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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.06.1993 - 3 S 379/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7492
VGH Baden-Württemberg, 22.06.1993 - 3 S 379/93 (https://dejure.org/1993,7492)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.06.1993 - 3 S 379/93 (https://dejure.org/1993,7492)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juni 1993 - 3 S 379/93 (https://dejure.org/1993,7492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulässigkeit eines Vorbaus in der Abstandsfläche - Abgrenzung zum Anbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abstandsflächen: Was ist ein "Vorbau"? (IBR 1993, 482)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1993 - 5 S 1029/93

    Planungsrechtliche Zulässigkeit eines die Baulinie überschreitenden Vorbaus - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1993 - 3 S 379/93
    (Im Anschluß an Beschluß vom 3.6.1993 - 5 S 1029/93 -.).

    Es genügt, daß die Außenwand des Hauptgebäudes jedenfalls auf einer dieser beiden Seiten des Vorbaus noch optisch prägend in Erscheinung tritt (so auch VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 3.6.1993 - 5 S 1029/93 - Sauter, LBO, § 6 RdNr. 53 c sowie Abb. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1992 - 5 S 1475/92

    Keine nachbarschützende Wirkung der straßenseitigen Baugrenze oder Baulinie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1993 - 3 S 379/93
    Diese Überschreitung der ersichtlich nicht nachbarschützenden straßenseitigen Baugrenze (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 26.11.1992 - 3 S 2503/92 - Urteil v. 10.11.1992 - 5 S 1475/92 -) führt für das Wohnhaus und Grundstück des Antragstellers noch nicht zu unzumutbaren Besonnungs- oder Belichtungseinbußen.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.1983 - 3 S 689/83

    Begrenzung privilegierter Vorbauten in ihrer Höhe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1993 - 3 S 379/93
    Gebäudeteile mit (völlig oder nahezu) gleicher Höhenausdehnung wie die Gebäudehauptwand sind demnach keine Vorbauten, sondern Anbauten (vgl. auch Beschluß des Senats v. 3.5.1983 - 3 S 689/83 - Schlotterbeck/von Arnim, LBO, 3. Aufl., § 6 RdNr. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1992 - 3 S 2503/92

    Kein Nachbarschutz durch Festsetzung einer vorderen - straßenseitigen - Baugrenze

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1993 - 3 S 379/93
    Diese Überschreitung der ersichtlich nicht nachbarschützenden straßenseitigen Baugrenze (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 26.11.1992 - 3 S 2503/92 - Urteil v. 10.11.1992 - 5 S 1475/92 -) führt für das Wohnhaus und Grundstück des Antragstellers noch nicht zu unzumutbaren Besonnungs- oder Belichtungseinbußen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 12/07

    Auslegung des Inhalts einer Baulast; maßgebliche Rechtslage; Bemessung einer …

    Die Außenwand muss noch optisch prägend in Erscheinung treten (vgl. VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 22.6.1993 - 3 S 379/93 - VGHBW-Ls 1993, Beil. 9, B 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 3 S 733/15

    Bestimmung über kleineren Bauabstand im Ortsrecht

    Die Außenwand muss noch optisch prägend in Erscheinung treten (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.4.2008 - 8 S 12/07 - VBlBW 2009, 184; Beschl. v. 9.7.2014 - 8 S 827/14 - juris; Beschl. v. 22.6.1993 - 3 S 379/93 - VGH BW-Ls 1993, Beilage 9, B12).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1996 - 5 S 2049/96

    Abstandsfläche: Vorbauten entgegen der bisherigen Regelung der BauO BW in ihrer …

    Aus der Einfügung des Begriffs "Wände" in die beispielhafte Aufzählung der unter § 5 Abs. 6 Nr. 2 LBO (BauO BW) 1995 fallenden Vorbauten in Verbindung mit der Begründung des Regierungsentwurfs folgt, daß sich Vorbauten - abweichend von der Rechtsprechung zu § 6 Abs. 4 S 6 LBO (BauO BW) 1983 (vgl VGH Bad-Württ, Beschl v 03.06.1993 - 5 S 1029/93 - und v 22.06.1993 - 3 S 379/93 -) - über die gesamte Gebäudehöhe erstrecken können.

    Zwar waren unter Vorbauten im Hinblick auf die in § 6 Abs. 4 S 6 BauO BW 1983 beispielhaft aufgezählten Erker, Balkone, Tür- und Fenstervorbauten nur Gebäudeteile zu verstehen, die sich nicht durchgehend über die ganze Gebäudehöhe erstrecken, sondern entweder oberhalb der Erdoberfläche oder unterhalb des Daches deutlich hervortreten und enden (vgl VGH Baden-Württemberg, Beschl v 03.06.1993 - 5 S 1029/93 - und v 22.06.1993 - 3 S 379/93).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1996 - 5 S 2166/96

    Abstandsflächen: Vorbauten

    Dies gilt um so mehr, als § 5 Abs. 6 Nr. 2 BauO BW 1995 mit der Einfügung des Begriffs "Wände" in der beispielhaften Aufzählung der Vorbauten von der bisherigen Rechtsprechung abrücken wollte, wonach ein Vorbau in seiner Höhenausdehnung beschränkt sein muß (vgl VGH Bad-Württ, Beschl v 03.06.1993 - 5 S 1029/93 - u v 22.06.1993 - 3 S 379/93).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2025 - 8 S 1811/24

    Zulässigkeit eines Vorbaus in einer durch Ortsbauplan festgesetzten …

    Rn. 13 Den Vorschriften der Württembergischen Bauordnung (etwa den Artt. 55, 80 und 84 Württ. BO) lässt sich auch nicht entnehmen, dass der Begriff der "Vorbauten" von vornherein nur "niedrige" (vgl. § 21 Abs. 1 Nr. 111, VVzBO) oder solche "von Grund aus erstellte" Vorbauten (vgl. § 21 Abs. 1 Nr. 111, 2 VVzBO) erfasste, die - entsprechend dem (…durch eine Novellierung ohnehin überholten, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.09.1996 - 5 S 2049/96 -, VBlBW 1997, 144, juris Rn. 2) Begriffsverständnis zu § 6 Abs. 4 Satz 6 LBO a. F. - nicht nur in der Breite, sondern auch in der Höhenausdehnung deutlich hinter den Maßen der Hauptwand zurückbleiben (vgl. VGH Bad. Württ., Beschl. v. 22.06.1993 - 3 S 379/93 -, juris Rn. 3 m. N.).
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