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Rechtsprechung
   BSG, 28.10.1960 - 3 RK 29/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,935
BSG, 28.10.1960 - 3 RK 29/59 (https://dejure.org/1960,935)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1960 - 3 RK 29/59 (https://dejure.org/1960,935)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1960 - 3 RK 29/59 (https://dejure.org/1960,935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ersatz der vom Fürsorgeträger übernommenen Kosten einer stationären Behandlung - Körperbehinderung als Krankheit im Sinne des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (RVO) - Vorrangigkeit der Leistungspflicht der sozialen Krankenversicherung - Umfang der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 13, 134
  • NJW 1961, 986
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.01.1959 - 3 RK 71/55

    Zur Wirksamkeit des gemeinsamen Erlaß des RAM und des RMJ, sogenannter …

    Auszug aus BSG, 28.10.1960 - 3 RK 29/59
    Da die Krankenhauspflege im vorliegenden Falle unstreitig notwendig war, kann der Kläger für die von ihm aufgewandten Kosten im Rahmen des § 1533 RVO Ersatz beanspruchen (vgl. BSG 9 S. 112 [123, 124].
  • BSG, 24.01.2023 - B 1 KR 7/22 R

    Krankenversicherung - Krankheitswert eines Erkrankungsrisikos - Anspruch einer …

    Dies gilt etwa dann, wenn bei einer vorliegenden Grunderkrankung, die selbst noch keine Behandlungsbedürftigkeit verursacht, das Risiko einer wahrscheinlichen Verschlimmerung der Folgen besteht und eine möglichst frühzeitige Behandlung den größten Erfolg verspricht (vgl BSG vom 28.10.1960 - 3 RK 29/59 - BSGE 13, 134, 136 = Breith 1961, 298, 299 f = juris RdNr 15: angeborene Fehlform des Stütz- und Bewegungssystems bei einem Kind;… BSG vom 18.11.1969 - 3 RK 75/66 - BSGE 30, 151, 152 f = SozR Nr. 37 zu § 182 RVO S 34: Risiko der Leidensverschlimmerung ohne Prothese;… BSG vom 20.10.1972 - 3 RK 93/71 - BSGE 35, 10, 13 = SozR Nr. 52 zu § 182 RVO S 48 = juris RdNr 24: mögliche Folgeerkrankungen bei unbehandelter Fehlstellung des Kiefers). Gleiches gilt, wenn eine Krankheit, deren Folgen oder deren Behandlung zwangsläufig oder mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Erkrankungen nach sich zieht (…vgl BSG vom 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R - BSGE 85, 132, 137 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 12 S 63 = juris RdNr 22: Gefahr eines "diabetischen Fußes";… BSG vom 17.2.2010 - B 1 KR 10/09 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 18 RdNr 16: Verlust der Empfängnisfähigkeit durch Chemotherapie).
  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Rn. 15 Im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts - RVA - (AN 1916, 341; 1920, 319; 1937, IV 265), die der des Preußischen Oberverwaltungsgerichts entspricht (PreußVerwBl Jahrgang 23, 602), hat der Senat als Krankheit einen regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand angesehen, der ärztlicher Behandlung bedarf oder - zugleich oder ausschließlich - Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (BSG 13, 134; 26, 240; 30, 151).

    Diese Behandlungsbedürftigkeit hat der Senat dann bejaht, wenn ein regelwidriger Körperzustand ohne ärztliche Hilfe nicht mit Aussicht auf Erfolg behoben, mindestens aber gebessert oder vor Verschlimmerung bewahrt werden kann oder wenn ärztliche Behandlung erforderlich ist, um Schmerzen oder sonstige Beschwerden zu lindern (BSG 13, 134; 26, 240, 243; 28, 114, 115).

  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 37/59

    Schwerbeschädigung und Anspruch auf Krankengeld

    Rn. 14 Er war zwar krank; denn der regelwidrige körperliche oder geistige Zustand, dessen Eintritt entweder allein die Notwendigkeit einer Heilbehandlung oder zugleich oder ausschließlich Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (so die Definition der Krankheit im krankenversicherungsrechtlichen Sinn nach der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts - RVA - s. Grunds. Entsch. Nr. 2140, AN 1916, 341, 342 und Grunds. Entsch. Nr. 5115, AN 1937, 265; vgl. auch BSG 13, 134, 136), war beim Kläger seit seiner schweren Verwundung im Jahre 1942 gegeben.
  • BSG, 28.04.1967 - 3 RK 12/65
    Ein solcher Zustand sei nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. Oktober 1960 (BSG 13, 134 ff) und unter einer durch die Art. 20 i.V.m. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) vorgeschriebenen Ausrichtung nach dem sozialen Schutzbedürfnis unter besonderer Berücksichtigung von Ehe und Familie als Krankheit i. S. der Sozialversicherung anzusehen.

    Das SG habe sich zu Unrecht auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. Oktober 1960 aaO berufen.

    Demgegenüber ist das BSG in seiner Rechtsprechung davon ausgegangen, daß der klassische Krankheitsbegriff der RVO auch bei Dauerleiden unverkürzt zur Geltung zu bringen ist und die Versuche zur Einschränkung dieses Begriffs mit dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Krankenversicherung unvereinbar sind (vgl. BSG 13, 134, 136 für den Fall des angeborenen Leidens Subluxation Praeluxation eines Hüftgelenks und BSG 25, 116, 118 für den Fall des erworbenen Leidens Zahnlosigkeit ...).

  • BSG, 30.05.1967 - 3 RK 15/65

    Weiterzahlung von Krankengeld bis zum Ablauf des "Aussteuerungszeitraums" - …

    Krankheit im Sinne des § 182 RVO ist ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf und zugleich oder ausschließlich Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (vgl. BSG 13, 134, 136; 19, 179, 181 und die ständige Rechtsprechung des früheren Reichsversicherungsamts -RVA-).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 15 U 439/19

    Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen …

    Arbeitsunfähigkeit ist danach gegeben, wenn der Versicherte seine zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalls konkret ausgeübte Tätigkeit wegen Krankheit, d.h. wegen eines regelwidrigen, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichenden Körper- oder Geisteszustandes, der ärztlicher Behandlung bedarf oder den Betroffenen arbeitsunfähig macht (st. Rspr. des BSG seit 28.10.1960, 3 RK 29/59, juris Rz 15 = BSGE 13, 134), nicht (weiter) verrichten kann.
  • BSG, 31.01.1979 - 11 RA 19/78

    Behindert iS von AVG § 14b Abs 1 Nr 5 (= RVO § 1237b Abs 1 Nr 5)

    Behinderung ist in diesen Zusammenhängen die Abweichung von der normalen körperlichen, geistigen oder seelischen Verfassung (…vgl. SozR 4100 § 56 Nr. 1); sie muß sich als medizinisch feststellbare Abweichung von diesem Regelzustand darstellen (vgl. BSGE 13, 134, 136; 26, 240, 242; Hauck/Haines, Komm. zum SGB I, K § 10 Anm. 3;… Lauf, Der Kompaß 1978, S. 254, 255 - zu § 205 RVO) und hat insofern die gleiche medizinische Ausgangslage wie der Begriff der Krankheit.
  • BSG, 23.11.1971 - 3 RK 26/70

    Körper- und Geisteszustand - Folgen einer Arbeitsunfähigkeit

    Es genügt also, im Gegensatz zur Auffassung der Revision, wenn zu dem normwidrigen Körper- oder Geisteszustand alternativ das Bedürfnis nach ärztlicher Behandlung oder aber Arbeitsunfähigkeit hinzutritt (so das BSG in ständiger Rechtsprechung - BSG 13, 134, 136; 19, 179, 181; 26, 240, 242; 26, 288, 289; 28, 114, 115 - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des RVA, GE Nr. 2140, AN 1916, 341, 342 und GE Nr. 5115, AN 1937, 265;… ferner Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand 01.07.1971, S. 384 a mit weiteren Hinweisen; Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Stand September 1971, Anm. 10 a zu § 182 RVO).
  • BSG, 30.01.1963 - 3 RK 4/61

    Erstattung von Kosten für die Krankenhausbehandlung ; Beteiligung an einer selbst …

    Wie der Senat jedoch in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist ein "Anspruch" auf Krankenhauspflege i. S. des § 1531 RVO auch dann als gegeben anzusehen, wenn die Kasse die Krankenhauspflege nicht verweigern durfte, ohne die gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens zu überschreiten (so mit eingehender Begründung BSG 9, 112, 123 f, ferner BSG 13, 134, 139; 16, 177 f; vgl. auch schon die Grunds. Entsch. des RVA Nr. 2347, AN 1917 S. 470).

    Rn. 19 Krankenhauspflege ist somit nicht notwendig Ersatzleistung für Krankengeld, sie ist vielmehr - wie der Senat in anderem Zusammenhang schon in BSG 13, 134, 138 dargelegt hat - eine besondere Form der Krankenpflege, die je nach der Art. und Schwere der Erkrankung des Versicherten notwendig werden kann.

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.07.2013 - L 6 KR 83/12

    Krankenversicherung - Anspruch auf plastische Operation nach starkem …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes und des Bundessozialgerichts (BSG) ist Krankheit im Sinne der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand, der entweder Behandlungsbedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit oder beides zur Folge hat (RVA GE Nr. 2140 AN 1916, 341; BSGE 13, 134; 16, 177; 48, 258; 59, 119 st. Rspr.).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2019 - L 6 KR 55/15

    Krankenversicherung - Sachleistungsanspruch - operative Straffung der Bauchhaut - …

  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.03.2026 - L 2 U 152/22
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.05.2025 - L 7 R 17/23

    Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 58 Abs 1 S 1 Nr 1a …

  • SG Koblenz, 21.06.2001 - S 11 KR 247/00

    Muss die Krankenkasse eine Schlankheitskur bezahlen?

  • BSG, 11.08.1966 - 3 RK 41/62

    Zur Rechtmäßigkeit einer Anordnung des Oberversicherungsrats zur Streichung einer …

  • BSG, 17.12.1965 - 5 RKn 113/63
  • BSG, 25.11.1964 - 3 RK 89/64
  • SG Mannheim, 25.10.2002 - S 8 KR 736/02
  • BSG, 18.12.1963 - 3 RK 58/59
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