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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - 3 S 70.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,28468
OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - 3 S 70.19 (https://dejure.org/2019,28468)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.08.2019 - 3 S 70.19 (https://dejure.org/2019,28468)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. August 2019 - 3 S 70.19 (https://dejure.org/2019,28468)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 2 S 3 AufenthG 2004, § 60a Abs 6 S 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 60a Abs 2 S 4 AufenthG 2004, § 48 Abs 3 AufenthG 2004, § 82 Abs 1 AufenthG 2004
    Vertretenmüssen unterbliebener Mitwirkung bei Minderjährigkeit; Erteilung einer Ausbildungsduldung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 4 Abs 2 S 3 AufenthG, § 60a Abs 6 S 1 Nr 2 AufenthG, § 60a Abs 2 S 4 AufenthG
    Ausbildungsduldung; Versagungsgrund; Heimreisedokumente; Verhinderung der Abschiebung; Verschulden; Minderjährigkeit; Vormund; Zurechnung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG §6 60a Abs. 2 S. 4, AufenthG § 60a Abs. 6
    Ausbildungsduldung, Mitwirkungspflicht, Passbeschaffung, unbegleitete Minderjährige, Vormundschaft, Vertretenmüssen, Vormund, Amtsvormund, Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 O 152/18

    Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - 3 S 70.19
    Unabhängig davon spricht der Umstand, dass der Amtsvormund des Antragstellers keinen Anlass gesehen hat, für ihn bei der Botschaft vorzusprechen bzw. ihn zur Vorsprache zu veranlassen, dafür, dass auch diesem dem Antragsgegner zugehörigen Amt die den Antragsteller treffenden ausländerrechtlichen Pflichten nicht geläufig waren, und es deshalb einer konkreten Aktualisierung dieser Pflichten durch die Ausländerbehörde bedurft hätte, um aus einer mangelnden Mitwirkung negative ausländerrechtliche Folgen ziehen zu können (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25;… Beschluss vom 9. Mai 2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 6; OVG LSA, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 O 152/18 - juris Rn. 28).

    Insofern weist die Beschwerde zu Recht darauf hin, dass die Verletzung von gesetzlichen Mitwirkungspflichten nach § 48 Abs. 3 und § 82 Abs. 1 AufenthG durch Unterlassen nicht per se eigenen Falschangaben oder Täuschungshandlungen gleich steht und eine mangelnde Mitwirkung ein gewisses Gewicht erreichen muss, um sie aktivem Handeln gleichzustellen (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25;… Beschluss vom 9. Mai 2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 6; OVG LSA, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 O 152/18 - juris Rn. 28).

    Rn. 7 Soweit es für die Erteilung der Ausbildungsduldung einer Beschäftigungserlaubnis bedarf, die nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 BeschV nicht der Zustimmung des Bundesagentur für Arbeit bedarf, steht diese nach § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG zwar grundsätzlich im Ermessen der Ausländerbehörde, das aber im Regelfall auf "Null" reduziert ist, wenn alle übrigen Voraussetzungen des § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG für die Erteilung einer Ausbildungsduldung vorliegen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 O 152/18 - juris Rn. 36; HessVGH…, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 3 B 2137/17 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 19 CE 18.51

    Abschiebung nach Afghanistan - Antrag auf Ausbildungsduldung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - 3 S 70.19
    Unabhängig davon spricht der Umstand, dass der Amtsvormund des Antragstellers keinen Anlass gesehen hat, für ihn bei der Botschaft vorzusprechen bzw. ihn zur Vorsprache zu veranlassen, dafür, dass auch diesem dem Antragsgegner zugehörigen Amt die den Antragsteller treffenden ausländerrechtlichen Pflichten nicht geläufig waren, und es deshalb einer konkreten Aktualisierung dieser Pflichten durch die Ausländerbehörde bedurft hätte, um aus einer mangelnden Mitwirkung negative ausländerrechtliche Folgen ziehen zu können (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25;… Beschluss vom 9. Mai 2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 6; OVG LSA…, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 O 152/18 - juris Rn. 28).

    Insofern weist die Beschwerde zu Recht darauf hin, dass die Verletzung von gesetzlichen Mitwirkungspflichten nach § 48 Abs. 3 und § 82 Abs. 1 AufenthG durch Unterlassen nicht per se eigenen Falschangaben oder Täuschungshandlungen gleich steht und eine mangelnde Mitwirkung ein gewisses Gewicht erreichen muss, um sie aktivem Handeln gleichzustellen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25;… Beschluss vom 9. Mai 2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 6; OVG LSA…, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 O 152/18 - juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei Anspruch auf Erteilung eine …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - 3 S 70.19
    Unabhängig davon spricht der Umstand, dass der Amtsvormund des Antragstellers keinen Anlass gesehen hat, für ihn bei der Botschaft vorzusprechen bzw. ihn zur Vorsprache zu veranlassen, dafür, dass auch diesem dem Antragsgegner zugehörigen Amt die den Antragsteller treffenden ausländerrechtlichen Pflichten nicht geläufig waren, und es deshalb einer konkreten Aktualisierung dieser Pflichten durch die Ausländerbehörde bedurft hätte, um aus einer mangelnden Mitwirkung negative ausländerrechtliche Folgen ziehen zu können (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25; Beschluss vom 9. Mai 2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 6; OVG LSA…, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 O 152/18 - juris Rn. 28).

    Insofern weist die Beschwerde zu Recht darauf hin, dass die Verletzung von gesetzlichen Mitwirkungspflichten nach § 48 Abs. 3 und § 82 Abs. 1 AufenthG durch Unterlassen nicht per se eigenen Falschangaben oder Täuschungshandlungen gleich steht und eine mangelnde Mitwirkung ein gewisses Gewicht erreichen muss, um sie aktivem Handeln gleichzustellen (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25; Beschluss vom 9. Mai 2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 6; OVG LSA…, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 O 152/18 - juris Rn. 28).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2016 - 12 S 61.16

    Mitwirkungspflichten des Ausländers bei der Passbeschaffung - kausale …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - 3 S 70.19
    - OVG 12 S 61.16 - juris Rn. 11), kommt es nicht darauf an, ob zwischenzeitlich eine Abschiebung des Antragstellers möglich geworden ist und entsprechende konkrete Maßnahmen bevorstehen.
  • VGH Hessen, 15.02.2018 - 3 B 2137/17

    Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - 3 S 70.19
    Rn. 7 Soweit es für die Erteilung der Ausbildungsduldung einer Beschäftigungserlaubnis bedarf, die nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 BeschV nicht der Zustimmung des Bundesagentur für Arbeit bedarf, steht diese nach § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG zwar grundsätzlich im Ermessen der Ausländerbehörde, das aber im Regelfall auf "Null" reduziert ist, wenn alle übrigen Voraussetzungen des § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG für die Erteilung einer Ausbildungsduldung vorliegen (vgl. OVG LSA…, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 O 152/18 - juris Rn. 36; HessVGH, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 3 B 2137/17 - juris Rn. 12).
  • VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19
    Dieses Erfordernis ist in der Rechtsprechung etwa zum Ausschlussgrund des § 25a Abs. 1 Satz 3 AufenthG (BVerwG…, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 17/12 -, juris, Rn. 17) und zum Beschäftigungsverbot gemäß § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG anerkannt (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2019 - OVG 3 S 70.19 -, juris, Rn. 4; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 O 152/18 -, juris, Rn. 28; VGH München…, Beschluss vom 09. Mai 2018 - 10 CE 18.738 -, juris, Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 3 S 111.19

    Mitwirkungspflichten bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten

    Rn. 9 Soweit es für die Erteilung der Ausbildungsduldung einer Beschäftigungserlaubnis bedarf, die nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 BeschV nicht der Zustimmung des Bundesagentur für Arbeit bedarf, steht diese nach § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG zwar grundsätzlich im Ermessen der Ausländerbehörde, das aber im Regelfall auf "Null" reduziert ist, wenn alle übrigen Voraussetzungen des § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG für die Erteilung einer Ausbildungsduldung vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2019 - OVG 3 S 70.19 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - 11 S 35.19

    Ausbildungsduldung; Beschäftigungserlaubnis; Bevorstehen konkreter Maßnahmen zur …

    Rn. 11 Dass die Antragstellerin im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Beantragung der Ausbildungsduldung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 22. November 2016 - OVG 12 S 61.16 -, juris Rn 11; Beschluss v. 28. August 2018 - OVG 3 S 70.19 -, juris Rn 7) keinen Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis hatte, hat der Antragsgegner mit seinem Beschwerdevorbringen jedenfalls nicht nachvollziehbar dargelegt.

    Auch das der Ausländerbehörde gem. § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG grundsätzlich zustehende Ermessen wäre im Regelfall auf "Null" reduziert, wenn alle übrigen Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 Satz 4 AufenthG für die Erteilung der Ausbildungsduldung vorlägen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 28. August 2019 - OVG 3 S 70.19 -, juris Rn 7).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob konkrete Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung entgegenstehen, ist der Zeitpunkt der Beantragung einer zeitnah aufzunehmenden, konkret bezeichneten Berufsausbildung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 28. August 2019 - OVG 3 S 70.19 -, juris Rn 7, 0VG Sachsen-Anhalt, a.a.O. Rn 32).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 3 S 32.20

    Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei geändertem Streitgegenstand

    Ob die hierfür zugleich erforderliche Beschäftigungserlaubnis hätte erteilt werden können, wäre sodann inzident zu prüfen gewesen, wobei das insoweit grundsätzlich eröffnete behördliche Ermessen im Regelfall "auf Null" reduziert ist, wenn alle übrigen Voraussetzungen des § 60c AufenthG für die Erteilung der Ausbildungsduldung vorliegen (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 7. November 2019 - OVG 3 S 111.19 - juris Rn. 9, und vom 28. August 2019 - OVG 3 S 70.19 - juris Rn. 7 m. w. Nachw.).
  • VG Berlin, 03.08.2020 - 35 L 277.20
    Rn. 33 Wegen der rechtswidrigen Vergabe dieses Schulplatzes an C... sind die Antragsteller L...(VG 35 L 262/20) und C...(VG 35 L 277/20) so zu stellen, als sei dieser Platz unbesetzt geblieben, so dass zu Rechtsschutzzwecken ein weiterer Platz zur Verfügung zu stellen ist, der den gleichrangigen rechtsschutzsuchenden Bewerbern zusteht und unter diesen zu verlosen ist (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 20. September 2005 - OVG 8 S 84.05 -, juris Rn. 15f., und vom 6. September 2019 - OVG 3 S 70.19 -, Rn. 12 ff ).
  • VG Berlin, 03.08.2020 - 35 L 262.20
    Rn. 33 Wegen der rechtswidrigen Vergabe dieses Schulplatzes an C... sind die Antragsteller der Verfahren VG 35 L 262/20 und VG 35 L 277/20 so zu stellen, als sei dieser Platz unbesetzt geblieben, so dass zu Rechtsschutzzwecken ein weiterer Platz zur Verfügung zu stellen ist, der den gleichrangigen rechtsschutzsuchenden Bewerbern zusteht und unter diesen zu verlosen ist (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 20. September 2005 - OVG 8 S 84.05 -, juris Rn. 15f., und vom 6. September 2019 - OVG 3 S 70.19 -, Rn. 12 ff ).
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