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Rechtsprechung
   BSG, 28.09.1976 - 3 RK 7/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,11667
BSG, 28.09.1976 - 3 RK 7/76 (https://dejure.org/1976,11667)
BSG, Entscheidung vom 28.09.1976 - 3 RK 7/76 (https://dejure.org/1976,11667)
BSG, Entscheidung vom 28. September 1976 - 3 RK 7/76 (https://dejure.org/1976,11667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 42, 224
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher …

    Eine solche (nicht als Gültigkeitsvoraussetzung zu verstehende) Veröffentlichungspflicht bestünde gerade im Interesse der Öffentlichkeit wie beispielsweise die in § 13 SGB - Allgemeiner Teil - vom 11. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3015) den Trägern von Sozialleistungen auferlegte Pflicht, die Bevölkerung über ihre Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch aufzuklären (BSG, Urteil vom 28. September 1976 - 3 RK 7/76 - …">1324%20RVO%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 1324 RVO Nr. 3).
  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der …

    So hat der 3. Senat des BSG mit Urteil vom 28. September 1976 (BSGE 42, 224 = SozR 2200 § 1324 Nr. 3 = SGb 1977, 355 mit Anm. Rüfner) entschieden, daß ein Versicherter die Verletzung der allgemeinen Aufklärungspflicht des Rentenversicherungsträgers nach § 103 Satz 1 AVG a.F. nicht mit der (Popular-)Klage geltend machen kann.
  • BSG, 24.03.2003 - B 12 KR 2/03 B

    Aufklärungspflicht nach § 13 SGB I

    Zur Frage, welche Aufklärungspflichten einem Sozialversicherungsträger konkret obliegen und welche Folgen aus der Verletzung solcher Pflichten entstehen können, liegen bereits zahlreiche Entscheidungen des BSG vor (vgl BSGE 67, 90 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1, SozR 5428 § 4 Nr. 10, BSGE 55, 257 = SozR 1200 § 13 Nr. 2, BSGE 42, 224 = SozR 2200 § 1324 Nr. 3 - jeweils mwN).

    Ausnahmen können möglicherweise dann bestehen, wenn sich ein Versicherter konkret an den Versicherungsträger wendet (BSGE 42, 224 = SozR 2200 § 1324 Nr. 3), wenn es sich um einen lese- und schreibungewohnten Personenkreis handelt (…BSG SozR 5428 § 4 Nr. 10) oder wenn der Versicherungsträger zuvor unrichtige oder missverständliche Auskünfte erteilt hat (…BSGE 67, 90 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1).

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