Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 06.08.1998 - 3 S 842/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylverfahren: Umfang des Beschwerdeausschlusses - Aussetzung der Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 02.02.1998 - A 18 K 15574/97
- VGH Baden-Württemberg, 06.08.1998 - 3 S 842/98
Papierfundstellen
- VBlBW 1998, 225 (Ls.)
- VBlBW 1999, 109
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- VGH Hessen, 20.01.1998 - 13 TZ 3765/97
Asylverfahren: Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80 - Vollzug …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.1998 - 3 S 842/98
In diesen Rechtsmittelausschluß sind somit alle Streitigkeiten einbezogen, mit denen die Aussetzung einer Abschiebung aufgrund einer nach dem Asylverfahrensgesetz erlassenen Abschiebungsandrohung erreicht werden soll (vgl. Hess.VGH, Beschluß vom 20.1.1998 - 13 TZ 3765/97 -, m.w.N., DÖV 1998, 391).Auch in Ansehung dieser Urteile ist daran festzuhalten, daß das gerichtliche Eilverfahren, in dem der abgelehnte Asylbewerber gegen die Ausländerbehörde die einstweilige Aussetzung der ihm vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gemäß § 34 AsylVfG angedrohten Abschiebung begehrt, ungeachtet der geltend gemachten Gründe eine Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz ist, so daß die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gemäß § 80 AsylVfG ausgeschlossen ist (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 26.1.1998 - A 12 S 3522/97 - Hess.VGH, Beschluß vom 20.1.1998, a.a.O.; Hamburgisches OVG, Beschluß vom 5.3.1998 - Bs IV 177/97 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 16.4.1998 - 7 B 10640/98 - und vom 29.4.1998 - 10 B 10656/98 - anderer Auffassung: OVG Brandenburg, Beschluß vom 17.3.1998 - 4 B 28/98 - differenzierend: VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 2.12.1997 - A 14 S 3104/97 -, VBlBW 1998, 111).
Mit einer solchen Fallgestaltung ist der Gegenstand des vorliegenden Verfahrens - wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluß vom 20.1.1998 (a.a.O.) zu Recht hervorgehoben - nicht vergleichbar; denn es handelt sich nicht um ein Klageverfahren in der Hauptsache, sondern um ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren nach § 123 VwGO, in dem die von dem Antragsteller erstrebte Entscheidung, den Antragsgegner zu verpflichten, vorläufig von Abschiebungsmaßnahmen abzusehen, ihre Grundlage "gerade" nicht im Ausländerrecht findet, wie dies für die Qualifizierung als ausländerrechtliche Streitigkeit erforderlich wäre.
Bei der Befugnis des Verwaltungsgerichts, den Antragsgegner zu verpflichten, vorläufig von Abschiebungsmaßnahmen abzusehen, handelt es sich vielmehr ausschließlich um ein besonderes, vom materiellen Recht losgelöstes prozessuales Sicherungsmittel, das seine Grundlage nicht in materiell-rechtlichen Vorschriften, sondern im Prozeßrecht findet (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 20.1.1998, a.a.O. und Finkelnburg/Jank, vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., RdNr. 216 m.w.N.).
- BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97
Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.1998 - 3 S 842/98
Rn. 5 Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.9.1997 - 1 C 3.97 und 1 C 6.97 -, geben dem Senat keine Veranlassung, abweichend von der bisherigen Rechtsprechung den vorliegenden Rechtsstreit von dem Rechtsmittelausschluß des § 80 AsylVfG auszunehmen.Rn. 6 In seinem Urteil vom 25.9.1997 - 1 C 6.97 - hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß die auf Erteilung einer Duldung oder einer Aufenthaltsbefugnis gerichtete Klage eines Ausländers, dem nach erfolglosem Asylverfahren die Abschiebung angedroht worden ist, grundsätzlich keine Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz begründet.
Rn. 8 Von diesen Erwägungen abgesehen, ist dem 12. Senat des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Beschluß vom 26.1.1998 - A 12 S 3522/97 -) darin zu folgen, daß auch in Ansehung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.9.1997 - 1 C 6.97 - das gesamte Verfahren der Aufenthaltsbeendigung eines erfolglos gebliebenen Asylbewerbers aus prozessualer Sicht als eine funktionelle Einheit aufzufassen ist.
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - A 12 S 3522/97
Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren: Abschiebung abgelehnter …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.1998 - 3 S 842/98
Auch in Ansehung dieser Urteile ist daran festzuhalten, daß das gerichtliche Eilverfahren, in dem der abgelehnte Asylbewerber gegen die Ausländerbehörde die einstweilige Aussetzung der ihm vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gemäß § 34 AsylVfG angedrohten Abschiebung begehrt, ungeachtet der geltend gemachten Gründe eine Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz ist, so daß die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gemäß § 80 AsylVfG ausgeschlossen ist (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 26.1.1998 - A 12 S 3522/97 - Hess.VGH…, Beschluß vom 20.1.1998, a.a.O.; Hamburgisches OVG, Beschluß vom 5.3.1998 - Bs IV 177/97 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 16.4.1998 - 7 B 10640/98 - und vom 29.4.1998 - 10 B 10656/98 - anderer Auffassung: OVG Brandenburg, Beschluß vom 17.3.1998 - 4 B 28/98 - differenzierend: VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 2.12.1997 - A 14 S 3104/97 -, VBlBW 1998, 111).Rn. 8 Von diesen Erwägungen abgesehen, ist dem 12. Senat des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Beschluß vom 26.1.1998 - A 12 S 3522/97 -) darin zu folgen, daß auch in Ansehung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.9.1997 - 1 C 6.97 - das gesamte Verfahren der Aufenthaltsbeendigung eines erfolglos gebliebenen Asylbewerbers aus prozessualer Sicht als eine funktionelle Einheit aufzufassen ist.
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.1994 - A 16 S 2038/93
Beschwerdeausschluß nach AsylVfG 1992 § 80 - Vollzug einer Abschiebung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.1998 - 3 S 842/98
Daß sich der in § 80 AsylVfG geregelte Beschwerdeausschluß auch auf gegen die Bezirksstelle für Asyl gerichtete Verfahren nach § 123 VwGO auf einstweilige Unterlassung der Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers erstreckt, dessen Asylverfahren ohne Anerkennung als Asylberechtigter beendet worden ist, entspricht der ständigen bisherigen Rechtsprechung der mit Asylsachen befaßten Senate des erkennenden Gerichtshofs und anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 4.2.1994 - A 16 S 2038/93 -, VBlBW 1994, 456 und Beschluß vom 31.3.1995 - A 12 S 1005/95 -, mit zahlr. Rechtsprechungsnachweisen).Wie bereits der 16. Senat des erkennenden Gerichtshofs in seinem Beschluß vom 4.2.1994 (a.a.O.) überzeugend dargelegt hat, kommt eine lediglich formale Unterscheidung nach der Zuständigkeit des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und der allgemeinen Ausländerbehörden für die Abgrenzung zwischen asylverfahrensrechtlichen und ausländerrechtlichen Rechtsstreitigkeiten nicht in Betracht.
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.1995 - A 12 S 1005/95
Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80 - Vollzug einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.1998 - 3 S 842/98
Daß sich der in § 80 AsylVfG geregelte Beschwerdeausschluß auch auf gegen die Bezirksstelle für Asyl gerichtete Verfahren nach § 123 VwGO auf einstweilige Unterlassung der Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers erstreckt, dessen Asylverfahren ohne Anerkennung als Asylberechtigter beendet worden ist, entspricht der ständigen bisherigen Rechtsprechung der mit Asylsachen befaßten Senate des erkennenden Gerichtshofs und anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 4.2.1994 - A 16 S 2038/93 -, VBlBW 1994, 456 und Beschluß vom 31.3.1995 - A 12 S 1005/95 -, mit zahlr. Rechtsprechungsnachweisen).Bei Annahme einer Regelungsanordnung im Sinne von § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO ist der "vorläufige Zustand in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis" ebenfalls die asylverfahrensgesetzliche Ausreisepflicht des Antragstellers, über die mit dem Antragsgegner Streit besteht und deren "Zustand" vorläufig zu regeln ist (so bereits VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 31.3.1995 - A 12 S 1005/95 -).
- BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97
Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.1998 - 3 S 842/98
Rn. 5 Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.9.1997 - 1 C 3.97 und 1 C 6.97 -, geben dem Senat keine Veranlassung, abweichend von der bisherigen Rechtsprechung den vorliegenden Rechtsstreit von dem Rechtsmittelausschluß des § 80 AsylVfG auszunehmen. - VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - A 14 S 3104/97
Asylverfahren: Beschwerdeausschluß bei Streitigkeiten nach dem AsylVfG 1992 bei …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.1998 - 3 S 842/98
Auch in Ansehung dieser Urteile ist daran festzuhalten, daß das gerichtliche Eilverfahren, in dem der abgelehnte Asylbewerber gegen die Ausländerbehörde die einstweilige Aussetzung der ihm vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gemäß § 34 AsylVfG angedrohten Abschiebung begehrt, ungeachtet der geltend gemachten Gründe eine Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz ist, so daß die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gemäß § 80 AsylVfG ausgeschlossen ist (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 26.1.1998 - A 12 S 3522/97 - Hess.VGH…, Beschluß vom 20.1.1998, a.a.O.; Hamburgisches OVG, Beschluß vom 5.3.1998 - Bs IV 177/97 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 16.4.1998 - 7 B 10640/98 - und vom 29.4.1998 - 10 B 10656/98 - anderer Auffassung: OVG Brandenburg, Beschluß vom 17.3.1998 - 4 B 28/98 - differenzierend: VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 2.12.1997 - A 14 S 3104/97 -, VBlBW 1998, 111). - OVG Brandenburg, 17.03.1998 - 4 B 28/98
Erteilung einer Duldung wegen eines behandlungsdürftigen, aber in der Heimat …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.1998 - 3 S 842/98
Auch in Ansehung dieser Urteile ist daran festzuhalten, daß das gerichtliche Eilverfahren, in dem der abgelehnte Asylbewerber gegen die Ausländerbehörde die einstweilige Aussetzung der ihm vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gemäß § 34 AsylVfG angedrohten Abschiebung begehrt, ungeachtet der geltend gemachten Gründe eine Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz ist, so daß die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gemäß § 80 AsylVfG ausgeschlossen ist (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 26.1.1998 - A 12 S 3522/97 - Hess.VGH…, Beschluß vom 20.1.1998, a.a.O.; Hamburgisches OVG, Beschluß vom 5.3.1998 - Bs IV 177/97 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 16.4.1998 - 7 B 10640/98 - und vom 29.4.1998 - 10 B 10656/98 - anderer Auffassung: OVG Brandenburg, Beschluß vom 17.3.1998 - 4 B 28/98 - differenzierend: VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 2.12.1997 - A 14 S 3104/97 -, VBlBW 1998, 111). - OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.1998 - 10 B 10656/98
Asylverfahren; Abschiebungsandrohung; Einstweiliger Rechtsschutz; Streitigkeit im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.1998 - 3 S 842/98
Auch in Ansehung dieser Urteile ist daran festzuhalten, daß das gerichtliche Eilverfahren, in dem der abgelehnte Asylbewerber gegen die Ausländerbehörde die einstweilige Aussetzung der ihm vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gemäß § 34 AsylVfG angedrohten Abschiebung begehrt, ungeachtet der geltend gemachten Gründe eine Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz ist, so daß die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gemäß § 80 AsylVfG ausgeschlossen ist (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 26.1.1998 - A 12 S 3522/97 - Hess.VGH…, Beschluß vom 20.1.1998, a.a.O.; Hamburgisches OVG, Beschluß vom 5.3.1998 - Bs IV 177/97 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 16.4.1998 - 7 B 10640/98 - und vom 29.4.1998 - 10 B 10656/98 - anderer Auffassung: OVG Brandenburg, Beschluß vom 17.3.1998 - 4 B 28/98 - differenzierend: VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 2.12.1997 - A 14 S 3104/97 -, VBlBW 1998, 111).
- VGH Hessen, 05.03.2004 - 12 UZ 3005/03
Beschwerdeausschluss: Androhung der Vorführung eines Asylbewerbers bei der …
Soweit es sich um die Vollstreckung asylverfahrensrechtlicher Abschiebungsandrohungen und um Einwendungen hiergegen handelt, ist es unerheblich, ob das Begehren des Ausländers im Ausländerrecht begründet ist; entscheidend ist vielmehr der notwendige und enge Zusammenhang mit dem asylrechtlichen (Grund-)Verfahren und dem asylverfahrensrechtlichen Teil des Vollstreckungsverfahrens (VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - A 12 S 3522/97 -, VBlBW 1998, 317; VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 6 S 2334/98 -, VBlBW 1999, 106; VGH Baden-Württemberg, 06.08.1998 - 3 S 842/98 -, VBlBW 1999, 109; OVG Hamburg, 11.03.1999 - 4 Bs 166/99 - OVG Hamburg, 05.03.1998 - Bs IV 177/97 -, NVwZ-Beil. - VGH Baden-Württemberg, 21.10.1998 - 6 S 2334/98
Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren - Aussetzung der Abschiebung …
Von diesem Beschwerdeausschluß werden auch Rechtsstreitigkeiten erfaßt, in denen - wie vorliegend - ein nach einem erfolglosen Asylverfahren ausreisepflichtiger Ausländer im Wege des Eilverfahrens die vorläufige Aussetzung seiner Abschiebung (Duldung) begehrt (Beibehaltung der Senatsrechtsprechung, Beschluß vom 04.02.1994 - A 16 S 2083/93 -, VBlBW 1994, 456; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 26.01.1998 - A 12 S 3522/97 - und vom 06.08.1998 - 3 S 842/98; Hess. VGH, Beschluß vom 20.01.1998 - 13 TZ 3765/97; teilweise anders VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 02.12.1997 - A 14 S 3102/97; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 14.8.1998 - 9 S 1552/93 - und Beschluß vom 17.03.1994 - A 13 S 217/94; Thür.Dabei kann dahinstehen, ob die in einem Hauptsacheverfahren ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes der Sache nach überhaupt auf einstweilige Rechtsschutzverfahren der vorliegenden Art übertragen werden kann (vgl. hierzu: Hess. VGH…, Beschluß vom 20.01.1998 - a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 06.08.1998 - a.a.O.).
- VGH Hessen, 17.08.2023 - 3 B 1143/23
Beschwerdeausschluss im asylrechtlichen Eilverfahren
Gerade auf diese Weise wird dem § 80 AsylVfG in besonderem Maße innewohnenden und dort auch vom Gesetzgeber hinlänglich zum Ausdruck gebrachten Beschleunigungsgedanken in dem erforderlichen Umfang wirksam Rechnung getragen (…vgl. VGH Mannheim, Beschlüsse vom 26. Januar 1998 - A 12 S 3522/97 -, juris Rdnr. 4 ff. und vom 6. August 1998 - 3 S 842/98 -, juris Rdnr. 2 ff.).
- VGH Hessen, 10.09.2018 - 7 E 928/18
Beschwerdeausschluss im Asylverfahren
Gerade auf diese Weise wird dem § 80 AsylVfG in besonderem Maße innewohnenden und auch vom Gesetzgeber zum Ausdruck gebrachten Beschleunigungsgedanken in dem erforderlichen Umfang wirksam Rechnung getragen (…vgl. Beschluss des Senats vom 23. August 2018 - 7 D 1498/18.A -, S. 3 Beschlussabdruck, VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 26. Januar 1998 - A 12 S 3522/97 -, juris, Rdnr. 4 ff. und vom 6. August 1998 - 3 S 842/98 -, juris, Rdnr. 2 ff.). - VGH Hessen, 23.08.2018 - 7 D 1498/18
Beschwerdeausschluss im Asylverfahren
Gerade auf diese Weise wird dem § 80 AsylVfG in besonderem Maße innewohnenden und dort auch vom Gesetzgeber hinlänglich zum Ausdruck gebrachten Beschleunigungsgedanken in dem erforderlichen Umfang wirksam Rechnung getragen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 26. Januar 1998 - A 12 S 3522/97 -, juris, Rdnr. 4 ff. und vom 6. August 1998 - 3 S 842/98 -, juris, Rdnr. 2 ff.;. - VGH Hessen, 25.09.2002 - 12 TG 2216/02
Beschwerde: bestimmter Antrag erforderlich
Soweit es sich um die Vollstreckung asylverfahrensrechtlicher Abschiebungsandrohungen und um Einwendungen hiergegen handelt, ist es unerheblich, ob das Begehren des Ausländers im Ausländerrecht begründet ist; entscheidend ist vielmehr der notwendige und enge Zusammenhang mit dem asylrechtlichen (Grund-)Verfahren und dem asylverfahrensrechtlichen Teil des Vollstreckungsverfahrens (VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - A 12 S 3522/97 -, VBlBW 1998, 317; VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 6 S 2334/98 -, VBlBW 1999, 106; VGH Baden-Württemberg, 06.08.1998 - 3 S 842/98 -, VBlBW 1999, 109; OVG Hamburg, 11.03.1999 - 4 Bs 166/99 - OVG Hamburg, 05.03.1998 - Bs IV 177/97 -, NVwZ-Beil. - VGH Baden-Württemberg, 06.12.1999 - 13 S 514/99
Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren - abgelehnte Aussetzung der …
OVG, Beschluß vom 14.11.1997 - 3 ZEO 1229/97; OVG Hamburg, Beschluß vom 5.1.1998 - Bs VI 91/97; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 26.1.1998 - A 12 S 3522/97; vom 6.8.1998 - 3 S 842/98; vom 21.10.1998 - 6 S 2334/98 - und Hess. VGH, Beschlüsse vom 11.12.1997 - 12 TC 4190/97 - und vom 20.1.1998, NVwZ-Beilage 1998, 46 sowie OVG Hamburg, Beschluß vom 5.3.1998 - Bs IV 177/97 - und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 29.4.1998, AuAS 1998, 153). - VG Freiburg, 23.10.1998 - A 2 K 12231/98
Meistbegünstigungsgrundsatz als geltende Maxime bei der Auslegung von Anträgen im …
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