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Weitere Entscheidung unten: LG Wiesbaden, 17.12.1999

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 3 S 77/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10952
VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 3 S 77/99 (https://dejure.org/1999,10952)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.10.1999 - 3 S 77/99 (https://dejure.org/1999,10952)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - 3 S 77/99 (https://dejure.org/1999,10952)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Baugenehmigungsgebühr - Schätzung der Baukosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwaltungsgebühr bei Erteilung einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1364 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1994 - 8 S 1134/94

    Zur Baugenehmigungsgebühr beim Neubau eines Bürogebäudes und Verwaltungsgebäudes …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 3 S 77/99
    Für die Berechnung der Verwaltungsgebühr bei Erteilung einer Baugenehmigung sind grundsätzlich die sich voraussichtlich ergebenden Baukosten maßgeblich, die aufgrund einer Baukostenschätzung zu ermitteln sind (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs; Urteil vom 20.12.1994 - 8 S 1134/94 -, NVwZ-RR 1995, 605; Urteil vom 9.5.1997 - 5 S 855/96 -, BWGZ 1997, 284).

    Rn. 24 aa) Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sind nicht die tatsächlich entstandenen, sondern - entsprechend dem abstrakt-typisierenden Ansatz des Abgabenrechts - nur die sich nach den örtlichen Löhnen und Preisen voraussichtlich ergebenden Baukosten maßgeblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.5.1997, BWGZ 1998, 284; Urteil vom 20.12.1994, NVwZ-RR 1995, 605 m.w.N.).

    Rn. 25 In diesem Zusammenhang ist es auch unbedenklich, daß der Ermittlung der (durchschnittlichen) Baukosten Elemente anhaften, die es erforderlich machen, den Baurechtsbehörden einen gewissen Schätzungsspielraum zuzubilligen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.5.1997, BWGZ 1998, 284; Urteil vom 20.12.1994, a.a.O.).

    Dieser objektive durchschnittliche Maßstab schließt es aus, daß nicht wertbezogene, persönliche Umstände, wie z.B. das besondere kaufmännische Geschick oder Ungeschick des Bauherrn oder eine wirtschaftlich ungewöhnlich günstige oder ungünstige Situation, wertsteigernd oder wertmindernd und damit gebührensteigernd oder -mindernd berücksichtigt werden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.12.1994, a.a.O.).

    Die Zulässigkeit des verwendeten Werkes als Basis der Gebäudekostenermittlung haben jedenfalls der erkennende und der 8. Senat des Gerichtshofs schon früher ausdrücklich gebilligt (Senatsurteil vom 28.1.1994, NVwZ-RR 1994, 612, 63; Urteil vom 20.12.1994, a.a.O.).

    Dabei muß sich aber belegen lassen, daß solche Richtwerte auch tatsächlich dem typischen und in diesem Sinne (nicht nur rein rechnerisch) durchschnittlichen Wert in etwa entsprechen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.12.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 5 S 855/96

    Baugenehmigungsgebühr für Nachtragsbaugenehmigung bzw Änderungsbaugenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 3 S 77/99
    Für die Berechnung der Verwaltungsgebühr bei Erteilung einer Baugenehmigung sind grundsätzlich die sich voraussichtlich ergebenden Baukosten maßgeblich, die aufgrund einer Baukostenschätzung zu ermitteln sind (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs; Urteil vom 20.12.1994 - 8 S 1134/94 -, NVwZ-RR 1995, 605; Urteil vom 9.5.1997 - 5 S 855/96 -, BWGZ 1997, 284).

    Maßgeblich ist die bei Vornahme der Amtshandlungen geltende Fassung dieser Bestimmungen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.5.1997, BWGZ 1998, 284 m.w.N.), hier also das Gebührenverzeichnis vom 28.6.1993 (GBl. S. 381, berichtigt S. 643) i.d.F. der Änderung vom 12.12.1995 (GBl. S. 845).

    Rn. 24 aa) Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sind nicht die tatsächlich entstandenen, sondern - entsprechend dem abstrakt-typisierenden Ansatz des Abgabenrechts - nur die sich nach den örtlichen Löhnen und Preisen voraussichtlich ergebenden Baukosten maßgeblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.5.1997, BWGZ 1998, 284; Urteil vom 20.12.1994, NVwZ-RR 1995, 605 m.w.N.).

    Rn. 25 In diesem Zusammenhang ist es auch unbedenklich, daß der Ermittlung der (durchschnittlichen) Baukosten Elemente anhaften, die es erforderlich machen, den Baurechtsbehörden einen gewissen Schätzungsspielraum zuzubilligen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.5.1997, BWGZ 1998, 284;… Urteil vom 20.12.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 3 S 1098/91

    Anfechtung einer Gebührenfestsetzung und Auslagenfestsetzung in einem …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 3 S 77/99
    Die Zulässigkeit des verwendeten Werkes als Basis der Gebäudekostenermittlung haben jedenfalls der erkennende und der 8. Senat des Gerichtshofs schon früher ausdrücklich gebilligt (Senatsurteil vom 28.1.1994, NVwZ-RR 1994, 612, 63;… Urteil vom 20.12.1994, a.a.O.).
  • VG Stuttgart, 20.09.2011 - 5 K 2953/10

    Kommunale Gebühren für Waffenkontrollen

    Dass die Gebührensatzung nebst Anlage zwischenzeitlich geändert wurde, ist für die vorliegende Entscheidung ohne Belang, da für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung allein der Zeitpunkt der Entstehung der Gebühr, d.h. die bei der Vornahme der Vor-Ort-Kontrolle geltende Rechtslage maßgeblich ist (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.02.2005 - 2 S 2488/03 -, VBlBW 2005, 314 ff.; Urt. v. 14.10.1999 - 3 S 77/99 -, VGHBW-Ls 2000, Beilage 3, B 4-5).
  • OVG Sachsen, 23.10.2002 - 1 B 745/01
    Daraus folgt, dass es der Behörde für die Gebührenberechnung weder verwehrt ist, plausible Kostenangaben des Bauherrn (bzw. eines von ihm damit beauftragten Dritten) aus dem Baugehmigungsverfahren zugrundezulegen, wie es der Verwaltungspraxis der Beklagten entspricht, noch dass eine allgemeine Verpflichtung besteht, eine bereits festgesetzte Gebühr im Falle nachträglich festgestellter niedrigerer tatsächlicher Baukosten herabzusetzen (…vgl. VGH Bad.- Württ., Urt. v. 20.12.1994, NVwZ-RR 1995, 605 [606]; Urt. v. 14.10.1999 - 3 S 77/99 -, juris).

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die real entstandenen Baukosten im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung oder der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts feststehen und auch nachgewiesen werden können (so ausdrücklich VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.10.1999, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 3 S 1438/99

    Baugenehmigungsgebühr: Gebührenbefreiung für Bauvorhaben zum Zwecke der …

    Die Möglichkeit der Aufspaltung eines Bauvorhabens im Zuge der gebührenrechtlichen Behandlung in verschiedene Teilvorhaben ist nach der Rechtsprechung des Senats auch bei der Ermittlung der Gebührenhöhe im Zuge der Baukostenschätzung von multifunktionalen Komplexen sachgerecht und anerkannt (vgl. Senatsurteil vom 14.10.1999 - 3 S 77/99).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 3 S 76/99

    Baugenehmigungsgebühr - Schätzung der Baukosten

    Rn. 33 Doch weder aus den weiteren vom Verwaltungsgericht aufgeführten Mängeln (zur Frage des Einflusses des Bauvolumens bei gleichartigen Gebäudetypen auf die Baukosten vgl. Senatsurteil vom 13.10.1999 - 3 S 77/99) noch aus anderen Gründen vermag die Klägerin mit ihrer Klage in vollem Umfang durchzudringen.
  • VGH Bayern, 20.05.2020 - 19 B 20.330

    Verwaltungsgerichte, Korrektur der Kostenentscheidung, Baugenehmigungsgebühr, …

    Eine Gebührenberechnung erweist sich nicht als unrichtig und ist nicht mehr (etwa im Hinblick auf Art. 16 Abs. 2, 12 Abs. 2 KG) zu ändern, wenn nach der Vollendung des Bauvorhabens, beispielsweise aufgrund der Schlussrechnung, feststeht, dass die tatsächlich entstandenen Baukosten höher oder niedriger waren als die der Kostenentscheidung zugrunde gelegten Baukosten (…vgl. hinsichtlich Baugenehmigungsgebühren BayVGH, B.v. 16.6.1998 - 15 ZB 198.887 - juris Rn. 2 m.w.N.; ähnlich die Rechtslage in anderen Bundesländern: tatsächliche Baukosten nicht maßgeblich, vgl. VGH BW, U.v. 14.10.1999 - 3 S 77/99 - juris Rn. 24;… HessVGH, B.v. 16.9.2003 - 5 TG 1608/03 - juris Rn. 2, wonach individuelle Besonderheiten wie kaufmännisches Geschick oder Eigenleistungen des Bauherrn unberücksichtigt bleiben müssen; OVG Bremen, B.v. 23.10.2013 - 1 B 110/13 - juris, wonach ein Vergleich der prognostizierten mit den tatsächlichen Baukosten nicht zu einer Berichtigung führt, auch wenn sich die Prognose nachträglich als fehlerhaft darstellt).
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Rechtsprechung
   LG Wiesbaden, 17.12.1999 - 3 S 77/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13064
LG Wiesbaden, 17.12.1999 - 3 S 77/99 (https://dejure.org/1999,13064)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 17.12.1999 - 3 S 77/99 (https://dejure.org/1999,13064)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - 3 S 77/99 (https://dejure.org/1999,13064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 537 Abs. 1
    Mietminderung bei Baulärm durch ICE-Neubaustecke

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Hamburg-Blankenese, 26.02.2003 - 517 C 175/02

    Mietminderung bei Lärm und Erschütterungen durch eine Baustelle auf dem …

    Das LG Wiesbaden (WuM 2000, 184 ff) hat eine Minderungsquote von 10 % wegen der Mietminderung aufgrund Baulärms im Zuge der ICE-Neubaustrecke Köln-Frankfurt für den Bauschnitt Niedernhausen zugestanden.
  • LG Wuppertal, 01.09.2016 - 9 S 109/16

    Kann die Miete bei einem nicht abschließbaren WC gemindert werden?

    Rn. 41 Baulärm, der von Nachbargrundstücken ausgeht, stellt bei Mietverhältnissen über Wohnraum einen Fehler der Mietsache i.S.d. § 536 BGB dar, wenn er so erheblich ist, dass die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch als Wohnung gemindert ist (vgl. BayObLG, NJW 1987, 1950; LG Kassel, NJW-RR 1989, 1292; LG Wiesbaden, WuM 2000, 184).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2004 - 10 U 150/04

    Anforderungen an das Vorliegen eines Mietmangels aufgrund einer erheblichen …

    Rn. 6 Die von der Berufung angeführten Entscheidungen (LG Wiesbaden, WuM 2000, 184; LG Mannheim, WuM 2000, 185; LG Hamburg, WuM 2001, 444) sind sämtlich zu Streitigkeiten der Mietparteien im Rahmen eines Wohnraummietverhältnisses ergangen und können ebenso wie die auf das anders gelagerte Reiserecht anzuwendenden Rechtsgrundsätze schon deshalb nicht ohne weiteres auf Beeinträchtigungen im Rahmen des hier streitigen gewerblichen Mietverhältnisses übertragen werden.
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