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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.06.2016 - 3 S 968/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,21923
VGH Baden-Württemberg, 30.06.2016 - 3 S 968/16 (https://dejure.org/2016,21923)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.06.2016 - 3 S 968/16 (https://dejure.org/2016,21923)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 3 S 968/16 (https://dejure.org/2016,21923)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    LBO § 5 Abs. 4 Satz 5, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 64 Abs. 1.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baueinstellung; Grenzgarage; Wandfläche; Geländeoberfläche

  • rechtsportal.de

    Ausgehen von den Geländeverhältnissen auf dem Baugrundstück für die Bestimmung der Wandfläche einer Grenzgarage; Ermittlung der Wandfläche einer entlang der Grundstücksgrenze errichteten Außenwand einer Garage; Einstellung der Arbeiten zum Bau einer Grenzgarage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie erfolgt die Bestimmung der Wandfläche einer Grenzgarage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestimmung der höchstzulässigen Wandfläche einer Grenzgarage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausgehen von den Geländeverhältnissen auf dem Baugrundstück für die Bestimmung der Wandfläche einer Grenzgarage; Ermittlung der Wandfläche einer entlang der Grundstücksgrenze errichteten Außenwand einer Garage; Einstellung der Arbeiten zum Bau einer Grenzgarage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 67, 32
  • NVwZ-RR 2017, 129
  • BauR 2016, 1750
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2016 - 3 S 968/16
    Vielmehr ist diese als eigenständige bauliche Anlage anzusehen, da sie dem Garagengebäude nicht als Fundament dient; sie ist damit auch nicht in die Berechnung der im vorliegenden Verfahren streitigen Wandfläche nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO einzubeziehen (vgl. zur insoweit gleichgelagerten Ermittlung der Wandhöhe VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - VBlBW 2015, 31 ff., Urt. v. 2.4.1992 - 3 S 2431/91 - juris -, Urt. v. 27.6.1989 - 8 S 2985/88 - BRS 49 Nr. 138).

    Dieser räumliche Bezug entspricht der ständigen Rechtsprechung der Bausenate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur insoweit gleichgelagerten Ermittlung der Wandhöhe von Grenzgaragen und gilt auch dann, wenn - wie hier - die Geländeoberfläche auf dem Baugrundstück höher liegt, als die des Nachbargrundstücks (vgl. Beschl. v. 08.10.2014 - 3 S 1279/14 -BRS 82 Nr. 131, m. w. N.; Urt. v. 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - VBlBW 2015, 31 ff.; Beschl. v. 18.4.2013 - 5 S 343/13 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 3 S 507/93

    Zu den Voraussetzungen und Anforderungen einer Baueinstellungsverfügung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2016 - 3 S 968/16
    Rn. 26 1. Zwar dürften die Voraussetzungen des § 64 Abs. 1 LBO zunächst deshalb erfüllt gewesen sein, weil für den Erlass einer Baueinstellungsverfügung - wie vom Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt - bereits ein durch Tatsachen belegter Anfangsverdacht eines formellen oder materiellen Rechtsverstoßes genügt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.2.2005 - 8 S 2834/04 - VBlBW 2005, 238 f., Beschl. v. 10.12.1993 - 3 S 507/93 - VBlBW 1994, 196 f.) und ein solcher Verdacht wohl auch vorlag.

    Dabei hat sie den maßgeblichen Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären sowie die (aktuelle) Sach- und Rechtslage sorgfältig zu prüfen (vgl. auch hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.12.1993, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2014 - 3 S 1279/14

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Aufstockung einer Grenzgarage - zur …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2016 - 3 S 968/16
    Dieser räumliche Bezug entspricht der ständigen Rechtsprechung der Bausenate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur insoweit gleichgelagerten Ermittlung der Wandhöhe von Grenzgaragen und gilt auch dann, wenn - wie hier - die Geländeoberfläche auf dem Baugrundstück höher liegt, als die des Nachbargrundstücks (vgl. Beschl. v. 08.10.2014 - 3 S 1279/14 -BRS 82 Nr. 131, m. w. N.;… Urt. v. 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - VBlBW 2015, 31 ff.; Beschl. v. 18.4.2013 - 5 S 343/13 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1989 - 8 S 2985/88

    Beachtung von Abstandsvorschriften beim Garagenbau

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2016 - 3 S 968/16
    Vielmehr ist diese als eigenständige bauliche Anlage anzusehen, da sie dem Garagengebäude nicht als Fundament dient; sie ist damit auch nicht in die Berechnung der im vorliegenden Verfahren streitigen Wandfläche nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO einzubeziehen (vgl. zur insoweit gleichgelagerten Ermittlung der Wandhöhe VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - VBlBW 2015, 31 ff., Urt. v. 2.4.1992 - 3 S 2431/91 - juris -, Urt. v. 27.6.1989 - 8 S 2985/88 - BRS 49 Nr. 138).
  • OVG Saarland, 23.04.2002 - 2 R 7/01

    Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen freizuhalten; Ermittlung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2016 - 3 S 968/16
    Zudem würde eine Bestimmung der Garagenwandhöhe und -fläche vom Nachbargelände aus bei dort vorhandenem niedrigeren Geländeniveau dazu führen, dass der Bauherr ein Garagengebäude in den ihm nach der gesetzlichen Regelung zugestandenen Abmessungen ohne Vornahme von - von ihm möglicherweise aus guten Gründen nicht gewünschten - Abgrabungen auf dem eigenen Grundstück nicht realisieren könnte (vgl. zur Ermittlung der Wandhöhe OVG Saarland, Urt. v. 23.4.2002 - 2 R 7/01 - BRS 65 Nr. 118).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2005 - 8 S 2834/04

    Baueinstellungsverfügung; Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzuges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2016 - 3 S 968/16
    Rn. 26 1. Zwar dürften die Voraussetzungen des § 64 Abs. 1 LBO zunächst deshalb erfüllt gewesen sein, weil für den Erlass einer Baueinstellungsverfügung - wie vom Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt - bereits ein durch Tatsachen belegter Anfangsverdacht eines formellen oder materiellen Rechtsverstoßes genügt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.2.2005 - 8 S 2834/04 - VBlBW 2005, 238 f., Beschl. v. 10.12.1993 - 3 S 507/93 - VBlBW 1994, 196 f.) und ein solcher Verdacht wohl auch vorlag.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 3 S 2431/91

    Wandfläche einer nach BauO BW § 7 Abs 1 Nr 1 privilegierten Garage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2016 - 3 S 968/16
    Vielmehr ist diese als eigenständige bauliche Anlage anzusehen, da sie dem Garagengebäude nicht als Fundament dient; sie ist damit auch nicht in die Berechnung der im vorliegenden Verfahren streitigen Wandfläche nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO einzubeziehen (vgl. zur insoweit gleichgelagerten Ermittlung der Wandhöhe VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - VBlBW 2015, 31 ff., Urt. v. 2.4.1992 - 3 S 2431/91 - juris -, Urt. v. 27.6.1989 - 8 S 2985/88 - BRS 49 Nr. 138).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 5 S 144/92

    Baueinstellungsverfügung - Überbau der Grundstücksgrenze um wenige Zentimeter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2016 - 3 S 968/16
    Denn es ließ (und lässt) sich nicht feststellen, dass die eingereichten Bauvorlagen hinsichtlich der Darstellung des vorhandenen Geländes an der Grenze zum Grundstück der Beigeladenen mehr als nur unwesentlich (vgl. zu diesem Gesichtspunkt VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.2.1992 - 5 S 144/92 -, VBlBW 1992, 262 f.) von den hier maßgeblichen tatsächlichen Verhältnissen abweichen.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19

    Garagen in Abstandsflächen; Berechnung der Wandhöhe in Hanglagen

    Schon gar nicht ist - abweichend von den gesetzlichen Vorgaben - die tatsächlich vorhandene Geländeoberfläche auf dem Baugrundstück vor Aufnahme der Bauarbeiten der Berechnung zugrunde zu legen (anders wohl in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bzw. der Berufungszulassung - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 30.06.2016 - 3 S 968/16 -, juris Rn. 34 ff.; vom 17.07.2017 - 3 S 1204/17 - und vom 28.01.2019 - 3 S 1555/18 -, n.v.).
  • VG Freiburg, 26.10.2016 - 1 K 237/15

    Beschränkung der Privilegierung in BauO BW 2010 § 6 Abs 1 S 1 Nr 2 auf …

    Rn. 37 Bei der Baueinstellungsverfügung nach § 64 LBO handelt es sich um einen belastenden Dauerverwaltungsakt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.06.2016 - 3 S 968/16 -, zit. in Juris und Beschl. v. 10.12.1993 - 3 S 507/93 -, zit. in Juris, BayVGH, Beschl. v. 10.05.2005 - 14 ZB 04.2407 -, zit. in Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 10 S 42.15

    Anordnung der Baueinstellung; Verwaltungsakt mit Dauerwirkung; Anfangsverdacht; …

    Da durch eine Baueinstellungsverfügung auch präventiv verhindert werden soll, dass baurechtswidrige vollendete Tatsachen geschaffen werden, kann schon ein Anfangsverdacht genügen, wenn es konkrete Anhaltspunkte als wahrscheinlich erscheinen lassen, dass ein mit der Rechtsordnung unvereinbarer Zustand geschaffen wird (vgl. ThürOVG…, Beschluss vom 29. November 1999 - 1 EO 658/99 -, juris Rn. 32; VGH BW…, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 8 S 93/11 -, juris Rn. 15 und Beschluss vom 30. Juni 2016 - 3 S 968/16 -, juris Rn. 26).

    Die Bauaufsichtsbehörde muss jedoch in der Folgezeit einer derartigen präventiven Verfügung von Amts wegen prüfen, ob sich der Anfangsverdacht bestätigt hat und die Voraussetzungen für eine Baueinstellung tatsächlich vorliegen, und sie muss auch im Übrigen die Verfügung ständig "unter Kontrolle halten" und sich vergewissern, dass ihre Aufrechterhaltung gerechtfertigt ist (ThürOVG…, Beschluss vom 29. November 1999, a.a.O., Rn. 32 f.; VGH BW…, Beschluss vom 10. Dezember 1993 - 3 S 507/98 -, juris Rn. 8 und Beschluss vom 30. Juni 2016, a.a.O., Rn. 28;… Jäde, a.a.O., § 73 Rn. 5).

  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7811/17

    Beachtung des Gebietscharakters des Grundstücks bei Berechnung der Tiefe der …

    Mit der hier vertretenen Auffassung korrespondiert die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, wonach bei der Bemessung von Abstandsflächen im Hinblick auf Höhenunterschiede allein die Verhältnisse auf dem Baugrundstück maßgebend sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.06.2016 - 3 S 968/16 - juris Rn. 31 ff.;… Urt. v. 24.03.2014 - 8 S 1938/12 - juris Rn. 36 ).
  • VG Karlsruhe, 06.05.2024 - 2 K 4206/23

    Bestimmung der tatsächlichen Geländeoberfläche nach Ausführung des Bauvorhabens; …

    Schon gar nicht ist - abweichend von den gesetzlichen Vorgaben - die tatsächlich vorhandene Geländeoberfläche auf dem Baugrundstück vor Aufnahme der Bauarbeiten der Berechnung zugrunde zu legen (anders wohl in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bzw. der Berufungszulassung - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 30.06.2016 - 3 S 968/16 -, juris Rn. 34 ff.; vom 17.07.2017 - 3 S 1204/17 - und vom 28.01.2019 - 3 S 1555/18 -, n.v.).

    Rn. 50 Nach der der "Ansicht Ost" der Planunterlagen beigefügten Berechnung (…vgl. hierzu allgemein VG Karlsruhe, Urt. v. 28.07.2021 - 4 K 1623/20 -, n.v.;… Busch, in: Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, 8. Aufl. 2020, § 6 Rn. 28;… Sauter, LBO, Stand Juli 2023, § 6 Rn. 14, 16;… für das frühere Recht VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.04.1992 - 3 S 2431/91 -, juris Rn. 24; Beschl. v. 30.06.2016 - 3 S 968/16 -, juris Rn. 22 ) beträgt die Wandfläche - bei Annahme einer Wandhöhe von 3, 04 m - insgesamt 25, 53 m².

  • VG Karlsruhe, 19.06.2024 - 2 K 3115/23

    Erfordernis von Brandwänden für einen offenen Carport

    Rn. 51 (b) Da bereits die Wandhöhe überschritten und damit die Privilegierungsmaße nicht eingehalten sind, kommt es auf die genaue Ermittlung der Wandfläche (…vgl. hierzu VG Karlsruhe, Urt. v. 28.07.2021 - 4 K 1623/20 -, n.v.;… Urt. v. 06.05.2024 - 2 K 4206/23 -, juris Rn. 49 ff.;… Busch, in: Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, 8. Aufl. 2020, § 6 Rn. 28;… Sauter, LBO, Stand Dezember 2023, § 6 Rn. 14, 16;… für das frühere Recht VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.04.1992 - 3 S 2431/91 -, juris Rn. 24; Beschl. v. 30.06.2016 - 3 S 968/16 -, juris Rn. 22 ) und insbesondere auf die Frage, ob bei ihr auch die Seitenfläche der unterhalb des Carports befindlichen, als Kellergeschoss bezeichneten baulichen Anlage einzubeziehen ist, nicht an.
  • VG Karlsruhe, 09.06.2024 - 2 K 3115/23

    Erfordernis von Brandwänden auf Grundlage von § 27 Abs. 4 Alt. 1 LBO und § 7 Abs. …

    (b) Da bereits die Wandhöhe überschritten und damit die Privilegierungsmaße nicht eingehalten sind, kommt es auf die genaue Ermittlung der Wandfläche (…vgl. hierzu VG Karlsruhe, Urt. v. 28.07.2021 - 4 K 1623/20 -, n.v.;… Urt. v. 06.05.2024 - 2 K 4206/23 -, juris Rn. 49 ff.;… Busch, in: Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, 8. Aufl. 2020, § 6 Rn. 28;… Sauter, LBO, Stand Dezember 2023, § 6 Rn. 14, 16;… für das frühere Recht VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.04.1992 - 3 S 2431/91 -, juris Rn. 24; Beschl. v. 30.06.2016 - 3 S 968/16 -, juris Rn. 22) und insbesondere auf die Frage, ob bei ihr auch die Seitenfläche der unterhalb des Carports befindlichen, als Kellergeschoss bezeichneten baulichen Anlage einzubeziehen ist, nicht an.
  • VG Cottbus, 25.04.2017 - 3 K 720/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Demnach kann schon ein Anfangsverdacht genügen, wenn es konkrete Anhaltspunkte als wahrscheinlich erscheinen lassen, dass ein mit der Rechtsordnung unvereinbarer Zustand geschaffen wird (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - OVG 10 S 42.15 -, juris Rn. 8; vgl. ThürOVG…, Beschluss vom 29. November 1999 - 1 EO 658/99 -, juris Rn. 32; VGH BW…, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 8 S 93/11 -, juris Rn. 15 und Beschluss vom 30. Juni 2016 - 3 S 968/16 -, juris Rn. 26).
  • VG Köln, 03.08.2017 - 8 K 12397/16
    Rn. 34 vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH B-W), Beschlüsse vom 30. Oktober 1995 - 3 S 2418/95 -, BRS 57 Nr. 142 und vom 30. Juni 2016 - 3 S 968/16 -, beide bei juris; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 23. April 2002 - 2 R 7/01 -, juris; Gädtke/Czepuck/Johlen/Plietz/Wenzel: BauO NRW Kommentar, 12. Auflage, § 6 Rn 196,.
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