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Weitere Entscheidung unten: LAG Sachsen, 08.12.2008

Rechtsprechung
   LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24336
LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08 (https://dejure.org/2008,24336)
LAG München, Entscheidung vom 19.09.2008 - 3 Sa 129/08 (https://dejure.org/2008,24336)
LAG München, Entscheidung vom 19. September 2008 - 3 Sa 129/08 (https://dejure.org/2008,24336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fehlerhafte Unterrichtung über Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Verwirkung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 613 a Abs. 5; ; BGB § 613 a Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses mit dem arbeitgebenden Veräußerer eines Geschäftsbereichs bei einem Widerspruch dreizehn Monate nach einem Betriebsübergang gem. § 613a Abs. 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Umfang und Zeitpunkt einer Unterrichtungspflicht des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - …

    Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
    Denn die Widerspruchsfrist von einem Monat gemäß § 613 a Abs. 6 BGB ist nicht angelaufen, weil die Beklagte den Kläger - und die sonstigen betroffenen Arbeitnehmer - nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 613 a Abs. 5 BGB unterrichtet hat (aus der reichhaltigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus jüngerer Zeit: BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 13.07.2006 - 8 AZR 303/05).

    Zwar trifft es zu, dass in der Regel die Angabe des Rechtsgrundes wie Kaufvertrag, Pachtvertrag, Umwandlung etc. ausreichend ist (vgl. BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05).

    Dann müssen dem Arbeitnehmer jene unternehmerischen Gründe für den Betriebsübergang zumindest schlagwortartig mitgeteilt werden, die sich im Falle seines Widerspruchs auf den Arbeitsplatz auswirken können (vgl. z. B. BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05).

    Insoweit ist der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 13.07.2006 - 8 AZR 305/05; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05) zu folgen.

    Für eine Verwirkung fehlt es am erforderlichen Umstandsmoment (vgl. z. B. BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 mit ausführlichen Rechtsprechungshinweisen).

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

    Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
    Denn die Widerspruchsfrist von einem Monat gemäß § 613 a Abs. 6 BGB ist nicht angelaufen, weil die Beklagte den Kläger - und die sonstigen betroffenen Arbeitnehmer - nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 613 a Abs. 5 BGB unterrichtet hat (aus der reichhaltigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus jüngerer Zeit: BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 13.07.2006 - 8 AZR 303/05).

    Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Arbeitsplatzsicherheit beim Betriebserwerber maßgeblich betroffen ist (vgl. BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06).

    Schließlich wäre für die Entscheidungsfindung, ob ein Arbeitnehmer einen Widerspruch nach § 613 a Abs. 6 BGB erhebt, auch die Kenntnis erforderlich gewesen, dass die dem übergehenden Bereich zuzurechnenden Immobilien nicht auf die B. M. übertragen wurden (vgl. BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06).

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
    Für eine Verwirkung fehlt es am erforderlichen Umstandsmoment (vgl. z. B. BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 mit ausführlichen Rechtsprechungshinweisen).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. …

    Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
    Insoweit ist der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 13.07.2006 - 8 AZR 305/05; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05) zu folgen.
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung - …

    Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
    Denn der Widerspruch des Klägers wirkt auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 13.07.2006 - 8 AZR 382/05).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
    Denn die Widerspruchsfrist von einem Monat gemäß § 613 a Abs. 6 BGB ist nicht angelaufen, weil die Beklagte den Kläger - und die sonstigen betroffenen Arbeitnehmer - nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 613 a Abs. 5 BGB unterrichtet hat (aus der reichhaltigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus jüngerer Zeit: BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 13.07.2006 - 8 AZR 303/05).
  • LAG München, 25.06.2008 - 5 Sa 994/07

    Fehlerhafte Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung und …

    Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
    Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2008 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt.
  • LAG München, 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07

    Betriebsübergang, Widerspruch

    Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
    Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2008 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt.
  • LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 959/07

    Unterrichtung über Betriebsübergang

    Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
    Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2008 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt.
  • LAG München, 28.05.2008 - 5 Sa 891/07

    Unterrichtungsumfang bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
    Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2008 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt.
  • LAG München, 23.07.2009 - 3 Sa 118/09

    Annahmeverzug nach Widerspruch über den Übergang des Arbeitsverhältnisses

    Dies hat das Landesarbeitsgericht München - und auch die Berufungskammer - in einer Vielzahl von Entscheidungen, die denselben Betriebsübergang und dasselbe Informationsschreiben vom 29.08.2005 betrafen, in jüngster Zeit ausführlich dargelegt (vgl. exemplarisch LAG München 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; 28.05.2008 - 5 Sa 891/07; 19.09.2008 - 3 Sa 129/08).

    Auch dies hat das Landesarbeitsgericht München in zahlreichen Entscheidungen, betreffend denselben Betriebsübergang, im Einzelnen ausgeführt (z. B. LAG München 19.09.2008 - 3 Sa 129/08).

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Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 08.12.2008 - 3 Sa 129/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,47217
LAG Sachsen, 08.12.2008 - 3 Sa 129/08 (https://dejure.org/2008,47217)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 08.12.2008 - 3 Sa 129/08 (https://dejure.org/2008,47217)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 3 Sa 129/08 (https://dejure.org/2008,47217)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 112/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Dezember 2008 - 3 Sa 129/08 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 24. Januar 2008 - 14 Ca 3054/07 - in Höhe von 11.200,00 Euro nebst Zinsen betr.
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