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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 07.07.2006 - 3 Sa 1546/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12465
LAG Hessen, 07.07.2006 - 3 Sa 1546/05 (https://dejure.org/2006,12465)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.07.2006 - 3 Sa 1546/05 (https://dejure.org/2006,12465)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - 3 Sa 1546/05 (https://dejure.org/2006,12465)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamer Abschluss eines Prozessvergleichs durch Prozessbevollmächtigten in Anwesenheit des Auftraggebers - wirksame Vertretererklärung bei zeitweiliger Geschäftsunfähigkeit des Vertretenen - Darlegungslast zur vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs; Anforderungen an die Wirksamkeit der Stellvertretung durch einen Rechtsanwalt im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Auslegung einer Willenserklärung; Voraussetzungen für die Zulassung einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.1968 - II ZR 214/66

    Anfechtung eines Prozeßvergleichs wegen Willensmängeln des Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus LAG Hessen, 07.07.2006 - 3 Sa 1546/05
    Schließt der Prozessbevollmächtigte in Gegenwart seines Mandanten einen Vergleich ab, setzt er im Wesentlichen nur dessen Geschäftswillen in die Tat um, er handelt nach dessen Weisungen (BGH 24. Oktober 1968 - II ZR 214/66 - zu II. 2. a) d.Gr.).

    Die Vorschrift bezweckt den Schutz des Geschäftsgegners (BGH 24. Oktober 1968 - II ZR 214/66 - BGHZ 51, 141, 146), nicht den des Vertretenen.

  • BGH, 10.10.1962 - VIII ZR 3/62

    Zurechnung der Kenntnis des Vertreters in Fällen gesetzlicher Vertretung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.07.2006 - 3 Sa 1546/05
    Es genügt, dass der Bevollmächtigte im Rahmen der Vollmacht zu einem bestimmten Rechtsakt schreitet, zu dessen Vornahme ihn der Vollmachtgeber veranlassen wollte (BAG 29. Januar 1997 - 2 AZR 472/96 - zu II. 2. b) d.Gr.; BGH 10. Oktober 1962 - VIII ZR 3/62 - BGHZ 38, 65, 68).

    Sinn des § 166 Abs. 2 BGB ist es zu verhindern, dass durch die Bevollmächtigung eines arglosen Dritten die gesetzliche Folge der Mangelhaftigkeit eines Rechtsaktes umgangen wird (BGH 10. Oktober 1962 - VIII ZR 3/62 - BGHZ 38, 65, 67).

  • OLG Braunschweig, 04.04.1975 - 2 U 119/72
    Auszug aus LAG Hessen, 07.07.2006 - 3 Sa 1546/05
    Dies verkennt das OLG Braunschweig in seinem Urteil vom 04. April 1975 (2 U 119/72).

    Die Divergenz zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 04. April 1975 (2 U 119/72) verlangt keine Revisionszulassung nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG, weil die dortige Aufzählung der Gerichte abschließend ist, sodass eine Abweichung von Entscheidungen der Oberlandesgerichte keine die Zulassung der Revision rechtfertigende Divergenz begründet (…Germelmann, ArbGG, 5. Aufl., § 72 Rn 22).

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95

    Wirksamkeit eines Auflösungsvertrags - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus LAG Hessen, 07.07.2006 - 3 Sa 1546/05
    Bestimmte krankhafte Vorstellungen und Empfindungen des Erklärenden oder Einflüsse Dritter müssen derart übermäßig geworden sein, dass eine Bestimmung des Willens durch vernünftige Erwägungen ausgeschlossen war (BAG 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - NJW 1996, 2593, zu II. 3. d.Gr.).
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 07.07.2006 - 3 Sa 1546/05
    Es genügt, dass der Bevollmächtigte im Rahmen der Vollmacht zu einem bestimmten Rechtsakt schreitet, zu dessen Vornahme ihn der Vollmachtgeber veranlassen wollte (BAG 29. Januar 1997 - 2 AZR 472/96 - zu II. 2. b) d.Gr.; BGH 10. Oktober 1962 - VIII ZR 3/62 - BGHZ 38, 65, 68).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2004 - 9 Sa 1020/03

    Aufhebungsvertrag - Wirksamkeit der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hessen, 07.07.2006 - 3 Sa 1546/05
    Ohne die Schilderung solcher Umstände führt auch ein Beweisangebot nicht weiter, da dieses zu einem unzulässigen Ausforschungsbeweis führen würde (LAG Rheinland-Pfalz 14.01.2004 - 9 Sa 1020/03 - MDR 2004, 580).
  • OLG Celle, 05.08.2009 - 14 U 37/09

    Rechtsfolgen der vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit einer Partei bei Abschluss …

    Sie bezweckt den Schutz des Geschäftspartners (davor, dass durch die Bevollmächtigung eines arglosen Dritten die gesetzliche Folge der Mangelhaftigkeit eines Rechtsaktes umgangen wird) und nicht den Schutz des Vertretenen (so zutreffend OLG Hamm, MDR 2009, 194 und LAG Hessen, Urteil vom 7. Juli 2006 - 3 Sa 1546/05. ebenso LG Schweinfurt, MDR 1983, 64 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 22.10.2008 - 20 U 70/07

    Rechtsfolgen der vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit hinsichtlich eines in einem …

    Soweit Fragen der Geschäftsunfähigkeit (als Zustand, in dem eine Willenerklärung überhaupt nicht wirksam abgegeben werden kann) betroffen sind, so ist - nach allgemeinen Grundsätzen - auf die Person des Vertreters und nicht auf die Person des Vertretenen abzustellen (so auch LAG Hessen BeckRS 2007, 40542).
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