Rechtsprechung
| BSG, 06.02.1997 - 3 RK 3/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kein Anspruch auf Spannungsumwandler zum Autobatteriebetrieb eines Druckbeatmungsgeräts
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankenversicherung - Hilfsmittel - kein Anspruch auf Spannungsumwandler für elektrisch betriebenes Druckbeatmungsgerät zwecks Urlaubsgestaltung - Leistungsausschluß - allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schlafapnoe - Druckbeatmungsgerät - Autobatterie - Spannungsumwandler - Urlaubsreise
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zubehör für elektrisch betriebenes Druckbeatmungsgerät als Hilfsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 15.02.1996 - S 9 KR 83/94
- BSG, 06.02.1997 - 3 RK 3/96
Papierfundstellen
- NJW 1998, 1812
- NZS 1998, 34 (Ls.)
- BB 1998, 1748
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
Hilfsmittelversorgung mit Elektrorollstuhl umfaßt auch Stromkosten
Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 3/96
Den Leistungsausschluß hat das Gesetz nur für das Hilfsmittel selbst vorgesehen, nicht aber für Zusatzteile, Zubehör und Betriebsmittel (vgl BSG, Urteil vom 6. Februar 1997 - 3 RK 12/96 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen - zum Anspruch eines Versicherten auf Versorgung mit Ladestrom bei einem elektrisch betriebenen Rollstuhl), die der ständigen Einsatzbereitschaft des Hilfsmittels dienen. - BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95
Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung, …
Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 3/96
Die KKn haben die Versicherten im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 Abs. 1 SGB V) mit allen Hilfsmitteln zu versorgen, die geeignet und erforderlich sind, die Betroffenen in den Stand zu versetzen oder es ihnen zu erleichtern, den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens nachzukommen (…BSG SozR 2200 § 182b Nr. 10; zuletzt BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16; ständige Rechtsprechung). - BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94
Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung
Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 3/96
Die Ausstattung des Klägers mit einem Spannungsumwandler entfällt nicht schon im Hinblick auf den in § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V vorgesehenen Ausschluß eines Sachleistungsanspruchs bei Hilfsmitteln, die als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind (vgl zu diesem Begriff BSGE 77, 209 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19). - BSG, 26.06.1990 - 3 RK 26/88
Hilfsmittel - Spezialbett - Ferienwohnung
Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 3/96
Zu diesen Grundbedürfnissen gehört in der heutigen Zeit auch die Möglichkeit, einmal im Jahr einen längeren Urlaub an einem anderen als dem Wohnort zu verbringen (BSG, Urteil vom 26. Juni 1990 - 3 RK 26/88 - SozSich 1991, 94; Höfler in Kasseler Komm § 33 SGB V RdNr 12).
- BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R
Krankenversicherung - kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer …
Es ist auch nicht Sache der GKV, alle Auswirkungen der Behinderung beispielsweise im Hinblick auf spezielle Sport- oder Freizeitinteressen durch Hilfsmittel auszugleichen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 23 - Druckbeatmungsgerät für Campingurlaub;… BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 23 - Salzwasserprothese;… BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 - Sportrollstuhl;… BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 40 - Unterschenkel-Sportprothese). - BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 10/08 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Übernahme der Mehrkosten einer …
Einem Versicherten ist zuzumuten, sich bei der Urlaubsplanung auf die vorhandenen Hilfsmittel einzustellen, hier: den Urlaub nicht am Meer zu verbringen, sondern an einem anderen Ort, beispielsweise an einem Binnensee (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 23: kein Anspruch auf ein notwendiges Zusatzteil für das Beatmungsgerät eines Schlafapnoe-Patienten zur Benutzung im Wohnmobil). - SG Speyer, 20.05.2016 - S 19 KR 350/15
Krankenversicherung - Exoskelett als Hilfsmittel zum unmittelbaren …
Rn. 34 Zur Frage der Erforderlichkeit eines Hilfsmittels zum Behinderungsausgleich im Sinne der dritten Variante des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V (vgl. § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX) unterscheidet der 3. Senat des BSG in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BSG, Urteil vom 06.02.1997 - 3 RK 3/96 - [Druckbeatmungsgerät]; Urteil vom 25.06.2009 - B 3 KR 10/08 R - [Salzwasserprothese]; Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R - [Sportrollstuhl]; Urteil vom 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R - [Unterschenkel-Sportprothese] und Urteil vom 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R - [Autoschwenksitz]) zwischen dem unmittelbaren Behinderungsausgleich, bei dem das Hilfsmittel unmittelbar dem Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktion selbst dient, und dem mittelbaren Behinderungsausgleich, bei dem das Hilfsmittel zum Ausgleich der direkten und indirekten Behinderungsfolgen eingesetzt wird.
- BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschafftes Tandem-Therapiefahrrad
Wenn der 3. Senat des BSG davon ausgeht, daß hierzu auch die Möglichkeit zu rechnen ist, einmal im Jahr einen längeren Urlaub an einem anderen als dem Wohnort zu verbringen (BSG vom 6. Februar 1997, SozR 3-2500 § 33 Nr. 23 S 134), so entspricht dem von der Gewichtung her zumindest, daß die Fahrradausflüge in der Familie des Klägers nicht zuletzt im Hinblick auf dessen Bedürfnisse eine "regelmäßige Familienaktivität" darstellen, wie vom LSG auf der Grundlage von Angaben seines Vaters festgestellt. - LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2024 - L 10 KR 10005/21
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Versorgung mit einem Rollstuhl und einem …
Es ist auch nicht Sache der GKV, alle Auswirkungen der Behinderung beispielsweise im Hinblick auf spezielle Sport- oder Freizeitinteressen durch Hilfsmittel auszugleichen (vgl hierzu ua BSG, Urteil vom 6. Februar 1997 - 3 RK 3/96 - Druckbeatmungsgerät für Campingurlaub; BSG, Urteil vom 25. Juni 2009 - B 3 KR 10/08 R - Salzwasserprothese; BSG, Urteil vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 10/10 R - Sportrollstuhl; BSG, Urteil vom 21. März 2013 - B 3 KR 3/12 R - jeweils juris; BSG Urteil vom 7. Mai 2020 - B 3 KR 7/19 R - juris Rn 27 Spezialtherapierad). - SG Landshut, 18.10.2002 - S 10 KR 75/00 Die Beklagte lehnte eine Kostenübernahme unter Berufung auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 06.02.1997 - Az.: 3 RK 3/96 - ab.
: 3 RK 3/96 -.
Wie das Bundessozialgericht in der Entscheidung vom 06.02.1997 - Az. : 3 RK 3/96 - ebenfalls ausgeführt hat, hat das Gesetz den Leistungsausschluss nur für das Hilfsmittel selbst vorgesehen, nicht aber für Zusatzteile, Zubehör und Betriebsmittel.
- SG Dessau-Roßlau, 19.04.2013 - S 20 KR 128/12
Anspruch des behinderten Versicherten auf Versorgung mit notwendigem Zubehör für …
Auch das Bundessozialgericht zählt generell Zubehörteile bzw. Betriebsmittel für ein Hilfsmittel zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, selbst wenn diese für sich genommen Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens wären (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 06.02.1997, Az.: 3 RK 3/96). - SG Aachen, 08.07.2014 - S 13 KR 29/14
Erstattung der Kosten für eine Sauerstoffversorgung im Ausland durch die …
Ihnen ist zuzumuten, sich bei der Urlaubsplanung auf die vorhandenen Hilfsmittel einzustellen (BSG, Urteil vom 06.02.1997 3 RK 3/96; Urteil vom 25.06.2009 B 3 KR 10/08 R). - SG München, 03.06.2014 - S 28 KR 757/13
Krankenversicherung
Nach der Rechtsprechung des BSG hat das Gesetz jedoch den Leistungsausschluss in Bezug auf Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens nur für das Hilfsmittel selbst vorgesehen, nicht aber für Zusatzteile, Zubehör und Betriebsmittel (BSG, Urteil vom 06.02.1997, Az. 3 RK 3/96, Rn. 12 m.w.N.). - LSG Niedersachsen, 30.01.2002 - L 4 KR 12/01
Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Elektrorollstuhl; Erforderlichkeit …
Rn. 34 Die Krankenkassen haben die Versicherten im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§ 12 Abs. 1 SGB V) mit allen Hilfsmitteln zu versorgen, die geeignet und erforderlich sind, die Betroffenen in den Stand zu versetzen oder es ihnen zu erleichtern, den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens nachzukommen (ständige Rechtsprechung des BSG; vgl ua Urteil vom 6. Februar 1997 - 3 RK 3/96 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 23 mwN). - LSG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2002 - L 5 KR 93/02
Krankenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 23.01.2004 - L 4 KR 4071/02
Anti-Milben Bettwäsche-Reiseset als Heilmittel ungeeignet
- SG Aachen, 17.03.2023 - S 15 KR 68/19
Exoskelett für querschnittsgelähmten Studenten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1997 - L 5 KR 35/96
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2016 - L 11 KR 566/15
Krankenversicherungsrecht; Kosten für orthopädische Schuhspanner; Ordnungsgemäße …
- SG Düsseldorf, 30.08.2018 - S 27 KR 1266/16
- SG Düsseldorf, 17.05.2002 - S 4 KR 202/00
Krankenversicherung
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