Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.10.2025 - 3 OAus 1/25 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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IRG § 33
Weiterhin Zulässigkeit der Auslieferung des Verfolgten nach Spanien zum Zwecke der Strafverfolgung wegen der ihm in dem Europäischen Haftbefehl zur Last gelegten Straftaten; Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung der Zulässigkeitsentscheidung; Keine Unzulässigkeit der ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- Schiedsstelle VGG, 01.03.2023 - Sch-Urh 9/22
Auszug aus OLG Köln, 02.10.2025 - 3 OAus 1/25
Rn. 8 Der Verfolgte befindet sich seit seiner Festnahme für das Verfahren 101 Js 10/22 der Staatsanwaltschaft Köln in Untersuchungshaft.Hilfsweise sei die Entscheidung über die Zulässigkeit zurückzustellen, bis eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Revisionsinstanz des Verfahrens 101 KLs 4/25 Landgericht Köln (= 101 Js 10/22 Staatsanwaltschaft Köln) erfolgt sei.
- BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 175/16
Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der …
Auszug aus OLG Köln, 02.10.2025 - 3 OAus 1/25
Rn. 19 Zutreffend weist der Verfolgte über seinen Rechtsbeistand zwar darauf hin, dass die deutschen Behörden und Gerichte nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich daran gehindert sind, innerstaatliches Recht in einer Weise auszulegen und anzuwenden, welche die allgemeinen Regeln des Völkerrechts verletzt, sowie an einer gegen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts verstoßenden Handlung nichtdeutscher Hoheitsträger bestimmend mitzuwirken, und dass sie ebenfalls verpflichtet sind, alles zu unterlassen, was einer unter Verstoß gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts vorgenommenen Handlung nichtdeutscher Hoheitsträger im Geltungsbereich des Grundgesetzes Wirksamkeit verschafft (BVerfG, Beschl. v. 24.3.2016 - 2 BvR 175/16, NStZ 2017, 43, 45, beck-online). - OLG Hamm, 17.08.2017 - 2 Ausl 102/17
Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung einer Haftstrafe in Polen
Auszug aus OLG Köln, 02.10.2025 - 3 OAus 1/25
Rn. 18 Die Leistung von Rechtshilfe im Verhältnis zum Königreich Spanien nach § 73 IRG ist entgegen der Auffassung des Verfolgten nicht unzulässig, weil sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen oder gegen grundrechtlich geschützte Rechtspositionen des Verfolgten verstoßen würde (vgl. zu § 73 IRG: OLG Hamm Beschl. v. 17.8.2017 - III-2 Ausl 102/17, BeckRS 2017, 151007, beck-online).
- BGH, 03.12.2025 - 2 StR 543/25
Keine Verletzung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes …
Wie der vom Oberlandesgericht Köln ermittelte Sachverhalt erweist, auf den die Revision unter Vorlage des Beschlusses des Oberlandesgerichts vom 2. Oktober 2025 (3 OAus 1/25) Bezug nimmt, erfolgte die Überstellung des Angeklagten am 27. Dezember 2024 in die Bundesrepublik Deutschland weder im Wege der Rechtshilfe, noch hatte die Republik Türkei sie an Bedingungen geknüpft (§ 72 IRG).
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