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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.07.2024 - 3 S 1709/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,17260
VGH Baden-Württemberg, 16.07.2024 - 3 S 1709/23 (https://dejure.org/2024,17260)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.07.2024 - 3 S 1709/23 (https://dejure.org/2024,17260)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juli 2024 - 3 S 1709/23 (https://dejure.org/2024,17260)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 80 Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 1 VwGO, § 88 VwGO, § 55a VwGO
    Auslegung einer "Berufung" als Beschwerde; Zugang eines elektronisch signierten Widerspruchsschreibens; vorläufiger Rechtsschutz gegen zwei Nutzungsuntersagungen (Nutzung von Räumlichkeiten eines Massagestudios als Bordell und Nutzung benachbarter Kellerräumlichkeiten zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsuntersagungen im Hinblick auf die Nutzung von Räumlichkeiten eines Massagestudios als Bordell sowie die Nutzung benachbarter Kellerräumlichkeiten zu Wohnzwecken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Berufung" im einstweiligen Rechtschutzverfahren = Beschwerde?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2026, 192
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (23)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2024 - 3 S 1709/23
    Es entspricht regelmäßig pflichtgemäßer Ermessensausübung, wenn die Bauaufsichtsbehörde eine formell illegale Nutzung durch Erlass einer Nutzungsuntersagung unterbindet, wenn die Nutzung nicht offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. schon Senatsurt. v. 9.11.2020 - 3 S 2590/18 -, juris Rn. 47 ff. 58 ff., 66 ff.).

    Insbesondere ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass eine genehmigungspflichtige Nutzung einer baulichen Anlage, die nicht von der erforderlichen Baugenehmigung gedeckt ist, im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht und daher nach Maßgabe des § 65 Abs. 1 Satz 2 LBO nach pflichtgemäßem Ermessen untersagt werden kann (vgl. Senatsurt. v. 9.11.2020 - 3 S 2590/18 -, juris Rn. 47 ff.).

    Die Bauvorlagen konkretisieren nicht nur den Bauantrag und damit das geplante Vorhaben, sondern sie bestimmen auch Inhalt und Umfang der Genehmigung; denn bei einer Genehmigung ohne Einschränkungen ist das Bauvorhaben so genehmigt, wie es in den Bauvorlagen dargestellt ist (vgl. Senatsurt. v. 9.11.2020 - 3 S 2590/18 -, juris Rn. 48 m.w.N.).

    Nach der Senatsrechtsprechung entspricht es pflichtgemäßer Ermessensausübung, wenn die Bauaufsichtsbehörde eine formell illegale Nutzung durch Erlass einer Nutzungsuntersagung unterbindet (vgl. Senatsurt. v. 9.11.2020 - 3 S 2590/18 -, juris Rn. 58 ff., 66 ff.).

    Die Baurechtsbehörde hat allerdings stets zu prüfen, ob sich die Untersagung einer Nutzung z.B. deswegen im Einzelfall als unverhältnismäßig erweist, weil die untersagte Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. Senatsurt. v. 9.11.2020 - 3 S 2590/18 -, juris Rn. 66 ;… vgl. zur Rechtsfigur der "vorläufigen" Nutzungsuntersagung auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.8.2017 - 5 S 1030/17 -, juris Rn. 17 ff. sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.2.2007 - 8 S 2606/06 -, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Zwar hat die Antragsgegnerin sich hier - anders als im Hinblick auf Ziffer 1 der angegriffenen Entscheidung - nicht auf eine vorläufige Nutzungsuntersagung beschränkt; nach der Rechtsprechung des Senats kann auch diese jedoch auf die formelle Baurechtswidrigkeit einer ausgeübten Nutzung gestützt werden, wenn sich die untersagte Nutzung nicht als offensichtlich genehmigungsfähig erweist und keinen Bestandsschutz genießt (vgl. Senatsurt. v. 9.11.2020 - 3 S 2590/18 -, juris Rn. 58 ff., 66 ff.).

    Im Übrigen verstößt die untersagte Nutzung voraussichtlich auch in materieller Hinsicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, so dass die Antragsgegnerin auch nach den Maßstäben der - vom Senat ausdrücklich aufgegebenen - älteren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. VGH-Bad.-Württ., Urt. v. 22.9.1989 - 5 S 3086/88 -, BWVPr 1990, 113; Beschl. v. 22.1.1996 - 8 S 2964/95 -, VBlBW 1996, 300;… Urt. v. 24.7.2002 - 5 S 149/01 -, juris; Urt. v. 19.10.2009 - 5 S 347/09 -, juris Rn. 37 sowie das - durch das Senatsurt. v. 9.11.2020 - 3 S 2590/18 -, juris Rn. 58 ff., 66 ff. überholte - Senatsurt. v. 12.9.1984 - 3 S 1607/84 -, BauR 1985, 537) zum Einschreiten befugt gewesen wäre.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2007 - 8 S 2606/06

    Vorläufige Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; sofortige …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2024 - 3 S 1709/23
    Eine solche Nutzungsuntersagung kann regelmäßig für sofort vollziehbar erklärt werden, um der gesetzlich vorgesehenen Präventivkontrolle Geltung zu verschaffen (Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.2.2007 - 8 S 2606/06 -, juris Rn. 5).

    Auch nach der früheren Rechtsprechung der übrigen Senate des erkennenden Gerichtshofs konnte zumindest eine vorläufige Nutzungsuntersagung, auf die die Antragsgegnerin sich vorliegend beschränkt hat, auf die formelle Rechtswidrigkeit einer Nutzung gestützt werden, wenn sich die Genehmigungsfähigkeit der ausgeübten Nutzung nicht ohne Weiteres feststellen lässt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.8.2017 - 5 S 1030/17 -, juris Rn. 17 ff. sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.2.2007 - 8 S 2606/06 -, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Die Baurechtsbehörde hat allerdings stets zu prüfen, ob sich die Untersagung einer Nutzung z.B. deswegen im Einzelfall als unverhältnismäßig erweist, weil die untersagte Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist (…vgl. Senatsurt. v. 9.11.2020 - 3 S 2590/18 -, juris Rn. 66 ; vgl. zur Rechtsfigur der "vorläufigen" Nutzungsuntersagung auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.8.2017 - 5 S 1030/17 -, juris Rn. 17 ff. sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.2.2007 - 8 S 2606/06 -, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Insoweit überwiegt das besondere öffentliche Vollzugsinteresse daran, der gesetzlich vorgeschriebenen Präventivkontrolle Geltung zu verschaffen und zu verhindern, dass der rechtsuntreue Bürger Nutzungsvorteile gegenüber Bürgern erhält, die das Genehmigungsverfahren betreiben, auch gegenüber dem Suspensivinteresse des Antragstellers (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.2.2007 - 8 S 2606/06 -, juris Rn. 5;… OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 11.4.2024 - 2 M 18/24 -, juris Rn. 24;… Nds. OVG, Beschl. v. 12.1.2024 - 1 ME 104/23 -, juris Rn. 15;… OVG SH, Beschl. v. 24.8.2023 - 1 MB 15/23 -, juris Rn. 48).

  • BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 5.20

    Zulässigkeit eines sog. Wohnungsbordells in einem Mischgebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2024 - 3 S 1709/23
    Dies liegt angesichts des Alters der Baugenehmigung (…vgl. zur - überholten - Einstufung der "Ausübung der Gewerbsunzucht" als "gemeinschaftsschädlich" BVerwG, Urt. v. 4.11.1965 - I C 6.63 -, BVerwGE 22, 286, juris Rn. 11) und des in besonderem Maße von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Betriebs abhängigen Störpotentials prostitutiver Betriebe (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.11.2021 - 4 C 5.20 -, BVerwGE 174, 118, juris Rn. 10 ff.) auch fern.

    Hiervon kann vorliegend jedoch schon deswegen nicht ausgegangen werden, weil der hier allein untersagte "Bordellbetrieb" - anders als möglicherweise wohnungsähnliche Prostitution - mit dem Gebietscharakter des hier festgesetzten besonderen Wohngebiets nur schwerlich vereinbar sein dürfte (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.11.2021 - 4 C 5.20 -, BVerwGE 174, 118, juris Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2009 - 5 S 347/09

    Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung entfällt bei Verzicht oder erkennbaren …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2024 - 3 S 1709/23
    Denn insoweit liegt es auf der Hand, dass auch eine nicht lediglich "vorläufig" ausgesprochene Nutzungsuntersagung im Falle einer nachträglichen Genehmigung der untersagten Nutzung aufzuheben wäre oder auf andere Weise gegenstandlos wird (vgl. zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2009 - 5 S 347/09 -, juris Rn. 22).

    Im Übrigen verstößt die untersagte Nutzung voraussichtlich auch in materieller Hinsicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, so dass die Antragsgegnerin auch nach den Maßstäben der - vom Senat ausdrücklich aufgegebenen - älteren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. VGH-Bad.-Württ., Urt. v. 22.9.1989 - 5 S 3086/88 -, BWVPr 1990, 113; Beschl. v. 22.1.1996 - 8 S 2964/95 -, VBlBW 1996, 300;… Urt. v. 24.7.2002 - 5 S 149/01 -, juris; Urt. v. 19.10.2009 - 5 S 347/09 -, juris Rn. 37 sowie das - durch das Senatsurt. v. 9.11.2020 - 3 S 2590/18 -, juris Rn. 58 ff., 66 ff. überholte - Senatsurt. v. 12.9.1984 - 3 S 1607/84 -, BauR 1985, 537) zum Einschreiten befugt gewesen wäre.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2017 - 5 S 1030/17

    Bauplanungsrechtliche Wohnnutzung; Bezeichnung einer Monteurunterkunft als …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2024 - 3 S 1709/23
    Auch nach der früheren Rechtsprechung der übrigen Senate des erkennenden Gerichtshofs konnte zumindest eine vorläufige Nutzungsuntersagung, auf die die Antragsgegnerin sich vorliegend beschränkt hat, auf die formelle Rechtswidrigkeit einer Nutzung gestützt werden, wenn sich die Genehmigungsfähigkeit der ausgeübten Nutzung nicht ohne Weiteres feststellen lässt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.8.2017 - 5 S 1030/17 -, juris Rn. 17 ff. sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.2.2007 - 8 S 2606/06 -, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Die Baurechtsbehörde hat allerdings stets zu prüfen, ob sich die Untersagung einer Nutzung z.B. deswegen im Einzelfall als unverhältnismäßig erweist, weil die untersagte Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist (…vgl. Senatsurt. v. 9.11.2020 - 3 S 2590/18 -, juris Rn. 66 ; vgl. zur Rechtsfigur der "vorläufigen" Nutzungsuntersagung auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.8.2017 - 5 S 1030/17 -, juris Rn. 17 ff. sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.2.2007 - 8 S 2606/06 -, juris Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.04.2010 - 9 B 4.10

    Berufungseinlegung; Umdeutung in Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2024 - 3 S 1709/23
    Ein als "Berufung" bezeichnetes Rechtsmittel gegen einen im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes ergangenen Beschluss kann ggf. als Beschwerde ausgelegt werden, ohne dass es einer gerichtlichen Umdeutung bedarf (Abgrenzung zu BVerwG, Beschl. v. 19.4.2010 - 9 B 4.10 -, juris Rn. 5;… Hess. VGH, Beschl. v. 7.1.2019 - 7 A 2421/18.Z -, juris Rn. 8).

    Da das vom Bevollmächtigten des Antragstellers bezeichnete Rechtsmittel auch in der Sache demselben Zweck dient wie die hier tatsächlich statthafte Beschwerde, ist sie gemäß § 122 Abs. 1 i.V.m. § 88 VwGO einer sachdienlichen Auslegung als Beschwerde zugänglich (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.8.1995 - 9 B 303.95 -, juris Rn. 3), ohne dass es einer - bei anwaltlichen Rechtsmittelerklärungen ggf. unstatthaften (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.4.2010 - 9 B 4.10 -, juris Rn. 5;… Hess. VGH, Beschl. v. 7.1.2019 - 7 A 2421/18.Z -, juris Rn. 8 m.w.N.) - Umdeutung bedürfte.

  • VGH Hessen, 07.01.2019 - 7 A 2421/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung - Umdeutung in eine Beschwerde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2024 - 3 S 1709/23
    Ein als "Berufung" bezeichnetes Rechtsmittel gegen einen im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes ergangenen Beschluss kann ggf. als Beschwerde ausgelegt werden, ohne dass es einer gerichtlichen Umdeutung bedarf (…Abgrenzung zu BVerwG, Beschl. v. 19.4.2010 - 9 B 4.10 -, juris Rn. 5; Hess. VGH, Beschl. v. 7.1.2019 - 7 A 2421/18.Z -, juris Rn. 8).

    Da das vom Bevollmächtigten des Antragstellers bezeichnete Rechtsmittel auch in der Sache demselben Zweck dient wie die hier tatsächlich statthafte Beschwerde, ist sie gemäß § 122 Abs. 1 i.V.m. § 88 VwGO einer sachdienlichen Auslegung als Beschwerde zugänglich (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.8.1995 - 9 B 303.95 -, juris Rn. 3), ohne dass es einer - bei anwaltlichen Rechtsmittelerklärungen ggf. unstatthaften (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.4.2010 - 9 B 4.10 -, juris Rn. 5; Hess. VGH, Beschl. v. 7.1.2019 - 7 A 2421/18.Z -, juris Rn. 8 m.w.N.) - Umdeutung bedürfte.

  • BVerwG, 04.11.1965 - I C 6.63

    Beruf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2024 - 3 S 1709/23
    Dies liegt angesichts des Alters der Baugenehmigung (vgl. zur - überholten - Einstufung der "Ausübung der Gewerbsunzucht" als "gemeinschaftsschädlich" BVerwG, Urt. v. 4.11.1965 - I C 6.63 -, BVerwGE 22, 286, juris Rn. 11) und des in besonderem Maße von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Betriebs abhängigen Störpotentials prostitutiver Betriebe (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.11.2021 - 4 C 5.20 -, BVerwGE 174, 118, juris Rn. 10 ff.) auch fern.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2002 - 5 S 149/01

    Wohnungsprostitution - bordellartiger Betrieb - Mischgebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2024 - 3 S 1709/23
    Im Übrigen verstößt die untersagte Nutzung voraussichtlich auch in materieller Hinsicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, so dass die Antragsgegnerin auch nach den Maßstäben der - vom Senat ausdrücklich aufgegebenen - älteren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. VGH-Bad.-Württ., Urt. v. 22.9.1989 - 5 S 3086/88 -, BWVPr 1990, 113; Beschl. v. 22.1.1996 - 8 S 2964/95 -, VBlBW 1996, 300; Urt. v. 24.7.2002 - 5 S 149/01 -, juris;… Urt. v. 19.10.2009 - 5 S 347/09 -, juris Rn. 37 sowie das - durch das Senatsurt. v. 9.11.2020 - 3 S 2590/18 -, juris Rn. 58 ff., 66 ff. überholte - Senatsurt. v. 12.9.1984 - 3 S 1607/84 -, BauR 1985, 537) zum Einschreiten befugt gewesen wäre.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1996 - 8 S 2964/95

    Nutzungsuntersagung wegen formeller Baurechtswidrigkeit; mehrere an sich …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2024 - 3 S 1709/23
    Im Übrigen verstößt die untersagte Nutzung voraussichtlich auch in materieller Hinsicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, so dass die Antragsgegnerin auch nach den Maßstäben der - vom Senat ausdrücklich aufgegebenen - älteren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. VGH-Bad.-Württ., Urt. v. 22.9.1989 - 5 S 3086/88 -, BWVPr 1990, 113; Beschl. v. 22.1.1996 - 8 S 2964/95 -, VBlBW 1996, 300;… Urt. v. 24.7.2002 - 5 S 149/01 -, juris;… Urt. v. 19.10.2009 - 5 S 347/09 -, juris Rn. 37 sowie das - durch das Senatsurt. v. 9.11.2020 - 3 S 2590/18 -, juris Rn. 58 ff., 66 ff. überholte - Senatsurt. v. 12.9.1984 - 3 S 1607/84 -, BauR 1985, 537) zum Einschreiten befugt gewesen wäre.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2024 - 2 M 18/24

    Maßgeblichkeit der tatsächlich vorhandenen Bebauung; Geltungsdauer einer …

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2023 - 1 MB 15/23

    Bauordnungsverfügung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 3086/88

    Nutzungsuntersagung wegen formeller Baurechtswidrigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1984 - 3 S 1607/84

    Video-Filmverleih im allgemeinen Wohngebiet

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2024 - 1 ME 104/23

    Vorliegen des die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigenden …

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 410/14

    Normenkontrolle einer Sperrgebietsverordnung

  • VG Karlsruhe, 06.05.2024 - 2 K 3493/23

    Einreichung eines Widerspruchsschreibens nach dem 01.01.2024 in elektronischer …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 10 S 2173/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2014 - 6 B 247/14

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage eines Regierungsamtmanns …

  • OVG Hamburg, 24.10.2005 - 3 Nc 37/05

    Beweislast für Zugang bei nachgewiesener Aufgabe des Widerspruchsschreibens zur …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 3 S 491/12

    Umfang der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 VwGO - Zur Lösung …

  • BVerwG, 02.08.1995 - 9 B 303.95

    Berufung - Einlegung - Gerichtsbescheid - Verwerfung - Mündliche Verhandlung - …

  • OVG Thüringen, 07.02.2011 - 2 ZKO 621/09

    Beweislast für den Zugang des Widerspruchs bei Aufgabe des Widerspruchsschreibens …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2026 - 3 S 729/26

    Erlöschen materiellen Bestandsschutzes durch absprachegemäße Betriebsaufgabe …

    In der Sache geht zudem auch der Senat grundsätzlich davon aus, dass das Interesse daran, der gesetzlich vorgeschriebenen Präventivkontrolle für genehmigungspflichtige Bauvorhaben Geltung zu verschaffen und zu verhindern, dass der rechtsuntreue Bürger Nutzungsvorteile gegenüber Bürgern erhält, die das Genehmigungsverfahren betreiben, ein überwiegendes Vollzugsinteresse begründen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 16.07.2024 - 3 S 1709/23 -, juris Rn. 22 ;… ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.02.2026 - 5 S 2295/25 -, juris Rn. 21 ;… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.02.2007 - 8 S 2606/06 -, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Dies entspricht der jüngeren Senatsrechtsprechung und wird auch von den Antragstellern als solches nicht in Zweifel gezogen (…vgl. Senatsurt. v. 09.11.2020 - 3 S 2590/18 -, juris Rn. 58 ; Senatsbeschl. v. 16.07.2024 - 3 S 1709/23 -, juris Rn. 18 ;… vgl. nunmehr auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.02.2026 - 5 S 2295/25 -, juris Rn. 13 ).

    Rn. 33 aa) Insoweit ist das Verwaltungsgericht übereinstimmend mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Verwaltungsgerichtshofs davon ausgegangen, dass es regelmäßig der pflichtgemäßen Ermessensausübung entspricht, wenn die Baurechtsbehörde eine formell illegale Nutzung durch Erlass einer Nutzungsuntersagung unterbindet (vgl. Senatsurt. v. 09.11.2020 - 3 S 2590/18 -, juris Rn. 66 , Senatsbeschl. v. 16.07.2024 - 3 S 1709/23 -, juris Rn. 18 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.02.2026 - 5 S 2295/25 -, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Rn. 38 aa) Denn insoweit verkennen die Antragsteller, dass der Erlass einer sofort vollziehbaren Nutzungsuntersagung gegen eine formell rechtswidrige Nutzung gerade dem Zweck dient, zu verhindern, dass sich ein rechtswidrig handelnder Bauherr gegenüber einem rechtstreu handelnden Bauherrn Vorteile verschafft, indem er die genehmigungspflichtige Nutzung ohne Einholung der dafür erforderlichen Genehmigung aufnimmt (vgl. Senatsurt. v. 09.11.2020 - 3 S 2590/18 -, juris Rn. 66 , Senatsbeschl. v. 16.07.2024 - 3 S 1709/23 -, juris Rn. 18 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.02.2026 - 5 S 2295/25 -, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Dem von den Antragstellern betonten Prinzip der Verhältnismäßigkeit trägt dabei gerade der Umstand Rechnung, dass der Erlass einer Nutzungsuntersagung regelmäßig dann nicht ermessensgerecht ist, wenn das formal illegale Vorhaben materiell offensichtlich genehmigungsfähig ist oder die ungenehmigte Nutzung durch mildere Mittel auf einen offensichtlich genehmigungsfähigen Nutzungsumfang zurückgeführt werden kann (vgl. wiederum Senatsurt. v. 09.11.2020 - 3 S 2590/18 -, juris Rn. 59, 64, 66 ff., Senatsbeschl. v. 16.07.2024 - 3 S 1709/23 -, juris Rn. 18 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.02.2026 - 5 S 2295/25 -, juris Rn. 13 m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 14.05.2025 - 14 K 3937/25

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität; Brandschutz

    Ob die gegebene Begründung die Anordnung des Sofortvollzugs inhaltlich trägt, weil entsprechende Gefahren vorliegen, ist keine Frage der formellen Rechtmäßigkeit der Anordnung, sondern eine Frage der Begründetheit des Antrags in der Sache (vgl. hierzu nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.07.2024 - 3 S 1709/23 -, juris ;… ferner Bostedt, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2021, § 80 VwGO jeweils m.w.N. zur Rspr.).

    Auch nach der Rechtsprechung der übrigen Senate des Verwaltungsgerichtshofs kann jedenfalls eine vorläufige Nutzungsuntersagung, auf die die Antragsgegnerin sich vorliegend beschränkt hat, auf die formelle Rechtswidrigkeit einer Nutzung gestützt werden, wenn sich die Genehmigungsfähigkeit der ausgeübten Nutzung nicht ohne Weiteres feststellen lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.2017 - 5 S 1030/17 -, juris sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2007 - 8 S 2606/06 -, juris jeweils m.w.N. sowie zum Ganzen zuletzt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.07.2024 - 3 S 1709/23 -, juris ).

    Danach hat die Vollstreckungsbehörde in Fällen, in denen mehrere Zwangsmittel in Betracht kommen, dasjenige Zwangsmittel anzuwenden, das den Pflichtigen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt, und es darf durch die Anwendung des Zwangsmittels kein Nachteil entstehen, der erkennbar außer Verhältnis zum Zweck der Vollstreckung steht (vgl. zu diesem Maßstab VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.12.2003 - 5 S 2781/02 -, juris m.w.N. sowie zuletzt Beschluss vom 16.07.2024 - 3 S 1709/23 -, juris ).

  • VG Freiburg, 11.07.2025 - 4 K 3000/25

    Einstufung eines Hundes als Kampfhund; Abgabeverpflichtung des Hundes an ein …

    Ob die gegebene Begründung die Anordnung des Sofortvollzugs inhaltlich trägt, ist keine Frage der formellen Rechtmäßigkeit der Anordnung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.07.2024 - 3 S 1709/23 - juris Rn. 15 ).
  • VG Karlsruhe, 16.08.2024 - 8 K 3952/24

    Sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der Fahrlehrererlaubnis

    Da § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nur die formelle Rechtmäßigkeit der Anordnung betrifft, kommt es auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der benannten und dokumentierten Gründe hingegen nicht an (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.7.2024 - 3 S 1709/23 - juris Rn. 15 ;… Hoppe in Eyermann, VwGO, 16. Aufl., § 80 Rn. 55).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2024 - 13 S 1336/24

    Bestandskraft von Verwaltungsakten durchbrechende rückwirkende Heilung von …

    Die Argumentation des Verwaltungsgerichts hält der Senat für überzeugend und folgt ihr; auf die entsprechenden Ausführungen wird, um Wiederholungen zu vermeiden, verwiesen (vgl. VG Karlsruhe…, Urteil vom 29.11.2023 a. a. O.; im Übrigen siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.07.2024 - 3 S 1709/23 - juris Rn. 13 ; VG Karlsruhe…, Urteil vom 06.05.2024 - 2 K 3493/23 - juris Rn. 25 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2024 - 13 S 2336/24

    Bestandskraft von Verwaltungsakten durchbrechende rückwirkende Heilung von …

    Die Argumentation des Verwaltungsgerichts hält der Senat für überzeugend und folgt ihr; auf die entsprechenden Ausführungen wird, um Wiederholungen zu vermeiden, verwiesen (vgl. VG Karlsruhe…, Urteil vom 29.11.2023 a. a. O.; im Übrigen siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.07.2024 - 3 S 1709/23 - juris Rn. 13 ; VG Karlsruhe…, Urteil vom 06.05.2024 - 2 K 3493/23 - juris Rn. 25 ff.).
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