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| VGH Baden-Württemberg, 28.06.1989 - 3 S 447/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 29.07.1988 - 5 K 2286/88
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.1989 - 3 S 447/89
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.1995 - 3 S 2388/93
Zur Erstreckung der Privilegierung nach BauGB § 35 Abs 1 Nr 1 für …
Rn. 28 Darüber hinaus fehlt zwischen einer normalen Gaststätte, wie sie in dem Wohnhaus des Klägers betrieben wird, und einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Weinbau der erforderliche Funktionszusammenhang, weil sie jedenfalls die rechtliche Möglichkeit eines vielfältigen Angebots an Speisen und Getränken eröffnet, das nicht aus der eigenen landwirtschaftlichen Produktion zu stammen braucht, sondern aus zugekauften Waren besteht bzw. zubereitet wird (Urt. d. erk. Senats vom 28.6.1989 - 3 S 447/89 - vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluß vom 24.2.1989, NVwZ 1989, 559).Dies ist hier im Hinblick auf die zu erwartende Zunahme des Kraftfahrzeugverkehrs und die mit dem Gaststättenbetrieb verbundenen sonstigen Lärmemissionen der Fall (vgl. auch Urt. d. Senats v. 28.06.1989 - 3 S 447/89 -).
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95
Baugenehmigung für ein Außenbereichsvorhaben: Erstreckung der Privilegierung des …
Rn. 28 Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß die Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Produkte mit zur Urproduktion gehört (vgl. Urt. v. 04.04.1995 - 3 S 2388/93 -, Urt. v. 28.06.1989 - 3 S 447/89 - …und Urt. v. 18.05.1988 - 3 S 1085/88 -, VBlBW 1989, 107). - VGH Baden-Württemberg, 18.09.1991 - 3 S 1960/91
Die Zulässigkeit eines Wildschutzzaunes richtet sich nicht nach BJagdG § 26 S 1, …
Eine solche Beeinträchtigung setzt eine formelle Unterschutzstellung des Gebiets nicht voraus; maßgebend ist vielmehr, ob die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne der §§ 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes negativ betroffen werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.4.1984, BauR 1984, 614; Urteil des erk. Senats vom 28.6.1989 - 3 S 447/89 - und Ernst-Zinkahn-Bielenberg, Baugesetzbuch, § 35 BauGB RdNr. 119). - VGH Hessen, 16.02.2009 - 4 B 2481/08 So ist eine Straußwirtschaft bei einem landwirtschaftlichen Betrieb im Außenbereich regelmäßig als "mitgezogener Betriebsteil" von einer landwirtschaftlichen Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB mit umfasst, während dies für sonstige Schank- und Speisewirtschaften nicht gilt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.1989 - 3 S 447/89 - zitiert nach Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.04.1995 - 3 S 2388/93 - NuR 1996, 601).
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