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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2023 - 3 S 93.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,36209
OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2023 - 3 S 93.23 (https://dejure.org/2023,36209)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.12.2023 - 3 S 93.23 (https://dejure.org/2023,36209)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2023 - 3 S 93.23 (https://dejure.org/2023,36209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 24 Abs 3 GsV BE
    Einstweilige Anordnung - Schulzuweisung - Anordnungsgrund - Antragstellung nach Beginn des Schuljahres - Anmeldebogen - Originalvordruck mit Hologramm-Aufkleber - Losverfahren - Ausgestaltung - Chancengleichheit - Durchmischung der Lose - Schutz vor Manipulationen - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 24 Abs 3 GsV BE, § 5 Abs 1 S 1 SekIV BE, § 56 Abs 6 Nr 3 SchulG BE
    Einstweilige Anordnung - Schulzuweisung - Anordnungsgrund - Antragstellung nach Beginn des Schuljahres - Anmeldebogen - Originalvordruck mit Hologramm-Aufkleber - Losverfahren - Ausgestaltung - Chancengleichheit - Durchmischung der Lose - Schutz vor Manipulationen - ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2021 - 3 S 118.21

    Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der Sophie-Scholl-Schule (Profilklasse WAT) bei …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2023 - 3 S 93.23
    Zur Vermeidung eines Rechtsverlusts, der eintreten kann, wenn vorläufiger Rechtsschutz erst beantragt wird, nachdem das Verwaltungsgericht rechtswidrig besetzte Plätze bereits anderen Antragstellern zugesprochen hat, obliegt es den Rechtsschutzsuchenden deshalb, einen gerichtlichen Eilantrag schon frühzeitig, d.h. möglichst schon vor Beginn der Sommerferien, zu stellen, was bereits vor einer Bescheidung des Widerspruchs möglich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11. Oktober 2021 - OVG 3 S 118/21 -, vom 12. Oktober 2021 - OVG 3 S 109/21 - …und vom 27. September 2022 - OVG 3 S 52/22 - jeweils juris Rn. 8).
  • VG Berlin, 22.08.2023 - 39 L 547.23
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2023 - 3 S 93.23
    Die Chancengleichheit ist durch die Verfahrensgestaltung sicherzustellen, wozu auch der hinreichende und den Umständen angemessene Schutz vor Manipulationen gehört (vgl. m.w.N. VG Berlin, Beschluss vom 22. August 2023 - 39 L 547/23 - juris Rn. 26 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2020 - 3 S 36.20

    Schulrecht: Fehlende Heilbarkeit einer unterbliebenen Einzelrichterübertragung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2023 - 3 S 93.23
    Rn. 5 2. Macht die Beschwerde mit Erfolg geltend, dass das Verwaltungsgericht den Antrag nicht mangels Anordnungsgrundes hätte ablehnen dürfen, so hat das Beschwerdegericht umfassend - ohne Beschränkung auf das fristgerechte Beschwerdevorbringen nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO - zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz nach allgemeinen Maßstäben zu gewähren ist (vgl. m.w.N. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Juni 2020 - OVG 3 S 36/20 - juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2022 - 3 S 52.22

    Gemeinschaftsschule; Aufnahme in die Schulanfangsphase; Einschulungsbezirk; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2023 - 3 S 93.23
    Zur Vermeidung eines Rechtsverlusts, der eintreten kann, wenn vorläufiger Rechtsschutz erst beantragt wird, nachdem das Verwaltungsgericht rechtswidrig besetzte Plätze bereits anderen Antragstellern zugesprochen hat, obliegt es den Rechtsschutzsuchenden deshalb, einen gerichtlichen Eilantrag schon frühzeitig, d.h. möglichst schon vor Beginn der Sommerferien, zu stellen, was bereits vor einer Bescheidung des Widerspruchs möglich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11. Oktober 2021 - OVG 3 S 118/21 -, vom 12. Oktober 2021 - OVG 3 S 109/21 - und vom 27. September 2022 - OVG 3 S 52/22 - jeweils juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2021 - 3 S 109.21
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2023 - 3 S 93.23
    Zur Vermeidung eines Rechtsverlusts, der eintreten kann, wenn vorläufiger Rechtsschutz erst beantragt wird, nachdem das Verwaltungsgericht rechtswidrig besetzte Plätze bereits anderen Antragstellern zugesprochen hat, obliegt es den Rechtsschutzsuchenden deshalb, einen gerichtlichen Eilantrag schon frühzeitig, d.h. möglichst schon vor Beginn der Sommerferien, zu stellen, was bereits vor einer Bescheidung des Widerspruchs möglich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11. Oktober 2021 - OVG 3 S 118/21 -, vom 12. Oktober 2021 - OVG 3 S 109/21 - …und vom 27. September 2022 - OVG 3 S 52/22 - jeweils juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2024 - 3 S 88.24

    Kompensation der unrechtmäßigen Beteiligung eines Bewerbers am Losverfahren zur …

    Eine exakte Rekonstruktion ist aber ohnehin nicht möglich, weil es das Wesen der Verlosung ist, ein nicht beeinflusstes Zufallsergebnis herbeizuführen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2023 - OVG 3 S 93/23 - juris Rn. 10).
  • VG Berlin, 10.09.2024 - 20 L 157.24
    Rn. 13 Das Recht auf gleiche Teilhabe am Auswahlverfahren schließt den Anspruch auf hinreichenden und den Umständen angemessenen Schutz vor Manipulationen bei der Verfahrensdurchführung ein (s. dazu VG Berlin…, Beschluss vom 22. August 2024 - VG 39 L 334/23 -, juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2023 - OVG 3 S 93/23 -, juris Rn. 10).

    Rn. 21 Durch ein Losverfahren in seiner konkreten Ausgestaltung muss ein nicht beeinflusstes Zufallsergebnis herbeigeführt werden, bei dem für alle Kandidaten die gleichen Chancen bestehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2023, a.a.O. Rn. 10).

  • VG Berlin, 29.08.2024 - 39 L 160.24
    Die Chancengleichheit ist durch die Verfahrensgestaltung sicherzustellen, wozu auch der hinreichende und den Umständen angemessene Schutz vor Manipulationen gehört (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15. Mai 1991 - 6 P 15/89 - juris Rn. 27; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2023 - OVG 3 S 93/23 - juris Rn. 10; VG Berlin…, Beschluss vom 22. August 2023 - 39 L 547/23 - juris Rn. 26 ).
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