Rechtsprechung
| LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Fehlerhafte Unterrichtung über Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Verwirkung
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses mit dem arbeitgebenden Veräußerer eines Geschäftsbereichs bei einem Widerspruch dreizehn Monate nach einem Betriebsübergang gem. § 613a Abs. 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Umfang und Zeitpunkt einer Unterrichtungspflicht des ...
Verfahrensgang
- ArbG München, 16.01.2008 - 38 Ca 8135/07
- LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05
Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - …
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
Denn die Widerspruchsfrist von einem Monat gemäß § 613 a Abs. 6 BGB ist nicht angelaufen, weil die Beklagte den Kläger - und die sonstigen betroffenen Arbeitnehmer - nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 613 a Abs. 5 BGB unterrichtet hat (aus der reichhaltigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus jüngerer Zeit: BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 13.07.2006 - 8 AZR 303/05).Zwar trifft es zu, dass in der Regel die Angabe des Rechtsgrundes wie Kaufvertrag, Pachtvertrag, Umwandlung etc. ausreichend ist (vgl. BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05).
Dann müssen dem Arbeitnehmer jene unternehmerischen Gründe für den Betriebsübergang zumindest schlagwortartig mitgeteilt werden, die sich im Falle seines Widerspruchs auf den Arbeitsplatz auswirken können (vgl. z. B. BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05).
Insoweit ist der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 13.07.2006 - 8 AZR 305/05; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05) zu folgen.
Für eine Verwirkung fehlt es am erforderlichen Umstandsmoment (vgl. z. B. BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 mit ausführlichen Rechtsprechungshinweisen).
- BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06
Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
Denn die Widerspruchsfrist von einem Monat gemäß § 613 a Abs. 6 BGB ist nicht angelaufen, weil die Beklagte den Kläger - und die sonstigen betroffenen Arbeitnehmer - nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 613 a Abs. 5 BGB unterrichtet hat (aus der reichhaltigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus jüngerer Zeit: BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 13.07.2006 - 8 AZR 303/05).Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Arbeitsplatzsicherheit beim Betriebserwerber maßgeblich betroffen ist (vgl. BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06).
Schließlich wäre für die Entscheidungsfindung, ob ein Arbeitnehmer einen Widerspruch nach § 613 a Abs. 6 BGB erhebt, auch die Kenntnis erforderlich gewesen, dass die dem übergehenden Bereich zuzurechnenden Immobilien nicht auf die B. M. übertragen wurden (vgl. BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06).
- BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06
Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
Für eine Verwirkung fehlt es am erforderlichen Umstandsmoment (vgl. z. B. BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 mit ausführlichen Rechtsprechungshinweisen).
- BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05
Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. …
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
Insoweit ist der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 13.07.2006 - 8 AZR 305/05; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05) zu folgen. - BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05
Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung - …
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
Denn der Widerspruch des Klägers wirkt auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 13.07.2006 - 8 AZR 382/05). - BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05
Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
Denn die Widerspruchsfrist von einem Monat gemäß § 613 a Abs. 6 BGB ist nicht angelaufen, weil die Beklagte den Kläger - und die sonstigen betroffenen Arbeitnehmer - nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 613 a Abs. 5 BGB unterrichtet hat (aus der reichhaltigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus jüngerer Zeit: BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 13.07.2006 - 8 AZR 303/05). - LAG München, 25.06.2008 - 5 Sa 994/07
Fehlerhafte Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung und …
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2008 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt. - LAG München, 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07
Betriebsübergang, Widerspruch
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2008 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt. - LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 959/07
Unterrichtung über Betriebsübergang
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2008 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt. - LAG München, 28.05.2008 - 5 Sa 891/07
Unterrichtungsumfang bei Betriebsübergang
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 129/08
Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2008 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt.
- LAG München, 23.07.2009 - 3 Sa 118/09
Annahmeverzug nach Widerspruch über den Übergang des Arbeitsverhältnisses
Dies hat das Landesarbeitsgericht München - und auch die Berufungskammer - in einer Vielzahl von Entscheidungen, die denselben Betriebsübergang und dasselbe Informationsschreiben vom 29.08.2005 betrafen, in jüngster Zeit ausführlich dargelegt (vgl. exemplarisch LAG München 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; 28.05.2008 - 5 Sa 891/07; 19.09.2008 - 3 Sa 129/08).Auch dies hat das Landesarbeitsgericht München in zahlreichen Entscheidungen, betreffend denselben Betriebsübergang, im Einzelnen ausgeführt (z. B. LAG München 19.09.2008 - 3 Sa 129/08).
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Rechtsprechung
| LAG Sachsen, 08.12.2008 - 3 Sa 129/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 24.01.2008 - 14 Ca 3054/07
- LAG Sachsen, 08.12.2008 - 3 Sa 129/08
- BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 112/09
Wird zitiert von ...
- BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 112/09
Eingruppierung eines Oberarztes
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Dezember 2008 - 3 Sa 129/08 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 24. Januar 2008 - 14 Ca 3054/07 - in Höhe von 11.200,00 Euro nebst Zinsen betr.
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