Rechtsprechung
| VGH Hessen, 09.03.1988 - 3 N 3703/87, 3 N 3735/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 47 Abs 2 VwGO, § 20g Abs 6 BNatSchG, § 29 Abs 1 BNatSchG
Nichtigkeit der Verordnung über die Bestandsregulierung von Rabenvögeln wegen Verletzung der Mitwirkungsrechte anerkannter Naturschutzverbände - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 09.03.1988 - 3 N 3703/87, 3 N 3735/87
- VGH Hessen, 06.06.1988 - 3 N 3703/87
- BVerwG, 15.08.1988 - 4 N 5.88
- BVerwG, 15.08.1988 - 4 NB 20.88
Papierfundstellen
- ESVGH 38, 170
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (13)
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.1984 - 7 A 30/84
Auszug aus VGH Hessen, 09.03.1988 - 3 N 3703/87
Die erst 1976 getroffene Regelung wäre sonst nämlich nicht erforderlich gewesen, denn nach den planfeststellungsrechtlichen Vorschriften bestand für die in Rede stehenden Verbände grundsätzlich auch schon vorher die Möglichkeit, eigene Stellungnahmen und Vorschläge in Form von Bedenken und Anregungen im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorzubringen (vgl. OVG Koblenz, U. v. 30.10.1984 -7 A 30/84 - NVwZ 1986, 321, 322).Das Teilhaben an der Meinungsbildung des Normgebers soll vor der Vorlage verabschiedungsreifer Entwürfe zu einem Zeitpunkt erfolgen, in dem das letztentscheidende Staatsorgan für ein Überdenken und eine Berücksichtigung der vorgetragenen Auffassung der Verbände noch offen ist (OVG Koblenz, U. v. 30.10.1984, (a.a.O.).
Rn. 50 Soweit der Arbeitskreis Kassel der Antragstellerin zu 1 und der Kreisverband Kassel des Antragstellers zu 2 mit am 29.06.1987 beim Antragsgegner eingegangenem Schreiben eine Stellungnahme über die BUND-Geschäftsstelle Nordhessen abgegeben haben, weist zwar der Briefkopf auf die Landesverbände beider Antragsteller hin, gleichwohl ist die Stellungnahme den Landesverbänden der Antragsteller nicht zurechenbar (vgl. zur Stellungnahme der Kreisgruppe eines Verbandes OVG Koblenz, U. v. 30.10.1984, (a.a.O. Die bürotechnische Verwendung des Briefkopfs der Landesverbände ändert nichts daran, daß die Kreisgruppen hier nicht ausdrücklich oder stillschweigend im Namen des Landesverbandes aufgetreten sind.
- VGH Hessen, 27.08.1982 - II TH 34/82
Auszug aus VGH Hessen, 09.03.1988 - 3 N 3703/87
Der in den genannten Vorschriften geregelten Verpflichtung der Behörden zur Anhörung entspricht nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ein subjektiv-öffentliches Recht der Naturschutzverbände (vgl. Hess. VGH, B. v. 27.08.1982 - II TH 34/82 - NuR 1983, 22; VG Frankfurt am Main, B. v. 14.07.1982, NuR 1983, 28; VG Saarlouis, H. v. 30.09.1986, NuR 1987, 39; VG Sigmaringen, U. v. 21.01.1987, NuR 1987, 233;… Kodal/Krämer, Straßenrecht, 4. Aufl., S. 963;… Hoppe/Schlarmann, Rechtsschutz bei der Planung von Straßen, z. Aufl., Rdnr. 126 b; Künkele/Heiderich, Naturschutzgesetz Baden-Württemberg, § 51, 7; Fickert BayVBl. 1978, 681, 690; Rehbinder, NVwZ 1982, 666; Sening, NuR 1983, 146).Rn. 27 Soweit der z. Senat des Hess. VGH in seinem Beschluß vom 27.08.1982 (a.a.O. und ihm folgend Bernatzky/Böhm, BNatSchG, Komm., § 29 Rdnr. 4) zwar ein subjektiv-öffentliches Recht der Verbände nach § 29 Abs. 1 BNatSchG anerkennt, im weiteren jedoch das Vorliegen einer durchsetzbaren Verfahrensposition verneint hat, mit welcher die Verletzung des Mitwirkungsrechts gerichtlich geltend gemacht werden könne, stellt sich diese im Rahmen eines einer Verbandsklage nach § 36 HeNatG vorhergegangenen Eilverfahrens diskutierte Rechtsfolge vorliegend im Rahmen des Nachteils nach § 47 Abs. 2 VwGO nicht in derselben Weise.
Zwar bezieht § 110 HBG wie § 29 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG das Beteiligungsrecht auf die "Vorbereitung" der entsprechenden Rechtsvorschriften (vgl. dazu auch Hess. VGH, B. v. 27.08.1982, (a.a.O. ein von der bloßen Vorbereitung abzutrennendes eigentliches Rechtssetzungsverfahren ist für die hier streitbefangene Verordnung gesetzlich aber nicht zusätzlich ausgeformt oder sonst vorgeschrieben. Anderes gilt etwa für das Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes. Das Beteiligungsgebot für die Vorbereitungsphase einer Rechtsverordnung bedeutet, daß die Beteiligung in der Zeitspanne erfolgen muß, die zwischen dem Stadium reiner Vorerwägungen und demjenigen der abschließenden Willensbildung durch die die Regelung vorbereitenden Behörden liegt (OVG Koblenz, U. v. 30.06.1969 - DVBl. 1970, 690).
- BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71
Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken
Auszug aus VGH Hessen, 09.03.1988 - 3 N 3703/87
Die Verfahrensvorschrift des § 29 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 35 Abs. 1 und 2 HeNatG ist von solcher Qualität, daß sie nicht nur der Ordnung des Verfahrensablaufs, insbesondere einer umfassenden Information der Verwaltungsbehörde dient, sondern den Verbänden in spezifischer Weise und unabhängig vom materiellen Recht eine eigene selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition im Sinne eines Anspruchs auf ordnungsgemäße Beteiligung an einem Verwaltungsverfahren gewähren will (vgl. zum subjektiven Rechtsschutz durch Vorschriften über das Verwaltungsverfahren BVerwG, U. v. 14.12.1973, BVerwGE 44, 235, 239 f.; U. v. 22.02.1980 - DVBl. 1980, 996; U. v. 15.01.1982, NuR 1982, 260).Rn. 61 Unter Bezugnahme auf die beim Nachteil dargelegten Überlegungen des Senats ist beim Mitwirkungsrecht der Verbände von einer verfahrensrechtlichen Vorschrift auszugehen, die nicht nur der Ordnung des Verfahrensablaufs dient (vgl. BVerwGE 44, 235, 239), sondern die die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung über eine Rechtsverordnung fördern soll.
- VGH Bayern, 22.07.1985 - 9 N 84 A.1336
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren, …
Auszug aus VGH Hessen, 09.03.1988 - 3 N 3703/87
Folgerichtig hat der BayVGH in seinem Urteil vom 22.07.1985 - Nr. 9 N 84 A. 1336 - NuR 1986, 77 - über die in § 37 Abs. 2 BayNatschG aufgeführten staatlichen Behörden hinaus auch kommunale Gebietskörperschaften als für den Naturschutz zuständige Behörden i.S.d. § 29 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG angesehen, soweit sie nach § 45 BayNatschG für den Erlaß diesbezüglicher Rechtsverordnungen zuständig sind.Rn. 55 Ob das Unterlassen der vorgeschriebenen Beteiligung der anerkannten Verbände in jedem Fall ohne weiteres zur Nichtigkeit der verfahrensfehlerhaft erlassenen Verordnung führt, hat der BayVGH in seinem Urteil vom 22.07.1985, - Nr. 9 N 84 A. 1336 NuR 1986, 77 offengelassen.
- BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71
Besoldungsvereinheitlichung
Auszug aus VGH Hessen, 09.03.1988 - 3 N 3703/87
Mit Ossenbühl, NJW 1986, 2805, 2811 ist davon auszugehen, daß nicht jeder Verfahrens- und Formfehler in einem Normaufstellungsverfahren zur Nichtigkeit der Norm führt (vgl. für Gesetzgebungsverfahren BVerfGE 31, 47, 53; 34, 9, 25). - BVerfG, 28.04.1971 - 2 BvL 14/70
Wirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans eines Gerichts bei unrichtiger …
Auszug aus VGH Hessen, 09.03.1988 - 3 N 3703/87
Mit Ossenbühl, NJW 1986, 2805, 2811 ist davon auszugehen, daß nicht jeder Verfahrens- und Formfehler in einem Normaufstellungsverfahren zur Nichtigkeit der Norm führt (vgl. für Gesetzgebungsverfahren BVerfGE 31, 47, 53; 34, 9, 25). - BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 94/57
Verfassungsrechtliche Prüfung des Erlasses von Rechtsverordnung vor dem …
Auszug aus VGH Hessen, 09.03.1988 - 3 N 3703/87
Rn. 62 Nach alledem führt die Verletzung des Mitwirkungsrechts nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG schon allein zur Nichtigkeit der angefochtenen Verordnung (vgl. auch BVerfGE 10, 221, 227, wo die Richtanhörung von Sachverständigen eine Norm nichtig machte;… Hufen, Fehler im Verwaltungsverfahren, 1986, S. 306 f. geht davon aus, daß bei gesetzlich vorgeschriebener Beteiligung ein diesbezüglicher Verfahrensfehler in aller Regel nur zur Nichtigkeit der Norm führen könne). - VGH Hessen, 07.09.1982 - II TG 40/82
Auszug aus VGH Hessen, 09.03.1988 - 3 N 3703/87
Das Vorhandensein der in Kraft getretenen Norm besiegelt als nicht hinwegzudenkendes Ereignis die Nichtbeteiligung der Antragsteller und schneidet ihnen auch einen möglichen Eilrechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO ab (vgl. dazu Hess. VGH, B. v. 07.09.1982 - II TG 40/82 -ESVGH 32, 263). - BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58
Preußischer Kulturbesitz
Auszug aus VGH Hessen, 09.03.1988 - 3 N 3703/87
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 10, 20, 48) faßt den Begriff der Behörden weit und versteht darunter "eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein". - BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77
Begriff des
Auszug aus VGH Hessen, 09.03.1988 - 3 N 3703/87
Die Verfahrensvorschrift des § 29 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 35 Abs. 1 und 2 HeNatG ist von solcher Qualität, daß sie nicht nur der Ordnung des Verfahrensablaufs, insbesondere einer umfassenden Information der Verwaltungsbehörde dient, sondern den Verbänden in spezifischer Weise und unabhängig vom materiellen Recht eine eigene selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition im Sinne eines Anspruchs auf ordnungsgemäße Beteiligung an einem Verwaltungsverfahren gewähren will (vgl. zum subjektiven Rechtsschutz durch Vorschriften über das Verwaltungsverfahren BVerwG, U. v. 14.12.1973, BVerwGE 44, 235, 239 f.; U. v. 22.02.1980 - DVBl. 1980, 996; U. v. 15.01.1982, NuR 1982, 260). - BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen - Verletzung von …
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.1969 - 2 A 14/69
Beteiligung der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen bei der Vorbereitung …
- VGH Hessen, 01.06.1977 - I N 1/77
- OVG Niedersachsen, 25.05.2016 - 4 KN 154/13
Aarhus Übereinkommen; Antragsbefugnis; Behörde; Mitwirkungsrecht; …
Rechtsvorschriften, die Belange des Naturschutzes berühren bzw. bei deren Erlass nationale oder europäische Vorschriften des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu beachten sind, die jedoch nicht auf der Grundlage von Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes oder anderen aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes erlassenen Rechtsvorschriften oder aufgrund von Bestimmungen des die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes ergänzenden oder von diesem abweichenden Landesrechts erlassen werden, gehören demnach nicht zu den in § 63 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG genannten Rechtsvorschriften (…vgl. Gellermann, in Landmann/Rohmer, BNatSchG, § 63 Rn. 22;… für einen Behördenbegriff "im engeren Sinn" ebenso Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Aufl., § 3 Rn 5; vgl. ferner Hess. VGH, Entsch. v. 9.3.1988 - 3 N 370/87, 3 N 3735/87 -, wonach eine Landesregierung als eine für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde handelt, wenn diese bei Erlass einer Verordnung über die Bestandsregulierung von Rabenvögeln auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes handelt; ferner Wilrich, DVBl. 2002, 872, 875 zu § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG a. F., der dem § 63 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG inhaltlich entspricht). - VGH Hessen, 18.12.1998 - 11 NG 3290/98
Beteiligungsrecht anerkannter Naturschutzverbände - Antragsbefugnis für …
Der Antragsgegner hat das Beteiligungsrecht des Antragstellers bei dem Verfahren zum Erlass der streitbefangenen Rechtsverordnung verletzt, was zur Aufhebung der angegriffenen Norm in einem Normenkontrollverfahren in der Hauptsache führen muss (vgl. dazu grundsätzlich: BVerwG, U. v. 31.10.1990 -- 4 C 7.88 --, BVerwGE 87, 62 = NVwZ 1991, 162; Hess. VGH, B. v. 09.03.1988 -- 3 N 3703/87 u. a. --, ESVGH 38, 170; OVG Niedersachsen, U. v. 27.01.1992 -- 3 OVG A 221/88 --, NuR 1992, 295; VGH Baden-Württemberg, B. v. 17.11.1992 -- 10 S 2234/92 --, NVwZ-RR 1993, 179; Bay. VGH, B. v. 15.04.1991 -- 8 CE 91.30 --, NVwZ 1991, 1009; OVG Schleswig-Hollstein, B. v. 30.12.1993 -- 4 M 129/93 --, Meßerschmidt, Entscheidungen zum Naturschutzrecht -- EzN --, 7. Ergänzungslieferung 1995, § 29 BNatSchG, D XI 1).Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat deshalb schon in einem ähnlichen Verfahren, das die "Verordnung über die Bestandsregulierung von Rabenvögeln" (…vom 28. Juli 1987, GVBl. I 1987, S. 156) betraf, festgestellt, dass die Unterrichtung der Naturschutzbeiräte nach § 34 Abs. 2 HENatG nicht die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände nach § 29 Abs. 1 BNatSchG ersetzt und dieses auch dann gelte, wenn Verbandsmitglieder zugleich dem Naturschutzbeirat angehörten (Hess. VGH, B. v. 09.03.1988 -- 3 N 3703/87 u. a. --, a.a.O.).
- VGH Bayern, 30.04.2024 - 14 N 23.1502
Unwirksamkeit einer Verordnung zur ausnahmsweisen Zulassung der Tötung von …
Rn. 59 Nach der wohl herrschenden Meinung in der Rechtsprechung sind zwar Verstöße gegen Beteiligungsregelungen regelmäßig beachtlich und führen grundsätzlich zur Nichtigkeit einer Rechtsverordnung; dabei ist zu sehen, dass das Mitwirkungsrecht der Verbände nicht nur der Ordnung des Verfahrensablaufs dient, sondern die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung über eine Rechtsverordnung fördern soll (vgl. HessVGH, B.v. 9.3.1988 - 3 N 3703/87 u.a. - juris Rn. 24, 61 m.w.N.).
- VGH Bayern, 30.11.2023 - 14 NE 23.1503
Zulassung der Tötung von Fischottern im Verordnungswege
Rn. 60 Nach der wohl herrschenden Meinung in der Rechtsprechung sind zwar Verstöße gegen Beteiligungsregelungen regelmäßig beachtlich und führen grundsätzlich zur Nichtigkeit einer Rechtsverordnung; dabei ist zu sehen, dass das Mitwirkungsrecht der Verbände nicht nur der Ordnung des Verfahrensablaufs dient, sondern die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung über eine Rechtsverordnung fördern soll (vgl. HessVGH, B.v. 9.3.1988 - 3 N 3703/87 u.a. - juris Rn. 24, 61 m.w.N.). - VGH Bayern, 30.11.2023 - 14 NE 23.1658
BayVGH setzt Verordnungen über die Tötung von Fischottern vorläufig außer Vollzug
Nach der wohl herrschenden Meinung in der Rechtsprechung sind zwar Verstöße gegen Beteiligungsregelungen regelmäßig beachtlich und führen grundsätzlich zur Nichtigkeit einer Rechtsverordnung; dabei ist zu sehen, dass das Mitwirkungsrecht der Verbände nicht nur der Ordnung des Verfahrensablaufs dient, sondern die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung über eine Rechtsverordnung fördern soll (vgl. HessVGH, B.v. 9.3.1988 - 3 N 3703/87 u.a. - juris Rn. 24, 61 m.w.N.). - VG Köln, 17.08.2004 - 14 K 2787/02
Rechtmäßigkeit der Berufung einer als Stellvertreter vorgeschlagenen Person in …
Rn. 23 BVerwG, Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 7.88 -, BVerwGE 87, 62; Hess VGH, Urteil vom 09.03.1988 - 3 N 3703/87 -, UPR 1988, 266.
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Rechtsprechung
| VGH Hessen, 06.06.1988 - 3 N 3703/87, 3 N 3735/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 09.03.1988 - 3 N 3703/87
- VGH Hessen, 06.06.1988 - 3 N 3703/87, 3 N 3735/87
- BVerwG, 15.08.1988 - 4 N 5.88
- BVerwG, 15.08.1988 - 4 NB 20.88
Papierfundstellen
- NVwZ 1988, 1150
- NVwZ 1990, 504 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - GRS 1/08
Besetzung der Richterbank in vorläufigen Rechtsschutzverfahren betreffend eine …
In Konsequenz dieser Entscheidung - wegen gleicher Wirkungen wie bei einem positiven Vorlagebeschluss - ist in der Rechtsprechung auch für eine der Nichtvorlagebeschwerde abhelfende Entscheidung der Oberverwaltungsgerichte eine Besetzung mit fünf Richtern verlangt worden (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 06.06.1988 - 3 N 3735/87 -, NVwZ 1988, 1150).
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