Rechtsprechung
| BSG, 15.11.1973 - 3 RK 50/72 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mitgliederwerbung einer Ersatzkasse - Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit - Öffentlich-rechtliche Natur einer Streitigkeit zwischen zwei Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 36, 238
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (5)
- BSG, 23.01.1973 - 3 RK 17/70
Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Aufsichtsbehörde - Klage - Fehlerhafte …
Auszug aus BSG, 15.11.1973 - 3 RK 50/72
Ob zwischen den Beteiligten solche Aufgaben im Streit stehen, läßt sich vor allem aus den zwischen ihnen bestehenden besonderen Rechtsbeziehungen ableiten (vgl. BSG 35, 121, 122), die ihre gegenseitigen Interessen, Verbindungen und Obliegenheiten abgrenzen und dadurch dem gesamten Verhältnis der Beteiligten zueinander ihr Gepräge geben (vgl. BGHZ 29, 187, 192).Ihre besonderen Beziehungen zueinander ergeben sich daraus, daß beide Kassen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind und daß beide den strukturellen Normen der gegliederten sozialen Krankenversicherung unterliegen (vgl. BSG 35, 121, 122).
- BGH, 19.01.1959 - III ZR 160/57
Rechtsweg vor den Zivilgerichten
Auszug aus BSG, 15.11.1973 - 3 RK 50/72
Ob zwischen den Beteiligten solche Aufgaben im Streit stehen, läßt sich vor allem aus den zwischen ihnen bestehenden besonderen Rechtsbeziehungen ableiten (vgl. BSG 35, 121, 122), die ihre gegenseitigen Interessen, Verbindungen und Obliegenheiten abgrenzen und dadurch dem gesamten Verhältnis der Beteiligten zueinander ihr Gepräge geben (vgl. BGHZ 29, 187, 192). - BSG, 24.10.1961 - 6 RKa 19/60
Erstattung der Kosten der Behandlung von Versicherten durch Krankenhäuser in …
Auszug aus BSG, 15.11.1973 - 3 RK 50/72
Unter Mängeln i. S. dieser Vorschrift sind Verstöße gegen die das Verfahren regelnden Bestimmungen zu verstehen; dazu gehören auch die Vorschriften über die Zulässigkeit des Rechtswegs (vgl. BSG 15, 169, 172 mit weiteren Hinweisen). - BSG, 15.12.1970 - 12 RJ 132/69
Sozialversicherungsangelegenheiten - Öffentlich-rechtliche Streitigkeit - …
Auszug aus BSG, 15.11.1973 - 3 RK 50/72
Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn die Streitigkeit aus Rechtsbeziehungen erwachsen ist, die öffentliche Aufgaben regeln (vgl. BSG 32, 145, 146). - BSG, 30.07.1959 - 2 RU 174/58
- BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 16/18 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung von Wettbewerbsansprüchen durch …
Rn. 19 Die Wahlmöglichkeiten Versicherter im gegliederten System der GKV führen zu Konkurrenz und damit seit jeher (…vgl zur Rechtslage unter Geltung der RVO zB BSGE 63, 144 = SozR 2200 § 517 Nr. 11) auch zu Wettbewerb zwischen den öffentlich-rechtlichen Trägern der GKV (vgl zB BSGE 36, 238, 240 = SozR Nr. 64 zu § 51 SGG;… BSGE 82, 78, 79 f = SozR 3-2500 § 4 Nr. 1; Becker/Schweitzer, NJW Beilage 2012, 82 ff; Buchner, Wettbewerb im Gesundheitswesen, 69. DJT 2012, Bd II/1(2013), S K69 ff;… Engelmann in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl 2016, § 69 SGB V RdNr 140 ff;… Hauck, Wettbewerbsordnung der gesetzlichen Krankenversicherung in: Energie - Wirtschaft - Recht, Festschrift für Peter Salje 2013, S 219 ff; Mühlhausen, Der Mitgliederwettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, 2002, S 13, 20 ff; Noftz in Hauck/Noftz, SGB V, Stand Juli 2019, § 4 Anm 23, alle mwN). - BSG, 28.11.2002 - B 7/1 A 2/00 R
Krankenkasse - Mitgliederwerbung - Datenerhebung - Datenschutz - Aufgabe - …
Vielmehr geht es ihr in ihrer Funktion als Krankenkasse (Körperschaft des öffentlichen Rechts) um die Gewinnung von Mitgliedern, denen durch Gesetz ein Wahlrecht zu den unterschiedlichen Kassenarten eingeräumt ist (…vgl: BSGE 56, 140 ff = SozR 2200 § 516 Nr. 1; BSGE 36, 238, 239 f = SozR Nr. 64 zu § 51 SGG).Dem steht nicht entgegen, dass das Bundessozialgericht den Ersatzkassen im Grundsatz ein Recht zur Mitgliederwerbung im Rahmen ihrer allgemeinen Aufgabe der gesundheitlichen Daseinsvorsorge zugestanden hat (…vgl: BSGE 56, 140 ff = SozR 2200 § 516 Nr. 1; BSGE 36, 238 ff = SozR Nr. 64 zu § 51 SGG).
- BGH, 25.02.1988 - I ZR 116/85
"AOK-Mitgliederwerbung"; Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse …
Er möchte daher über die Revision der Beklagten entscheiden, sieht sich daran aber durch die Rechtsprechung des 3. und 8. Senats des Bundessozialgerichts gehindert, die entschieden haben, daß für Rechtsstreitigkeiten dieser Art zwischen Ersatzkassen und Allgemeinen Ortskrankenkassen - unabhängig davon, wer von den Prozeßparteien in sachlich-rechtlicher Hinsicht Ansprüche geltend macht - der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben sei (BSGE 36, 238; 56, 140;… BSG, Urt. v. 22. Januar 1986 - 8 RK 59/84, SGb 1986, 570 = SozR 1500 § 55 Nr. 31 = USK 8650;… Urt. v. 22. Januar 1986 - 8 RK 60/84, USK 8645).Daraus folge, daß Ersatzkassen, wenn sie mit gesetzlichen Krankenkassen im Wettbewerb um Mitglieder stünden, im Rahmen der ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben handelten, so daß für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus einem solchen Wettbewerb ergäben, der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet sei (BSGE 36, 238, 239 ff.; 56, 140, 141 f.).
Maßgebend ist allein, welcher Art das Klagebegehren nach dem zugrunde liegenden Sachverhalt ist (BGHZ 32, 214, 215 f. [BGH 25.04.1960 - III ZR 81/59]; 89, 250, 252 [BGH 10.01.1984 - VI ZR 297/81]; vgl. auch BSGE 15, 169, 173; 36, 238, 239).
Insbesondere besteht kein Anhalt für die Annahme, daß der Gesetzgeber über die in § 516 Abs. 2 RVO genannte Sanktion hinaus auch eine Regelung für das Verhältnis von Ersatzkassen untereinander (oder von Ersatzkassen zu anderen öffentlich-rechtlichen Kassen) habe treffen und wettbewerbsrechtliche Ansprüche konkurrierender Kassen in Abkehr von der Rechtslage, wie sie ohne § 516 Abs. 2 RVO gelten würde, nur im Rahmen des öffentlichen Rechts und unter Ausschaltung des UWG und GWB (BSGE 36, 238, 241) oder nur in entsprechender Anwendung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (BSGE 56, 140, 144) habe zulassen wollen.
- BGH, 25.02.1988 - I ZR 60/85
Rechtsstreit Ersatzkasse und AOK - Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit - Eröffnung …
Er möchte daher über die Revision der Klägerin entscheiden, sieht sich daran aber durch die Rechtsprechung des 3. und 8. Senats des Bundessozialgerichts gehindert, die entschieden haben, daß für Rechtsstreitigkeiten dieser Art zwischen Ersatzkassen und Allgemeinen Ortskrankenkassen - unabhängig davon, wer von den Prozeßparteien in sachlich-rechtlicher Hinsicht Ansprüche geltend macht - der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben sei (BSGE 36, 238; 56, 140;… BSG, Urt. v. 22. Januar 1986 - 8 RK 59/84, SGb 1986, 570 = SozR 1500 § 55 Nr. 31 = USK 8650;… Urt. v. 22. Januar 1986 - 8 RK 60/84, USK 8645).Daraus folge, daß Ersatzkassen, wenn sie mit gesetzlichen Krankenkassen im Wettbewerb um Mitglieder stünden, im Rahmen der ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben handelten, so daß für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus einem solchen Wettbewerb ergäben, der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet sei (BSGE 36, 238, 239 ff.; 56, 140, 141 f.).
Maßgebend ist allein, welcher Art das Klagebegehren nach dem zugrunde liegenden Sachverhalt ist (BGHZ 32, 214, 215 f. [BGH 25.04.1960 - III ZR 81/59]; 89, 250, 252 [BGH 10.01.1984 - VI ZR 297/81]; vgl. auch BSGE 15, 169, 173; 36, 238, 239).
Insbesondere besteht kein Anhalt für die Annahme, daß der Gesetzgeber über die in § 516 Abs. 2 RVO genannte Sanktion hinaus auch eine Regelung für das Verhältnis von Ersatzkassen untereinander (oder von Ersatzkassen zu anderen öffentlich-rechtlichen Kassen) habe treffen und wettbewerbsrechtliche Ansprüche konkurrierender Kassen in Abkehr von der Rechtslage, wie sie ohne § 516 Abs. 2 RVO gelten würde, nur im Rahmen des öffentlichen Rechts und unter Ausschaltung des UWG und GWB (BSGE 36, 238, 241) oder nur in entsprechender Anwendung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (BSGE 56, 140, 144) habe zulassen wollen.
- BSG, 22.01.1986 - 8 RK 59/84
Negative Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Unterlassungsanspruch …
Sie bezieht sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 15. November 1973 (BSGE 36, 238 ff).Der erkennende Senat hat mit seinem Urteil vom 2. Februar 198" (…BSGE 56, 1ü0 ff: SozR 1500 $ 51 Nr. 3") im Anschluß an die Entscheidung des 3. Senats des BSG vom 15. November 1973 (BSGE 36, 238 ff : SozR Nr. 6" zu 5 51 SGG) entschieden, daß für Wettbewerbsstreitigkeiten, insbesondere bei der Mitgliederwerbung, zwischen öffentlich-rechtlichen Krankenkassen der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit und nicht zu den Zivilgerichten eröffnet ist.
Die Entscheidung in BSGE 36, 238 ff betreffe deshalb einen anderen Fall, so daß für die Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS) kein Anlaß bestehe.
Das Rechtsverhältnis öffentlich-rechtlicher Versicherungsträger, aus dem ein Unterlassungsanspruch folgen kann, ergibt sich aus den ihnen übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben (BSGE 36, 238 ff; 56, 1MO ff).
- BSG, 02.02.1984 - 8 RK 41/82
Wettbewerbsstreitigkeiten - Öffentlich-rechtliche Krankenkassen - Rechtsweg zu …
Rechtsbeziehungen ableiten (BSGE 35, 121, 122), die ihre gemeinsamen Interessen, Verbindungen und Obliegenheiten abgrenzen und dadurch dem genannten Verhältnis der Beteiligten zueinander ihr Gepräge geben (vgl BSGE 36, 238 mwN).des Bundessozialgerichts (BSG) hat in seiner Entscheidung vom 15. November 1973 (BSGE 36, 238 ff) dargelegt, daß auch der Geset2gebér die Mitgliederwerbung der Ersatzkassen als ein dem öffentlichen Recht'zugeordnetes Sachgebiet angesehen hat.
Die Entscheidung BSGE 36, 238 betreffe deshalb einen -12.
Auch der 3..Senat des BSG (BSGE 36, 238 f) hat dieses Werberecht als Betätigungsfeld der Ersatzkassen im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags bestätigt; Die Wettbewerbsrichtlinien des früheren RAM vom 10. April 1937 (AN 1937 S 158) sind seinerzeit rechtswirksam zustandegekommen und gelten (…BSG aaO S 2H1).
- BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80
Brillen-Selbstabgabestellen I
Mit der Erfüllung der ihnen durch das Sozialgesetzbuch und die Reichsversicherungsordnung zugewiesenen Aufgaben verwirklichen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung auf dem Gebiet der gesundheitlichen Daseinsvorsorge den Verfassungsauftrag der Sozialstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 1 GG; BSGE 36, 238, 239). - BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R
Krankenkasse - kein Schadenersatzanspruch bei unzulässiger Werbemaßnahme durch …
Zum Rechtszustand vor Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches - Gesetzliche Krankkenversicherung (SGB V) am 1. Januar 1989 hat dies das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden (BSGE 36, 238 = SozR Nr. 64 zu § 51 SGG;… BSGE 56, 140 = SozR 1500 § 51 Nr. 84;… BSG SozR 1500 § 55 Nr. 31;… BSGE 63, 144 = SozR 2200 § 517 Nr. 11 ); der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) hat sich dem mit Beschluß vom 10. Juli 1989 (…BGHZ 108, 284 = SozR 1500 § 51 Nr. 53) angeschlossen und für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der Mitgliederwerbung zwischen Krankenkassen den Rechtsweg zu den Sozialgerichten für zulässig erklärt. - GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86
Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der …
Öffentlich-rechtlich ist zwar das durch öffentlich-rechtliche Normen geregelte Verhältnis der Klägerin zu ihren Mitgliedern (vgl. BSGE 36, 238, 240; BGHZ 66, 229, 233 - Studentenversicherung); bürgerlich-rechtlich ist dagegen der Streit, ob - wie die Beklagte geltend macht - ihre Verbandsunternehmen durch die kostenlose Abgabe von Krankenhilfsmitteln an die Mitglieder der Klägerin im Wettbewerb unzulässig behindert werden. - BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75
Rechtsweg
Auch fehlt es, anders als bei wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen RVO-Kassen und Ersatzkassen (BSG 36, 238, 239), an besonderen öffentlichrechtlichen Beziehungen.Die erwähnte Entscheidung BSG 36, 238 betrifft einen anderen Fall.
- GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88
Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über …
- BSG, 22.01.1986 - 8 RK 60/84
- BGH, 10.07.1986 - I ZR 59/84
"Innungskrankenkassenwesen"; Rechtsweg für Klage auf Unterlassung der Werbung …
- BSG, 14.01.1981 - 3 RK 27/80
Rechtsweg bei Kostenübernahmeansprüchen - Zusage der Krankenkasse
- BGH, 08.03.1990 - I ZR 60/85
Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht - Wettbewerbswidrigkeit …
- BGH, 18.12.1981 - I ZR 116/80
Versorgung der Versicherten durch freiberufliche Augenoptiker - Anspruch auf …
- BGH, 08.03.1990 - I ZR 116/85
Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht - Wettbewerbswidrigkeit …
- BSG, 09.11.1977 - 3 RK 5/76
Anspruch auf vorbeugenden Rechtsschutz gegen einen befürchteten Konkursantrag der …
- BGH, 21.03.1975 - I ZR 5/74
- LSG Hessen, 13.08.1986 - L 8 KR 783/85
Sozialgericht; Zulässigkeit; Unterlassungsklage; Wettbewerbsklage; Wettbewerb; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2002 - L 16 KR 57/01
Krankenversicherung
- BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 42/77
Anspruch gegen das Arbeitsamt auf Gewährung eines "Pendler"-Darlehens für den …
- GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 2/88
Zulässiger Gerichtsweg bei einer Streitigkeit zwischen einer Ersatzkasse und …
- GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 2/86
Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der …
- GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 4/86
Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeit zwischen Leistungserbringern und Trägern der …
- SG Chemnitz, 05.11.1992 - S 1 VR 12/92
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