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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.02.1980 - 3 ObOWi 5/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,6280
BayObLG, 12.02.1980 - 3 ObOWi 5/80 (https://dejure.org/1980,6280)
BayObLG, Entscheidung vom 12.02.1980 - 3 ObOWi 5/80 (https://dejure.org/1980,6280)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Februar 1980 - 3 ObOWi 5/80 (https://dejure.org/1980,6280)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 511
  • BayObLGSt 1980, 9
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 14.09.1998 - 1 ObOWi 481/98

    Entziehung des gesetzlichen Richters durch Nichtbeachtung des …

    Ein Verstoß gegen § 338 Nr. 1 StPO liegt bei Nichteinhaltung des Geschäftsverteilungsplans allerdings dann vor, wenn diese sich als eine Verletzung des Willkürverbots darstellt (BVerfGE 29, 45/48 f.; BayObLG VRS 59, 24;… Maunz/ Dürig/Herzog, Grundgesetz , Art. 101 Rn. 51).

    Dabei kommt es nicht auf die subjektiven Beweggründe des Handelnden, sondern allein auf objektive Kriterien an (BayObLG VRS 59, 24).

    Vielmehr stellt die Nichtbeachtung des eindeutigen Geschäftsverteilungsplans infolge eines Versehens einen objektiv willkürlichen Entzug des gesetzlichen Richters im Sinn des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar (BayObLG VRS 59, 24).

  • OLG Köln, 10.01.1986 - Ss 732/85

    Nichtvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Entscheidung durch …

    Nicht jede Abweichung von der geschäftsplanmäßigen Zuständigkeit stellt eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter dar, sondern nur eine "willkürliche" oder rechtsmißbräuchliche (vgl. BGHSt 11, 107 [BGH 22.11.1957 - 4 StR 497/57] ; BGH NStZ 84, 181, 182; BayObLG VRS 59, 24 OLG Hamm a. a. O; Kleinknecht-Meyer aao).

    (vgl. BayObLG VRS 59, 24 ).

  • OLG Jena, 16.08.2024 - 1 Ws 290/24

    Neufassung eines Haftbefehls, unzuständiges Gericht, Wirksamkeit, Rechtsfolgen

    Maßstab hierfür sind nicht subjektive Beweggründe des Handelnden, sondern allein objektive Kriterien (KG, Beschluss vom 24.04.2015, 4 Ws 34/15; BayObLG, Beschluss vom 12.02.1980, 3 Ob OWi 5/80).

    Aufgrund der klaren Regelungen im landgerichtlichen Geschäftsverteilungsplan ist damit ausgeschlossen, dass die 7. Strafkammer ihre Zuständigkeit aufgrund einer noch vertretbaren Rechtsauffassung angenommen hat; die Nichtbeachtung des Geschäftsverteilungsplanes infolge Versehens stellt einen objektiv willkürlichen Entzug des gesetzlichen Richters dar (BayObLG, Beschluss vom 12.02.1980, 3 Ob OWi 5/80; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2000, 1 Ws 305/00).

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2000 - 1 Ws 305/00

    Geschäftsverteilungsplan; Strafkammer; Zuständigkeit; Haftbeschwerde; Verwerfung; …

    Ein solches Versehen stellt einen objektiv willkürlichen Entzug des gesetzlichen Richters dar (BayObLGSt 1980, 9; OLG Köln VRS 70 [1986], 437; BayObLG StV 1999, 486).
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