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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.01.1994 - 3 N 93.3869   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4967
VGH Bayern, 26.01.1994 - 3 N 93.3869 (https://dejure.org/1994,4967)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.1994 - 3 N 93.3869 (https://dejure.org/1994,4967)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - 3 N 93.3869 (https://dejure.org/1994,4967)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Beamtenrecht; Verlängerung der Arbeitszeit auf 40 Wochenstunden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 1036
  • NVwZ 1995, 208 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05

    Tarifauslegung - Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer

    Innerhalb dieses Rahmens besteht für den Dienstherrn ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Gestaltungsspielraum, denn im Unterschied zu den übrigen Beamten besteht für die Tätigkeit von Lehrern keine allgemein gültige Relation zwischen den Pflichtstunden und der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (vgl. VGH München 26. Januar 1994 - 3 N 93.3869 - ZBR 1994, 126, 128; OVG Schleswig-Holstein 5. Mai 1995 - 3 L 726/94 - RiA 1997, 48).
  • OVG Saarland, 13.01.2003 - 1 N 2/02

    Pflichtstundenregelung für Lehrer; Formelle und materielle Identität der …

    Der Verlängerung der Arbeitszeit - für die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung als Teil der Gesamtarbeitszeit eines Lehrers gilt nichts anderes - kommt deshalb auch keine unzulässige unechte Rückwirkung zu so für die Verlängerung der Arbeitszeit der Beamten um 1 1/2 Stunden auf 40 Wochenstunden, VGH München, Urteil vom 26.1.1994, ZBR 1994, 126; ebenso BayVerfGH, Entscheidung vom 24.7.1995, ZBR 1995, 379; gegen das Bestehen eines Anspruchs auf Beibehaltung eines konkreten Maßes der Ungleichbehandlung, OVG Münster, Urteil vom 15.2.1993, DÖD 1993, 190.
  • VGH Hessen, 08.08.2000 - 1 N 4694/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenverordnung für Lehrer an Gymnasien in Hessen

    Innerhalb dieses Rahmens besteht für den Dienstherrn ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Gestaltungsspielraum; denn im Unterschied zu den übrigen Beamten besteht für die Tätigkeit von Lehrern keine allgemein gültige Relation zwischen den pflichtgemäß zu leistenden Unterrichtsstunden und der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 26. Januar 1994 - 3 N 93.3869 - ZBR 1994, 126, 128; OVG SH, Urteil vom 5. Mai 1995 - 3 L 726/94 - RiA 1997, 48).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 4 B 10.07

    Zum Umfang der Lehrverpflichtung eines Studienrates an einem Gymnasium in Berlin

    Die Regelung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl ist keine Regelung der Besoldung in diesem Sinne, sondern eine Maßnahme des den Ländern als Dienstherrn zugewiesenen Organisationsrechts (vgl. VGH München, Urteil vom 26. Januar 1994 - 3 N 93.3869 -, ZBR 1994, 126, 127).
  • VGH Hessen, 22.08.2000 - 1 N 2320/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenregelung für Lehrer an Abendgymnasien in Hessen

    Innerhalb dieses Rahmens besteht für den Dienstherrn ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Gestaltungsspielraum; denn im Unterschied zu den übrigen Beamten besteht für die Tätigkeit von Lehrern keine allgemein gültige Relation zwischen den pflichtgemäß zu leistenden Unterrichtsstunden und der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 26. Januar 1994 - 3 N 93.3869 - ZBR 1994, 126, 128; OVG SH, Urteil vom 5. Mai 1995 - 3 L 726/94 - RiA 1997, 48).
  • VG München, 21.12.2021 - M 5 K 21.3458

    Rechtmäßigkeit der Streichung der Faschingsferien 2021

    Er hat grundsätzlich auch eine gewisse Parallelität zu den Dienstzeiten im öffentlichen Dienst im Übrigen zu wahren (…BVerfG, B.v. 30.1.2008 - 2 BvR 398/07 - NVwZ 2008, 668, juris Rn. 9 f.; vgl. auch BayVGH, U.v. 26.1.1994 - 3 N 93.3869 - VGHE 47, 93, juris Rn. 26 ff.).

    Rn. 24 Die durch die Streichung der Frühjahrsferien erfolgte - geringfügige - Erhöhung der Arbeitszeit bedingt auch keinen Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG oder Art. 3 Abs. 1 GG (…BVerfG, B.v. 30.1.2008 - 2 BvR 398/07 - NVwZ 2008, 668, juris Rn. 11 ff.; BayVGH, U.v. 26.1.1994 - 3 N 93.3869 - VGHE 47, 93, juris Rn. 26 ff.).

  • LAG Berlin, 27.02.2004 - 13 Sa 2616/03

    Pflichtstundenerhöhung für Lehrer

    a) Folgt man dem Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung zum vergleichbaren § 72 BBG, dem VGH München und dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof zur gleichlautenden Norm des § 80 Abs. 1 BayBG sowie dem Verwaltungsgericht Berlin zur hier streitigen Norm des § 35 LBG (vgl. BVerwG 6.03.1975 BVerwGE 48, 99, 100 f; BayVerfGH 24.7.1995 ZBR 1995, 379 ff; VGH München 26.1.1994 ZBR 1994, 126, 127; VG Berlin 6.2.2004 - VG 7 A 36.03, zu § 11 1 der Gründe m.w.N.), ist der § 35 LBG nach Inhalt, Zweck und Ausmaß bestimmt genug.
  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 3 N 01.1273
    In einer Entscheidung über einen Normenkontrollantrag hat der erkennende Senat (Urteil vom 26.1.1994, Az. 3 N 93, 3869, ZBR 1994, 126) zu der damaligen Änderung der Rechtslage ausgeführt: Die regelmäßige durchschnittliche Arbeitszeit beträgt nach § 2 Abs. 1 Satz 1 AzV auch für die Lehrer im Durchschnitt 40 Stunden in der Woche (s. dazu auch BayVGH vom 22.2.1984 Nr. 3 B 82 A.1095).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.05.1995 - 3 L 726/94

    Dienstherr; Pflichtstundenaltersermäßigung; Lehrkraft

    Anders als bei den übrigen Beamten läßt sich für die Tätigkeit von Lehrern keine allgemeingültige Relation zwischen der Unterrichtspflichtzeit und der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit ableiten (VGH München, Urt. v. 26.01.1994 - 3 N 93.3869 -, ZBR 1994, 126, 128).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 4 B 4.07

    Erhöhung der Pflichtstundenzahl der Lehrer rechtmäßig

    Die Regelung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl ist keine Regelung der Besoldung in diesem Sinne, sondern eine Maßnahme des den Ländern als Dienstherrn zugewiesenen Organisationsrechts (vgl. VGH München, Urteil vom 26. Januar 1994 - 3 N 93.3869 -, ZBR 1994, 126, 127).
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