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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.08.1982 - 3 Re-Miet 3/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1342
OLG Karlsruhe, 24.08.1982 - 3 Re-Miet 3/82 (https://dejure.org/1982,1342)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.08.1982 - 3 Re-Miet 3/82 (https://dejure.org/1982,1342)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. August 1982 - 3 Re-Miet 3/82 (https://dejure.org/1982,1342)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG §§ 9, 11 Nr. 4, 28; BGB § 326
    Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietverhältnis über Wohnraum; Verpflichtung des Mieters zur Übernahme von Schönheitsreparaturen; Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen bei Abschluss eines Mietvertrages über Wohnraum; Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung als Voraussetzung für einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2829
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 10.03.1982 - 8 REMiet 3/81

    Wirksamkeit einer speziellen Übernahmeverpflichtung des Mieters bezüglich …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.1982 - 3 REMiet 3/82
    Auch der Rechtsentscheid des OLG Stuttgart vom 10.03.1982 (NJW 1982, 1294 ) ist nicht einschlägig; denn er betrifft ausschließlich die anteilige Kostenerstattungspflicht des Mieters, wenn das Mietverhältnis vor Fälligkeit der Schönheitsreparaturen endet.

    Allerdings bestehen nach der in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegenden Auffassung gegen die formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken (OLG Karlsruhe, 9. Zivilsenat in Freiburg, NJW 1981, 2823 ; OLG Stuttgart, NJW 1982, 1294 ;… Palandt/Heinrichs, BGB , 41. Aufl., § 9 AGBG Anm. 7 d bb;… Soergel/Kummer, BGB , 11. Aufl., §§ 535, 536 BGB Rdn. 352;… Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumkündigungsschutzgesetze, 4. Aufl., B 133; Gelhaar, ZMR 1981, 229; Krappen, ZMR 1978, 193;… a.A. Erman/Schopp, BGB , 7. Aufl., § 536 BGB Rdn. 143 f.).

    Das Landgericht hat darin Recht, daß auf der Basis der hier vertretenen Auffassung dieselben Bedenken gegen die vom OLG Stuttgart im Rechtsentscheid vom 10.03.1982 (aaO.) für zulässig gehaltene Klausel bestehen, soweit diese eine 100%-ige Kostenzahlungspflicht vorsieht.

  • BGH, 20.10.1976 - VIII ZR 51/75

    Voraussetzungen für den Verzug mit einer Hauptleistungspflicht - Vertraglich …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.1982 - 3 REMiet 3/82
    Die Vornahme der Schönheitsreparaturen ist eine Hauptpflicht, auf die § 326 BGB Anwendung findet; denn sie ist regelmäßig Teil der für die Gebrauchsüberlassung geschuldeten Gegenleistung und schon wegen der Höhe der in Betracht kommenden Kosten für die Vertragspartner auch von wesentlicher Bedeutung (BGHZ 77, 301, 305; BGH NJW 1977, 36; ZMR 1981, 307).

    Die Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen ist Teil der dem Vermieter gem. § 536 BGB obliegenden Instandhaltungspflicht (BGH NJW 1977, 36).

  • OLG Karlsruhe, 01.07.1981 - 9 REMiet 1/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.1982 - 3 REMiet 3/82
    Zwar wurde dem 9. Senat in Freiburg des erkennenden Gerichts in dem dem Rechtsentscheid vom 01.07.1981 (9 Re-Miet 1/81 = NJW 1981, 2823 = Justiz 1981, 361 = OLGZ 1981, 466) zugrundeliegenden Ausgangsverfahren eine inhaltsgleiche Klausel zur Prüfung nach §§ 9, 11 Nr. 4 AGBG vorgelegt; der genannte Rechtsentscheid hat die hier gestellte Rechtsfrage jedoch nicht beantwortet.

    Allerdings bestehen nach der in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegenden Auffassung gegen die formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken (OLG Karlsruhe, 9. Zivilsenat in Freiburg, NJW 1981, 2823 ; OLG Stuttgart, NJW 1982, 1294 ;… Palandt/Heinrichs, BGB , 41. Aufl., § 9 AGBG Anm. 7 d bb;… Soergel/Kummer, BGB , 11. Aufl., §§ 535, 536 BGB Rdn. 352;… Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumkündigungsschutzgesetze, 4. Aufl., B 133; Gelhaar, ZMR 1981, 229; Krappen, ZMR 1978, 193;… a.A. Erman/Schopp, BGB , 7. Aufl., § 536 BGB Rdn. 143 f.).

  • BGH, 08.04.1981 - VIII ZR 142/80

    Pflicht des Mieters zur Renovierung - Pflicht des Vermieters, die Räume in einen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.1982 - 3 REMiet 3/82
    Der BGH hat derartige Klauseln nicht nur nach altem Recht als gültig behandelt (BGHZ 49, 56; BGH WuM 1978, 227), sondern geht ersichtlich auch von deren Vereinbarkeit mit § 9 AGBG aus, wie das Urteil vom 08.04.1981 (ZMR 1981, 307) zeigt, das sich freilich mit der Frage nicht näher auseinandersetzt.

    Die Vornahme der Schönheitsreparaturen ist eine Hauptpflicht, auf die § 326 BGB Anwendung findet; denn sie ist regelmäßig Teil der für die Gebrauchsüberlassung geschuldeten Gegenleistung und schon wegen der Höhe der in Betracht kommenden Kosten für die Vertragspartner auch von wesentlicher Bedeutung (BGHZ 77, 301, 305; BGH NJW 1977, 36; ZMR 1981, 307).

  • BGH, 15.11.1967 - VIII ZR 150/65

    Schönheitsreparaturen an Mieträumen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.1982 - 3 REMiet 3/82
    Der BGH hat derartige Klauseln nicht nur nach altem Recht als gültig behandelt (BGHZ 49, 56; BGH WuM 1978, 227), sondern geht ersichtlich auch von deren Vereinbarkeit mit § 9 AGBG aus, wie das Urteil vom 08.04.1981 (ZMR 1981, 307) zeigt, das sich freilich mit der Frage nicht näher auseinandersetzt.
  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.1982 - 3 REMiet 3/82
    Die Vornahme der Schönheitsreparaturen ist eine Hauptpflicht, auf die § 326 BGB Anwendung findet; denn sie ist regelmäßig Teil der für die Gebrauchsüberlassung geschuldeten Gegenleistung und schon wegen der Höhe der in Betracht kommenden Kosten für die Vertragspartner auch von wesentlicher Bedeutung (BGHZ 77, 301, 305; BGH NJW 1977, 36; ZMR 1981, 307).
  • BGH, 28.01.1981 - VIII ARZ 6/80

    Rechtsentscheid bei Abweichung in Vorfrage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.1982 - 3 REMiet 3/82
    Eine Vorlage an den BGH ist aber nur zulässig, wenn das erkennende Gericht dieselbe Rechtsfrage abweichend beantworten will (BGH NJW 1981, 1040 ).
  • LG Berlin, 24.01.1980 - 61 S 194/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.1982 - 3 REMiet 3/82
    Der Regelung kommt deshalb ein erheblicher materieller Gerechtigkeitsgehalt zu; sie ist Ausdruck eines wesentlichen Grundgedankens der Privatrechtsordnung (Palandt/Heinrichs, § 11 AGBG Anm. 4 b;… Löwe-Graf von Westphalen-Trinkner, AGBG , § 11 Nr. 4 Rdn. 7;… Schmidt/Salzer, Allgem. Geschäftsbedingungen, 2. Aufl., F 195; LG Berlin, MDR 1980, 496).
  • BGH, 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88

    Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen durch prozentuale Beteiligung an …

    Ob eine Abgeltungsklausel (…wie die dem Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10. März 1982 aaO. zugrunde liegende), wonach der Mieter bei Vertragsende fällige Schönheitsreparaturen ohne weiteres mit 100 % der dafür erforderlichen Kosten abzugelten hat, insoweit wegen Verstoßes gegen §§ 11 Nr. 4 AGBG , 326 Abs. 1 BGB unwirksam ist (vgl. OLG Karlsruhe Rechtsentscheid vom 24. August 1982 - 3 REMiet 3/82 = RES II S. 31 = RiM S. 776 = REMiet Bd. 4), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • AG Esslingen, 12.11.2004 - 1 C 254/04

    Wohnraummiete: Schönheitsreparaturen nach Fristenplan; intensives Rauchen als …

    Jedoch enthält eine Bestimmung, die den Mieter bei Rückständigkeit der Schönheitsreparaturen ohne weitere Voraussetzungen zur Kostenerstattung verurteilt, eine ihn zusätzlich belastende Abweichung von der gesetzlichen Regelung (OLG Karlsruhe NJW 1982 2829, 2830).
  • KG, 20.01.2003 - 8 U 322/01

    Gewerberaummiete: Voraussetzung für Ersatzansprüche des Vermieters bei …

    Sie stellt dann rechtlich und wirtschaftlich einen Teil der Gegenleistung des Mieters für die Gebrauchsüberlassung dar (BGHZ 101, 253; 105, 79; OLG Karlsruhe RE WuM 1982, 291).
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