Rechtsprechung
| LG Itzehoe, 28.06.2007 - 3 O 32/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06
Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Auszug aus LG Itzehoe, 28.06.2007 - 3 O 32/07
An außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten sind dem Kläger gemäß § 308 Abs. 1 ZPO der beantragte Betrag in Höhe von 538, 48 EUR zu erstatten ( BGH, Urt. vom 07. März 2007, VIII ZR 86/06 ):.
- AG Bad Segeberg, 30.10.2014 - 17 C 65/14
Klage auf sog. Rettungskostenersatz gegen die Teilkaskoversicherung: Beweislast …
Die versicherungsvertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ist bei der Geltendmachung eines Ersatzanspruchs gemäß §§ 90, 83 VVG nicht in Abzug zu bringen (Anschluss an OLG Hamm, Urteil vom 7. Mai 2004, 20 U 48/04, NJW-RR 2004, 1263; entgegen OLG Nürnberg, Urteil vom 11. Juli 1991, 8 U 1290/91, VersR 1992, 180; LG Itzehoe, Urteil vom 28. Juni 2007, 3 O 32/07).Es ist vielmehr auch möglich, dass das Reh unter das Fahrzeug gerät und dort (erhebliche) Schäden an der freiliegenden Achse, der Lenkung und auch der Hydraulikteile verursacht (vgl. hierzu LG Itzehoe, Urt. v. 28.06.2007 - 3 O 32/07, juris Rn. 16).
Soweit in der Rechtsprechung ohne nähere Begründung eine abweichende Auffassung vertreten wird (…OLG Nürnberg, Urt. v. 11.07.1991 - 8 U 1290/91, RuS 1991, 297, juris Rn. 12; LG Itzehoe, Urt. v. 28.06.2007 - 3 O 32/07, juris Rn. 16 a.E.), kann das Gericht dem nicht folgen.
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