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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 02.06.1992 - 3 N 1366/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4039
VGH Hessen, 02.06.1992 - 3 N 1366/91 (https://dejure.org/1992,4039)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.06.1992 - 3 N 1366/91 (https://dejure.org/1992,4039)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Juni 1992 - 3 N 1366/91 (https://dejure.org/1992,4039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 156
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 17.12.1987 - 4 N 15/83

    Heilung des Verstoßes gegen das Entwicklungsgebot - Teilnichtigkeit der …

    Auszug aus VGH Hessen, 02.06.1992 - 3 N 1366/91
    Eine mögliche Beeinträchtigung der Wohnruhe eines Hausgrundstücks durch Straßenverkehr und Sportbetrieb ist nach § 1 Abs. 5 BauGB bei der Aufstellung eines Bebauungsplans zu berücksichtigen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 17.12.1987 - 4 N 15/83 -).

    Es ist anerkannt, daß bei der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB auch Interessen von Grundeigentümern außerhalb des Planbereichs beachtlich sind (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 17.12.1987, a.a.O., Brügelmann, BauGB, Stand: Juni 1991, § 10 Rdnr. 202 m.w.N.).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Bebauungspläne Hamburg

    Auszug aus VGH Hessen, 02.06.1992 - 3 N 1366/91
    Die durch das Inkrafttreten des Bebauungsplans bewirkte Bebaubarkeit oder der Wegfall der Bebaubarkeit eines Grundstücks, die Einschränkung von Zufahrtsmöglichkeiten, die Änderung der baulichen Nutzbarkeit von Nachbargrundstücken sind Maßnahmen, die direkte Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Eigentümers haben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14.05.1985, DVBl. 1985, 1126 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1979 - XV A 809/78

    Bauleitplanung: Mitwirkung befangener Ratsmitglieder im Planaufstellungsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 02.06.1992 - 3 N 1366/91
    Die Belegenheit eines Grundstücks im Bereich eines zur Beratung und Entscheidung anstehenden Bebauungsplans begründet ein Mitwirkungsverbot für Grundstückseigentümer und sonstige dingliche Berechtigte in diesem Planbereich (vgl. OVG Münster, Urteil vom 20.02.1979, NJW 1979, 2632 ;… OVG Koblenz, a.a.O., S. 435), weil sich die Festsetzungen eines Bebauungsplans unmittelbar, d. h. ohne, daß es dazu eines auf der Grundlage des Bebauungsplans ergehenden Vollzugsaktes bedarf, auf die im Planbereich gelegenen Grundstücke auswirken.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1973 - II 949/70
    Auszug aus VGH Hessen, 02.06.1992 - 3 N 1366/91
    Die unmittelbare Auswirkung der Festsetzungen auf die Nutzung von Nachbargrundstücken zeigt, daß es für das Vorliegen eines Vorteils oder Nachteils nicht darauf ankommen kann, ob das Nachbargrundstück (noch) im Geltungsbereich des Bebauungsplans oder außerhalb liegt (vgl. OVG Koblenz…, Urteil vom 29.11.1989, a.a.O., S. 436; VGH Mannheim, Beschluß vom 15.03.1973, BauR 1973, 368 ).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Hessen, 02.06.1992 - 3 N 1366/91
    Einen Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO kann geltend machen, wer vorträgt, Träger eines schutzwürdigen Interesses zu sein, das bei der Bebauungsplanung hätte berücksichtigt werden müssen, aber nicht oder nicht genügend berücksichtigt worden ist (BVerwG, Beschluß vom 09.11.1979, BVerwGE 59, 87 ;… Battis-Krautzberger-Löhr, BauGB, 3. Aufl., § 10 Rdnr. 15).
  • VGH Hessen, 10.03.1981 - II OE 12/80

    Befangenheit bei Beratung einer Beitragssatzung

    Auszug aus VGH Hessen, 02.06.1992 - 3 N 1366/91
    So wird die Auffassung vertreten, daß "unmittelbar" im Sinne einer direkten Kausalität zu verstehen sei, so daß ein Gemeindevertreter nur dann befangen sein könne, wenn ihn die Entscheidung der Gemeindevertretung ohne das Hinzutreten eines weiteren Ereignisses direkt berühre (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 10.03.1981, NVwZ 1982, 44 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1989 - 3 S 308/87

    Sonstiges Kommunalrecht; Befangenheit eines Rechtsanwalts der zugleich …

    Auszug aus VGH Hessen, 02.06.1992 - 3 N 1366/91
    Einer anderen Auffassung zufolge soll ein unmittelbarer Vorteil oder Nachteil bei einem Gemeindevertreter dann gegeben sein, wenn er an dem Gegenstand der Beratung und Beschlußfassung ein unmittelbares, individuelles Sonderinteresse hat (vgl. OVG Münster, Urteil vom 20.09.1983, NVwZ 1984, 667 ; VGH Mannheim, Beschluß vom 27.02.1989, NVwZ 1990, 588 ; OVG Koblenz, Urteil vom 29.11.1989, AS 22, 435).
  • VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98

    Befangenheit eines Ratsmitgliedes wegen Grundeigentum im Plangebiet

    Eine Ausnahme wird allerdings für Bebauungspläne gemacht, weil sie die Bebaubarkeit eines Grundstücks ohne Hinzutreten weiterer Umstände unmittelbar regeln (Hess. VGH, U. 02.06.1992 - 3 N 1366/91 - NVwZ-RR 1993, 156 mit Bezugnahme auf BVerfG, B. v. 15.05.1985 - DVBl. 1985, 1126).

    Auch die Festlegung von Straßen und die damit für das geplante Baugebiet bewirkte Verkehrsleitung kann sich nachteilig auf die Wohnsituation, insbesondere die Wohnruhe eines Grundstücks auswirken (vgl. dazu Hess. VGH, U. v. 02.06.1992 - 3 N 1366/91 - NVwZ-RR 1993, 156, in dem es um ein Mitwirkungsverbot für Gemeindevertreter ging, die Eigentümer eines außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücks waren und Vor- oder Nachteile durch die Verkehrslenkung hinzunehmen hatten).

  • VGH Hessen, 09.02.1995 - 3 N 4484/88

    Befangenheit eines Vereinsvorsitzenden bei Legalisierung einer Vereinsgaststätte

    Eine mögliche Beeinträchtigung der Wohnruhe eines Hausgrundstücks durch Straßenverkehr und Sportbetrieb ist nach § 1 Abs. 6 BauGB (§ 1 Abs. 7 BBauG) bei der Aufstellung eines Bebauungsplans zu berücksichtigen (Beschluß des Senats vom 02.06.1993, NVwZ-RR 1993, 156).

    Es ist in Literatur und Rechtsprechung allgemein anerkannt, daß die Eigentümer von im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gelegenen Grundstücken von der Mitwirkung an der Beratung und Entscheidung des Bebauungsplans ausgeschlossen sind, da sich die Festsetzungen des Bebauungsplans unmittelbar rechtsgestaltend auf die materiell-rechtliche Bebaubarkeit der im Plangebiet gelegenen Grundstücke auswirken (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14.05.1985, DVBl. 1985, 1126; Beschluß des Senats vom 02.06.1992, NVwZ-RR 1993, 156;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: Juni 1994, § 2 Rdnr. 54).

  • VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87

    Normenkontrolle: Genehmigung eines Bebauungsplan unter Auflage einer Klarstellung …

    Einen Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO kann geltend machen, wer vorträgt, durch die angegriffene Norm mehr als nur unwesentlich in einem Interesse beeinträchtigt zu werden, das bei Aufstellung des Bebauungsplans als beachtenswerter privater Belang gemäß § 1 Abs. 6 BauGB (§ 1 Abs. 7 BBauG) in die Abwägung hätte eingestellt werden müssen, aber nicht oder nicht genügend berücksichtigt worden ist (BVerwG, Beschluß vom 09.11.1979 - 4 N 1.78 - 4 N 2.79 bis 4.79 -BVerwGE 59, 87 ; Beschluß des Senats vom 02.06.1992 - 3 N 1366/91 - Battis-Krautzberger-Löhr, BauGB, 3. Aufl., § 10 Rdnr. 15).
  • VG Göttingen, 22.06.1995 - 1 A 1245/93

    Ratsbeschluss betreffend die Verpachtung eines gemeindeeigenen Campingplatzes; …

    Außerdem muß der Vor- oder Nachteil in dem Sinne unmittelbare Folge der zu treffenden Entscheidung sein, daß er ohne das Hinzutreten weiterer Umstände und ohne die maßgebliche Einflußnahme Dritter zwangsläufig zu erwarten ist (vgl. zu diesen restriktiven Elementen: OVG Münster, Urteil vom 20.09.1983, NVwZ 1984, 668 f. [OVG Nordrhein-Westfalen 20.09.1983 - 7a NE 4/80]; Urteil vom 10.03.1989, NVwZ-RR 1990, 43 [OVG Nordrhein-Westfalen 10.03.1989 - 19 A 892/88]; OVG Lüneburg, Urteil vom 28.10.1982 - 1 C 12/81 -, BRS 39, Nr. 20; VGH Kassel, Beschluß vom 02.06.1992 - 3 N 1366/91 -, NVwZ-RR 1993, 156; Lüersen/Neuffer, Niedersächsische Gemeindeordnung Loseblattsammlung, Stand: Mai 1994, § 26, Anm. 3;… Thieme/Schäfer, Niedersächsische Gemeindeordnung 2. Aufl. 1994, § 26, Rn. 10;… Thiele, a.a.O., § 26, Anm. 3; weiter wohl: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.1993, - 1 S 570/92 -, DöV 1993, 1098 f.).
  • VG Leipzig, 14.03.2017 - 6 K 263/16
    Vor diesem Hintergrund ist von der Mitwirkung an der Abstimmung über einen Bebauungsplan derjenige ausgeschlossen, dessen Grundstück innerhalb des Planbereichs liegt, da die Festsetzungen im Bebauungsplan Inhalts- und Schrankenbestimmungen im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sind und den dinglich Berechtigten somit bei Inkrafttreten unmittelbar in seinem grundrechtlich geschützten Rechtskreis treffen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985 - 2 BvR 397/82 -, , Rn. 47; HessVGH, Beschl. v. 2.6.1992 - 3 N 1366/91 -, , Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 1.7.1991 - 8 S 1712/90 -, , Rn: 35 f.;… Blazek a.a.O, Rn. 71).
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