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Rechtsprechung
   BSG, 10.03.1987 - 3 RK 3/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5005
BSG, 10.03.1987 - 3 RK 3/86 (https://dejure.org/1987,5005)
BSG, Entscheidung vom 10.03.1987 - 3 RK 3/86 (https://dejure.org/1987,5005)
BSG, Entscheidung vom 10. März 1987 - 3 RK 3/86 (https://dejure.org/1987,5005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mutterschaftsgeld - Herabsetzung des Mutterschaftsgeldes - Unechte rückwirkenden Herabsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 1161 (Ls.)
  • BB 1987, 1180
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 10.03.1987 - 3 RK 3/86
    Der Anspruch auf diese Leistung steht daher nicht unter dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG (vgl BVerfGE 53, 257, 290 ff sowie BVerfG, Beschluß vom 16. November 1984, 1 BvR 142/84, durch den die gegen das genannte Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 24. November 1983 gerichtete Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angen0mmen wurde).

    (Rentenanwartschaften, vgl BVerfGE 53, 257, 289 f).

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 10.03.1987 - 3 RK 3/86
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinen Urteilen vom 16. Juli 1985 - 1 BvL 5/80, 1 BvR 1023, 1052/83 und 1227/8ü (BVerfGE 69, 272) erstmals -.

    In dem genannten Verfahren des BVerfG (BVerfGE 69, 272) war ua zu klären, ob die krankenversicherungsrechtliche Aussicht der Rentenversicherten auf eine beitragsfreie Krankenversicherung als Rentner dem Eigentumsschutz unterliegt.

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BSG, 10.03.1987 - 3 RK 3/86
    abgeschlossene Tatbestände nachteilige Rechtsfolgen knüpft - grundsätzlich nichtig sind (BVerfGE 25, 371, "03; 30, 367, 385 f; 30, 392, 401; 48, 1, 20; 50, 177, 193), ist die nachteilige unechte Rückwirkung verfassungsrechtlich grundsätzlich erlaubt und nur ausnahmsweise unzulässig.
  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

    Auszug aus BSG, 10.03.1987 - 3 RK 3/86
    abgeschlossene Tatbestände nachteilige Rechtsfolgen knüpft - grundsätzlich nichtig sind (BVerfGE 25, 371, "03; 30, 367, 385 f; 30, 392, 401; 48, 1, 20; 50, 177, 193), ist die nachteilige unechte Rückwirkung verfassungsrechtlich grundsätzlich erlaubt und nur ausnahmsweise unzulässig.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BSG, 10.03.1987 - 3 RK 3/86
    abgeschlossene Tatbestände nachteilige Rechtsfolgen knüpft - grundsätzlich nichtig sind (BVerfGE 25, 371, "03; 30, 367, 385 f; 30, 392, 401; 48, 1, 20; 50, 177, 193), ist die nachteilige unechte Rückwirkung verfassungsrechtlich grundsätzlich erlaubt und nur ausnahmsweise unzulässig.
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvL 8/74

    Fehlerberichtigung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens

    Auszug aus BSG, 10.03.1987 - 3 RK 3/86
    abgeschlossene Tatbestände nachteilige Rechtsfolgen knüpft - grundsätzlich nichtig sind (BVerfGE 25, 371, "03; 30, 367, 385 f; 30, 392, 401; 48, 1, 20; 50, 177, 193), ist die nachteilige unechte Rückwirkung verfassungsrechtlich grundsätzlich erlaubt und nur ausnahmsweise unzulässig.
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG

    Auszug aus BSG, 10.03.1987 - 3 RK 3/86
    abgeschlossene Tatbestände nachteilige Rechtsfolgen knüpft - grundsätzlich nichtig sind (BVerfGE 25, 371, "03; 30, 367, 385 f; 30, 392, 401; 48, 1, 20; 50, 177, 193), ist die nachteilige unechte Rückwirkung verfassungsrechtlich grundsätzlich erlaubt und nur ausnahmsweise unzulässig.
  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus BSG, 10.03.1987 - 3 RK 3/86
    Bei solcher Interessenabwägung ist das sozialstaatliche Prinzip zu beachten (BVerfGE 36, 73, SM), und es ist auch der durch Art. 1a Abs. 1 Satz 1 GG gewährte Eigentumsschutz zu berücksichtigen (…vgl Leibholz/Rinck, aaO, Anm M1 - S 513 zu Art. 20 GG mwN).
  • BVerfG, 16.11.1984 - 1 BvR 142/84

    Vereinbarkeit von § 13 Abs. 2 MuSchG in der Fassung des Artikels 4 Nr. 1 des …

    Auszug aus BSG, 10.03.1987 - 3 RK 3/86
    Der Anspruch auf diese Leistung steht daher nicht unter dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG (vgl BVerfGE 53, 257, 290 ff sowie BVerfG, Beschluß vom 16. November 1984, 1 BvR 142/84, durch den die gegen das genannte Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 24. November 1983 gerichtete Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angen0mmen wurde).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.03.2005 - L 11 KR 63/05

    Mutterschaftsgeld für privat Krankenversicherte verfassungsmäßig begrenzt

    Dies hat das BSG bereits wiederholt entschieden (vgl. Urteil vom 24.11.1983 - 3 RK 41/82 -, Urteil vom 10.03.1987 - 3 RK 3/86 - und Urteil vom 12.03.1985 - 3 RK 55/84 -).
  • BSG, 06.06.1991 - 3 RK 12/90

    Fortbestand eienr erteilten Leistungszusage der Krankenversicherung - …

    Sie ist verfassungswidrig, wenn das Gesetz in einen Vertrauenstatbestand entwertend eingreift und die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für die Allgemeinheit das Interesse des einzelnen am Fortbestand des bisherigen Zustands nicht übersteigt (BSG SozR 2200 § 200 Nr. 12 mwN).
  • BSG, 06.06.1991 - 3 RK 37/89

    Festsetzung von Leistungen für Zahnersatz nach dem SGB V statt der RVO; …

    Sie ist verfassungswidrig, wenn das Gesetz in einen Vertrauenstatbestand entwertend eingreift und die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für die Allgemeinheit das Interesse des einzelnen am Fortbestand des bisherigen Zustands nicht übersteigt (BSG SozR 2200 § 200 Nr. 12 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2016 - L 1 KR 98/14
    Ganz allgemein bestehe eine Beitragspflicht zur Krankenversicherung auch für solche Bezüge, die auf eigenen und auch freiwillig entrichteten Beiträgen beruhten (Bezugnahme auf Bundessozialgericht BSG , Urteile vom 11. Dezember 1987 - 3 RK 3/86 - und vom 10. Juni 1988 - 12 RK 24/87).
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