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Rechtsprechung
   BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,9878
BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59 (https://dejure.org/1961,9878)
BSG, Entscheidung vom 27.09.1961 - 3 RK 74/59 (https://dejure.org/1961,9878)
BSG, Entscheidung vom 27. September 1961 - 3 RK 74/59 (https://dejure.org/1961,9878)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 15, 118
 
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Wird zitiert von ... (95)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 16.08.1961 - 8 RV 73/57
    Auszug aus BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    "Beteiligte" iS des SGG § 77 sind außer der Verwaltungsstelle, die den Verwaltungsakt erlassen hat, und den Adressaten des Verwaltungsakts auch alle anderen Rechtsträger, in deren Rechte der Verwaltungsakt unmittelbar eingreift (vergleiche BSG 1961-08-16 11/8 RV 73/57 = SozR Nr. 81 zu § 54 SGG Leitsatz 2).2.
  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 70/03

    Anfechtbarkeit der fremdnützigen Einziehung von Beiträgen zur gesetzlichen …

    Dem zugrunde liegt, daß nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (insbesondere BSGE 15, 118, 122 f) die Einzugsstelle gemäß § 28h SGB IV (ebenso schon nach § 1399 Abs. 1 RVO; vgl. auch § 121 Abs. 1 AVG und § 176 Abs. 1 AFG) Verwaltungstreuhänderin der von ihr einzuziehenden Fremdbeiträge ist; ihr sind für den Beitragseinzug Rechte übertragen worden, so daß sie gegenüber den Arbeitgebern als Inhaberin der Gesamtforderung auftritt, selbst wenn im Innenverhältnis zu den anderen Versicherungsträgern deren Beiträge ein fremdes Recht bleiben.
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten - …

    Sie erscheint im Verhältnis zum Beitragsschuldner allein als Inhaberin der Forderung und damit als alleinige Gläubigerin (vgl eingehend BSGE 15, 118, 122f;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand 8. Auflage bis einschl. 50. Nachtrag, S. 194 b mwN); die Einzugsstelle trifft gegenüber dem Beitragsschuldner die erforderliche Entscheidung aus eigenem Recht (…Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juni 1977 - 12/3 RK 91/75 - SozR 1500 § 101 Nr. 5).

    Die Entscheidung der Einzugsstelle bleibt hinsichtlich ihrer Wirksamkeit von der Grundsatzerklärung unberührt (BSGE 15, 118, 124).

    Um eine solche Fallgestaltung handelt es sich aber bei dem gesetzlichen "Treuhandverhältnis" (vgl BSGE 15, 118, 122;… BSG SozR 1500 § 101 Nr. 5; Brackmann S. 194 b) zwischen der Einzugsstelle und den Rentenversicherungsträgern.

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge …

    Zwar erscheint die Einzugsstelle nach außen - gegenüber dem Arbeitgeber in seiner Eigenschaft als Beitragsschuldner - als Inhaberin der Forderung (vgl BSGE 15, 118, 122 f = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO;… BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 27).

    Die Einzugsstelle nimmt die Rechte - in den Grenzen der gesetzlichen Kompetenzübertragung - materiell-rechtlich lediglich als ein "Prozeßstandschafter" für den beteiligten Rentenversicherungsträger wahr, der materiell-rechtlich Gläubiger (nur) des Arbeitgebers wegen der einzuziehenden Beiträge bleibt (vgl BSGE 15, 118, 122 f = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO;… Zweng/Scheerer/Buschmann/Dörr, Handbuch der Rentenversicherung, 3. Aufl, Stand: November 1996, § 28h SGB IV RdNr 1).

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