Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 3 S 829/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Ausbau und Umbau eines Fußballstadions für Spiele der Fußballbundesliga
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Noch einmal: Stadionausbau und Rücksichtnahmegebot (IBR 1992, 377)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 12.02.1992 - 8 K 1034/91
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 3 S 829/92
- BVerwG, 16.12.1992 - 4 B 202.92
Papierfundstellen
- ESVGH 43, 75
- VBlBW 1993, 131
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80
Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 3 S 829/92
Ein anderer Zeitpunkt kommt außerdem als maßgeblich in Betracht, wenn ein Gesetz dies ausdrücklich vorsieht (vgl. BVerwG Urteil v. 18.5.1982 BVerwGE 65, 313). - BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines islamischen Betsaals in allgemeinem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 3 S 829/92
Das bedeutet freilich nicht, daß für die Frage des Nachbarschutzes von einer rein fiktiven Belastung auszugehen ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 27.2.1992 - BVerwG 4 C 50.89 -). - BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73
"Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder § …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 3 S 829/92
Rn. 64 Für die Frage, ob ein Vorhaben den Nachbarn zugemutet werden darf, ist dabei grundsätzlich von dem der Genehmigung zugrundeliegenden Nutzungsumfang auszugehen, nicht aber lediglich von einer möglicherweise hinter diesem Umfang zurückbleibenden tatsächlichen Nutzung, es sei denn, aufgrund zuverlässig feststehender, gleichbleibender Umstände kann davon ausgegangen werden, daß die Anlage dauerhaft in einem geringeren Umfang als genehmigt genutzt wird (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.1974 DÖV 1975, 103). - BVerwG, 24.05.1988 - 4 CB 12.88
Voraussetzungen für einen Mangel der Vertretung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 3 S 829/92
Eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung verliert ihre den Rahmen mitbestimmende Kraft erst, wenn sie endgültig aufgegeben worden ist und nach der Verkehrsauffassung mit ihrer weiteren Nutzung nicht mehr gerechnet wird (BVerwG, Beschluß v. 24.5.1988 BRS 48 Nr. 137). - VGH Baden-Württemberg, 05.12.1989 - 8 S 2371/87
Grünfläche und Festplatznutzung; Lärmbeeinträchtigung bei Nachbarn
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 3 S 829/92
Da die Spiele nur an einer beschränkten Anzahl von Tagen stattfinden, ist es in Wohngebieten lebenden Personen zuzumuten, den üblicherweise für Mischgebiete empfohlenen Immissionsrichtwert von 60 dB(A) hinzunehmen, denn auch dieser Wert gilt für ein Baugebiet, bei dem eine gewisse Wohnverträglichkeit gewährleistet sein muß (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 5.12.1989 - 8 S 2371/87).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - 10 A 998/06
Schutzanspruch gegen Lichtimmissionen von Werbeanlagen?
Rn. 51 BVerwG, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 1992 - 3 S 829/92 - HessVGH, Urteil vom 11. Mai 1989 - 3 UE 368/86 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1998 - 11 A 7238/95
Stellplatzpflicht und Nachbarschutz
1998, 312; VGH BW, Urteil vom 17. Juni 1992 - 3 F 829/92 -, UPR 1993, 308. - VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15
Wein- und Volksfeste; Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes; …
Für die Frage, ob eine Veranstaltung den Nachbarn zugemutet werden darf, ist grundsätzlich von dem der Genehmigung zugrundeliegenden Nutzungsumfang auszugehen, nicht aber lediglich von einer möglicherweise hinter diesem Umfang zurückbleibenden tatsächlichen Nutzung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 1992 - 3 S 829/92 -, UPR 1993, 308).
- VG Neustadt, 07.11.2016 - 4 L 853/16
Moschee im besonderen Wohngebiet - Planungshoheit der Gemeinde
Maßgeblich ist insoweit nämlich der der Genehmigung zugrundeliegenden Nutzungsumfang, nicht aber lediglich die von einer möglicherweise hinter diesem Umfang zurückbleibende tatsächliche Nutzung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 1992 - 3 S 829/92 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 LA 255/08 -, NVwZ-RR 2010, 219; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 26. September 2016 - 3 K 514/16.NW -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für das Weststadion Freiburg
Gleichwohl kann auch der Senat nicht feststellen, dass die Nutzungsmöglichkeiten der Baugenehmigung durch den im IBK-Gutachten angenommenen Spiel- und Trainingsbetrieb derart ausgeschöpft sind, dass sie angesichts des derzeitigen Mitgliederstands des Beigeladenen dauerhaft nicht noch weiter ausgenutzt werden könnten (vgl. dazu Urteil des Senats vom 17.06.1992 - 3 S 829/92 -, VBlBW 1993, 131 ff.). - VG Freiburg, 27.11.2015 - 4 K 80/14
Drittanfechtung einer durch den Bauherren nicht beantragten Baugenehmigung
Dementsprechend ist auch ein Fußballstadion für Spiele der Fußballbundesliga eine Anlage für sportliche Zwecke, wie sie u. a. in § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO genannt ist (vgl. u. a. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.1992, VBlBW 1993, 131). - VGH Baden-Württemberg, 30.04.2024 - 3 S 1056/23
Baunachbarklage gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines grenzständigen …
Zwar trifft es zu, dass hierfür grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung maßgeblich ist, wobei nachträgliche Änderungen nur zugunsten des Bauherrn zu berücksichtigen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.11.2018 - 5 S 854/17 -, juris Rn. 45 sowie Senatsurt. v. 17.06.1992 - 3 S 829/92 -, juris Rn. 65 m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts). - VG Minden, 30.09.2005 - 1 L 452/05
Kein Baustopp für Paragon-Arena in Paderborn - Nutzung bleibt allerdings vorerst …
Rn. 28 So auch der VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.1992 - 3 S 829/92 -, UPR 1993, 308. - VG Freiburg, 13.03.2003 - 4 K 1447/00
Baurecht-Lärmimmissionen durch Nutzung eines Fußballstadions
Ob auch die nähere Umgebung der Grundstücke der anderen Kläger, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, nach § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 BauNVO ebenfalls als reines Wohngebiet qualifiziert werden kann, weil es in diesem Gebiet zwischen S.straße und H.straße praktisch nur (reine) Wohnnutzungen gibt, kann im Hinblick auf die für die Prägung dieses Gebiets maßgebliche Existenz des D.stadions (in seiner bisherigen Form) durchaus fraglich sein (siehe oben; zur bodenrechtlich prägenden Wirkung eines sogar seit Jahren ungenutzten Fußballstadions und einer stark befahrenen Eisenbahnstrecke auf benachbarte Wohngebiete vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.1992, VBlBW 1993, 131). - VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 5 K 3789/12
Baugenehmigung für die Errichtung eines Fachmarktzentrums mit Parkhaus und …
Eine derartige Änderung der Entscheidungsfindung ist dann auch im Rahmen der Nachbarklage zugrunde zu legen, da in diesem Fall die Genehmigung auf einen neuen Antrag hin ohnehin erteilt werden müsste (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.1992 - 3 S 829/92 -, VBlBW 1993, 131). - VG Neustadt, 26.09.2016 - 3 K 514/16
Zur Qualifizierung einer Regelung über die Betriebszeit eines Gewerbebetriebs in …
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