Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Nachbarklage - zur Verwirkung des materiellen Abwehrrechts - zur Frage der "erheblichen" Beeinträchtigung nachbarlicher Belange durch geringere Abstandsflächentiefen
- Judicialis
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LBauO § 5 Abs. 7 ; LBauO § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
Baugenehmigung, Bauvorbescheid; Baurecht Abweichung, Ausnahme, Befreiung; Abstandsflächen; Baurecht Nachbarschutz - Unterschreitung der Abstandsfläche; Verwirkung des materiellen Abwehrrechts; Nachbarliche Belange; Erhebliche Beeinträchtigung; Grundstückszuschnitt; ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zu geringe Abstandsflächentiefe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange nach 6 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Landesbauordnung (LBO) durch zu geringe Abstandsflächentiefen eines Vorhabens; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungserfordernisse für das ...
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 6 K 2270/06
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07
Papierfundstellen
- ESVGH 58, 190
- VBlBW 2008, 190
- ZfBR 2009, 175 (Ls.)
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89
Abwehrrecht des Nachbarn - Verwirkung des Abwehrrechts - Untätigkeit des Nachbarn
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07
Aufgrund des langjährigen passiven Verhaltens der Kläger und ihrer Rechtsvorgänger (Zeitmoment) durfte der Beigeladene darauf vertrauen, dass die Kläger dieses Recht - wegen der aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis erwachsenden Pflicht, Abwehrrechte zügig geltend zu machen - nach so langer Zeit nicht mehr ausüben würden, sondern dass sie die Halle hingenommen hätten (Vertrauenstatbestand); der Beigeladene hat dieses Vertrauen auch durch erhebliche wirtschaftliche Aufwendungen ins Werk gesetzt (Vertrauensbetätigung; zu diesen Verwirkungsvoraussetzungen vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 4.89 -, NVwZ 1991, 727;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.09.1991 - a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 21.03.1995 - 11 A 1089/91 -).Begründet wird dies damit, dass die Baugenehmigung rechtlich eine Zäsur bilde (BVerwG, Urteil vom 16.05.1991, a.a.O.); ihre Wirkungen für den Rechtskreis der Nachbarn gingen über die Wirkungen einer vorherigen bloßen behördlichen Duldung hinaus, weil die Baugenehmigung die Zulässigkeit des Vorhabens auf Dauer und unabhängig von der Umgebungsbebauung und ihrer Entwicklung festschreibe (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 21.03.1995, a.a.O.; ebenso im Ergebnis OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.09.2004 - 8 A 10664/04 -).
Zwar haben die Kläger einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benannt und einem dieselbe Rechtsvorschrift betreffenden seinerseits entscheidungserheblichen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 4.89 - gegenübergestellt.
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - 8 A 10664/04
Abwehranspruch eines Nachbarn bei Veränderung eines von ihm bisher geduldeten …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07
Begründet wird dies damit, dass die Baugenehmigung rechtlich eine Zäsur bilde (BVerwG…, Urteil vom 16.05.1991, a.a.O.); ihre Wirkungen für den Rechtskreis der Nachbarn gingen über die Wirkungen einer vorherigen bloßen behördlichen Duldung hinaus, weil die Baugenehmigung die Zulässigkeit des Vorhabens auf Dauer und unabhängig von der Umgebungsbebauung und ihrer Entwicklung festschreibe (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 21.03.1995, a.a.O.; ebenso im Ergebnis OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.09.2004 - 8 A 10664/04 -).Nur insoweit, als die Baugenehmigung den bisherigen Zustand ändert und weitergehende Maßnahmen zulässt, kann ein Nachbar - trotz Verwirkung im Übrigen - die Beseitigung dieses "überschießenden" Teils verlangen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.09.2004 - 8 A 10664/04 -).
Da die Baugenehmigung gegenüber dem bisherigen Bestand der Halle zusätzliche Maßnahmen legalisiert, haben die Kläger insofern ihre Abwehransprüche materiell nicht verwirkt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.09.2004 - 8 A 10664/04 -, BauR 2005, 77 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 3 S 2205/94
Nachbarschutz: Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - erhebliche bzw nicht …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07
Nachbarliche Belange sind mithin nur dann nicht "erheblich" beeinträchtigt, wenn auf dem Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen, weil die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbar an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266 und vom 15.09.1999 - 3 S 1437/99 -, VGHBW-LS, Beil.Gleiches gilt für den Belang des Wohnfriedens, sofern dieser überhaupt zu den Schutzgütern der §§ 5 ff. LBO gehört (bejahend: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266 und Beschluss vom 16.01.1992 - 3 S 2376/91 - verneinend: Beschluss vom 10.09.1998 - 8 S 2137/98 -).
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.1999 - 3 S 1437/99
Abgrenzung eines Nebenraums von einem Aufenthaltsraum
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07
Nachbarliche Belange sind mithin nur dann nicht "erheblich" beeinträchtigt, wenn auf dem Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen, weil die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbar an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266 und vom 15.09.1999 - 3 S 1437/99 -, VGHBW-LS, Beil.Zunächst zeichnet sich das klägerische Grundstück in seinem Zuschnitt und der Gebäudeanordnung durch atypische Besonderheiten aus (zu diesem Gesichtspunkt vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.09.1999, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.1991 - 3 S 2000/91
Verwirkung von nachbarrechtlichen Abwehrrechten - Zurechnung des Verhaltens des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07
Entsprechende Einwendungen sind ersichtlich auch von den Rechtsvorgängen der Kläger nicht erhoben worden, deren Verhalten die Kläger sich zurechnen lassen müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.09.1991 - 3 S 2000/91 -).Aufgrund des langjährigen passiven Verhaltens der Kläger und ihrer Rechtsvorgänger (Zeitmoment) durfte der Beigeladene darauf vertrauen, dass die Kläger dieses Recht - wegen der aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis erwachsenden Pflicht, Abwehrrechte zügig geltend zu machen - nach so langer Zeit nicht mehr ausüben würden, sondern dass sie die Halle hingenommen hätten (Vertrauenstatbestand); der Beigeladene hat dieses Vertrauen auch durch erhebliche wirtschaftliche Aufwendungen ins Werk gesetzt (Vertrauensbetätigung; zu diesen Verwirkungsvoraussetzungen vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 4.89 -, NVwZ 1991, 727; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.09.1991 - a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 21.03.1995 - 11 A 1089/91 -).
- BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
Rechtliches Gehör - Wiedereröffnungsantrag - Ablehnung - Mündliche Verhandlung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07
Auf einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs kann sich nämlich nur berufen, wer zuvor alle prozessualen und faktisch zumutbaren Möglichkeiten wahrgenommen hat, um sich Gehör zu verschaffen (BVerwG, Beschluss vom 08.12.1988 - 9 B 388.88 -, NWZ 1989, 233 ff. und Urteil vom 11.04.1989 - 9 C 55.88 -, NVwZ 1989, 857 ff.).Das Mittel zur Verwirklichung des rechtlichen Gehörs stellt dabei die mündliche Verhandlung dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.04.1989, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 10.09.1998 - 8 S 2137/98
Abstandsflächenrelevante Nutzungsänderung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07
Gleiches gilt für den Belang des Wohnfriedens, sofern dieser überhaupt zu den Schutzgütern der §§ 5 ff. LBO gehört (bejahend: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266 und Beschluss vom 16.01.1992 - 3 S 2376/91 - verneinend: Beschluss vom 10.09.1998 - 8 S 2137/98 -). - VGH Baden-Württemberg, 16.01.1992 - 3 S 2376/91
Bedeutung von Abstandsflächen und Immissionen für den nachbarlichen Wohnfrieden
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07
Gleiches gilt für den Belang des Wohnfriedens, sofern dieser überhaupt zu den Schutzgütern der §§ 5 ff. LBO gehört (bejahend: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266 und Beschluss vom 16.01.1992 - 3 S 2376/91 - verneinend: Beschluss vom 10.09.1998 - 8 S 2137/98 -). - VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 3 S 1200/91
Erhebliche Nutzungsänderung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07
Auch von der Nutzungsänderung des Dachgeschosses in zwei Büros mit Fenstern - die Abstandsflächenrelevanz dieser Nutzungsänderung einmal unterstellt (zu dieser Frage vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.05.1991 - 3 S 1200/91 - und vom 12.06.1991 - 3 S 1499/91 -, BWVPr. 1991, 259) - geht keine Verletzung der §§ 5 ff. LBO zu Lasten der Kläger aus. - VGH Baden-Württemberg, 12.06.1991 - 3 S 1499/91
Baurecht: Abstandsflächenrelevanz einer Nutzungsänderung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07
Auch von der Nutzungsänderung des Dachgeschosses in zwei Büros mit Fenstern - die Abstandsflächenrelevanz dieser Nutzungsänderung einmal unterstellt (zu dieser Frage vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.05.1991 - 3 S 1200/91 - und vom 12.06.1991 - 3 S 1499/91 -, BWVPr. 1991, 259) - geht keine Verletzung der §§ 5 ff. LBO zu Lasten der Kläger aus. - VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 8 S 664/97
Zum Darlegungserfordernis bei der Abweichungsrüge
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
- BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88
Materielles Abwehrrecht - Nachbar - Verwirkung - Ungenehmigte Bauvorhaben - …
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96
Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1995 - 11 A 1089/91
Baustofflagerplatz; Allgemeines Wohngebiet; Planungsrechtliche Versagungsgründe; …
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97
Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …
- BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 388.88
Mündliche Verhandlung - Abgelehnter Beweisantrag - Begründungspflicht - Revision …
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.1997 - 8 S 667/97
Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit - Auswechslung der …
- VGH Baden-Württemberg, 15.05.2000 - 14 S 353/00
Pflichtmitgliedschaft in IHK verfassungsgemäß
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12
Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen
Eine solche Besonderheit kann etwa darin bestehen, dass der Nachbar das Vorhaben in seiner grenznahen Lage schon seit langer Zeit in einer für den Bauherrn Vertrauen begründenden Weise hingenommen und sein materielles Abwehrrecht verwirkt hat (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - VBlBW 2008, 190, juris Rn. 18). - VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
Landesbaurecht -nachbarliche Belange und Abstandsflächen
Eine rechtliche Besonderheit kann zum anderen auch darin bestehen, dass ein Nachbar das Vorhaben in seiner grenznahen Lage schon seit Jahren in einer für den Bauherrn Vertrauen begründenden Weise hingenommen und sein materielles Abwehrrecht verwirkt hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - juris Rn. 18;… Beschluss vom 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - juris Rn. 42 ). - VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19
Garagen in Abstandsflächen; Berechnung der Wandhöhe in Hanglagen
Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung der nachbarschützenden Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsurteile vom 06.06.2008 - 8 S 18/07 -, VBlBW 2008, 483, und vom 13.06.2018 - 8 S 1500/16 -, n.v.; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 -, BauR 2003, 1201, und vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 -, VBlBW 2008, 190).
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13
Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen …
Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandstiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsurteil vom 06.06.2008 - 8 S 18/07 - VBlBW 2008, 483; Urteil des 5. Senats vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - BauR 2003, 1201; Urteil des 3. Senats vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - VBlBW 2008, 190).Daneben können aber auch rechtliche Besonderheiten, die beim Nachbargrundstück im Verhältnis zum Bauvorhaben vorliegen und dessen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit abstandsflächenrechtlich deutlich mindern, eine "erhebliche" Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ausschließen, etwa bei einer rechtlichen Vorbelastung des Nachbargrundstücks, wenn das Abwehrrecht des Nachbarn in Bezug auf Auswirkungen einer für den Wiederaufbau eines Gebäudes verwendeten, auf dem Baugrundstück bereits existierenden Außenmauer ausgeschlossen (Senatsurteil vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 -VBlBW 2001, 144) oder in Bezug auf ein nachträglich genehmigtes Vorhaben verwirkt ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - VBlBW 2008, 190), oder bei einer Bebauung von Baugrundstück und Nachbargrundstück mit einem Doppelhaus (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2009 - 3 S 569/09 -) oder wenn sich dem Regelungsregime der Abstandsflächenvorschriften eindeutig entnehmen lässt, dass der Gesetzgeber die konkrete Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks für zumutbar hält (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.08.2008 - 3 S 1668/07 -VBlBW 2009, 65).
- VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17
Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise; …
Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn auf dem Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen, weil die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.06.2008 - 8 S 18/07 -, VBlBW 2008, 483;… Urt. v. 10.10.2002 - 5 S 1655/01 -, BauR 2003, 1201; Urt. v. 18.12.2007 - 3 S 2107/07 -, VBlBW 2008, 190;… Urt. v. 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266;… Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99 -, juris; Beschl. v. 08.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92). - VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13
Grenzabstand bei Umnutzung einer Scheune zu Wohnraum
Daneben können aber auch rechtliche Besonderheiten, die beim Nachbargrundstück im Verhältnis zum Bauvorhaben vorliegen und dessen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit abstandsflächenrechtlich mindern, eine "erhebliche" Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ausschließen, etwa bei einer rechtlichen Vorbelastung des Nachbargrundstücks, wenn z.B. das Abwehrrecht des Nachbarn in Bezug auf Auswirkungen einer für den Wiederaufbau eines Gebäudes verwendeten, auf dem Baugrundstück bereits existierenden Außenmauer ausgeschlossen (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.2000 - 8 S 445/00 - VBlBW 2001, 144) oder in Bezug auf ein nachträglich genehmigtes Vorhaben verwirkt ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - VBlBW 2008, 190), oder bei einer Bebauung von Baugrundstück und Nachbargrundstück mit einem Doppelhaus (VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - juris) oder wenn sich dem Regelungsregime der Abstandsflächenvorschriften eindeutig entnehmen lässt, dass der Gesetzgeber die konkrete Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks für zumutbar hält (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.08.2008 - 3 S 1668/07 - VBlBW 2009, 65). - VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09
Doppelhaus; Grundstücksgrenze; Gebäudeaußenwände; Rücksprung; Grenzabstand; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Gerichtshofs (vgl. z.B. Beschluss vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 -, VBlBW 2008, 190, 191 f.) stellt allerdings eine Abstandsflächentiefe, die - wie hier - den nachbarschützenden Teil unterschreitet, regelmäßig eine erhebliche, vom betroffenen Nachbarn nicht hinzunehmende Beeinträchtigung dar, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder nur geringfügig ist.Neben diesen besonderen tatsächlichen Gegebenheiten können aber auch rechtliche Besonderheiten vorliegen, welche die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Nachbarn in abstandsflächenrechtlicher Hinsicht deutlich mindern und deshalb eine "erhebliche" Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen im Sinne des § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO ausschließen (vgl. zum Fall der Verwirkung des materiellen Abwehrrechts gegen den Standort eines Gebäudes Senatsbeschluss vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 -, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2025 - 3 S 1958/23
Anfechtung der Rücknahme einer Baugenehmigung für die Schaffung von Wohnraum …
Rn. 81 Eine rechtliche Besonderheit kann allerdings auch darin bestehen, dass ein Nachbar das Vorhaben in seiner grenznahen Lage schon seit Jahren in einer für den Bauherrn Vertrauen begründenden Weise hingenommen und sein materielles Abwehrrecht verwirkt hat (vgl. Senatsbeschl. v. 18.12.2007 - 3 S 2107/07 -, juris Rn. 18;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 -, juris Rn. 51 ;… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.03.2014 - 8 S 1938/12 -, juris Rn. 42 ).Denn jedenfalls bietet die Vorbelastung des Nachbargrundstücks mit einem (ursprünglich) privilegierten Grenzbau aus sich heraus keine Grundlage dafür, die bestehende Vorbelastung weiter zu vertiefen (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 -, juris Rn. 52 ; Senatsbeschl. v. 18.12.2007 - 3 S 2107/07 -, juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 31.07.2020 - 15 B 19.832
Verwirkung des Schutzanspruchs auf bauordnungsrechtliches Eingreifen
Der Verpflichtete (Bauherr) muss ferner tatsächlich darauf vertraut haben, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen - insbesondere durch kostenträchtige Sanierungsmaßnahmen, ggf. auch durch Eingehen rechtlicher Bindungen (z.B. durch Vermietung) oder durch Integrierung der baulichen Anlage in einen Gewerbebetrieb - so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung) (…zum Ganzen: BVerwG, U.v. 7.2.1974 - III C 115.71 - BVerwGE 44, 339 = juris Rn. 18;… B.v. 18.3.1988 - 4 B 50.88 - NVwZ 1988, 730 = juris Rn. 2 ff.;… U.v. 16.5.1991 - 4 C 4.89 - NVwZ 1991, 1182 = juris Rn. 21 ff., 28;… B.v. 13.8.1996 - 4 B 135.96 - BauR 1997, 281 = juris Rn. 3;… B.v. 11.2.1997 - 4 B 10.97 - NJW 1998, 329 = juris Rn. 2;… B.v. 16.4.2002 - 4 B 8.02 - BauR 2003, 1031= juris Rn. 11;… U.v. 27.7.2005 - 8 C 15.04 - NVwZ 2005, 1334 = juris Rn. 25;… B.v. 11.9.2018 - 4 B 34.18 - NVwZ 2019, 245 = juris Rn. 15;… BayVGH, B.v. 28.3.1990 - 20 B 89.3055 - BayVBl 1991, 725 = juris Rn. 25 f.;… U.v. 7.8.2001 - 8 A 01.40004 - NVwZ-RR 2002, 426 = juris Rn. 21;… B.v. 25.6.2018 - 2 ZB 17.1157 - juris Rn. 2;… B.v. 14.5.2020 - 15 ZB 19.2263 - juris Rn. 12 ff.;… B.v. 5.6.2020 - 15 ZB 19.1909 - juris Rn. 9; OVG Saarl, U.v. 25.1.1994 - 2 R 12/93 - BRS 56 Nr. 183;… OVG NW, U.v. 21.3.1995 - 11 A 1089/91 - NVwZ 1996, 921 = juris Rn. 27 ff.; VGH BW, U.v. 28.8.1987 - 8 S 1345/87 - NVwZ 1989, 76/78;… U.v. 25.9.1991 - 3 S 2000/91 - VBlBW 1991, 103 = juris Rn. 28; B.v. 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - VBlBW 2008, 190 = juris Rn. 14;… OVG MV, B.v. 5.11.2001 - 3 M 93/01 - NVwZ-RR 2003, 15 = juris Rn. 22;… OVG LSA, B.v. 4.6.2012 - 2 L 56/11 - NVwZ-RR 2012, 752 = juris Rn. 7;… OVG RhPf, U.v. 1.6.2011 - 8 A 10196/11 - NVwZ-RR 2011, 849 = juris Rn. 63;… NdsOVG, U.v. 8.10.2013 - 1 LB 162/13 - juris Rn. 38; Bauer, Die Verwaltung 1990, 211 ff.; Troidl, NVwZ 2004, 315 ff.; Charnitzky/Rung, BauR 2016, 1254 ff., 1406 ff.;… zur Verwirkung des Rechtsschutzinteresses in besonderen Einzelfällen vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2014 - 15 ZB 12.1236 - juris Rn. 5).Rn. 31 Ein verwirktes Recht, dessen Geltendmachung grundsätzlich auf Dauer ausgeschlossen bleibt, kann ganz oder teilweise wieder "aufleben" bzw. trotz Vertrauensbetätigung des Verpflichteten fortbestehen, wenn mit einer Änderung der baulichen Anlage oder einer Änderung deren Nutzung eine intensivere oder neue Beeinträchtigung der nachbarlichen Rechtsposition einhergeht (…OVG RhPf, U.v. 29.9.2004 - 8 A 10664/04 - NVwZ-RR 2005, 525 = juris Rn. 20 ff.; VGH BW, B.v. 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - VBlBW 2008, 190 = juris Rn. 15; Charnitzky/Rung, BauR 2016, 1406/1416 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 14.01.2010 - 8 S 1977/09
Keine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange bei Unterschreitung des …
Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandstiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsurteil vom 06.06.2008 - 8 S 18/07 - VBlBW 2008, 483; Urteil des 5. Senats vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - BauR 2003, 1201; Urteil des 3. Senats vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - VBlBW 2008, 190).Daneben können aber auch rechtliche Besonderheiten, die beim Nachbargrundstück im Verhältnis zum Bauvorhaben vorliegen und dessen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit abstandsflächenrechtlich deutlich mindern, eine "erhebliche" Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ausschließen, etwa bei einer rechtlichen Vorbelastung des Nachbargrundstücks, wenn z.B. das Abwehrrecht des Nachbarn in Bezug auf Auswirkungen einer für den Wiederaufbau eines Gebäudes verwendeten, auf dem Baugrundstück bereits existierenden Außenmauer ausgeschlossen (Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 - VBlBW 2001, 144) oder in Bezug auf ein nachträglich genehmigtes Vorhaben verwirkt ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - VBlBW 2008, 190), oder bei einer Bebauung von Baugrundstück und Nachbargrundstück mit einem Doppelhaus (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.04.2009 - 3 S 569/09 -) oder wenn sich dem Regelungsregime der Abstandsflächenvorschriften eindeutig entnehmen lässt, dass der Gesetzgeber die konkrete Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks für zumutbar hält (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.08.2008 - 3 S 1668/07 - VBlBW 2009, 65).
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 12/07
Auslegung des Inhalts einer Baulast; maßgebliche Rechtslage; Bemessung einer …
- VG Karlsruhe, 24.01.2024 - 2 K 1079/23
Baugenehmigung für einen Sanitär- und Heizungsinstallationsbetriebs im …
- VG Karlsruhe, 06.05.2024 - 2 K 4206/23
Bestimmung der tatsächlichen Geländeoberfläche nach Ausführung des Bauvorhabens; …
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.2010 - 3 S 1537/08
Duldungsanordnung nach § 88 Abs. 2 WasG BW; "Ausführung eines Unternehmens"
- VG Karlsruhe, 19.06.2024 - 2 K 3115/23
Erfordernis von Brandwänden für einen offenen Carport
- VGH Bayern, 14.05.2020 - 15 ZB 19.2263
Baugenehmigung für den Anbau an das bestehende Wohnhaus
- VG Karlsruhe, 02.12.2015 - 5 K 350/15
Nutzung eines ehemaligen Seniorenheims als Gemeinschaftsunterkunft für …
- VG Stuttgart, 13.08.2009 - 6 K 2312/09
Verringerung der Grenzbebauung durch Modernisierungsmaßnahmen zur …
- VG Karlsruhe, 13.03.2008 - 9 K 2696/06
Beseitigung einer illegalen baulichen Anlage
- VG Karlsruhe, 09.06.2024 - 2 K 3115/23
Erfordernis von Brandwänden auf Grundlage von § 27 Abs. 4 Alt. 1 LBO und § 7 Abs. …
- VGH Baden-Württemberg, 27.07.2010 - 4 S 836/10
Streitwert; Beamter; Verpflichtung des Dienstherrn, ihn in den Ruhestand zu …
- VG Gelsenkirchen, 08.04.2016 - 9 K 3849/14
Verwirkung Abstandfläche Vordach Rücksichtnahme
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2012 - 2 A 2558/10
- VG Regensburg, 30.03.2021 - RN 6 S 20.3083
Erfolgloser Antrag nach § 80a VwGO bzw. § 123 VwGO bzgl. Nachbarschutz gegen …
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