Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 3 N 346.03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Ausweisung einer als asylberechtigt anerkannten Person ; Verbrauch von Ausweisungsgründen im Falle einer Regelausweisung; Einschränkung des Ermessens bei einer Ausweisung auf Grund von Treu und Glauben; Berücksichtigung einer zeitlich länger ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 30.10.2003 - 21 A 47.02
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 3 N 346.03
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 3 N 346.03
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verpflichtet das Gericht dazu, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr. des BVerfG, u.a. Beschluss vom 30. Oktober 1990, BVerfGE 83, 24, 35). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 3 N 346.03
Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in der Außerachtlassung von wesentlichem Vorbringen der Beteiligten haben (vgl. u.a. BVerfG, Be- schluss vom 30. Januar 1985, BVerfGE 69, 141, 143; Beschluss vom 22. Januar 2001, NJW-RR 2001, 1006, 1007). - BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
Übergehen von Beweisangeboten im zivilgerichtlichen Verfahren
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 3 N 346.03
Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in der Außerachtlassung von wesentlichem Vorbringen der Beteiligten haben (vgl. u.a. BVerfG, Be- schluss vom 30. Januar 1985, BVerfGE 69, 141, 143; Beschluss vom 22. Januar 2001, NJW-RR 2001, 1006, 1007).
- BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03
Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 3 N 346.03
Im Übrigen schließt der Umstand, dass der Ausgewiesene als Asylberechtigter anerkannt ist und deshalb voraussichtlich nicht in sein Heimatland abgeschoben werden kann, eine Ausweisung nicht aus (BVerwG, Urteil vom 31. August 2004, NVwZ 2005, 229, 230; Beschluss vom 18. August 1995, Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 7). - BVerwG, 20.04.1999 - 9 C 29.98
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 3 N 346.03
Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung unter Sichtung und rechtlicher Prüfung des Streitstoffes (…vgl. Bader, VwGO, 3. Aufl. 2005, Rz. 79 zu § 124 a;… Meyer-Ladewig/Rudisile in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2004, Rzn. 91, 93 zu § 124 a; Seibert, NVwZ 1999, 113, 115, jew. m.w.N.; zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997, NJW 1997, 3328). - BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog. …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 3 N 346.03
Von einer gehörswidrigen Überraschungsentscheidung ist auszugehen, wenn das Gericht seiner Entscheidung ohne vorherigen Hinweis Tatsachen oder rechtliche Gesichtspunkte zu Grunde legt, mit denen auch ein gewissenhafter und sachkundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1991, BVerwGE 84, 188, 190; Beschluss vom 13. Oktober 1994, InfAuslR 1995, 69, 70; BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2001, Buchholz 310 § 108 Abs. 2 Nr. 34). - BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78
Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 3 N 346.03
Dass eine Ausweisung erst drei Jahre nach einer strafrechtlichen Verurteilung verfügt wurde, wurde mit dem auch vom Verwaltungsgericht hervorgehobenen Hinweis darauf nicht beanstandet, dass der Betreffende im Anschluss an die Verurteilung eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu verbüßen hatte, sodass kein dringender Anlass zu einer sofortigen Ausweisung bestand (Urteil vom 19. Oktober 1982, InfAuslR 1983, 34, 36). - VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 203/02
"Verbrauchter Ausweisungsgrund" bei unterlassener Ausweisung trotz Kenntnis des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 3 N 346.03
Der Kläger gibt in diesem Zusammenhang die amtlichen Leitsätze des Urteils des VGH Kassel vom 4. März 2002 (AuAS 2002, 172 ff.) wieder und erinnert zugleich daran, dass das den Ausweisungsanlass bildende Strafurteil am 11. Februar 1999 ergangen ist. - BVerwG, 02.03.1987 - 1 B 4.87
Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 3 N 346.03
Auch den Umstand, dass zwischen der Straftat und der Ausweisung längere Zeit lag, sah das Bundesverwaltungsgericht nicht als geeignet an, die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme zu begründen; insbesondere hielt es die Einleitung des Ausweisungsverfahrens erst nach Entlassung des Ausländers aus der Strafhaft für zulässig (Beschluss vom 2. März 1987, InfAuslR 1987, 145, 146). - BVerwG, 09.07.1987 - 1 B 49.87
Aufenthaltserlaubnis mit Bedingungen und Auflagen - Voraussetzungen für die …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 3 N 346.03
Die vom VGH Kassel seinem rechtlichen Ausgangspunkt, über die Ausweisung eines Ausländers sei unmittelbar nach Bekanntwerden eines Ausweisungsgrundes zu entscheiden, zu Grunde gelegten Regelungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz vom 5. Juni 2000 (GMBl. S. 618) stellen rein innerdienstliche Richtlinien dar (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1987, InfAuslR 1987, 274, zur Rechtsnatur der Verwaltungsvorschrift vom 10. Mai 1977 zur Ausführung des Ausländergesetzes;… Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 2003, Rz. 1 zu § 104 AuslG;… Welte in: Jakober u.a., Aktuelles Ausländerrecht, Stand: März 2003, Rz. 3 zu § 104 AuslG). - BVerwG, 04.10.1974 - I B 65.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2008 - 12 A 1564/08
Anforderungen an eine hinreichende Erwerbserklärung bezüglich des Erwerbs der …
Rn. 49 Zum Verlust des Rechts der Rüge, es liege eine Überraschungsentscheidung vor, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2006 - 1 B 102.06 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 345; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 8 B 238.00 -, DVBl 2001, 918: Nimmt ein Beteiligter durch Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung die Gelegenheit, sich zu ergänzendem, in der mündlichen Verhandlung geleisteten Vortrag der übrigen Beteiligten zu äußern, nicht wahr, kann er sich später nicht mehr auf den Anspruch auf rechtliches Gehör berufen; vgl. außerdem OVG NRW, Beschluss vom 25. Januar 2008 - 12 A 1679/06 - (Verlust des Rechts, das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung durch eine bestimmte Beweiswürdigung des Gerichts zu rügen, wenn der Beteiligte in der mündlichen Verhandlung nicht auf eine Erörterung des Beweisergebnisses dringt oder die Gelegenheit zu weiterem Vortrag nutzt), und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2005 - 3 N 346.03 -, Juris (Verlust des Rechts, das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung zu rügen, wenn ein Beteiligter es trotz Anhaltspunkten dafür, dass das Gericht an einer in einem Hinweisschreiben geäußerten rechtlichen Würdigung nicht mehr festhalten wird, im Zuge der Erörterung der Streitsache unterlässt, insoweit nachzufragen). - VG München, 19.03.2009 - M 12 K 08.3039
Rechtswidrigkeit einer Ermessensausweisung, die erst vier Jahre und acht Monate …
Rn. 47 Die getroffene Ausweisungsentscheidung genügt aber nicht dem besonderen Beschleunigungserfordernis für Ausweisungsverfahren, wonach über die Ausweisung eines Ausländers unmittelbar nach Bekanntwerden eines Ausweisungsgrundes zu entscheiden ist (vgl. HessVGH vom 4.3.2002 AuAS 2002, 172; kritisch OVG B-Bbg vom 23.8.2005 Az: 3 N 346.03-Juris). - VG Berlin, 19.02.2007 - 10 A 478.06
Abschiebung eines wegen der Begehung schwerer Straftaten rechtskräftig …
Rn. 19 Soweit in der Rechtsprechung teilweise vertreten und vom Kläger angeführt wird, ein Ausweisungsgrund sei "verbraucht", wenn die Ausländerbehörde nach Kenntnisnahme von einem Strafurteil nichts unternimmt und erst nach Ablauf von mehr als zwei Jahren ein Ausweisungsverfahren einleitet, ohne dass zwischenzeitlich weitere Straftaten oder andere Ausweisungsgründe bekannt geworden sind (vgl. dazu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 4. März 2002 - 12 UE 203/02 - dagegen ausdrücklich in einem obiter dictum OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2005 - 3 N 346.03 - jeweils zitiert nach Juris), kann der Kläger daraus für sich nichts herleiten.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".