Rechtsprechung
| BSG, 28.10.1965 - 3 RK 73/61 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ansprüche nach dem Mutterschutzgesetz - Personenkreis des Mutterschutzgesetzes - Gesetzlich krankenversicherte Arbeitslose - Wochenhilfe - Wochengeld - Gleichheitsgrundsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- uni-muenchen.de
, S. 35 (Kurzinformation)
Art. 6 Abs. 4 GG
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente
Auszug aus BSG, 28.10.1965 - 3 RK 73/61
Bei der Prüfung, ob der allgemeine Gleichheitssatz verletzt ist, darf aber nicht lediglich darauf abgestellt werden, ob wirtschaftlich gleiche Lagen rechtlich verschieden behandelt worden sind, vielmehr ist auch die Zugehörigkeit der Regelungen zu verschiedenen Ordnungssystemen zu berücksichtigen (BVerfGE 11, 283). - BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BSG, 28.10.1965 - 3 RK 73/61
Der Gesetzgeber hat demnach eine sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit, und ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liegt somit nur dann vor, wenn für eine vom Gesetzgeber angeordnete Differenzierung zwischen verschiedenen Personengruppen sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind, so daß ihre Aufrechterhaltung einen Verstoß gegen das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden darstellen würde (BVerfGE 3, 58, 135, 136). - BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
Wohnungsbauprämie
Auszug aus BSG, 28.10.1965 - 3 RK 73/61
Außerdem ist im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit - und hierunter fallen die zusätzlichen Leistungen nach § 13 MuSchG - die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ohnehin größer als innerhalb der Eingriffsverwaltung (BVerfGE 17, 210, 216), Schließlich hatte bereits § 195b RVO aF den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben (wenn auch davon kaum Gebrauch gemacht wurde), die Dauer des Wochengeldbezuges zu erhöhen.
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52
Besoldungsrecht
Auszug aus BSG, 28.10.1965 - 3 RK 73/61
Wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. BVerfGE 8, 28) ausgeführt hat, kann auch unter Berufung auf den erwähnten Grundsatz der erkannte objektive Wille des Gesetzes nicht umgedeutet werden. - BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56
Scheineheliche Kinder
Auszug aus BSG, 28.10.1965 - 3 RK 73/61
Wie das BVerfG in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl. u. a. BVerfGE 9, 201; 17, 330), ist der allgemeine Gleichheitssatz nur dann verletzt, wenn der Gesetzgeber versäumt, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen. - BSG, 21.06.1960 - 3 RK 71/57
Versicherungspflicht - Mutterschutz und Urlaub
Auszug aus BSG, 28.10.1965 - 3 RK 73/61
Der Senat hat die Frage bejaht unter Hinweis darauf, daß anderenfalls die zum Schutze der erwerbstätigen Mutter erlassenen arbeitsrechtlichen Vorschriften über das Beschäftigungsverbot sich im Bereich der Sozialversicherung zuungunsten der Mutter auswirken würden (BSG 15, 56, 58); die Zeiten des Beschäftigungsverbots müßten deshalb für die Frage des Fortbestandes des Versicherungsschutzes grundsätzlich einer versicherungsrechtlichen Beschäftigung gleichgestellt werden (BSG 12, 190, 193).
- BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 7/11 R
Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit bei ärztlichem Beschäftigungsverbot nach …
Als "Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter" erfasst das MuSchG somit nicht die erwerbslosen Frauen (vgl Abschlussbericht zu BT-Drucks IV/3652 S 2 - zum Gesetz vom 24.8.1965; ebenso Dalheimer, MuSchG, § 1 RdNr 1, Stand Juli 2011; Evers-Vosgerau in Roos/Bieresborn, MuSchG, § 1 RdNr 5, 28, Stand Mai 2006 bzw Dezember 2010 - jeweils unter Hinweis auf BSG Urteil vom 28.10.1965 - 3 RK 73/61 - SozR Nr. 6 zu § 13 MuSchG = Breithaupt 1966, 192 = DOK 1965, 650). - BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89
Rechtswidrigkeit einer mutterschutzrechtlichen Anordnung
Dabei wird ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts vorausgesetzt (vgl. BSG, Urteile vom 28. Oktober 1965 - 3 RK 73/61 - , vom 9. November 1977 - 3 RK 63/76 - <BSGE 45, 114/116> sowie vom 24. November 1983 - 3 RK 35/82 -). - BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 37/10 R
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Aufhebung der Bewilligung wegen eines …
Als "Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter" erfasst das MuSchG somit nicht die erwerbslosen Frauen (vgl Abschlussbericht zu BT-Drucks IV/3652 S 2 - zum Gesetz vom 24.8.1965; ebenso Dahlheimer, Kommentar zum MuSchG, § 1 RdNr 1, Stand Juli 2011; Evers-Vosgerau in Roos/Bieresborn, Kommentar zum MuSchG, § 1 RdNr 5, 28, Stand Mai 2006 bzw Dezember 2010 - jeweils unter Hinweis auf BSG Urteil vom 28.10.1965 - 3 RK 73/61 - SozR Nr. 6 zu § 13 MuSchG = Breithaupt 1966, 192). - LSG Sachsen, 28.05.2001 - L 1 KR 3/01
Mitgliedschaft in Krankenversicherung der Rentner (KVdR); Rechtzeitigkeit der …
Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (BSG, Urteil vom 28.02.1961 - 3 RK 53/56; Urteile vom 25.02.1966 - 3 RK 38/65 und 3 RK 73/61). - BSG, 28.10.1965 - 3 RK 77/63
Beantragung von Wochengeld für die Zeit nach der Niederkunft - Geltung des …
Wie der Senat in der Entscheidung vom gleichen Tage - 3 RK 73/61 - näher dargelegt hat, findet der mit der Klage verfolgte Anspruch weder in der RVO noch im MuSchG eine Stütze.
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