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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 02.08.1988 - 3 S 33.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7302
OVG Berlin, 02.08.1988 - 3 S 33.88 (https://dejure.org/1988,7302)
OVG Berlin, Entscheidung vom 02.08.1988 - 3 S 33.88 (https://dejure.org/1988,7302)
OVG Berlin, Entscheidung vom 02. August 1988 - 3 S 33.88 (https://dejure.org/1988,7302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag einer ghanaischen Ehefrau auf Anerkennung als Asylberechtigte; Abschiebungsbescheid und Ausreiseaufforderung; Kriterien zur Feststellung einer politischen Verfolgung von Asylbewerbern und deren Ehegatten; Duldungsverlangen der Asylbeantragenen auf den Zeitraum von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus OVG Berlin, 02.08.1988 - 3 S 33.88
    Bei der im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Abwägung, ob im Einzelfall dem Interesse des Antragstellers, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über sein vom Bundesamt als offensichtlich unbegründet abgelehntes Asylbegehren und die damit verbundene Ausreiseaufforderung und Abschiedungsandrohung im Bundesgebiet zu bleiben, der Vorrang vor dem vom Gesetz generell bevorzugten öffentlichen Interesse an einer unverzüglichen Ausreise ( §§ 11 Abs. 1 und 2, 10 Abs. 3 , Satz 2 AsylVfG ) gebührt, kommt es maßgebend darauf an, ob nach nicht lediglich summarischer, sondern erschöpfender, wenngleich nur für das Eilverfahren verbindlicher Prüfung durch das Gericht (vgl. BVerfGE 67, 43 [60 ff.]) das Bundesamt den Asylantrag zu Recht als offensichtlich unbegründet abgelehnt hat (1.), bejahendenfalls, ob die Abschiebungsandrohung an sonstigen Mängeln leidet (2.).

    Insbesondere soll hierdurch vermieden werden, daß die Ausländerbehörde "sehenden Auges" eine aufenthaltsbeendende Entscheidung treffen muß, die etwa humanitären oder anderen beachtlichen Gründen zuwiderläuft (BVerfGE 67, 43 [57/58]; BVerwG, DÖV 1988, 168).

  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.81

    Anforderungen an die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers - …

    Auszug aus OVG Berlin, 02.08.1988 - 3 S 33.88
    Denn die im Ausland rechtmäßig geschlossene Mehrehe wird auch im Inland als Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts anerkannt, namentlich werden die aus einer solchen Ehe hervorgegangenen Kinder als ehelich anerkannt (BVerwGE 71, 228 [230], mit weiteren Nachweisen).

    Für das Gewicht, mit dem Artikel 6 Abs. 1 GG zugunsten des Begehrens der Antragsteller, Ehe und Familie hier zu führen, in die Abwägung einzustellen ist, ist bedeutsam, daß der Sohn der Antragstellerin erst 1983 geboren ist und daher der Pflege und Erziehung durch die Eltern ( Artikel 6 Abs. 2 GG ) noch im besonderen Maße bedarf (BVerwGE 71, 228 [231/232]).

  • OVG Berlin, 19.02.1988 - 3 S 1.88
    Auszug aus OVG Berlin, 02.08.1988 - 3 S 33.88
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (Beschluß vom 19. Februar 1988 - OVG 3 S 1.88 -), soll mit dieser der Ausländerbehörde eingeräumten Entscheidungsbefugnis solchen gegen eine unverzügliche Ausreise sprechenden Gesichtspunkten Geltung verschafft werden können, die nicht mit der vom Asylbewerber behaupteten Furcht vor politischer Verfolgung zusammenhängen.

    Der mit § 11 AsylVfG verfolgte Beschleunigungszweck bewirkt auch, daß die ausländerbehördliche Entscheidung, dem Ausländer nicht - ungeachtet der Ablehnung seines Asylantrags als offensichtlich unbegründet - ausnahmsweise den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, nur dann einer näheren Begründung bedarf, wenn die besonderen Umstände des zu entscheidenden Falles dazu Veranlassung geben (vgl. eingehend zur Frage der für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung maßgebenden Sach- und Rechtslage sowie zu den Anforderungen an die Begründung: Senatsbeschluß vom 19. Februar 1988, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Berlin, 02.08.1988 - 3 S 33.88
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, daß Artikel 6 Abs. 1 und 2 GG als eine "wertentscheidende Grundsatznorm" (BVerfG, DVBl. 1988, 98 ff.) bei aufenthaltsrechtlichen Ermessensentscheidungen gebietet, das öffentliche Interesse an der ausländerbehördlichen Maßnahme mit dem besonderen Interesse an der Erhaltung von Ehe und Familie nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips abzuwägen (BVerwGE 66, 268 [272]).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als …

    Auszug aus OVG Berlin, 02.08.1988 - 3 S 33.88
    Allein die familiäre Verbundenheit mit einem politisch Verfolgten rechtfertigt nicht die Anerkennung als Asylberechtigter; diese setzt vielmehr stets eigene politische Verfolgung des Ausländers voraus (BVerwGE 65, 244), Allerdings kann eine Vermutung dafür, daß dem Ehegatten eines politisch Verfolgten auch selbst politische Verfolgung droht, dann bestehen, wenn Fälle festgestellt worden sind, in denen der Verfolgungsstaat Repressalien gegenüber Ehefrauen im Zusammenhang mit der politischen Verfolgung ihrer Ehegatten ergriffen hat.
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus OVG Berlin, 02.08.1988 - 3 S 33.88
    Insbesondere soll hierdurch vermieden werden, daß die Ausländerbehörde "sehenden Auges" eine aufenthaltsbeendende Entscheidung treffen muß, die etwa humanitären oder anderen beachtlichen Gründen zuwiderläuft (BVerfGE 67, 43 [57/58]; BVerwG, DÖV 1988, 168).
  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

    Auszug aus OVG Berlin, 02.08.1988 - 3 S 33.88
    Das wäre unter anderem dann der Fall, wenn die Ehefrau eines politisch Verfolgten befürchten muß, nach Art einer Geisel in die gegen ihren Ehemann gerichtete politische Verfolgung einbezogen zu werden (BVerwG, DVBl. 1986, 98 [99]).
  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern - …

    Auszug aus OVG Berlin, 02.08.1988 - 3 S 33.88
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, daß Artikel 6 Abs. 1 und 2 GG als eine "wertentscheidende Grundsatznorm" (BVerfG, DVBl. 1988, 98 ff.) bei aufenthaltsrechtlichen Ermessensentscheidungen gebietet, das öffentliche Interesse an der ausländerbehördlichen Maßnahme mit dem besonderen Interesse an der Erhaltung von Ehe und Familie nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips abzuwägen (BVerwGE 66, 268 [272]).
  • VG Arnsberg, 15.10.2021 - 9 L 816/21

    Nigeria: Dublinfall; Ablehnung des Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz; keine …

    VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18. Februar 1991 - 1 S 2187/90 - , juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. September 2003 - 2 M 455/03 - , juris Rn. 3; so bereits: OVG Berlin, Beschl. v. 2. August 1988 - 3 S 33.88 - , beck-online.Rechtsprechung (beckRS) 1988, 31167945.
  • VGH Hessen, 09.11.1989 - 12 TH 2801/88

    Asylverfahren: Abschiebungsandrohung - Aufenthalt aus asylverfahrensunabhängigen …

    Ob ein weiterer Aufenthalt "ermöglicht wird" im Sinne von § 10 Abs. 1 oder § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylVfG, hat die Ausländerbehörde lediglich festzustellen, nicht aber im Ermessenswege zu entscheiden, nachdem ein Asylantrag im Verwaltungsverfahren erfolglos geblieben ist (VGH Baden-Württemberg, 10.05.1984 -- A 12 S 975/83 --, EZAR 221 Nr. 23 = VBlBW 1985, 105; a. A. VGH Baden-Württemberg, 29.06.1984 -- A 13 S 269/84 --, EZAR 221 Nr. 24 = VBlBW 1985, 107; a. A. jetzt wohl auch OVG Berlin, 02.08.1988 -- 3 S 33.88 -- EZAR 221 Nr. 33; a. A. wohl auch Bay.VGH, 15.05.1986 -- 24 B 84 C. 704 --, EZAR 221 Nr. 27; mißverständlich Hess. VGH, 20.07.1989 -- 13 TH 1981/89 -- betr.
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