholung der einjährigen Berufsfachschule ohne …
Rn. 7 Das Verwaltungsgericht führt zutreffend aus, dass in schulrechtlichen Nichtversetzungssachen eine Regelungsanordnung mit dem Inhalt, vorläufig die Teilnahme am Unterricht eines Bildungsgangs zu ermöglichen, nur dann zu erlassen ist, wenn glaubhaft gemacht ist, dass erstens gegen die Rechtmäßigkeit der ablehnenden Entscheidung der Klassenkonferenz - hier vom 8. August 2025 - ernsthafte Bedenken bestehen und zweitens die Konferenz bei einer erneuten Entscheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Versetzung bzw. wie hier die Möglichkeit der Wiederholung des streitigen Vollzeitbildungsganges aussprechen wird (vgl. Beschluss des Senats vom 11. März 2015 - 3 M 9/15 - juris m.w.N.).
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