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| BayObLG, 28.12.1995 - 3 ObOWi 117/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 280
- BayObLGSt 1995, 223
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Bayern, 28.07.2020 - 20 NE 20.1609
Corona - Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischem Risikogebiet vorläufig …
Diese Beschränkung von "geschlossenen Veranstaltungen" bzw. "geschlossenen Gesellschaften" (…zu diesen ursprünglich aus dem Gaststättenrecht stammenden Begriffen etwa BayVGH, U.v. 18.4.2013 - 10 B 11.1530 - juris Rn. 40;… B.v. 5.4.2011 - 9 CS 11.765 - juris Rn. 27; BayObLG, B.v. 28.12.1995 - 3 ObOWi 117/95 - juris Rn. 23, 26) ist aller Voraussicht nach rechtmäßig (vgl. zum generellen Verbot von Veranstaltungen unter Geltung der 5. BayIfSMV: BayVGH, B.v. 8.6.2020 - 20 NE 20.1316 - juris). - VerfGH Bayern, 31.01.2012 - 26-VII-10
Rauchverbot für Rauchervereine und Raucherclubs
Rn. 41 Zur Bestimmung des Geltungsbereichs des Gesundheitsschutzgesetzes hat der Gesetzgeber in Art. 2 Nr. 8 GSG auf den seit langem geklärten gewerberechtlichen Gaststättenbegriff (§ 1 GastG) verwiesen, der auch Gaststättenräume umfasst, zu denen nur die Mitglieder eines bestimmten Vereins Zutritt haben (vgl. BayObLG vom 13.1.1993 = BayObLGSt 1993, 4; BayObLG vom 28.12.1995 = BayObLGSt 1995, 223/226; OVG NRW vom 29.3.1976 = GewArch 1976, 236; HessVGH vom 1.11.1990 = NVwZ 1991, 805;… Metzner, Gaststättengesetz, 6. Aufl. 2002, RdNrn. 38 und 66 ff. zu § 1;… Michel/Kienzle/Pauly, Das Gaststättengesetz, 14. Aufl. 2003, RdNr. 49 zu § 1). - OLG Bamberg, 16.12.2008 - 2 Ss OWi 1325/08
Prüfungspflicht eines Gewerbetreibenden hinsichtlich der Berechtigung der …
Bereits bei der durch das JuSchG ersetzten bisherigen gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 JÖSchG a.F. mit der Definition eines Erziehungsberechtigten als einer Person über 18 Jahre, soweit sie auf Grund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt, war im einzelnen umstritten, ob die "Personensorge" ein Autoritätsverhältnis von gewisser Dauer voraussetzt (so: Erbs/Kohlhaas-Steindorf, Strafrechtliche Nebengesetze JÖSchG § 2 Anm. 3;… Scholz, Jugendschutz, 2. Aufl. JÖSchG § 2 Anm. 2 b; ablehnend demgegenüber schon zum alten Recht: BayObLGSt 1995, 223/225).
- VGH Bayern, 16.07.2020 - 20 NE 20.1500
Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen nach dem …
Diese Beschränkung von "geschlossenen Veranstaltungen" bzw. "geschlossenen Gesellschaften" (…zu diesen ursprünglich aus dem Gaststättenrecht stammenden Begriffen etwa BayVGH, U.v. 18.4.2013 - 10 B 11.1530 - juris Rn. 40;… B.v. 5.4.2011 - 9 CS 11.765 - juris Rn. 27; BayObLG, B.v. 28.12.1995 - 3 ObOWi 117/95 - juris Rn. 23, 26) ist aller Voraussicht nach rechtmäßig (vgl. zum generellen Verbot von Veranstaltungen unter Geltung der 5. BayIfSMV: BayVGH, B.v. 8.6.2020 - 20 NE 20.1316 - juris). - VerfGH Bayern, 27.08.2008 - 7-VII-08
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das …
Vom Rauchverbot ausgenommen wären damit lediglich (weder für "jedermann" noch "für bestimmte Personenkreise" zugängliche) "geschlossene Gesellschaften" im Rahmen privater Veranstaltungen, wie etwa Familienfeiern oder Partys, bei denen nur "ganz bestimmte Einzelpersonen" bewirtet werden ( zur Auslegung des Gaststättenbegriffs vgl. BayObLG vom 13.1.1993 = BayObLGSt 1993, 4; BayObLG vom 28.12.1995 = BayObLGSt 1995, 223/226; OVG NRW vom 29.3.1976 = GewArch 1976, 236; HessVGH vom 1.11.1990 = NVwZ 1991, 805; NdsLAG vom 26.1.2007 Az. 10 Sa 408/06; vgl. auch Metzner, Gaststättengesetz, 6. Aufl. 2002, RdNrn. - OLG Nürnberg, 12.09.2006 - 2 St OLG Ss 108/06 Gefordert ist lediglich eine "Vereinbarung" mit der personensorgeberechtigten Person, die ein Auftragsverhältnis gemäß § 662 BGB begründet, wodurch die Aufsichtspflicht teilweise übertragen wird (vgl. Durchführung des JuSchG BGBl. I S. 2730, geändert am 29.12.2003, BGBl. I S. 3076, 3078), sowie die Wahrnehmung der Erziehungsaufgabe - hier der Aufsichtspflicht -, und zwar in tatsächlicher Hinsicht (BayObLG NStZ-RR 1996, 280).
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