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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3308
VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96 (https://dejure.org/1997,3308)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.05.1997 - 3 S 1682/96 (https://dejure.org/1997,3308)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 3 S 1682/96 (https://dejure.org/1997,3308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrollklage gegen Vorhaben- und Erschließungsplan wegen Lärmzunahme außerhalb des Plangebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 244 (Ls.)
  • ZfBR 1998, 111
  • ZfBR 1998, 111 UPR 1998, 318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96
    Auszuscheiden sind dagegen Belange, die entweder nicht schutzwürdig sind oder sich im Einzelfall als geringfügig erweisen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9.11.1979 - 4 A 1.87 [richtig: 4 N 1.78 - d. Red.] u.a. -, BVerwGE 59, 87 und Beschluß vom 19.2.1992 - 4 NB 11.91 -, DVBl. 1992, 1099).

    Rn. 25 Die Frage, ob eine planbedingte Lärmzunahme zum notwendigen Abwägungsmaterial gehört und deshalb einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 a.F. VwGO darstellt oder wegen "Geringfügigkeit" der zu erwartenden Lärmbelästigung nicht als abwägungserheblich anzusehen ist, richtet sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts immer nach den Umständen des Einzelfalls, d.h. nach der jeweiligen konkreten Situation und dem von der Planung verfolgten konkreten Planungsziel (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19.2.1992, a.a.O., und Beschluß vom 28.11.1995 -, BVerwG 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 711).

    Weder läßt sich eine Regel dahingehend aufstellen, daß bereits die Erhöhung des Dauerschallpegels um ein bestimmtes Maß oder nur das Erreichen der in § 1 Abs. 2 16. BImSchV genannten Schallpegel die Abwägungserheblichkeit begründet (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19.2.1992, a.a.O.), noch ist diese bei jeder auch nur geringfügigen Zunahme des Lärms zu bejahen (vgl. BVerwG…, Beschluß vom 28.11.1995, a.a.O.).

    Bei Vorliegen besonderer Gegebenheiten und bei der gebotenen "nicht engherzigen" Handhabung des Nachteilsbegriffs kann das Interesse von Anwohnern an der Vermeidung einer Lärmzunahme selbst dann zum notwendigen Abwägungsmaterial gehören, wenn diese - bezogen auf einen rechnerisch ermittelten Dauerschallpegel - für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19.2.1992, a.a.O., Beschluß vom 18.2.1994 - 4 NB 24.93 -, DÖV 1994, 873).

  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S. …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96
    Bei Vorliegen besonderer Gegebenheiten und bei der gebotenen "nicht engherzigen" Handhabung des Nachteilsbegriffs kann das Interesse von Anwohnern an der Vermeidung einer Lärmzunahme selbst dann zum notwendigen Abwägungsmaterial gehören, wenn diese - bezogen auf einen rechnerisch ermittelten Dauerschallpegel - für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19.2.1992, a.a.O., Beschluß vom 18.2.1994 - 4 NB 24.93 -, DÖV 1994, 873).

    Im Gegensatz zu den den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.2.1992 und 18.2.1994 (a.a.O.) zugrundeliegenden Fallkonstellationen liegen die Wohnhäuser bzw. Wohnungen der Antragsteller auch nicht in einem dünnbesiedelten Gebiet mit bisher geringer Verkehrsbelastung, die durch den neu hinzukommenden Verkehr deutlich erhöht wird, was ungeachtet des Maßes der Lärmpegelzunahme ein mehr als geringfügiges Interesse der betroffenen Anwohner an der Vermeidung einer Verkehrszunahme begründen könnte.

  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Bebauungsplan - Normenkontrolle - Antragsbefugnis - Nachteil - Verkehrslärm - Zu- …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96
    Rn. 25 Die Frage, ob eine planbedingte Lärmzunahme zum notwendigen Abwägungsmaterial gehört und deshalb einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 a.F. VwGO darstellt oder wegen "Geringfügigkeit" der zu erwartenden Lärmbelästigung nicht als abwägungserheblich anzusehen ist, richtet sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts immer nach den Umständen des Einzelfalls, d.h. nach der jeweiligen konkreten Situation und dem von der Planung verfolgten konkreten Planungsziel (vgl. BVerwG…, Beschluß vom 19.2.1992, a.a.O., und Beschluß vom 28.11.1995 -, BVerwG 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 711).

    Weder läßt sich eine Regel dahingehend aufstellen, daß bereits die Erhöhung des Dauerschallpegels um ein bestimmtes Maß oder nur das Erreichen der in § 1 Abs. 2 16. BImSchV genannten Schallpegel die Abwägungserheblichkeit begründet (vgl. BVerwG…, Beschluß vom 19.2.1992, a.a.O.), noch ist diese bei jeder auch nur geringfügigen Zunahme des Lärms zu bejahen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28.11.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96
    Auszuscheiden sind dagegen Belange, die entweder nicht schutzwürdig sind oder sich im Einzelfall als geringfügig erweisen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9.11.1979 - 4 A 1.87 [richtig: 4 N 1.78 - d. Red.] u.a. -, BVerwGE 59, 87 und Beschluß vom 19.2.1992 - 4 NB 11.91 -, DVBl. 1992, 1099).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96
    Rn. 17 Als Eigentümer bzw. Mieter von Wohngebäuden bzw. Wohnungen außerhalb des Plangebiets können sie ihre Antragsbefugnis nicht bereits aus einer Inhalts- und Schrankenbestimmung ihres Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG durch den Vorhaben- und Erschließungsplan herleiten (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 17.12.1992 - 4 N 2.91 -, NVwZ 1993, 562 und Beschluß vom 6.1.1993 - 4 NB 38.92 -, NVwZ 1993, 561).
  • BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92

    Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96
    Rn. 17 Als Eigentümer bzw. Mieter von Wohngebäuden bzw. Wohnungen außerhalb des Plangebiets können sie ihre Antragsbefugnis nicht bereits aus einer Inhalts- und Schrankenbestimmung ihres Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG durch den Vorhaben- und Erschließungsplan herleiten (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 17.12.1992 - 4 N 2.91 -, NVwZ 1993, 562 und Beschluß vom 6.1.1993 - 4 NB 38.92 -, NVwZ 1993, 561).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92

    Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis von Wohnungsmietern; Zulässigkeit einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96
    Anhand dieser Maßstäbe ist die Antragsbefugnis der Antragsteller zu verneinen, wobei bei den Antragstellern zu 3 und 4 nicht bereits der Umstand entgegensteht, daß sie nur Mieter einer Wohnung sind (vgl. den Beschluß des Senats vom 30.11.1993 - 3 S 2120/92 -, VBlBW 1994, 356).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07

    Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

    Nach den Erkenntnissen der Akustik ist eine Zunahme des Dauerschallpegels von 3 dB(A) vom menschlichen Ohr gerade wahrnehmbar, während Pegelzunahmen von bis zu 2, 2 dB(A) nicht bzw. kaum feststellbar sind (so die Erkenntnisse im Urteil des Senats vom 14.05.1997 - 3 S 1682/96 -, juris Rn. 26, m.w.N.).

    Erhöhungen im kaum wahrnehmbaren Bereich sind regelmäßig dann nicht abwägungserheblich, wenn es sich um einen bereits vorbelasteten innerstädtischen Bereich handelt (Urteil vom 14.05.1997, a.a.O.); andererseits können solche kaum wahrnehmbaren Lärmerhöhungen in bisher ruhigen Gebieten mit geringer Verkehrsbelastung abwägungsbeachtlich sein (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992, a.a.O. und vom 18.02.1994 - 4 NB 24.93 -, DÖV 1994, 873).

    In einer Entfernung von 250 m zur Bahntrasse fallen die Lärmveränderungen noch deutlich geringer aus, so dass sie mit Sicherheit unter der Hörbarkeitsschwelle liegen werden (s. dazu Urteil des Senats vom 14.05.1997 - 3 S 1682/96 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06

    Straßenplanung; Verkehrslärm; Antragsbefugnis eines Anwohners; öffentliche …

    Andererseits ist die Abwägungserheblichkeit auch nicht bei jeder nur geringfügigen Zunahme des Lärms ohne weiteres zu bejahen (vgl. zu § 47 Abs. 2 VwGO a.F.: BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, BVerwGE 59, 87, und vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 71; Urteil des Senats vom 14.05.1997 - 3 S 1682/96 -, ZfBR 1998, 111 [Ls.]).

    Nach den Erkenntnissen der Akustik ist eine Zunahme des Dauerschallpegels von 3 dB(A) vom menschlichen Ohr gerade wahrnehmbar, während Pegelzunahmen von bis zu 2, 2 dB(A) nicht bzw. kaum feststellbar sind (so die Erkenntnisse im Urteil des Senats vom 14.05.1997, a.a.O., m.w.N.).

    Erhöhungen im kaum wahrnehmbaren Bereich sind regelmäßig dann nicht abwägungserheblich, wenn es sich um einen bereits vorbelasteten innerstädtischen Bereich handelt (Urteil vom 14.05.1997, a.a.O.: Festspielhaus Baden-Baden); andererseits können solche kaum wahrnehmbaren Lärmerhöhungen in bisher ruhigen Gebieten mit geringer Verkehrsbelastung abwägungsbeachtlich sein (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992, a.a.O. und vom 18.02.1994 - 4 NB 24.93 -, DÖV 1994, 873).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05

    Bebauungsplan; Abwägungserheblichkeit und Schutzwürdigkeit privater Interessen

    Eine Erhöhung des Verkehrslärms um 2 dB(A), die bereits eine sehr erhebliche Zunahme des Verkehrsaufkommens voraussetzt (3 dB(A) entsprechend einer Verdoppelung des Verkehrsaufkommens), ist für das menschliche Ohr nicht bzw. kaum wahrzunehmen (vgl. dazu Nachweise im Beschluss des Senats vom 14.05.1997 - 3 S 1682/96 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 3 S 3067/97

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren - subjektives Recht auf gerechte …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hätte sich die Antragstellerin nach den Umständen des vorliegenden Falls (bisher ruhige Wohnlage am Ortsrand/neue Erschließungsstraße für bis zu maximal 32 Wohneinheiten entlang der Grundstücksgrenze) und bei der "gebotenen nicht engherzigen Handhabung" wegen des zu erwartenden Kraftfahrzeugverkehrs auf einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F. berufen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.2.1994 - 4 NB 24.93 -, DVBl. 1994, 701; VGH Bad.-Württ., NK-Beschlüsse vom 25.11.1996 - 8 S 1151/96 -, ZfBR 1997, 162 und vom 14.5.1997 - 3 S 1682/96).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren trotz prognostizierter verbesserter …

    Auch wenn bei einer Änderungs- und Erweiterungsplanung eines Sportzentrums eine Verminderung der Lärmbelastung für die Umgebung prognostiziert wird, ist ein Anwohner dann antragsbefugt, wenn er die tatsächlichen und rechtlichen Annahmen des der Abwägung zugrunde gelegten Schallgutachtens in Frage stellt (Abgrenzung zu VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollbeschluß v 14.05.1997 - 3 S 1682/96).

    Rn. 19 Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu dem Normenkontrollbeschluß des 3. Senats des Verwaltungsgerichtshofs v. 14.5.1997 (- 3 S 1682/96 -), der die Antragsbefugnis von Anwohnern eines geplanten Festspielhauses verneint hat, weil die zu erwartende Zunahme der Lärmimmissionen als vom menschlichen Ohr nicht bzw. kaum feststellbar prognostiziert wurde.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 3 K 24/08

    Präklusion im Normenkontrollverfahren; Verfahren nach BauGB § 4a Abs 3 ist bei …

    Andererseits ist die Abwägungserheblichkeit auch nicht bei jeder nur geringfügigen Zunahme des Lärms ohne weiteres zu bejahen (vgl. zu § 47 Abs. 2 VwGO a.F.: BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, BVerwGE 59, 87, und vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 71; Urteil des Senats vom 14.05.1997 - 3 S 1682/96 -, ZfBR 1998, 111 [Ls.]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2007 - 3 K 31/05

    Abwägungsfehlerhafte Teilgenehmigung eines Flächennutzungsplanes im Hinblick auf …

    Andererseits ist die Abwägungserheblichkeit auch nicht bei jeder nur geringfügigen Zunahme des Lärms ohne weiteres zu bejahen (vgl. zu § 47 Abs. 2 VwGO a.F.: BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, BVerwGE 59, 87, und vom 28.11.1995 - 4NB 38.94 -, NVwZ 1996, 71; Urteil des Senats vom 14.05.1997 - 3 S 1682/96 -, ZfBR 1998, 111 [Ls.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1997 - 5 S 1949/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Antragsbefugnis eines an das Plangebiet …

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf eine planbedingte Erhöhung des Verkehrslärms eine weite Auslegung des Nachteilsbegriffs in § 47 Abs. 2 VwGO a.F. angemahnt (BVerwG, Beschl.v. 18.03.1994 - 4 NB 24.93 -, NVwZ 1994, 683), zugleich jedoch festgestellt, daß nicht jede zu erwartende (auch geringfügige) Zunahme des Verkehrslärms durch die Planung eines neuen Baugebiets zum notwendigen Abwägungsmaterial gehöre und deshalb für den Betroffenen einen Nachteil i.S.d. § 47 Abs. 2 VwGO a.F. darstelle (BVerwG, Beschl.v. 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 711; ebenso VGH Bad.-Württ., NK-Beschl.v. 14.05.1997 - 3 S 1682/96).
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